Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel
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2.1.5. Projektbezogene Zulassungsaktivitäten vor Vertragsschluss<br />
Musterprüfgrundlagen<br />
Die Grundlagen der Musterprüfung wurden mit der Industrie vor Einholung des<br />
Angebotes am 17. September 2004 besprochen. Der 3. Entwurf des<br />
Musterprüfrahmenprogramms vom 30. Juni 2004 enthielt eindeutige Bau- und<br />
Prüfvorschriften auf Grundlage der JAR 23 17 als Vorläufer der im Vertrag<br />
vereinbarten und inhaltlich identischen CS 23 18 . Deren Erfüllung war seinerzeit<br />
mangels anderer Vorschriften zur Erlangung einer deutschen Musterzulassung für<br />
die geplante EURO HAWK Serie gemäß ZDv 19/1 erforderlich. Das<br />
Musterprüfrahmenprogramm lag der Industrie im Juli 2004 vor. Details zu diesem<br />
Musterprüfrahmenprogramm wurden in Besprechungen mit der Firma Northrop<br />
Grumman in der Folgezeit bis Vertragsschluss mehrfach vertieft.<br />
Es wurde davon ausgegangen, dass bei so renommierten, international anerkannten<br />
Luftfahrtunternehmen wie Northrop Grumman und insbesondere der EADS<br />
Deutschland keine Unklarheiten über den Umfang und die Qualität von<br />
Musterprüfgrundlagen bestehen würden. Durch das Joint Venture <strong>Euro</strong><strong>Hawk</strong> GmbH<br />
(zu je 50% der Firma EADS Deutschland und der US Firma Northrop Grumman<br />
zurechenbar) sind diese beiden Firmen für die Entwicklung des Projekts<br />
EURO HAWK organisatorisch verbunden worden.<br />
Nach ursprünglicher Planung sollte die beabsichtigte Musterzulassung der<br />
EURO HAWK Serie durch eine vereinfachte Musterprüfung erlangt werden. Basis<br />
hierfür sollte die von der US Air Force zu diesem Zeitpunkt noch erwartete Zulassung<br />
nach amerikanischem Recht (type certificate) der dem EURO HAWK<br />
zugrundeliegenden GLOBAL HAWK-Plattform sein.<br />
Die US Air Force hatte bis <strong>zum</strong> Sommer 2006 keinen Weg für das Erreichen des<br />
type certificate für ihr System dargelegt. Deutschland hatte daher am<br />
28. August 2006 entschieden, wieder <strong>zum</strong> ursprünglichen Ansatz einer umfassenden<br />
Musterprüfung zurückzukehren.<br />
17 JAR 23: Joint Aviation Regulations 23 (Zivile Zulassungsbasis für bemannte Luftfahrzeuge bis 5.670 kg)<br />
18 CS 23: Certification Specification 23 (Zivile Zulassungsbasis für bemannte Luftfahrzeuge bis 5.670 kg)