Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel
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§ 1 Absatz 1 II. a) des Vertrages das Bemühen geschuldet ist (Der Full Scale<br />
Demonstrator wird aktuell mit einer VVZ in der Kategorie 2 betrieben).<br />
Gemäß der Anforderungen 15 der WTD 61/ML zur Zulassung für den Flugbetrieb der<br />
Kategorie 2 müssen unbemannte Luftfahrzeuge über Notverfahren zur<br />
automatischen oder manuellen Fehlerbehandlung, über Notsysteme zur Behandlung<br />
dieser Notverfahren sowie über ein Flugabbruchsystem verfügen. Die Ausrüstung<br />
des Luftfahrzeuges muss darüber hinaus die kontinuierliche Überwachung der<br />
Flugbahn und des Zustands des Luftfahrzeuges gewährleisten. Diese Daten müssen<br />
dem verantwortlichen Führer (am Boden) verzugsarm angezeigt werden. Die<br />
Flugdaten sind aufzuzeichnen. Der Full Scale Demonstrator ist mit einem Crash<br />
Recorder (sogenannte „Black Box“) ausgestattet. Bei der Entwicklung und Prüfung<br />
von Software sind Qualitätssicherungsmethoden für alle Softwareanteile<br />
anzuwenden.<br />
Die Systemzuverlässigkeit ist zu beschreiben (z.B. Redundanzen). Die Auswirkungen<br />
von Fehlern in den einzelnen Geräten und Teilsystemen sind zu bewerten. Darüber<br />
hinaus müssen im Rahmen der Qualifikation die rechnerischen Nachweise in<br />
wesentlichen Punkten experimentell und durch Flugversuche überprüft werden.<br />
Für die Sicherstellung des Erprobungs- und Testflugbetriebs des Full Scale<br />
Demonstrators ist eine VVZ notwendig. Im Rahmen einer VVZ können nicht<br />
abschätzbare mögliche Risiken durch Auflagen begrenzt werden. So ist dem Full<br />
Scale Demonstrator im Rahmen der VVZ für die Erprobung und den Testbetrieb z.B.<br />
eine maximale Flugstundenbegrenzung von 800 Stunden auferlegt worden. Das<br />
Überfliegen von dicht besiedelten Gebieten soll entsprechend einer weiteren Auflage<br />
vermieden werden 16 . Letzteres ist auch gängige Praxis in der zivilen Flugerprobung.<br />
Diese Auflagen wurden im Rahmen des Erprobungsflugbetriebs des Full Scale<br />
Demonstrators vollumfänglich berücksichtigt.<br />
15 Lufttüchtigkeitsforderung Sonderbestimmungen bei Prüfung und Zulassung unbemannter Luftfahrzeugsysteme der Bundeswehr (LTF 1550-001)<br />
16 Ein Kriterium „dünn besiedeltes Gebiet“ in den flugbetrieblichen oder zulassungsrelevanten Vorschriften der Bundeswehr existiert nicht. In den<br />
„Limitations, Constraints and Restrictions“ der VVZ <strong>zum</strong> Sensorflugbetrieb des <strong>Euro</strong> <strong>Hawk</strong> Full Scale Demonstrators ist folgende Auflage enthalten:<br />
“Flights over densely populated areas are to be avoided in mission plan and manual override mode unless necessary for successful completion of the<br />
mission. definition: densely populated: connected areas of at least 50.000 inhabitants and with more than 500 inhabitants per 1 Quadratkilometer.