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Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel

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seitens des Full Scale Demonstrator-Führers wurde deshalb die Forderung nach<br />

einer zusätzlichen Darstellung einer primär- und sekundär-radarbasierten<br />

Luftlagebilderstellung erhoben. Dieses Radarbild wird aus militärischen und zivilen<br />

Bodensensoren generiert. Mit dieser Maßnahme wurde das oben beschriebene<br />

Risiko als akzeptabel eingestuft.<br />

Darüber hinaus wurde eine redundante Kommunikationsverbindung (zusätzliche<br />

Telefonverbindungen) zur zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eingerichtet. Damit<br />

konnte das Risiko weiter reduziert werden.<br />

Unter Rückgriff auf die zwischen allen Beteiligten ab 2006 abgestimmten Verfahren<br />

einschließlich Notverfahren wurden aus flugbetrieblicher Sicht für den Betrieb des<br />

Full Scale Demonstrators sämtliche Risiken als akzeptabel (vergleichbar zur<br />

bemannten Luftfahrt) durch die DFS und das BMVg eingestuft. Die Voraussetzungen<br />

für den geplanten Flugbetrieb im deutschen Luftraum waren damit erfüllt. Weiterhin<br />

wurden mit der Sicherheitsbewertung wertvolle Erkenntnisse für einen<br />

weiterführenden Flugbetrieb außerhalb des deutschen Lufttraums bzw. für künftige<br />

Flüge mit anderen unbemannten Luftfahrzeugen gewonnen.<br />

Funktionale Forderungen und technische Aspekte<br />

Die AF SLWÜA von 2004 enthält als langfristiges Ziel die uneingeschränkte<br />

Teilnahme der EURO HAWK Serie am allgemeinen Luftverkehr für unbemannte<br />

Luftfahrzeuge in der Kategorie 3. In dem später geschlossenen Entwicklungsvertrag<br />

gibt es keine Verpflichtung zur späteren Hochrüstung der EURO HAWK Serie auf<br />

Kategorie 3 Standard. Da dafür <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Vertragsschlusses des<br />

Entwicklungsvertrages die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen nicht<br />

gegeben waren, wurde die Realisierung dieser Forderung vertraglich auch nicht<br />

vereinbart. Diese gesetzlichen und technischen Voraussetzungen sind bis heute<br />

nicht vorhanden.<br />

Der Entwicklungsvertrag enthält keine explizite Verpflichtung der <strong>Euro</strong><strong>Hawk</strong> GmbH,<br />

eine Zulassung des Full Scale Demonstrators zur Teilnahme am Luftverkehr nach<br />

Kategorie 2 zu erreichen. Vertragliche Festlegungen zur Befähigung des Full Scale<br />

Demonstrators für einen Flugbetrieb nach Kategorie 2 unterfallen im Rahmen der<br />

Auslegung der Leistungsbeschreibung den Leistungen, für die nach

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