Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel
Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel
Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 17 -<br />
militärische Flugsicherung mittels Radarsysteme. Der deutsche Luftraum ist in die<br />
Kategorien C bis G unterteilt. Ab einer Flughöhe von 10.000 Fuß (ca. 3.000 Meter)<br />
wird der gesamte Luftraum der Kategorie C zugeordnet und somit ausschließlich<br />
durch kontrollierten Flugverkehr genutzt. Darüber hinaus sind zusätzliche<br />
Ausrüstungsvorschriften für Luftfahrzeuge in diesem Luftraum zu beachten.<br />
Der darunter gelegene Luftraum (D bis G) wird sowohl von unkontrolliertem<br />
Luftverkehr mit geringeren Ausrüstungserfordernissen sowie von kontrolliertem<br />
Luftverkehr gleichermaßen genutzt. Die Luftraumklasse D bedarf einer vorherigen<br />
Genehmigung <strong>zum</strong> Einflug und ist damit kontrollierter Luftraum. Der übrige Luftraum<br />
ist unkontrolliert. Die Luftraumklassen A und B existieren in Deutschland nicht.<br />
Zur Sicherstellung militärischer und polizeilicher Aufgaben können darüber hinaus<br />
Luftsperr-, Flugbeschränkungs- oder Gefahrengebiete eingerichtet werden, die eine<br />
Nutzung durch die zivile oder militärische Luftfahrt weiter einschränken.<br />
Bereits in einem sehr frühen Planungsstadium des Full Scale Demonstrator-<br />
Flugbetriebs in 2007 erfolgte eine enge Abstimmung mit dem BMVBS und der DFS,<br />
die für die zivile Verwaltung und Kontrolle des Luftraums über Deutschland zuständig<br />
sind. Für die Integration eines unbemannten Luftfahrzeuges wurde in einem ersten<br />
Schritt ausschließlich der Betrieb im kontrollierten Luftraum betrachtet.<br />
Um mögliche flugbetriebliche Risiken abschätzen zu können, ist im Rahmen einer<br />
Sicherheitsbewertung des BMVg und der DFS das flugbetriebliche Risiko des<br />
Full Scale Demonstrators in Relation zu dem der bemannten Luftfahrt gesetzt<br />
worden. Im gemeinsamen Verständnis zwischen dem BMVBS, dem BMVg und der<br />
DFS wurde der Betrieb des Full Scale Demonstrators gemeinsam mit anderen<br />
Verkehrsteilnehmern ausschließlich im kontrollierten Luftraum der Klasse C als<br />
durchführbar erachtet. Da Start und Landung durch Lufträume führen, in denen auch<br />
unkontrollierter Luftverkehr stattfindet, wurde als Luftraumordnungsmaßnahme die<br />
Einrichtung von zusätzlichen Flugbeschränkungsgebieten für diese Phase<br />
erforderlich. Die Sicherheitsbewertung zeigte, dass es Risiken hinsichtlich eines<br />
unautorisierten Einflugs durch andere Luftverkehrsteilnehmer in diese<br />
Flugbeschränkungsgebiete geben könnte – hier insbesondere Sichtflugverkehr mit<br />
geringeren Ausrüstungsforderungen. Zur Erhöhung der situativen Wahrnehmung