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Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel

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militärische Flugsicherung mittels Radarsysteme. Der deutsche Luftraum ist in die<br />

Kategorien C bis G unterteilt. Ab einer Flughöhe von 10.000 Fuß (ca. 3.000 Meter)<br />

wird der gesamte Luftraum der Kategorie C zugeordnet und somit ausschließlich<br />

durch kontrollierten Flugverkehr genutzt. Darüber hinaus sind zusätzliche<br />

Ausrüstungsvorschriften für Luftfahrzeuge in diesem Luftraum zu beachten.<br />

Der darunter gelegene Luftraum (D bis G) wird sowohl von unkontrolliertem<br />

Luftverkehr mit geringeren Ausrüstungserfordernissen sowie von kontrolliertem<br />

Luftverkehr gleichermaßen genutzt. Die Luftraumklasse D bedarf einer vorherigen<br />

Genehmigung <strong>zum</strong> Einflug und ist damit kontrollierter Luftraum. Der übrige Luftraum<br />

ist unkontrolliert. Die Luftraumklassen A und B existieren in Deutschland nicht.<br />

Zur Sicherstellung militärischer und polizeilicher Aufgaben können darüber hinaus<br />

Luftsperr-, Flugbeschränkungs- oder Gefahrengebiete eingerichtet werden, die eine<br />

Nutzung durch die zivile oder militärische Luftfahrt weiter einschränken.<br />

Bereits in einem sehr frühen Planungsstadium des Full Scale Demonstrator-<br />

Flugbetriebs in 2007 erfolgte eine enge Abstimmung mit dem BMVBS und der DFS,<br />

die für die zivile Verwaltung und Kontrolle des Luftraums über Deutschland zuständig<br />

sind. Für die Integration eines unbemannten Luftfahrzeuges wurde in einem ersten<br />

Schritt ausschließlich der Betrieb im kontrollierten Luftraum betrachtet.<br />

Um mögliche flugbetriebliche Risiken abschätzen zu können, ist im Rahmen einer<br />

Sicherheitsbewertung des BMVg und der DFS das flugbetriebliche Risiko des<br />

Full Scale Demonstrators in Relation zu dem der bemannten Luftfahrt gesetzt<br />

worden. Im gemeinsamen Verständnis zwischen dem BMVBS, dem BMVg und der<br />

DFS wurde der Betrieb des Full Scale Demonstrators gemeinsam mit anderen<br />

Verkehrsteilnehmern ausschließlich im kontrollierten Luftraum der Klasse C als<br />

durchführbar erachtet. Da Start und Landung durch Lufträume führen, in denen auch<br />

unkontrollierter Luftverkehr stattfindet, wurde als Luftraumordnungsmaßnahme die<br />

Einrichtung von zusätzlichen Flugbeschränkungsgebieten für diese Phase<br />

erforderlich. Die Sicherheitsbewertung zeigte, dass es Risiken hinsichtlich eines<br />

unautorisierten Einflugs durch andere Luftverkehrsteilnehmer in diese<br />

Flugbeschränkungsgebiete geben könnte – hier insbesondere Sichtflugverkehr mit<br />

geringeren Ausrüstungsforderungen. Zur Erhöhung der situativen Wahrnehmung

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