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Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel

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am allgemeinen Luftverkehr zugelassen sind, gelten die „Allgemeinen Flugregeln“.<br />

Diese sind in den luftrechtlichen Bestimmungen verbindlich festgelegt und abhängig<br />

von der jeweiligen genutzten Luftraumklasse. Grundsätzlich werden unbemannte<br />

Luftfahrzeuge, die für die Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr zugelassen sind,<br />

nach Instrumentenflugregeln (IFR) in IMC/VMC 14 bei Tag und Nacht betrieben.<br />

Nicht für die Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr zugelassene unbemannte<br />

Luftfahrzeuge werden ausschließlich in Luftsperrgebieten oder Gebieten mit<br />

Flugbeschränkung betrieben. Dafür sind besondere Flugregeln für eine sichere<br />

Flugdurchführung durch die jeweils zuständigen militärischen Dienststellen in den<br />

Flugbetriebshandbüchern festzulegen.<br />

2.1.4. Flugbetrieb<br />

Operationelle Aspekte<br />

Voraussetzung für den Flugbetrieb mit unbemannten Luftfahrzeugen ist eine gültige<br />

bzw. von Deutschland anerkannte VZ (basierend auf einer Musterzulassung oder als<br />

VVZ). Flüge über Deutschland finden stets in Abhängigkeit der Kategorisierung des<br />

unbemannten Luftfahrzeugs statt. Unbemannte Luftfahrzeuge der Kategorien 1 und 2<br />

dürfen ausschließlich in Luftsperrgebieten oder in Gebieten mit Flugbeschränkungen<br />

betrieben werden.<br />

Mit dem Entwicklungsvertrag EURO HAWK wurde der Bau eines sogenannten Full<br />

Scale Demonstrators als Entwicklungsziel beauftragt. Mit der flugbetrieblichen<br />

Integration dieses unbemannten Luftfahrzeuges in den deutschen Luftraum wurde<br />

Neuland betreten. Damit nimmt der Full Scale Demonstrator eine Vorreiterrolle ein.<br />

Der deutsche Luftraum ist in unterschiedliche Klassen unterteilt (vgl. Anlage F –<br />

Deutsche Luftraumstruktur). Die Unterscheidung der einzelnen Lufträume in die<br />

Klassen A bis G erfolgt sowohl durch die Art der Kontrolle (kontrollierter/<br />

unkontrollierter Luftraum) als auch nach Regelungen für den Durchflug durch diese<br />

Bereiche (Höchstgeschwindigkeit, Sichtweiten, Wolkenabstände). Die Kontrolle der<br />

Lufträume erfolgt in Deutschland – soweit erforderlich – durch die zivile und<br />

14 IMC: Instrument Meteorological Conditions; VMC: Visual Meteorological Conditions

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