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Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel

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der Nachweis der Verkehrssicherheit erbracht sind.<br />

Der Musterzulassung geht eine Musterprüfung voraus. Bei der Musterprüfung sind<br />

festgelegte Bau- und Prüfvorschriften anzuwenden. Diese werden in<br />

Musterprüfrahmenprogrammen festgelegt, welche in den Verträgen zu vereinbaren<br />

sind. Hierauf basierend erstellt der Auftragnehmer im Zuge der Entwicklung ein<br />

detailliertes Musterprüfprogramm. Das Musterprüfprogramm beschreibt dezidiert<br />

sämtliche durchzuführenden theoretischen Nachweise sowie Boden- und Flugtests,<br />

welche <strong>zum</strong> Nachweis der Erfüllung der Bau- und Prüfvorschriften dienen. Dies ist<br />

auf allen „technischen“ Ebenen (System, Subsysteme und Komponenten) des<br />

Luftfahrzeuges durchzuführen. Das Musterprüfprogramm ist durch die WTD 61/ML<br />

zu genehmigen.<br />

Der Abschluss der Musterprüfung erfolgt durch die Ausstellung eines<br />

Musterzulassungsscheins und dazugehörigen Kennblättern. Die Kernaussage der<br />

Musterzulassung ist, dass das jeweilige Muster in einem definierten Bauzustand und<br />

unter Anwendung festgelegter Vorschriften für Betrieb und Materialerhaltung, die<br />

auch die zugelassenen Betriebsgrenzen definieren, verkehrssicher ist.<br />

Für militärische Serienluftfahrzeuge wird die Verkehrssicherheit durch den<br />

Güteprüfdienst im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der<br />

Bundeswehr, abgekürzt BAAINBw (bis 30. September 2012 Bundesamt für<br />

Wehrtechnik und Beschaffung, abgekürzt BWB), nachgewiesen. Hierzu erfolgt eine<br />

Prüfung jedes einzelnen Luftfahrzeugs auf Übereinstimmung mit dem zugelassenen<br />

Muster. Dies Verfahren wird als sogenannte „Stückprüfung“ bezeichnet. Eine<br />

erfolgreiche Stückprüfung wird mit dem Stückprüfschein dokumentiert.<br />

Auf der Grundlage dieser Nachweise erfolgt für jedes einzelne Luftfahrzeug die<br />

Zulassung <strong>zum</strong> Luftverkehr in der Bundeswehr. Das Luftfahrzeug verfügt dann über<br />

die sogenannte „Verkehrszulassung“, abgekürzt VZ.<br />

Ein Luftfahrzeug in der Entwicklung und Erprobung wird durch WTD 61/ML mit einer<br />

sogenannten „Vorläufigen Verkehrszulassung“, abgekürzt VVZ, <strong>zum</strong> Luftverkehr<br />

zugelassen. Hierzu sind folgende Nachweise erforderlich:

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