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Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel

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- 12 -<br />

Unbemannte Luftfahrzeuge der HALE / MALE Klasse – wie der EURO HAWK –<br />

können in der Kategorie 2 betrieben werden. So muss das Bedienpersonal der<br />

unbemannten HALE und MALE Luftfahrzeuge im deutschen Betrieb eine gültige<br />

Lizenz für bemannte Luftfahrzeuge besitzen. Eine Teilnahme am allgemeinen<br />

Luftverkehr gemäß Kategorie 3 wird erst möglich sein, wenn die dafür erforderlichen<br />

gesetzlichen Regeln und Verfahren geschaffen sind. Darüber hinaus ist die<br />

Teilnahme nur dann möglich, wenn ein sogenanntes „Sense and Avoid-System“<br />

verfügbar sein wird. Ein solches System ist noch nicht marktreif. Die entsprechenden<br />

Technologien und Standards sind noch nicht entwickelt.<br />

Für einen sicheren zivilen wie militärischen Flugbetrieb besteht grundsätzlich keine<br />

generelle Verpflichtung, Luftfahrzeuge und somit auch unbemannte Luftfahrzeuge<br />

mit Kollisionswarnsystemen (z. B. TCAS 12 ) auszurüsten. Die TCAS-Einrüstpflicht<br />

betrifft im Wesentlichen turbinengetriebene Luftfahrzeuge mit mehr als 19 Sitzplätzen<br />

oder einem maximalen Abfluggewicht über 5.700 kg, die unter<br />

Instrumentenflugregeln operieren. Solche Systeme warnen den Piloten vor einer<br />

Kollision. Der Pilot selbst hat die Ausweichmaßnahme aktiv durchzuführen (im<br />

Gegensatz zu dem bisher noch nicht entwickelten „Sense and Avoid-System“,<br />

welches die Ausweichmaßnahmen nach Warnung im Ergebnis automatisch<br />

durchführen soll). Für militärische Luftfahrzeuge besteht grundsätzlich keine<br />

Ausrüstungsverpflichtung mit TCAS-Systemen.<br />

Musterzulassung / Verkehrszulassung<br />

Für das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät hat die<br />

Bundeswehr – in Anwendung der Ausnahmeregelungen auf Grundlage des<br />

§ 30 LuftVG – die ZDv 19/1 einschließlich nachgeordneter<br />

Durchführungsbestimmungen erlassen. Für die Durchführung der Musterprüfung und<br />

Erteilung der Musterzulassung ist WTD 61/ML verantwortlich.<br />

Alle militärischen Luftfahrzeuge und Luftfahrtgeräte müssen den in der ZDv 19/1<br />

festgelegten Zulassungsprozess durchlaufen. Am Abschluss dieses Prozesses wird<br />

gemäß ZDv 19/1 ein Luftfahrzeug zur Teilnahme am Luftverkehr zugelassen, wenn<br />

das Muster des Luftfahrzeuges und des zugehörigen Luftfahrtgerätes zugelassen<br />

(Musterzulassung) und<br />

12 TCAS: Traffic Collision Avoidance System

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