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Bericht zum Euro-Hawk - Tagesspiegel

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fehlenden Besatzung auf ein kostentreibendes DASS 7 verzichtet werden. Als ‚Worst<br />

Case’ muss der Verlust eines UAV hingenommen werden.“<br />

Auf dieser Basis wurde das Schließen der Fähigkeitslücke durch die Entwicklung des<br />

SIGINT-Missionssystems ISIS (SIGINT = Signal Intelligence/Signalerfassende<br />

Aufklärung und Überwachung, ISIS = Integriertes Signal Intelligence System) und<br />

dessen Integration in die Trägerplattform GLOBAL HAWK angewiesen.<br />

2.1.2. Allgemeiner rechtlicher Rahmen für die Zulassung<br />

Luftverkehrsrecht<br />

Das <strong>Euro</strong>päische Parlament und der Rat haben mit der Verordnung (EG) Nr.<br />

216/2008 für die Mitgliedstaaten der <strong>Euro</strong>päischen Union (EU) gemeinsame rechtlich<br />

bindende Vorschriften für die Zivilluftfahrt erlassen und die Einrichtung einer<br />

<strong>Euro</strong>pean Aviation Safety Agency (EASA) festgelegt. Die EU-Verordnung gilt nicht<br />

für Luftfahrzeuge, die für militärische Anwendungen genutzt werden 8 . Die Nationen<br />

sind in diesen Fällen aber gehalten, den Zielen dieser Verordnung gebührend<br />

Rechnung zu tragen 9 .<br />

Unter Beachtung dieser europäischen Regelungen sind das Luftverkehrsgesetz<br />

(LuftVG) sowie die dazu erlassenen Verordnungen – wie z. B. die Luftverkehrs-<br />

Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) oder die<br />

Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) – die Grundlage für die<br />

weitere Luftfahrtgesetzgebung in Deutschland. Die Gesamtheit dieser Bestimmungen<br />

stellt den luftrechtlichen Regelungsraum dar, der grundsätzlich für den zivilen und<br />

militärischen Bereich sowie für bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge gilt.<br />

Gemäß § 30 LuftVG wird der Bundeswehr ermöglicht, zur Erfüllung ihrer besonderen<br />

Aufgaben unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung von<br />

7 Ein Defensive Aid Subsystem – DASS – dient dem Selbstschutz insbesondere bemannter Plattformen (z.B. C-160 Transall) und trägt wesentlich zur<br />

Aufrechterhaltung der Überlebens- und Durchsetzungsfähigkeit bei. Ein DASS besteht in der Regel aus einem Radarwarnempfänger, einem Infrarot-<br />

Flugkörperwarnsensor und einem System für Gegenmaßnahmen. Radarwarnempfänger und Infrarot Flugkörperwarnsensor aktivieren<br />

Gegenmaßnahmen z.B. durch den Ausstoß von Täuschkörpern, Aussenden von Störsignalen gegen Radarsensoren oder gegen Flugkörper mit<br />

Infrarotsuchköpfen.<br />

8 Verordnung (EG) Nr. 216/2008, Kapitel I, Artikel 1 Geltungsbereich<br />

9 Verordnung (EG) 216/2008, Artikel 1, Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 2

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