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Das neue hüttenmännische Gebäude. - GBV, Gemeinsamer ...

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wöchentlich aber nur 10 Stunden umfaßte (Rechnen, Schreiben und deutsche<br />

Sprache; Bergbaukunde, Erzlagerstättenlehre und Markscheiden; Plan- und Maschinenzeichnen)<br />

; sie war für ältere, in der Praxis bewährte Bergleute bestimmt, die sich<br />

als Steiger eigne,ten. Für die Geschichte der Akademie hat die Steigerschule keine<br />

Bedeutung mehr.<br />

Im Jahre 1860 war die Reform der Bergschule beendigt. Stand die Bergschule<br />

zu Clausthal hinsichtlich ihrer Einrichtung, der Tiichtigkeit ihrer Lehrer<br />

und der Vorbildung ihrer Schüler seit einer Reihe von Jahren auf derselben Höhe<br />

wie die anderen höchsten technischen Bildungsstätten der damaligen Zeit, so fehl te<br />

immer noch die äußere Anerkennung ihrer Stellung. Sie führte die Bezeichnung<br />

»Bergschule«, wie in Preußen die zur Ausbildung von Unterbeamten bestimmten<br />

Anstalten.<br />

Eine wertvolle Anerkennung war ihr allerdings im Jahre 1857 dadurch zuteil<br />

geworden. daß die bedeutendsten deutschen Bergwerksstaaten ihren Angehörigen<br />

den Besuch der Clausthaler Bergschule von da ab ebenso auf die<br />

vorgeschriebene Studienzeit anrechneten, wie denjenigen der Bergakademie zu<br />

Freiberg.<br />

Am 21. Juli 1857 berichtet Roemer an das Berg- und Forstamt, daß die die<br />

Bergschule jetzt zahlreich besuchenden Ausländer darüber klagen, daß ihnen das<br />

Studium in Clausthal beim Eintritt in den Dienst ihres Heimatstaates nicht angerechnet<br />

werde, während dies mit dem Besuch der Freiberger Akademie der<br />

Fall sei. Vermutlich trage daran der Name Bergschule , sowie Unkenntnis mit<br />

der Ansdehnung der hiesigen Lehrvorträge die Schuld. Durch eine aufklärende<br />

Mitteilung an die betreffenden Regierungen, durch Vorlegung des Lehrplans<br />

und durch Verweisung auf den Aufsatz Noeggeraths dürfte leicht Abhilfe zu<br />

schaffen sein.<br />

<strong>Das</strong> Berg- und Forstamt berichtet in diesem Sinne an das Finanzrninisterium,<br />

und am 9. September 1857 beauftragt der Hannov. Minister der auswärtigen Angelegenheiten<br />

die Hannoversche Gesandtschaft in Berlin, das Gesuch an die Preußische<br />

Regierung zu richten, daß in Betreff des Studiums der dortigen Staatsangehörigen<br />

die Clausthaler Bergschule der Freiherger Akademie gleichgestellt<br />

werden möge. Am 14. Oktober 1857 teilt der Preußische Minister des Äußeren<br />

dem Hannoverschen Geschäftsträger mit, daß der Minister für Handel, Gewerbe und<br />

öffentliche Arbeiten »bei der zweckmäßigen Organisation und den anerkannt tüchtigen<br />

Lehrkräften der erwähnten Anstalt kein Bedenken getragen hat, den Bergexspektanten<br />

den einjährigen Besuch der ersten Klasse der Bergschule zu Clausthal<br />

auf die ihnen zur Pflicht gemachten Universitätsstudien von 2 resp. 3 [ahren<br />

ebenso in Anrechnung zu bringen, wie in Betreff der Bergakademie zu Freiberg<br />

III § 14 der Vorschriften ... vom 3. März 1856 bestimmt worden ist«,<br />

Auch das an die Regierungen des Königreichs Bayern, des Großherzogtums<br />

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