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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Gemeinde Schalchen

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Gemeinde Schalchen

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lfd. Nr. 5 Jahr 2012<br />

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die öffentliche Sitzung des<br />

G e m e i n d e r a t e s<br />

der <strong>Gemeinde</strong> SCHALCHEN<br />

am DONNERSTAG, dem 13. Dezember 2012<br />

Tagungsort: Sitzungssaal des <strong>Gemeinde</strong>amtes<br />

ANWESENDE<br />

SPÖ-Fraktion:<br />

ÖVP-Fraktion:<br />

1. Bgm. FUCHS Stefan als Vorsitzender 11. Vizebgm. SCHANDA Walter<br />

2. Vizebgm. MITTERMAIER Erich 12. GV HUMMEL Markus<br />

3. GV STEINBERGER Hubert 13. GR NAGL Erich<br />

4. GR PROBST Franz 14. GR MÜHLBACHER-KARRER<br />

Johann<br />

5. GR POINTECKER Hermann 15. GR MAIER Friedrich<br />

6. GR ÖSTERBAUER Michael Ing. 16. GR SCHÖNBERGER Anna<br />

7. GR STOCKER Hermann 17. GV DIRNSTEINER Robert<br />

8. GR RIEDER Gertraud FPÖ-Fraktion:<br />

9. GR BRECKNER Gerlinde 18. GV KLEPP Markus Ing.<br />

10. GR STUHLBERGER Andreas 19. GR BRECKNER Roman<br />

ERSATZMITGLIEDER<br />

20. GR STELZHAMMER Manfred<br />

21. GR HAIDINGER Albert<br />

GR JAKOB Johann für GR STÜBLO Wolfgang<br />

GR PFEIL Rudolf für GR WINTERSTELLER Bernadette<br />

GR HÖFLMAIER Josef für GR SPERL Ing. Friedrich<br />

GR GURTNER Helmut für GR POSTLMAYR Dr. Johann<br />

(erscheint um 19 Uhr 05 während TOP 1))<br />

ES FEHLEN<br />

entschuldigt:<br />

GR STÜBLO Wolfgang<br />

GR WINTERSTELLER Bernadette<br />

GR SPERL Ing. Friedrich<br />

GR POSTLMAYR Dr. Johann<br />

unentschuldigt:


1. Amtsleiter Klaus MITTERBAUER<br />

SONSTIGE ANWESENDE<br />

2. VB Andrea SCHLAGER als Schriftführer gemäß § 54 (2) OÖ GemO<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß dem vorliegenden Zustellnachweis an alle Mitglieder<br />

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 03.12.2011 unter Bekanntgabe der<br />

Tagesordnung erfolgt ist;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20.09.2012 bis zur heutigen<br />

Sitzung während der Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht aufgelegen ist,<br />

während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift<br />

bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Sodann gibt es noch folgende Mitteilungen:<br />

TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE<br />

Vor Behandlung der Tagesordnung bringt der Bürgermeister vor, dass folgende<br />

Punkte von der Tagesordnung abgesetzt werden und zwar:<br />

TOP 28) Änderung des Flächenwidmungsplanes; Endgültige Beschlussfassung zur<br />

Umwidmung der Parzelle 250 der KG <strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von 7.357 m²<br />

(bestehendes Möbelhaus) von Betriebsbaugebiet in Geschäftsgebiet<br />

Möbeleinzelhandel mit einer Verkaufsfläche von 10.000 m² - Antrag: Möbelhaus<br />

Lutz KG, 4600 Wels<br />

TOP 29) Änderung des Flächenwidmungsplanes; Endgültige Beschlussfassung zur<br />

Umwidmung der Parzelle 706/1 der KG <strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von 20.646 m² von<br />

Geschäftsgebiet Möbeleinzelhandel mit einer Verkaufsfläche von 13.000 m² in<br />

Betriebsbaugebiet - Antrag: Möbelhaus Lutz KG, 4600 Wels<br />

TOP 30) Änderung des Flächenwidmungsplanes; Endgültige Beschlussfassung zur<br />

Umwidmung der Parzelle 219/1 der KG Weinberg im Ausmaß von 1.700 m² von<br />

Grünland in Dorfgebiet - Antrag: Pölz Gerald, Mattighofen<br />

Begründet wird dies damit, dass heute per E-Mail vom Land OÖ, DI Joham mitgeteilt wurde,<br />

dass noch nicht alle Stellungnahmen eingetroffen sind und daher die Anträge noch nicht<br />

erledigt werden konnten.<br />

Seite 2 von 64


PUNKT 1) NACHTRAGSVORANSCHLAG 2012<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die Verschiebungen sowohl in den Einnahmen als auch Ausgaben haben die Erstellung eines<br />

Nachtragsvoranschlages erforderlich gemacht. Der Nachtragsvoranschlag 2012 ist im<br />

ordentlichen Haushalt mit € 6,685.300,00 in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.<br />

Dies trifft auch auf den außerordentlichen Haushalt mit € 1,135.000,00 zu. Der<br />

Bürgermeister führt ergänzend aus, dass den einzelnen Fraktionen und<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern jeweils der Entwurf des Nachtragsvoranschlages 2011 zugegangen<br />

ist. Weiters führt er folgendes aus:<br />

ORDENTLICHER HAUSHALT E I N N A H M E N<br />

0 Vertretungskörper und allg. Verwaltung 48.600,00 €<br />

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 2.800,00 €<br />

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 290.200,00 €<br />

3 Kunst, Kultur und Kultus 400,00 €<br />

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 15.300,00 €<br />

5 Gesundheit 500,00 €<br />

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 35.100,00 €<br />

7 Wirtschaftsförderung 700,00 €<br />

8 Dienstleistungen 1,905.200,00 €<br />

9 Finanzwirtschaft 4,386.500,00 €<br />

SUMME 0 – 9 DER EINNAHMEN 6.685.300,00 €<br />

ORDENTLICHER HAUSHALT A U S G A B E N<br />

0 Vertretungskörper und allg. Verwaltung 835.600,00 €<br />

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 68.700,00 €<br />

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 1.227.800,00 €<br />

3 Kunst, Kultur und Kultus 69.200,00 €<br />

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 788.300,00 €<br />

5 Gesundheit 729.600,00 €<br />

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 709.100,00 €<br />

7 Wirtschaftsförderung 2.500,00 €<br />

8 Dienstleistungen 1,520.000,00 €<br />

9 Finanzwirtschaft 734.500,00 €<br />

SUMME 0 – 9 DER AUSGABEN 6.685.300,00 €<br />

EINNAHMEN DES ORDENTLICHEN VORANSCHLAGES 6,685.300,00 €<br />

AUSGABEN DES ORDENTLICHEN VORANSCHLAGES 6,685.300,00 €<br />

ÜBERSCHUSS (+) / ABGANG (-) 0,00 €<br />

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AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT E I N N A H M E N<br />

163600 KLF-A FF-Furth 76.000,00 €<br />

211000 Sanierung VS 94.600,00 €<br />

12000 Gehsteigbau - Hummelbachstraße 5.100,00 €<br />

612200 Straßenbau Aufschließung Lindach 220.000,00 €<br />

616000 Radweg 100.000,00 €<br />

650000 Umbau Eisenbahnkreuzung UL-, Furtherstr. 300,00 €<br />

821300 ICB – Ankauf 100.000,00 €<br />

850000 Wasserversorgungsanlage 200.000,00 €<br />

851000 Digitaler Leitungskataster-Kanalbau 13.000,00 €<br />

851500 Ortskanalisation – BA 05 39.100,00 €<br />

851600 Planung ABA BA 06 57.900,00 €<br />

851900 Ortskanal nachträgliche Anschlüsse 39.600,00 €<br />

851990 Schuldenerlass Investitionsdarlehen 189.400,00 €<br />

SUMME DER EINNAHMEN DES AO VORANSCHLAGES 1,135.000,00 €<br />

AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT<br />

A U S G A B E N<br />

163600 KLF-A FF-Furth 76.000,00 €<br />

211000 Sanierung VS 94.600,00 €<br />

612000 Gehsteigbau - Hummelbachstraße 5.100,00 €<br />

612200 Straßenbau Aufschließung Lindach 220.000,00 €<br />

616000 Radweg 100.000,00 €<br />

650000 Umbau Eisenbahnkreuzung UL-, Furtherstr. 300,00 €<br />

821300 ICB – Ankauf 100.000,00 €<br />

850000 Wasserversorgungsanlage 200.000,00 €<br />

851000 Digitaler Leitungskataster-Kanalbau 13.000,00 €<br />

851500 Ortskanalisation - BA 05 39.100,00 €<br />

851600 Planung ABA BA 06 57.900,00 €<br />

851900 Ortskanal nachträgliche Anschlüsse 39.600,00 €<br />

851990 Schuldenerlass Investitionsdarlehen 189.400,00 €<br />

SUMME DER AUSGABEN DES AO VORANSCHLAGES 1,135.000,00<br />

EINNAHMEN DES AUSSERORDENTL. HAUSHALTES 1,135.000,00 €<br />

AUSGABEN DES AUSSERORDENTL. HAUSHALTES 1,135.000,00 €<br />

ÜBERSCHUSS (+) / ABGANG (-) 0,00 €<br />

Seite 4 von 64


Die wesentlichen Minder- und Mehreinnahmen erklären sich wie folgt und zwar:<br />

Wesentliche Mehreinnahmen:<br />

2/6310/8290 Int.Btg. Insth. Mattig RHV u. Schwemmb.b.KTM + € 8.100,00<br />

2/8532/0100 Veräußerung Gebäude Hauptstraße 8 + € 178.400,00<br />

2/9200/8310 Grundsteuer f. Grundstücke (B) + € 24.400,00<br />

2/9410/8610 Lfd. Transferzahlungen v. Bund § 21 FAG 2008 + € 19.800,00<br />

2/9440/8710 Kap.Transf.Zlg. v. Land (Katastrophen Fonds) + € 7.700,00<br />

2/9900/90631 Abwicklung Sollüberschuss aus Vorjahr/geg.VA2012 + € 241.800,00<br />

Wesentliche Mindereinnahmen:<br />

2/2400/8620 Landesbeitrag-Personalaufwand - € 47.600,00<br />

2/8500/8500 Interessentenbtg. Grundeigent.-Anschlussgeb. - € 10.000,00<br />

2/8520/8520 Geb.f.d.Ben.v.Gebäudeeinr. (Müllabfuhr) - € 25.000,00<br />

Wesentliche Mehrausgaben:<br />

1/0100/5100 Geldbezug VB I + € 10.000,00<br />

1/0310/7280 Entgelte f.Sonst.Leistungen v. Firmen Dgt.FlWPl. + € 10.000,00<br />

1/2110/2980 Rücklage Volksschulbau/-sanierung + € 231.000,00<br />

1/8510/6120 Instandhaltung v. Wasser u. Kanalisationsanlagen + € 12.000,00<br />

1/9800/910012 Zuführungen an AOH – ABA BA 05 + € 39.100,00<br />

1/9800/910024 Zuführungen an AOH – ABA BA 06 + € 57.900,00<br />

1/9800/910028 Zuführungen an AOH-Absch.-KLF-FF-Furth + € 21.000,00<br />

1/9800/910033 Zuführungen an AOH – ICB-Ankauf + € 30.000,00<br />

Wesentliche Minderausgaben:<br />

1/0300/7280 Entgelte f.sonst.Leistungen v. Firmen Dgt.Fl.WPl. - € 25.000,00<br />

1/2630/6140 Instandhaltung v. Gebäuden FZH - € 30.000,00<br />

1/9800/910014 Zuf. An Abschn.6122-Aufschl.-Lindach+Erb - € 25.900,00<br />

1/9800/910031 Zuf.an AOHH-Digitaler Leitungskataster - € 53.000,00<br />

Debattenbeiträge:<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, es wäre wünschenswert, wenn man im nächsten Jahr den<br />

Nachtragsvoranschlag etwas früher behandeln könnte. Denn der Sinn der Sache wäre<br />

eigentlich, dass man Änderungen im laufenden Jahr berücksichtigt. Wenn irgendwelche<br />

Vorhaben ausfallen, könnte man das Geld noch für andere Vorhaben verwenden bzw.<br />

könnten andere Vorhaben vorgezogen werden, welche ansonsten liegen bleiben. Mitte<br />

Dezember ist das Jahr bereits gelaufen, da kann man dies nicht mehr machen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schalchen</strong> ist eine der wenigen <strong>Gemeinde</strong>n, welche den Nachtragsvoranschlag erst Mitte<br />

Dezember beschließt.<br />

Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass Vizebgm. Schanda hier mit ziemlicher Sicherheit<br />

falsch liegt, weil der Nachtrag immer am Jahresende gemacht wird. Dies ist beim<br />

Sozialhilfeverband, Bezirksabfallverband, Reinhalteverband ebenso. Es waren diese Woche<br />

laufend Sitzungen, in denen überall der Nachtrag behandelt wurde. Man kann einen<br />

Nachtrag nicht Mitte des Jahres machen, damit man weiß, was an finanziellen Mitteln bleibt<br />

oder nicht.<br />

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Vizebgm. Schanda entgegnet, es soll nicht Mitte des Jahres sein, sondern zum Beispiel<br />

Anfang November, da hat man noch etwas Spielraum.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass man bei einem Nachtrag überhaupt keinen Spielraum<br />

hat, weil einen Spielraum man erst dann, wenn man einen Rechnungsabschluss macht,<br />

bekommt. Dann weiß man dezidiert wie hoch die finanziellen Mittel sind. Hier sind nur die<br />

laufenden Gebarungen über das Jahr enthalten.<br />

Vizebgm. Schanda muss den Bürgermeister dahingehend korrigieren, das ist der<br />

Rechnungsabschluss vom Vorjahr. Man darf den Überschuss vom Vorjahr im Voranschlag<br />

nicht berücksichtigen, der muss im Nachtragsvoranschlag eingearbeitet sein. Es ist bekannt,<br />

dass finanzielle Mittel vorhanden sind, da wir ein Haus verkauft haben, woraus Geld zur<br />

Verfügung ist und im Nachtragsvoranschlag behandelt werden könnte.<br />

Der Bürgermeister erklärt, trotzdem ist dies der Nachtragsvoranschlag von 2012 und<br />

nicht von 2011.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den von ihm<br />

verlesenen Entwurf des Nachtragsvoranschlages 2012 zu genehmigen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 2)<br />

FESTSETZUNG DER HEBESÄTZE FÜR GEMEINDESTEUERN UND ABGABEN FÜR<br />

DAS FINANZJAHR 2013<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die Hebesätze für <strong>Gemeinde</strong>steuern und Abgaben werden am Jahresende festgelegt und<br />

treten etwaige neue Beträge mit 01.01.2013 in Kraft.<br />

Wie bereits des Öfteren erwähnt, steht die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> sehr gut da. Im Bezirk<br />

Braunau liegt die <strong>Gemeinde</strong> unter den besten drei <strong>Gemeinde</strong>n und von den 444<br />

Oberösterreichischen <strong>Gemeinde</strong>n an 5. Stelle. Dies heißt, die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> steht<br />

finanziell sehr, sehr gut da und hat sogar, in Zeiten wo andere <strong>Gemeinde</strong>n am Hungerstuch<br />

genagt haben, Rücklagen bilden können. Es gibt heute noch sehr viele Abgangsgemeinden<br />

im Bezirk, welche für die Anschaffung eines Sessels beim Land anfragen müssen.<br />

Daher wird vorgeschlagen, die Hebesätze für <strong>Gemeinde</strong>steuern und Abgaben für das<br />

Finanzjahr 2013 NICHT zu erhöhen.<br />

Seite 6 von 64


BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Hebesätze für die GRUNDSTEUER und die<br />

LUSTBARKEITSABGABE wie folgt BEIZUBEHALTEN und zwar:<br />

H E B E S Ä T Z E<br />

der Grundsteuer für Land- und Forstwirtschaftliche<br />

Betriebe (A) mit ...<br />

500 v.H. d. Steuermessbetrag<br />

der Grundsteuer für Grundstücke (B) mit ...<br />

500 v.H. d. Steuermessbetrag<br />

der Lustbarkeitsabgabe<br />

10 v.H. d. Preises od. Entgelts<br />

§ 10 (1-4), § 15 (1), § 16 ( 1 und 2), § 17 (2), § 19 (2 und 4), § 20 (1-3) und § 25 des<br />

Lustbarkeitsabgabengesetzes:<br />

- das jeweils im Gesetz festgelegte Mindestausmaß<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die HUNDEABGABEGEBÜHR wie folgt BEIZUBEHALTEN<br />

und zwar:<br />

H E B E S Ä T Z E<br />

der Hundeabgabe mit ...<br />

€ 16,67 exkl. USt. für jeden Hund<br />

€ 1,50 exkl. USt. für die Hundemarke<br />

Gebrauchshunde gemäß § 10 des OÖ Hundegesetzes 2002, LGBl. Nr. 147/2002 idgF. sind<br />

von der Hundeabgabe befreit.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Seite 7 von 64


BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die BENÜTZUNGSGEBÜHR für <strong>Gemeinde</strong>grund wie<br />

folgt BEIZUBEHALTEN und zwar:<br />

B E N Ü T Z U N G S G E B Ü H R E N<br />

FÜR GEMEINDEGRUND<br />

Die Benützungebühren für <strong>Gemeinde</strong>grund werden mit ... € 4,17 exkl.USt.<br />

€ 12,50 exkl.USt.<br />

€ 20,83 exkl.USt.<br />

€ 25,00 exkl.USt.<br />

festgelegt.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, die Gebühren für die Benützung der Mehrzweckhalle<br />

geringfügig um 2,13 % laut VPI ZU ERHÖHEN und zwar:<br />

a) für Veranstalter mit Wohnsitz:<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> je Tag<br />

außerhalb der <strong>Gemeinde</strong> je Tag<br />

b) für kommerzielle Veranstaltungen:<br />

mit Wohnsitz des Veranstalters außerhalb<br />

der <strong>Gemeinde</strong> je Tag<br />

mit Wohnsitz innerhalb der <strong>Gemeinde</strong><br />

c) für stundenweise Benützung der Halle:<br />

mit Wohnsitz in der <strong>Gemeinde</strong> pro Stunde<br />

durch Auswärtige pro Stunde<br />

d) für stundenweise Benützung der Halle für<br />

Hallenfußball, Volleyball und sonstige Mannschaftssportarten<br />

für Einheimische pro Stunde<br />

für Auswärtige pro Stunde<br />

von<br />

€ 250,00<br />

€ 500,00<br />

€ 1.000,00<br />

€ 1.000,00<br />

€ 18,00<br />

€ 30,00<br />

€ 35,00<br />

€ 50,00<br />

auf<br />

€ 255,33<br />

€ 510,65<br />

€ 1.021,30<br />

€ 1.021,30<br />

€ 18,38<br />

€ 30,64<br />

€ 35,75<br />

€ 51,07<br />

UMSATZSTEUERFREI<br />

Seite 8 von 64


BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die nachstehende<br />

Gebührenordnung für die Benützung der Mehrzweckhalle vom 15.12.2011 wie folgt<br />

abzuändern:<br />

V E R O R D N U N G<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 beschlossen<br />

die Gebührenordnung für die Benützung der Mehrzweckhalle vom 15.12.2011 wie folgt<br />

abzuändern:<br />

§ 1<br />

Für die Benützung der Mehrzweckhalle ist folgende Saalmiete zu entrichten:<br />

a) für Veranstalter mit Wohnsitz:<br />

in der <strong>Gemeinde</strong><br />

außerhalb der <strong>Gemeinde</strong><br />

b) für kommerzielle Veranstaltungen:<br />

mit Wohnsitz des Veranstalters außerhalb<br />

der <strong>Gemeinde</strong><br />

mit Wohnsitz des Veranstalters innerhalb<br />

der <strong>Gemeinde</strong><br />

c) für stundenweise Benützung der Halle:<br />

mit Wohnsitz in der <strong>Gemeinde</strong><br />

durch Auswärtige<br />

d) für stundenweise Benützung der Halle für Hallenfußball,<br />

Volleyball und sonstige Mannschaftssportarten:<br />

für Einheimische<br />

für Auswärtige<br />

€ 255,33 je Tag<br />

€ 510,65 je Tag<br />

€ 1.021,30 je Tag<br />

€ 1.021,30 je Tag<br />

€ 18,38 pro Stunde<br />

€ 30,64 pro Stunde<br />

€ 35,75 pro Stunde<br />

€ 51,07 pro Stunde<br />

Die Gebührensätze sind umsatzsteuerfrei.<br />

Zusätzlich zu den in Position a), b) und d) angeführten Saalmieten ist ein Reinigungsentgelt,<br />

welches nach der tatsächlichen Reinigungsdauer und nach dem tatsächlichem<br />

Materialaufwand bemessen wird, zu entrichten. Für die Position c) gilt dies nur dann, sofern<br />

die stundenweise Benützung der Halle für Vorträge, Vorführungen, Kurse udgl. erfolgt, bei<br />

der eine größere Anzahl von Teilnehmern den Saal betritt.<br />

§ 6<br />

Die Abänderung dieser Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist<br />

folgenden Tag in Kraft; frühestens jedoch am 01.01.2013.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Seite 9 von 64


BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die FRIEDHOFEGEBÜHREN wie folgt BEIZUBEHALTEN<br />

und zwar:<br />

GRABSTELLENGEBÜHR bei Verleihung des Nutzungsrechtes<br />

- Umsatzsteuerfrei -<br />

Einzelgrab pro Jahr<br />

Doppelgrab pro Jahr<br />

Kindergrab pro Jahr<br />

Urnengrab pro Jahr<br />

Urnenhain – Wandnische bei Verleihung<br />

es Benutzungsrechtes pro<br />

Jahr<br />

Errichtung der Marmortafel<br />

- Pauschale -<br />

€ 15,00<br />

€ 27,00<br />

€ 5,00<br />

€ 15,00<br />

€ 40,00<br />

€ 350,00<br />

NACHLÖSEGEBÜHR<br />

- Umsatzsteuerfrei -<br />

Einzelgrab pro Jahr<br />

Doppelgrab pro Jahr<br />

Kindergrab pro Jahr<br />

Urnengrab pro Jahr<br />

Urnenhain – Verlängerung des<br />

Benutzungsrechtes pro Jahr<br />

€ 15,00<br />

€ 27,00<br />

€ 5,00<br />

€ 15,00<br />

€ 20,00<br />

LEICHENHALLENGEBÜHR<br />

- Umsatzsteuerfrei -<br />

Leichenhallengebühr € 50,00<br />

KRÄNZEENTSORGUNG<br />

inkl. USt.<br />

Kränze<br />

Bukett<br />

€ 3,64 exkl.Ust.<br />

€ 2,73 exkl.Ust.<br />

€ 4,00 inkl.Ust.<br />

€ 3,00 inkl.Ust.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Seite 10 von 64


BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Gebühren für ESSEN AUF RÄDERN wie folgt<br />

BEIZUBEHALTEN und zwar:<br />

Essen auf Rädern € 7,73 exkl.Ust. € 8,50 inkl.Ust.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

BESCHLUSS:<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Gebühren für die SCHÜLERAUSSPEISUNG wie folgt<br />

BEIZUBEHALTEN und zwar:<br />

Umsatzsteuerfrei<br />

Schülerausspeisung<br />

- pro Portion für Schüler<br />

- pro Portion für Lehrpersonen<br />

- pro Portion für Kindergartenkinder<br />

€ 3,20<br />

€ 7,00<br />

€ 3,20<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 3)<br />

WASSERVERSORGUNGS- UND ABWASSERENTSORGUNGSANLAGE; FEST-<br />

SETZUNG DER ANSCHLUSSGEBÜHREN UND ANHEBUNG DER<br />

WASSERBEZUGS- UND KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Mit Erlass vom 13.11.2012, IKD(Gem-)511001/370-2012-Pra/Kai hat das Amt der OÖ<br />

Landesregierung die Mindestanschlussgebühren festgelegt.<br />

Die Fraktionen haben die Unterlagen erhalten und es gibt nunmehr verschiedene Varianten<br />

die Gebühren zu erhöhen.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor die Gebühren laut VA-Erlass des Amtes der OÖ<br />

Landesregierung zu erhöhen.<br />

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WASSERBEZUGSGEBÜHR<br />

bei Messung mittels eingebautem Wasserzähler<br />

pro m3 Frischwasser<br />

derzeit<br />

€ 1,357 exkl. MWSt.<br />

derzeit<br />

€ 1,493 inkl. MWSt.<br />

VARIANTE I – Erhöhung um 2,22 % von der Mindestbezugsgebühr von 2012 ausgehend.<br />

ab 01.01.2013<br />

ab 01.01.2013<br />

pro m3 Frischwasser<br />

€ 1,380 excl. MWSt.<br />

€ 1,518 inkl. MWst.<br />

DIES IST DIE VOM LAND OÖ. VORGESCHRIEBENE MINDESTBEZUGSGEBÜHR<br />

VARIANTE II – Erhöhung um 2,22 % von der beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend.<br />

pro m3 Frischwasser<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 1,387 excl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 1,526 inkl. MWst.<br />

VARIANTE III – Erhöhung um 2,13 % von der beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend lt.<br />

VPI<br />

pro m3 Frischwasser<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 1,386 excl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 1,525 inkl. MWst.<br />

sind Wasserzähler noch nicht eingebaut<br />

für unbebaute Grundstücke<br />

pro Monat<br />

für bebaute Grundstücke<br />

pro Monat<br />

derzeit<br />

€ 5,056 exkl. MWSt.<br />

€ 5,056 exkl. MWSt.<br />

derzeit<br />

€ 5,562 inkl. MWSt.<br />

€ 5,562 inkl. MWSt.<br />

VARIANTE I – Erhöhung um 2,22 % von der beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend<br />

für unbebaute Grundstücke<br />

pro Monat<br />

für bebaute Grundstücke<br />

pro Monat<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 5,168 excl. MWSt.<br />

€ 5,168 excl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 5,685 inkl. MWSt.<br />

€ 5,685 inkl. MWSt.<br />

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VARIANTE II – Erhöhung um 2,13 % von d. beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend lt. VPI<br />

für unbebaute Grundstücke<br />

pro Monat<br />

für bebaute Grundstücke<br />

pro Monat<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 5,164 excl. MWSt.<br />

€ 5,164 excl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 5,680 inkl. MWSt.<br />

€ 5,680 inkl. MWSt.<br />

ZÄHLERMIETE<br />

Zählermiete für die Bereitstellung eines Wasserzählers<br />

Je 3 m³ Zähler pro Halbjahr<br />

je 20 m³ Zähler pro Halbjahr<br />

derzeit<br />

€ 7,65 exkl. MWSt.<br />

€ 11,39 exkl. MWst.<br />

derzeit<br />

€ 8,42 inkl. MWSt.<br />

€ 12,53 inkl. MWSt.<br />

VARIANTE I – Erhöhung um 2,22 % von der beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend<br />

je 3 m³ Zähler pro Halbjahr<br />

je 20 m³ Zähler pro Halbjahr<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 7,82 excl. MWSt.<br />

€ 11,64 excl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 8,60 inkl. MWst.<br />

€ 12,81 inkl. MWSt.<br />

VARIANTE II – Erhöhung um 2,13 % von d. beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend lt. VPI<br />

je 3 m³ Zähler pro Halbjahr<br />

je 20 m³ Zähler pro Halbjahr<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 7,81 excl. MWSt.<br />

€ 11,63 excl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 8,59 inkl. MWst.<br />

€ 12,80 inkl. MWSt.<br />

WASSERANSCHLUSSGEBÜHR PRO m²<br />

derzeit<br />

derzeit<br />

Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr<br />

beträgt pro m² Nutzfläche der<br />

Wohnung<br />

€ 16,08 exkl. MWSt.<br />

€ 17,69 inkl.MWSt.<br />

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VARIANTE III – Erhöhung um 2,13 % von der beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend<br />

VARIANTE I – Erhöhung um 2,18 % von d. beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend<br />

Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr<br />

beträgt pro m² Nutzfläche der<br />

Wohnung<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 16,43 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 18,07 inkl. MWSt.<br />

VARIANTE II – Erhöhung um 2,13 % von d. beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend<br />

Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr<br />

beträgt pro m² Nutzfläche der<br />

Wohnung<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 16,42 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 18,06 exkl.MWSt<br />

MINDESTANSCHLUSSGEBÜHR<br />

Die Mindest-Anschlussgebühr<br />

derzeit<br />

derzeit<br />

beträgt pro Wohneinheit<br />

für unbebaute Grundstücke<br />

€ 1.798,58 exkl.MWSt.<br />

€ 1.798,58 exkl.MWSt.<br />

€ 1.978,44 inkl.MWSt.<br />

€ 1.978,44 inkl.MWSt.<br />

VARIANTE I – Erhöhung um 2,18 % von d. Mindestanschlussgebühr von 2012 ausgehend<br />

Die Mindest-Anschlussgebühr<br />

beträgt pro Wohneinheit<br />

für unbebaute Grundstücke<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 1.831,00 exkl. MWSt.<br />

€ 1.831,00 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 2.014,10 inkl. MWSt.<br />

€ 2.014,10 inkl. MWSt.<br />

DIES IST DIE VOM LAND OÖ. VORGESCHRIEBENE MINDESTANSCHLUSSGEBÜHR<br />

VARIANTE II – Erhöhung um 2,18 % von der beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend<br />

Die Mindest-Anschlussgebühr<br />

beträgt pro Wohneinheit<br />

für unbebaute Grundstücke<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 1.837,79 exkl. MWSt.<br />

€ 1.837,79 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 2.021,58 inkl. MWSt.<br />

€ 2.021,58 inkl. MWSt.<br />

Seite 14 von 64


Die Mindest-Anschlussgebühr<br />

beträgt pro Wohneinheit<br />

für unbebaute Grundstücke<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 1.836,89 exkl. MWSt.<br />

€ 1.836,89 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 2.020,58 inkl. MWSt.<br />

€ 2.020,58 inkl. MWSt.<br />

§ 2 Abs. (4) und (5) der Wassergebührenordnung:<br />

Der Bürgermeister schlägt vor diese Gebühren laut Variante I um 2,18 % von der<br />

beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend zu erhöhen.<br />

KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN<br />

bei Messung mittels eingebautem Wasserzähler<br />

pro m³ bezogenem Wasser<br />

derzeit<br />

€ 3,469 exkl. MWSt.<br />

derzeit<br />

€ 3,816 inkl. MWSt.<br />

VARIANTE I – Erhöhung um 2,1 % von der Mindestbezugsgebühr von 2012 ausgehend.<br />

pro m³ bezogenem Wasser<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 3,400 excl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 3,740 inkl. MWst.<br />

DIES IST DIE VOM LAND OÖ. VORGESCHRIEBENE MINDESTBEZUGSGEBÜHR<br />

VARIANTE II – Erhöhung um 2,1 % von der beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend<br />

pro m³ bezogenem Wasser<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 3,542 excl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 3,896 inkl. MWst.<br />

VARIANTE III – Erhöhung um 2,13 % von d. beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend lt.<br />

VPI<br />

pro m³ bezogenem Wasser<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 3,543 excl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 3,897 inkl. MWst.<br />

KANALANSCHLUSSGEBÜHR pro m²<br />

Seite 15 von 64


Die Kanal-Anschlussgebühr<br />

beträgt pro m²<br />

derzeit<br />

€ 18,08 exkl. MWSt.<br />

derzeit<br />

€ 19,89 inkl.MWst.<br />

VORSCHLAG I – Erhöhung um 2,14 % von der beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend<br />

Die Kanal-Anschlussgebühr<br />

beträgt pro m²<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 18,47 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 20,31 inkl. MWSt.<br />

VORSCHLAG II – Erhöhung um 2,13 % von der beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend lt.<br />

VPI<br />

Die Kanal-Anschlussgebühr<br />

beträgt pro m²<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 18,47 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 20,31 inkl. MWSt.<br />

MINDESTANSCHLUSSGEBÜHR<br />

derzeit<br />

derzeit<br />

Die Mindest-Anschlussgebühr<br />

beträgt<br />

€ 3.000,44 exkl.MWSt.<br />

€ 3.300,48 inkl.MWSt.<br />

VARIANTE I – Erhöhung um 2,14 % von der Mindestanschlussgebühr von 2012 ausgehend<br />

Die Mindest-Anschlussgebühr<br />

beträgt<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 3.054,00 exkl.MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 3.359,40 inkl. MWSt.<br />

DIES IST DIE VOM LAND OÖ. VORGESCHRIEBENE MINDESTANSCHLUSSGEBÜHR<br />

VARIANTE II – Erhöhung um 2,14 % von der beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend lt.<br />

VPI<br />

Die Mindest-Anschlussgebühr<br />

beträgt pro Wohneinheit<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 3.064,65 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 3.371,11 inkl. MWSt.<br />

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VARIANTE III – Erhöhung um 2,13 % von der beschlossenen Gebühr von 2012 ausgehend lt.<br />

VPI<br />

Die Mindest-Anschlussgebühr<br />

beträgt pro Wohneinheit<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 3.064,35 exkl. MWSt.<br />

ab 01.01.2013<br />

€ 3.370,78 inkl. MWSt.<br />

Debattenbeiträge:<br />

GV Ing. Klepp schlägt vor, dass sich die <strong>Gemeinde</strong> an die Mindestgebühren vom Land<br />

hält und nicht an die Prozent-Zahlen vom Land.<br />

Der Bürgermeister habe dies ja vorgeschlagen.<br />

GV Ing. Klepp verneint dies und erklärt, dass die Mindestgebühren vom Land<br />

teilweise sogar unter den von der <strong>Gemeinde</strong> jetzt eingehobenen Gebühren liegen.<br />

Der Bürgermeister weiß dies, nur hat man dann das Problem, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schalchen</strong> beim RHV von zehn <strong>Gemeinde</strong>n ausschert und nicht mit dem RHV<br />

gleichlautendende Wasser- und Kanalgebühren vorliegen.<br />

GV Ing. Klepp bemerkt, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> bereits höhere Gebühren hat<br />

wie so manche andere <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Der Bürgermeister erklärt, es sind alle anderen <strong>Gemeinde</strong>n auch höher.<br />

GV Ing. Klepp wiederholt, dass er sich für die Mindestgebühren vom Land ausspricht,<br />

denn die <strong>Gemeinde</strong> kann es sich auch finanziell erlauben.<br />

Vizebgm. Mittermaier weist darauf hin, dass das Land den Kanalbau und die dafür<br />

noch zu leistende Tilgung nicht zu zahlen hat. Wie bekannt ist, hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong><br />

ein sehr weitläufiges Straßen- und Kanalnetz und dadurch ist uns der Kanalbau deutlich<br />

teurer gekommen als in einer konzentrierten Flächengemeinde wie zum Beispiel<br />

Mattighofen, welche bei weitem nicht die Kilometer an Abflussrohren zu verlegen hatte.<br />

Daher muss die <strong>Gemeinde</strong> schauen, dass diese Kosten hereingebracht werden.<br />

GV Ing. Klepp bemerkt, dass man bei Kanal und Wasser sehr viel Überschuss<br />

erwirtschaftet hat und daher eine geringere Erhöhung drinnen ist.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass die <strong>Gemeinde</strong> durch den Kanalbau rund € 8 Mio. zu<br />

tilgen hat und daher hat diese nichts erwirtschaftet.<br />

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BESCHLUSS:<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister folgende<br />

Anträge:<br />

a) die nachstehende WASSERGEBÜHRENORDNUNG vom 11.12.2011 wie folgt abzuändern<br />

und zwar:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 beschlossen<br />

die Wassergebührenordnung vom 15.12.2011 wie folgt abzuändern:<br />

§ 2<br />

Ausmaß der Anschlussgebühr<br />

(1) Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr beträgt pro Quadratmeter der<br />

Bemessungsgrundlage nach Z. (3):<br />

€ 16,43 exkl. USt.<br />

Mindestgebühr pro Wohnungseinheit<br />

€ 1.837,79 exkl. USt.<br />

(2) Die Wasserleitungsanschlussgebühr für ein unbebautes Grundstück beträgt:<br />

€ 1.837,79 exkl. USt.<br />

(3) Die Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke bildet bei eingeschossiger Bebauung<br />

die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die<br />

Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschoße jener Bauwerke, die einen<br />

unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage<br />

aufweisen. Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeterzahl der einzelnen<br />

Geschoße abzurunden.<br />

(4) Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung haben einen Zuschlag zu den in Abs. 1<br />

festgesetzten Gebühren zu entrichten und zwar:<br />

pro Stück Großvieh ab einem Jahr<br />

pro Stück Jungvieh bis zu einem Jahr<br />

pro Stück Schwein, Schaf oder Ziege<br />

€ 18,69 exkl. USt.<br />

€ 9,33 exkl. USt.<br />

€ 1,86 exkl. USt.<br />

(5) a) Kleingewerbebetriebe wie Bäcker, Lebensmittelhandlung- und Erzeugung, Gastwirte,<br />

Fleischverkaufsläden, Viehhändler, Schmiede, Waner, Tischler, Schneider, Friseure, AKU-<br />

Bau, Installateure, Elektriker usw. bis zu 5 Arbeitnehmer haben zu den in § 2 (1)<br />

festgesetzten Gebühren einen Zuschlag von<br />

€ 93,44 exkl. USt.<br />

zu entrichten.<br />

b) Transportunternehmen bis zu 3 Lastkraftwagen oder Bussen haben einen Zuschlag<br />

von<br />

€ 186,90 exkl. USt.<br />

und für jeden weiteren Lkw oder Bus<br />

€ 93,44 exkl. USt.<br />

zu entrichten.<br />

c) Zementwareerzeugungs- und Steinmetzbetriebe haben einen Zuschlag von<br />

€ 186,90 exkl. MWSt.<br />

zu entrichten.<br />

Seite 18 von 64


d) Für Kraftfahrzeugswerkstätten mit einem Waschplatz ist ein Zuschlag von<br />

€ 186,90 exkl. MWSt.<br />

und zusätzlich pro Arbeitnehmer ein solcher von<br />

zu entrichten.<br />

€ 56,06 exkl. USt.<br />

e) Für Tankstellen mit Waschanlage ist ein Zuschlag von € 186,90 exkl. USt.<br />

und für Tankstellen ohne Waschanlage ein solcher von € 93,44 exkl. USt.<br />

zu entrichten.<br />

f) Für alle anderen Gewerbe- und Industriebetriebe mit mehr als 5 Arbeitnehmern ist<br />

neben dem normalen Gewerbezuschlag von<br />

€ 93,44 exkl. USt.<br />

pro Arbeitnehmer zusätzlich<br />

€ 56,06 exkl. USt.<br />

zu entrichten.<br />

§ 3<br />

Wasserbenützungsgebühren<br />

(1) Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke<br />

haben für den Wasserbezug eine Wassergebühr zu entrichten. Diese beträgt bei der<br />

Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzählern im Jahr 2013 € 1,387 exkl.USt./m³.<br />

(2) Die Mindestwasserbenützungsgebühr wird für jedes angeschlossene Grundstück mit der<br />

jeweils gültigen Wassergebühr mit 35 m³ pro eingebautem Wasserzähler (für<br />

Hauptleitungen) festgelegt.<br />

(3) Wenn der Wasserzähler unrichtig anzeigt oder ausfällt, ist der Durchschnittsverbrauch<br />

der letzten drei Jahre als Basis für die Berechnung heranzuziehen.<br />

(4) Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine Wassergebührenpauschale zu<br />

entrichten. Diese Pauschale beträgt € 5,168 exkl.USt./Monat und wird:<br />

a) für unbebaute Grundstücke vorgeschrieben, bei welchen ein Wasseranschluss<br />

gegeben ist (z.Bsp. Bauwasser) sowie<br />

b) für bebaute Grundstücke vorgeschrieben, solange der Rohbau noch nicht bezugsfertig<br />

ist und der Einbau eines Wasserzählers daher noch nicht erfolgt ist.<br />

(5) Für die Bereitstellung, Instandhaltung, Überprüfung und Nacheichung der Wasserzähler<br />

ist eine Wasserzählergebühr zu entrichten. Die Wasserzählergebühr beträgt:<br />

a) pro Wasserzähler 3 m³ - € 7,82 exkl.USt. je Halbjahr;<br />

b) pro Wasserzähler 20 m³ - € 11,64 exkl.USt. je Halbjahr;<br />

§ 5<br />

Umsatzsteuer<br />

Zu den Gebührensätzen wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />

§ 6<br />

Jährliche Anpassung<br />

Die in dieser Verordnung geregelten Gebühren können vom <strong>Gemeinde</strong>rat jährlich im Rahmen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>voranschlags angepasst werden.<br />

Seite 19 von 64


§ 7<br />

Inkrafttreten<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Wassergebührenordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag, frühestens mit 01.01.2013.<br />

b) die KANALGEBÜHRENORDNUNG vom 15.12.2011 wie folgt abzuändern und zwar:<br />

V E R O R D N U N G<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> hat in seiner Sitzung am 13.12.2012<br />

beschlossen, die Kanalgebührenordnung vom 15.12.2011 wie folgt abzuändern:<br />

§ 2<br />

Ausmaß der Anschlussgebühr<br />

(1) Die Kanalanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke<br />

€ 18,47 exkl. USt. pro Quadratmeter,<br />

der Berechnungsgrundlage nach Abs. (2), mindestens aber € 3.064,65 exkl.USt.<br />

Wird für ein unbebautes Grundstück ein Anschluss hergestellt, so ist dafür die<br />

Mindestanschlussgebühr in der Höhe von derzeit € 3.064,65 exkl.USt. zu entrichten.<br />

Zusätzlich werden für den Anteil nachstehend gewerblicher Betriebsstätten folgende<br />

Aufschläge berechnet:<br />

a) Gastgewerbe – für allgemeine Betriebsflächen 30 %<br />

für Saalflächen 15 %<br />

b) Bei Betrieben deren Abwässer hinsichtlich der Menge bzw. Beschaffenheit<br />

wesentlich von häuslichen Abwässern abweichen:<br />

Fleischhauereibetriebe mit Schlachtung 100 %<br />

Fleischhauereibetriebe ohne Schlachtung 50 %<br />

c) Autowaschanlagen 15 %<br />

d) für Kfz-Werkstätten, Steinmetzbetriebe, Bauhöfe, Installationsbetriebe, Heiz- u.<br />

Kochgeräteerzeugung, Tischlereien, Möbelhäuser, Lebensmittel-, Textil-, Schuhund<br />

Verkaufsmärkte, öffentliche Schulen, Kindergärten und Säle sowie alle<br />

sonstigen gewerblichen Betriebesobjekte oder Teile von solchen, die für die<br />

Lagerung und Produktion dienen, wird ein Abschlag von der jeweiligen<br />

Bemessungsgrundlage wie folgt gewährt:<br />

- für eine verbaute Fläche von 350 m² bis 500 m² 50 %<br />

- für jede weitere verbaute Fläche von 501 m² bis 1.000 m² 70 %<br />

- und für jede über 1.000 m² hinausgehend verbaute Fläche 80 %<br />

(2) Die Bemessungsgrundlage bildet bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeterzahl<br />

der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten<br />

Fläche der einzelnen Geschosse jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder<br />

mittelbaren Anschluss an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz aufweisen. Die<br />

Berechnung erfolgt von Außenkante zu Außenkante des betreffenden Objektes.<br />

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Mansardenräume führen zu keiner Reduktion der Fläche. Bei der Berechnung ist auf<br />

die volle Quadratmeterzahl der einzelnen Geschoße abzurunden.<br />

a) Garagen und Nebengebäude ohne Abwasseranfall werden in die<br />

Bemessungsgrundlage nicht mit einbezogen.<br />

b) Dachräume sowie Dach- und Kellergeschosse werden nur in jenem Ausmaß<br />

berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke oder Hallenbäder<br />

benützbar sind.<br />

c) Über die Gebäudefluchtlinie vorspringende Balkone und Terrassen bleiben<br />

unberücksichtigt.<br />

d) Heiz- und Brennstoffräume werden nicht in die Berechnung mit einbezogen.<br />

e) Kellerbars, Saunen, Waschküchen, Hobbyräume und verglaste Loggias zählen zur<br />

Bemessungsgrundlage.<br />

f) Ebenso werden Wintergärten, Abstellräume und dergleichen in die Berechnung mit<br />

einbezogen.<br />

(3) Für mit Wasseranschluss versehene Lagerhallen ist nur dann die<br />

Mindestanschlussgebühr in der Höhe von € 3.064,65 exkl.USt. zu entrichten, wenn die<br />

Lagerhalle eine 150 m² übersteigende verbaute Fläche aufweist und nur häusliche<br />

Abwässer in den Kanal eingeleitet werden. Werden keine häuslichen Abwässer<br />

eingeleitet, so werden diese Hallen nicht für die Gebührenbemessung herangezogen.<br />

§ 4<br />

Kanalbenützungsgebühren<br />

(1) Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben eine jährliche<br />

Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt im Jahr 2013 pro m³ des aus<br />

gemeindeeigenen, genossenschaftlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen<br />

mittels Wasserzählers ermittelten Wasserverbrauches € 3,542 exkl. USt./m³.<br />

§ 6<br />

Umsatzsteuer<br />

Zu den Gebührensätzen in dieser Verordnung wird die gesetzliche Umsatzsteuer<br />

hinzugerechnet.<br />

§ 7<br />

Jährliche Anpassung<br />

Die in dieser Verordnung geregelten Gebühren können vom <strong>Gemeinde</strong>rat jährlich im<br />

Rahmen des <strong>Gemeinde</strong>voranschlags angepasst werden.<br />

§ 8<br />

Inkrafttreten<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag; frühestens am 01.01.2013.<br />

Seite 21 von 64


FÜR DIESE ANTRÄGE STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Franz PROBST, Hermann POINTECKER,<br />

Michael ÖSTERBAUER, Gertraud RIEDER, Hubert STEINBERGER, Andreas STUHLBERGER,<br />

Gerlinde BRECKNER, Hermann STOCKER, Johann JAKOB;<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Robert DIRNSTEINER, Erich NAGL,<br />

Friedrich MAIER, Rudolf PFEIL, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER, Josef<br />

HÖFLMAIER, Helmut GURTNER;<br />

GEGEN DIESEN ANTRÄGE STIMMEN:<br />

FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Markus KLEPP, Manfred STELZHAMMER, Albert<br />

HAIDINGER;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit der Stimmenmehrheit von 21 JA Stimmen<br />

gegen 4 NEIN Stimmen stattgegeben.<br />

PUNKT 4)<br />

FESTSETZUNG DER ABFALLGEBÜHREN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Bezüglich der Abfallgebühren wird mitgeteilt, dass der Betrieb der Abfallbeseitigung in den<br />

vergangenen Jahren positive Gebarungsergebnisse auswies und eine zweckgebundene<br />

Rücklage besteht. Auch von Seiten des Bezirksabfallverbandes wurde ein Plus erarbeitet.<br />

Es wird daher vorgeschlagen die Abfallgebühren 2013 nicht zu erhöhen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Abfallgebühren<br />

für das Jahr 2013 NICHT zu erhöhen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 5)<br />

BAGGERLADER BAMFORD ICB 3CX; VERÄUßERUNG<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

In der Oktoberausgabe der <strong>Gemeinde</strong>zeitung wurde die Veräußerung des „alten“<br />

Baggerladers Bamford ICB 3 CX angekündigt und Interessierte zur Abgabe eines Angebotes<br />

eingeladen. Innerhalb der festgelegten Abgabefrist gingen zwei Angebote ein.<br />

Die Angebotseröffnung erfolgte am 12.11.2012 zum Zuge der GV-Sitzung und zwar:<br />

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Anbieter<br />

Preis<br />

Matzinger Gottfried, 5231 <strong>Schalchen</strong>, Au 20 € 2.600,00<br />

Fa. Gerl Baumaschinen GmbH, 4053 Haid € 3.000,00<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand kam einstimmig zur Empfehlung, den „alten ICB“ dem Bestbieter Fa.<br />

Gerl Baumaschinen GmbH zu veräußern.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den „alten“<br />

Baggerlader Bamford ICB 3 CX an den Bestbieter Fa. Gerl Baumschinen GmbH, 4053 Haid<br />

um € 3.000,00 zu veräußern.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 6) GESAMTÜBERARBEITUNG FLÄCHENWIDMUNGSPLAN, ÖRTLICHES<br />

ENTWICKLUNGSKONZEPT UND UMWELTBERICHT; AUFTRAGSVERGABE<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Aufgrund des Wegfalls der Digitalisierungsarbeiten wurden die ausgewählten<br />

Architekturbüros nochmals kontaktiert und um Kostenreduktion für die Überarbeitung<br />

angefragt.<br />

Es liegt nunmehr folgendes Ergebnis vor und zwar:<br />

Firma<br />

ursprüngliches Angebot<br />

für die Überarbeitung<br />

des FWP + ÖEK inkl.<br />

MWSt.<br />

Nach Reduktion – inkl. MWSt.<br />

Regioplan Ingenieure Salzburg € 49.577,22 € 43.192,82<br />

+ Umweltbericht: € 17.528,41<br />

Dr. Kals, Salzburg € 27.264,00 € 25.824,00<br />

Architekten Färbergasse, Braunau € 28.440,00 € 22.440,00<br />

Arch. Schlager, Ottnang € 25.800,00 € 22.000,00<br />

DI Poppinger, Thalgau € 49.896,00 Keine Rückantwort erhalten!<br />

Die am 23.11.2012 eingelangten Angebote des Architekturbüros Regioplan Ingenieure<br />

Salzburg wurden nachträglich am 27.11.2012 den Fraktionsobmännern und dem<br />

Ausschussobmann per E-Mail übermittelt.<br />

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Es hat am 18.10.2012 eine Sitzung des örtlichen Raumplanungsausschusses stattgefunden,<br />

bei welcher auch die Herren der Fa. Regioplan Ingenieure Salzburg anwesend waren. Leider<br />

ist Obmann Dr. Postlmayr momentan gesundheitlich angeschlagen und kann daher heute<br />

nicht über diese Sitzung berichten. Am Telefon hat ihm Dr. Postlmayr mitgeteilt, dass er die<br />

Fa. Regioplan Ingenieure Salzburg favorisiert, weil diese auch die einzigen sind, welche den<br />

Umweltbericht mitliefern können.<br />

Aber er möchte der ganzen Sache nicht vorgreifen und bittet den Obmann-Stellvertreter des<br />

Raumplanungsausschusses GV Hummel um seinen Bericht.<br />

Debattenbeiträge:<br />

GV Hummel berichtet, dass bei dieser Ausschusssitzung am 18.10.2012 nochmals die<br />

Fa. Regioplan Ingenieure Salzburg dabei war und erklärt hat, was für die Ausschreibung des<br />

SUP-Verfahrens erforderlich ist und wie dieses abläuft. GV Hummel bemerkt, dass er auf<br />

einen Bericht aus dieser Ausschusssitzung jetzt nicht vorbereitet ist.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass GV Hummel Obmann-Stellvertreter ist.<br />

Der Bürgermeister hat an dieser Ausschusssitzung teilgenommen und das Gefühl, dass die<br />

Fa. Regioplan Ingenieure Salzburg dem gesamten Gremium vermittelt hat, war positiv.<br />

Weiters sind dies die einzigen, die auch diesen Umweltbericht machen können, der als Ersatz<br />

für die SUP zu werten ist. Dieser Umweltbericht ist mit Sicherheit für uns als <strong>Gemeinde</strong> für<br />

eine etwaige kommende Umfahrung sehr, sehr wichtig. Es werden in diesem Bericht<br />

eingearbeitet, z.Bsp. wie schaut die <strong>Gemeinde</strong> jetzt aus und wie schaut sie aus, wenn eine<br />

Umfahrung kommen würde. Dies ist glaube ich sehr wichtig, damit wir dies der Bevölkerung<br />

und auch dem Land so mitteilen können. Aber wenn von Seiten des Ausschusses nicht viel<br />

mehr kommt, werden wir uns heute alle schwer tun.<br />

GV Ing. Klepp muss dem Bürgermeister zustimmen, dass sich die Herren der Fa.<br />

Regioplan Ingenieure Salzburg gut angehört haben. Das Problem was er bei der ganzen<br />

Geschichte hat, ist, dass wir nicht aus können, weil wir eigentlich den Bestbieter nehmen<br />

müssten und da ist die Fa. Regioplan von den anderen Anbietern weit weg.<br />

Der Bürgermeister erklärt, bei Architektenleistungen in solcher Art ist man an diese<br />

Vorgabe nicht gebunden.<br />

GV Ing. Klepp bemerkt, eine andere Sache ist, dass es uns billiger kommen würde,<br />

wenn wir jetzt zum Beispiel die Fa. Färbergasse nehmen und den Umweltbericht von der Fa.<br />

Regioplan dazukaufen würden. Dies wäre noch immer günstiger, als das Gesamtpaket der<br />

Fa. Regioplan.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dies trotzdem schwierig ist, weil wenn zum<br />

Beispiel die Fa. Färbergasse das ÖEK und den Flächenwidmungsplan macht und eine andere<br />

Firma macht den Umweltbericht, dies soll ja Hand in Hand gehen, da soll ein Rad in das<br />

andere greifen und dies wird aber so nicht funktionieren.<br />

GV Ing. Klepp erklärt, deswegen haben die statt € 17.000,00 dann € 30.000,00<br />

verlangt, wenn sie nicht das ÖEK machen, damit eben diese Reibungsverluste weg sind. Aber<br />

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wenn ich € 30.000,00 und € 22.000,00 zusammenzähle komme ich immer noch nicht auf die<br />

€ 60.000,00 was es so kostet.<br />

Vizebgm. Schanda sieht hier auch ein massives Problem bei der Vergabe an die Fa.<br />

Regioplan. Nachdem das SUP-Verfahren nicht ausgeschrieben war, kann ich die Vergabe<br />

nicht damit begründen, dass diese Firma die einzigen sind die dies machen. Daher kann man<br />

es nicht an eine Firma vergeben, welche für den Hauptauftrag das Doppelte verlangt. Ein<br />

Umweltbericht ist bei jeder Überarbeitung dabei, aber nicht in diesem Umfang, das ist<br />

richtig. Nur was hat die Fa. Regioplan genau gesagt? Die Umfahrung wird nicht verhindert, es<br />

werden Vor- und Nachteile herausgearbeitet, die die <strong>Gemeinde</strong> durch die Umfahrung treffen<br />

wird und diese Argumente werden auch an das Land weitergegeben. Dies ist eigentlich das,<br />

was wir von Anfang an vorgeschlagen haben, dass man mit dem Land zusammenarbeitet.<br />

Dies kostet dann aber € 80.000,00 bis € 90.000,00, wenn man die vorliegenden Anbote kurz<br />

überschlägt. Wir haben auch eine Rechtsauskunft von der <strong>Gemeinde</strong> bekommen, dass die<br />

Vergabe des Umweltberichtes im Anhangverfahren möglich ist, aber zudem muss der<br />

Hauptauftrag vergeben sein. Und der Hauptauftrag ist Überarbeitung des<br />

Flächenwidmungsplanes und da haben wir beim Billigstbieter € 22.000,00 und bei der Fa.<br />

Regioplan € 43.000,00. Dies ist das Doppelte – ohne Umweltbericht.<br />

Der Bürgermeister entgegnet, er kann dies nicht so stehen lassen, wie es Vizebgm.<br />

Schanda jetzt sagt. Erstens: wenn wir den Billigstbieter nehmen, der mit Umweltbericht und<br />

dergleichen überhaupt noch nie etwas am Hut gehabt hat - zwar für uns schon einiges<br />

geplant hat, wenn wir von der Fa. Färbergasse reden – dann muss man trotzdem von einem<br />

Architekturbüro ausgehen, was dies auch wirklich 100 %ig untermauert. Weil es wird auch<br />

einmal darum gehen, dass es dezidiert Fragen von Seiten der Bevölkerung oder von Seiten<br />

des Landes gibt und da muss man Sattelfest sein. Dies kann man dann nur einem Büro in<br />

Auftrag geben oder beauftragen, wo man weiß, jawohl die können dies, die beherrschen die<br />

Materie.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, wenn man etwas will, dann muss man dies ausschreiben.<br />

Und dieser Ball muss dem Bürgermeister zugespielt werden, denn die Ausschreibung wurde<br />

von ihm unterschrieben und ausgeschickt. Wenn das SUP-Verfahren/Umweltbericht nicht<br />

ausgeschrieben ist, dann kann man es jetzt nicht vergeben.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, darum haben wir ja dies bei der damaligen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsitzung von der Tagesordnung genommen und gesagt, okay wir müssen noch<br />

einmal nachschreiben. Auf dieses Nachschreiben haben wir dann die Angebote erhalten und<br />

auch die Vorstellung der Fa. Regioplan gewesen.<br />

Der Bürgermeister entgegnet, aber ich sage es gleich dazu, ich brauche hier nicht lange<br />

herum lamentieren, weil ich werde ja nicht ewig einen Punkt debattieren, wo ich ganz genau<br />

weiß, dass die Mehrheiten zusammenspielen und damit also wiederum dem Land alles in die<br />

Hand gespielt wird, was die Umfahrung anbelangt. Und genau auf diesem Weg sind wir hier<br />

wieder. Ich breche die Debatte auch ab, weil es keinen Sinn hat. Wenn ihr die Fa.<br />

Färbergasse, also den Billigstbieter nehmt, dann nehmt ihn bitte. Aber dann kommt ja nicht<br />

daher und sagt irgendwann einmal „jetzt stehen wir eigentlich an, wenn wir die anderen<br />

genommen hätten, die dies wirklich im Kopf haben, dann ginge dies super weiter“. Ich sage<br />

es nur.<br />

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Vizebgm. Schanda weiß nicht, denkt der Bürgermeister nicht soweit: man kann nicht<br />

etwas vergeben, was nicht ausgeschrieben wurde.<br />

Der Bürgermeister fragt, von was Vizebgm. Schanda jetzt redet?<br />

Vizebgm. Schanda antwortet, die Ausschreibung ist gelaufen auf Arbeits- und<br />

Flächenwidmungsplan.<br />

Der Bürgermeister fragt und was war nicht ausgeschrieben?<br />

Vizebgm. Schanda antwortet, das SUP-Verfahren mit dem Umweltbericht.<br />

Der Bürgermeister fragt, wo steht, dass wir SUP ausschreiben?<br />

Vizebgm. Schanda antwortet, „plus Umweltbericht“, dies heißt, wir wollen das<br />

Gleiche um den doppelten Preis.<br />

Der Bürgermeister erklärt, ein Umweltbericht ist keine SUP. Hast du dich noch immer<br />

nicht erkundigt?<br />

Vizebgm. Schanda bestätigt dies und ergänzt, aber der Umweltbericht wird dadurch<br />

erstellt.<br />

Der Bürgermeister fragt, durch SUP? Von was redet Vizebgm. Schanda jetzt?<br />

Vizebgm. Schanda antwortet, dies fragt er sich jetzt beim Bürgermeister auch.<br />

Nächstes Mal verlangt er die Verlesung des Protokolls des Raumplanungsausschusses, damit<br />

man wirklich hört, was gesprochen wurde, denn da fehlen nämlich sehr wichtige Teile.<br />

Der Bürgermeister erklärt, bei der Besprechung mit der Fa. Regioplan sind wir total<br />

von der SUP weggekommen, da von der Fa. Regioplan mitgeteilt wurde, dass der<br />

Umweltbericht mit der SUP etwa gleichwertig ist. Von der SUP reden wir schon lange nicht<br />

mehr.<br />

Vizebgm. Schanda fragt, wann bekommen wir sie? Dies ist nämlich auch gesagt<br />

worden und hat der Bürgermeister jetzt nicht gesagt. Die Erstellung dauert ungefähr 280<br />

Arbeitstage, dies heißt wir bekommen dies Ende nächsten Jahres. Was tun wir da noch<br />

damit? Wir brauchen einen Flächenwidmungsplan.<br />

Der Bürgermeister fragt, haben wir jetzt ein Problem, weil wir ihn jetzt noch nicht<br />

haben?<br />

Vizebgm. Schanda antwortet, fallweise bei den Umwidmungen sehr wohl.<br />

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Der Bürgermeister fragt weiter, bei welcher Umwidmung? Bei welcher Umwidmung<br />

haben wir dezidiert ein Problem gehabt, weil wir jetzt noch keinen neuen<br />

Flächenwidmungsplan hatten?<br />

Vizebgm. Schanda antwortet, jetzt nicht, aber wir haben es heuer schon gehabt.<br />

Der Bürgermeister entgegnet, dies war aber nicht der Flächenwidmungsplan, sondern<br />

dies war die Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes. Es werden schon wieder Äpfel mit<br />

Birnen verglichen, dies ist ein Problem, welches wir nie herausbekommen werden.<br />

GV Steinberger möchte AL Mitterbauer ersuchen, dass er zur Verlesung bringt, was<br />

aufgrund seiner Nachfrage von der zuständigen Behörde gesagt wurde. Dass man sehr wohl,<br />

wenn man an der Qualität der Ausschreibung oder der zu erwartenden Leistung Zweifel hat,<br />

was man da zu tun hat. Dies hat AL Mitterbauer recherchiert, dass man sehr wohl, wenn<br />

man Zweifel hat dass dies abgedeckt wird, was wir in <strong>Schalchen</strong> brauchen, nachdem wir ja in<br />

einer gewissen Lage sind, die ja durch die angedachte Umfahrung existiert. Brauchen wir uns<br />

ja nichts vor machen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass diese Unterlagen jetzt nicht da sind.<br />

GV Steinberger führt weiter aus, dass ihm vor der Sitzung zugeschickt wurde, dass die<br />

Empfehlung lautet, dass wir selbstverständlich, wenn wir Zweifel an etwas haben, ob dies<br />

jetzt dies definitiv abdeckt, was die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> will, die Bevölkerung will. Wenn<br />

man an dem zweifelt, kann man selbstverständlich wen anderen nehmen als den<br />

Billigstbieter. Dies ist schlicht und einfach die Aussage von dem zuständigen Beamten und er<br />

hat uns auch empfohlen den Anhang, sprich den Umweltbericht, extra auszuschreiben und<br />

extra zu behandeln. Die ganze Problematik die da angesprochen wird existiert eigentlich<br />

nicht.<br />

Der Bürgermeister erklärt, er hätte eigentlich gerne einen Vergabevorschlag vom<br />

Ausschuss gehabt.<br />

GR Roman Breckner berichtet, er hat sich jetzt das Protokoll des<br />

Raumplanungsausschusses noch einmal genauer angesehen und was er daraus mehr oder<br />

weniger sieht ist, dass die Fa. Regioplan selber sagt, dass eben ein kompletter<br />

Umweltbericht, das eine eben - eine Veränderung der Trasse - überhaupt nicht möglich ist.<br />

Und bei einer normalen Ortsentwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan ist sowieso<br />

auch ein Umweltbericht drinnen, der muss sowieso drinnen sein.<br />

GV Steinberger bemerkt, um dies geht es ja gar nicht.<br />

Vizebgm. Schanda fragt, um was geht es dann?<br />

GR Roman Breckner bemerkt, es wird anscheinend von zwei verschiedenen Sachen<br />

gesprochen.<br />

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GV Steinberger erklärt, es ist nie behauptet worden, dass dies die Umfahrung<br />

verhindern kann, sondern im Grunde genommen geht es darum, dass wir die Dinge<br />

abdecken, dass wir auch in Zukunft sagen können, Leute wir haben alles versucht, um die<br />

Beeinträchtigung dieser Region in Grenzen zu halten. Nicht mehr und nicht weniger. Dies ist<br />

auch eine Angelegenheit, die jeder, der ein bisschen Verantwortungsgefühl hat, nicht von<br />

sich zu weisen in Stande ist, wenn er halbwegs normal denkt. Mehr sagt er nicht dazu.<br />

GR Ing. Österbauer berichtet, soweit er sich erinnern kann, ist der Umweltbericht<br />

dann gesetzlich sogar vorgesehen, wenn es erhebliche Änderungen zum vorhergehenden<br />

Flächenwidmungsplan gibt. Ich glaube die Situation durch die Verordnung des Landes, einer<br />

Trasse über 7,8 km durch ein <strong>Gemeinde</strong>gebiet, stellt sehr wohl eine erhebliche Änderung<br />

und eine völlig neue Ausgangssituation zum vorherigen Flächenwidmungsplan dar. Bei der<br />

Ausschreibung des Flächenwidmungsplanes und ÖEK hat man darauf natürlich – man hat nur<br />

dies ausgeschrieben: die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong>, Flächenwidmungsplan, ÖEK – alleine aus<br />

diesem Grunde kann sich schon ein erheblicher Preis- und Qualitätsunterschied<br />

herausarbeiten. So wie die Architekten, die wir jetzt aufgrund der Qualität hier vorliegen und<br />

die Empfehlung haben. Es macht natürlich einen Unterschied, ob ich dann einen<br />

Umweltbericht dazu erstellen muss oder nicht. Ich muss ja nicht von vornherein davon<br />

ausgehen. Wir haben verschiedenste Angebote gehabt und die, die auf diese Thematik näher<br />

eingegangen sind, sind alle um einen erheblichen Preissprung darüber gelegen. Es wird ein<br />

ausführlicher Umweltbericht notwendig sein, der dazu zu erstellen ist. Rein aus dieser<br />

Thematik raus. Ein Ergebnis dieses Umweltberichtes ist, da wird die Auswirkung dieser<br />

Änderung, dieser Trasse oder der zu erwartenden Sache der <strong>Gemeinde</strong>bevölkerung<br />

ausführlich nahegebracht. Also alles was passiert denn da eigentlich in der Zukunft, aber<br />

nicht entlang der Trasse, auch nicht im Nahebereich der Trasse, 50 m links oder rechts<br />

davon, sondern es wird das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet untersucht und die Auswirkungen auf<br />

alle Landwirte, auf den gesamten Wasserhaushalt, auf die Luft, auf die Lärmemissionen. Die<br />

Lärmemissionen werden erheblich sein, man kann doch nicht davon ausgehen, dass es<br />

genau so laut oder leise ist, wenn da eine Straße ist oder wenn da keine ist. Und darum, ich<br />

hoffe – GV Hummel als Obmann-Stellvertreter, unser Obmann ist jetzt leider nicht da – aber<br />

dies ist in etwa der Grundkonsens und den haben auch alle anderen gehört und verstanden.<br />

Es war ja nicht nur der Raumplanungsausschuss, sondern es war ja eine offene Debatte<br />

unter Beiziehung des Bürgermeisters, der Vizebürgermeister, der Fraktionsobmänner. Und<br />

mich wundert jetzt ganz einfach die Debatte, wie die jetzt geführt wird. Wenn dies heute<br />

nicht so beschlossen wird, dann muss ich davon ausgehen, man will die Bevölkerung nicht<br />

über die Auswirkungen informieren und lässt die einfach dumm sterben.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, bei der ersten Ausschreibung ist die Überarbeitung des<br />

Flächenwidmungsplanes ausgeschrieben worden, da hatten alle die gleichen<br />

Voraussetzungen. Weil es vergessen wurde, ist von Umfahrung, SUP und Umweltbericht<br />

nichts drinnen gestanden. Und die Fa. Regioplan ist doppelt so teuer – noch einmal – wie die<br />

anderen, unter den gleichen Voraussetzungen. Die hätten das gleiche angeboten wie alle<br />

anderen. Das mit dem Umweltbericht ist erst nachträglich dazugekommen und dazu<br />

kommen eben noch Mehrkosten und im Endeffekt kommen wir auf € 80.000,-- bis € 90.000,-<br />

- statt € 22.000,--. Das ist so. Und wir brauchen ein bisschen länger, nämlich 280 Arbeitstage,<br />

dies ist der einzige Unterschied.<br />

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Der Bürgermeister erklärt, er kommt auf ein Ergebnis von rund € 60.000,--.<br />

Vizebgm. Schanda ergänzt, dass die Honorare für die Sachverständigen auch noch<br />

dazugekommen, wurde von der Fa. Regioplan mitgeteilt. Dies steht im Ausschussprotokoll<br />

drinnen und er weiß nicht was dagegen spricht, dass man es verliest bei so einer Sitzung,<br />

wenn es darum geht, weil jeder es offensichtlich verdreht, so wie er es gerade braucht. Aber<br />

er hat es gelesen und er sagt nichts, was nicht drinnen steht.<br />

Vizebgm. Mittermaier bemerkt, wenn wir uns an die 280 Tage oder 285 Tage, was die<br />

Firma benötigt, jetzt aufhängen, dann muss er sagen, sind entweder die anderen Anbieter<br />

schlampig oder Wunderfutzis. Eines von beiden. Jetzt stelle ich die Frage in den Raum, glaubt<br />

ihr wirklich, dass die anderen umso schneller sind und dies mit der gleichen Qualität<br />

machen? Es waren einige von den anwesenden Herrschaften bei der<br />

Raumplanungsausschusssitzung wo auch die Fa. Regioplan da war, dabei und für ihn ist<br />

schon der Eindruck entstanden, dass die Herren der Fa. Regioplan wirklich wissen, wovon sie<br />

reden. Dass diese eine qualitative gute Arbeit abliefern, was wir bei den anderen nicht<br />

wissen.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, dies ist der Umweltbericht, den ihr, die SPÖ-Fraktion, in<br />

der Sitzung dann mehr oder weniger gefordert habt, was ihr alles haben wollt. Für den habe<br />

ich natürlich Mehraufwand. Jeder andere muss bei der Überarbeitung Flächenwidmungsplan<br />

ebenfalls einen Umweltbericht erstellen.<br />

Der Bürgermeister entgegnet, erstens hat ihn nicht seine Partei gefordert, sondern es<br />

ist im Grunde genommen, wenn man dies so sagen darf, sind wir Vertreter der Bevölkerung,<br />

also dies ist eine Forderung mit Sicherheit der Bevölkerung. Wenn heute die Bevölkerung<br />

nicht bei solchen schwerwiegenden Sachen mit eingebunden ist, dann ist dies ein riesen<br />

Problem. Eine Überarbeitung von einem Flächenwidmungsplan und ÖEK ist ein maßgeblicher<br />

Eingriff, wo die Leute befragt werden müssen - dies weißt du. Und wie du sagst, dass ein<br />

Umweltbericht zwingend vorgeschrieben wird, ist in Oberösterreich nicht der Fall, in<br />

Salzburg sehr wohl. In Oberösterreich sträubt sich das Land noch immer gegen solche<br />

Umweltberichte und alle wie wir hier sitzen, wissen wir auch warum: weil ihnen dann die<br />

Architekten noch etwas mehr in das Handwerk hineinpfuschen können und nicht heute dies<br />

und morgen dies gedreht werden kann. Dies stelle ich in den Raum.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, der Bürgermeister hat jetzt schon wieder etwas<br />

Interessantes übersehen, was der Herr von der Fa. Regioplan gesagt hat, warum in<br />

Oberösterreich dies nicht gemacht wird. Weil das Land dies im Normalfall mitmacht.<br />

Der Bürgermeister fragt nach, wer dies mitmacht? Das Land? Dann sind wir schon<br />

verkauft.<br />

Vizebgm. Schanda wiederholt das Land „für die Trasse erarbeitet worden“. Deswegen<br />

hat der Herr von der Fa. Regioplan gesagt, in Oberösterreich ist es nicht möglich ein SUP-<br />

Verfahren durchzuführen, weil dies bei solchen Projekten vom Land mitgearbeitet wird. Und<br />

2002 als der letzte Flächenwidmungsplan überarbeitet wurde, haben wir auch schon<br />

gewusst, dass die Umfahrung bei uns kommen wird und da hat es Herr Schmitzberger<br />

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gemacht, welcher – wie ich mich erinnern kann - überhaupt keinen Bericht gemacht hat und<br />

da waren auch alle hellauf begeistert, zumindest noch bei der Vergabe. Hinten nach haben<br />

sich doch ein paar Probleme herausgestellt. Aber Hauptaugenmerk soll sein die<br />

Überarbeitung Flächenwidmungsplan.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, dass vom Obmann-Stellvertreter des<br />

Raumplanungsausschusses GV Hummel kein Vorschlag kommt, oder?<br />

GV Hummel berichtet, dass die meisten bei der Ausschusssitzung dabei waren und<br />

wir haben damals gesagt, die Fa. Regioplan Ingenieure Salzburg wäre empfehlenswert.<br />

Der Bürgermeister fragt GV Hummel, ob er auch dieser Meinung ist?<br />

GV Hummel antwortet, die Fa. Regioplan Ingenieure Salzburg hat sich gut angehört<br />

und auch gut auf die Besprechung vorbereitet.<br />

Der Bürgermeister fragt, aber es gibt keinen Vergabevorschlag? GV Hummel sagt jetzt<br />

nicht, wir im Ausschuss haben darüber geredet und der Ausschuss war sich eigentlich einig<br />

dass wir die nehmen sollen?<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, seinem Wissen nach ist im Ausschuss über die Vergabe<br />

überhaupt nicht diskutiert worden, weil die Rechtsauskunft auch nachher erst gekommen<br />

ist. Also können sie im Ausschuss über dies nicht geredet haben.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, er wisse dies etwas anders und zwar, dass man generell<br />

im Ausschuss gesagt hat, die Fa. Regioplan ist echt gut, die sollte sich die <strong>Gemeinde</strong> warm<br />

halten. Dies weiß auch er, denn da war auch er dabei. Es gibt aber trotzdem keinen<br />

Vergabevorschlag von Seiten des Ausschusses.<br />

GV Hummel wiederholt, im Ausschuss wurde darüber geredet und die Fa. Regioplan<br />

hat sich wirklich gut angehört, was auch von allen gesagt wurde. Aber wir haben nicht<br />

darüber abgestimmt.<br />

GV Steinberger ergänzt, es wurde darüber geredet, dass Sicherheit herrschen muss,<br />

dass man den Bestbieter nicht nehmen muss, weil man Bedenken hat, dass die Qualität<br />

eines anderen Anbieters dies abdeckt, was die <strong>Gemeinde</strong> oder die Bevölkerung von<br />

<strong>Schalchen</strong> will. Es kann der Amtsleiter bestätigen, dass es so keine Bedenken gibt und wir<br />

sagen können, wir wollen diesen Anbieter, auch wenn dieser mehr kostet, aber unser<br />

Interesse liegt in diesem Fall so, dass wir sagen, die Qualität die wollen wir haben, weil wir<br />

unserer Bevölkerung gegenüber verpflichtet sind und diese Angelegenheit so geprüft haben<br />

wollen, wie es in der Sitzung besprochen wurde.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass GV Steinberger als Fraktions-Obmann das Protokoll<br />

über die Raumplanungsausschusssitzung erhalten hat und auch hier steht, dass kein<br />

Vergabevorschlag beschlossen worden ist.<br />

Dem Bürgermeister ist dies bekannt.<br />

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Vizebgm. Schanda entgegnet, jetzt soll immer ein Vergabevorschlag des Ausschusses<br />

bekanntgegeben werden.<br />

Der Bürgermeister weist darauf hin, wenn GR Dr. Postlmayr heute anwesend wäre,<br />

würde dieser sagen, die waren super, die haben dies toll vorgetragen. Alle waren sich<br />

eigentlich einig, dass es genau dieses Architekturbüro sein soll.<br />

Vizebgm. Schanda weiß zwar nicht, ob einer alleine für den Ausschuss etwas<br />

festlegen kann, was nicht geredet wurde?<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass es auch bereits bei anderen Sitzungen so gewesen ist,<br />

dass man vorher etwas ausmacht und dann hält dies nicht, dies ist immer so.<br />

GV Hummel berichtet nochmals, es wurde darüber diskutiert, als die Herren der Fa.<br />

Regioplan weg waren und haben gesagt die sind nicht schlecht, die könnten wir uns schon<br />

vorstellen, das stimmt. Aber wir haben darüber nicht abgestimmt und es hat geheißen, wir<br />

treffen uns noch einmal, wenn alle Angebote da sind, dies ist jedoch nicht passiert.<br />

GV Steinberger bemerkt, zurück an den Ausschuss.<br />

Der Bürgermeister erklärt, es wird nicht viel herauskommen und wir müssen zu einer<br />

Abstimmung kommen, ansonsten hätte er den Punkt von vornherein absetzen müssen. Es<br />

wird auch nicht viel bringen, wenn wir jetzt sagen, retour an den Start und der Ausschuss soll<br />

sich noch einmal darüber unterhalten. Nachdem es dezidiert keinen Vorschlag gibt, wer<br />

genommen werden sollte, macht der Bürgermeister den Vorschlag und darüber lässt er auch<br />

dann abstimmen, dass die Fa. Regioplan Ingenieure Salzburg für uns diese Arbeiten erledigen<br />

sollte.<br />

ANTRAG DES BÜRGERMEISTERS:<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Auftrag für die Gesamtüberarbeitung des<br />

Flächenwidmungsplanes und ÖEK an die Fa. Regioplan Ingenieure Salzburg laut<br />

vorliegendem Angebot zu vergeben.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Franz PROBST, Hermann POINTECKER,<br />

Michael ÖSTERBAUER, Gertraud RIEDER, Hubert STEINBERGER, Andreas STUHLBERGER,<br />

Gerlinde BRECKNER, Hermann STOCKER, Johann JAKOB;<br />

GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Erich NAGL, Friedrich MAIER, Rudolf<br />

PFEIL, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER, Josef HÖFLMAIER, Helmut<br />

GURTNER;<br />

FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Markus KLEPP, Manfred STELZHAMMER;<br />

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STIMMENTHALTUNGEN:<br />

ÖVP-Fraktion: Robert DIRNSTEINER;<br />

FPÖ-Fraktion: Albert HAIDINGER;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit 11 JA Stimmen gegen 12 NEIN Stimmen und<br />

2 STIMMENTHALTUNGEN NICHT stattgegeben.<br />

Der Bürgermeister bemerkt, die Fraktionen haben hiermit eine tolle Arbeit für die<br />

Umfahrung geleistet. Er möchte sich hiermit recht herzlich bedanken.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt, jetzt muss der Auftrag aber erst vergeben werden. Der<br />

Preisunterschied des Architekturbüros Färbergasse zum Billigstbieter beträgt € 400,00.<br />

Desweiteren wurde mit dem Büro Färbergasse bereits zusammengearbeitet und dies hat<br />

auch funktioniert. Herr Zeilinger vom Architekturbüro Färbergasse hat bereits beim letzten<br />

Flächenwidmungsplan in <strong>Schalchen</strong> gearbeitet und kennt dadurch das Gelände und die<br />

<strong>Gemeinde</strong>.<br />

ANTRAG VIZEBGM. SCHANDA:<br />

Vizebgm. Schanda stellt den Antrag, den Auftrag für die Gesamtüberarbeitung des<br />

Flächenwidmungsplanes und ÖEK an die Architekten Färbergasse Braunau laut<br />

vorliegendem Angebot zu vergeben.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Erich NAGL, Friedrich MAIER, Rudolf<br />

PFEIL, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER, Josef HÖFLMAIER, Helmut<br />

GURTNER;<br />

FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Markus KLEPP, Manfred STELZHAMMER, Albert<br />

HAIDINGER;<br />

GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Franz PROBST, Hermann POINTECKER,<br />

Michael ÖSTERBAUER, Gertraud RIEDER, Hubert STEINBERGER, Andreas STUHLBERGER,<br />

Gerlinde BRECKNER, Hermann STOCKER, Johann JAKOB;<br />

STIMMENTHALTUNGEN:<br />

ÖVP-Fraktion: Robert DIRNSTEINER;<br />

Somit wird dem Antrag des Vizebürgermeisters mit 13 JA Stimmen gegen 11 NEIN Stimmen<br />

und 1 STIMMENTHALTUNGEN stattgegeben.<br />

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GR Ing. Österbauer fragt und der Umweltbericht? Beim Tagesordnungspunkt steht<br />

„Vergabe Umweltbericht“. GR Ing. Österbauer fordert den Bürgermeister auf, darüber<br />

abstimmen zu lassen, wer den jetzt macht. Der Umweltbericht gehört dazu, es ist ein<br />

Gesamtpaket gewesen über welches wir abgestimmt haben.<br />

Der Bürgermeister bestätigt dies und erklärt, so lautet auch die Tagesordnung.<br />

Demnach möchte er auch die Idee von GV Ing. Klepp zurückkommen. Dies kann auch noch<br />

kurz diskutiert werden.<br />

Vizebgm. Schanda wiederholt, bei jeder Überarbeitung ist ein Umweltbericht<br />

enthalten.<br />

Der Bürgermeister fragt GV Ing. Klepp, ob er zu seinem Vorschlag noch irgendetwas<br />

sagen möchte?<br />

GV Ing. Klepp antwortet, er habe dies nicht gewusst, dass der Umweltbericht bereits<br />

ursprünglich mit eingearbeitet wird. Wenn dieser dabei ist, kein Problem. Wir können dies<br />

aber noch gerne dezidiert durcharbeiten.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, nachdem der Punkt bereits zu zwei Drittel erledigt ist,<br />

die Aussage von Vizebgm. Schanda wird geprüft und es werden Gutachten vom Land und<br />

vom <strong>Gemeinde</strong>bund und wer auch immer noch dazu gebraucht wird, eingeholt, damit dies<br />

dann auch Hieb- und Stichfest ist. Sollte es so sein, dass der Umweltbericht auch vom<br />

Architekturbüro Färbergasse zu dem Preis mit eingearbeitet wird, dann hat er damit kein<br />

Problem, ansonsten müssen wir uns nochmal über den Umweltbericht unterhalten.<br />

Darüber lässt er jetzt nicht abstimmen, sondern dies sagt er einfach so.<br />

PUNKT 7)<br />

GASTSTÄTTE MEHRZWECKHALLE – ABSCHLUSS EINES PACHTVERTRAGES<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Unter Punkt XXV) des gegenständlichen Pachtvertrages mit Herrn Andreas Hubauer,<br />

Wagenham 11, 5233 Pischelsdorf a.E., ist angeführt, dass das bestehende Pachtverhältnis<br />

nur unter der Voraussetzung der Zustimmung des <strong>Gemeinde</strong>rates (Sitzung am 13.12.2012)<br />

bestehen bleibt. Bei einer Ablehnung gilt der bestehende Vertrag mit sofortiger Wirkung als<br />

aufgelöst.<br />

Nach der letzten GR-Sitzung am 20.09.2012 hat es darüber ein Gespräch mit den<br />

Vizebürgermeistern und Fraktionsobmännern gegeben und man ist, dabei zu der Einigung<br />

gekommen, dass so schnell wie möglich ein Pächter für die Gaststätte gefunden wird. Dies<br />

ist mittlerweile erfolgt und Herr Hubauer versucht sein Bestes.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, nachstehenden<br />

Pachtvertrag mit Herrn Andreas Hubauer abzuschließen und zwar:<br />

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PACHTVERTRAG<br />

abgeschlossen zwischen der der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong>, vertreten durch Bürgermeister Stefan Fuchs, als<br />

Verpächter und Herrn Andreas HUBAUER, geb. am 21.06.1987, wohnhaft in Wagenham 11, 5233<br />

Pischelsdorf, als Pächter andererseits.<br />

I.<br />

Gegenstand dieses Pachtvertrages ist die Verpachtung der unter Punkt II. angeführten Räumlichkeiten in<br />

der Mehrzweckhalle der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> ab 15. Oktober 2012 zum Zwecke der Bewirtung der Gäste<br />

mit Speisen und Getränke.<br />

II.<br />

In die Verpachtung sind folgende Räumlichkeiten eingeschlossen:<br />

Die als Gaststätte ausgestattete Eingangshalle mit Garderobe und anschließenden Büroraum sowie dem<br />

der Garderobe vorgelagerten Windfang, die Küche, der Speisen- und der im Keller befindliche<br />

Getränkekühlraum, die Rechts vom Haupteingang befindlichen Toiletten mit Pissoir, je ein Vorraum und je<br />

6 WC-Kabinen für Damen und Herren, sowie sämtliche Kellerräume mit Ausnahme des Heiz- und<br />

Tankraumes und jenes Kellerraumes, der sich unter der Bühne im Saal befindet. Die verpachteten Räume<br />

weisen insgesamt ein Flächenausmaß von 256,76 m² auf.<br />

III.<br />

Über die Erlaubnis zur Benützung des Saales für Veranstaltungen jeder Art entscheidet einschließlich der<br />

Bürgermeister von Fall zu Fall.<br />

IV.<br />

Um die gewerberechtliche Genehmigung (Konzession) die für den Betrieb einer Gaststätte erforderlich ist,<br />

hat der Pächter selbst anzusuchen und ist diese vor Antritt des Pachtverhältnisses dem Bürgermeister<br />

vorzulegen.<br />

V.<br />

Der Gasthausbetrieb (Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken) in der unter Punkt II.<br />

angeführten Gaststätte ist außer einem gleichbleibenden festgesetzten Ruhetag pro Woche an<br />

Wochentagen mit Öffnungszeiten von mindestens ab 17.00 Uhr, an Samstagen ab mindestens 13.00 Uhr<br />

und an Sonn- und Feiertagen ab 09.00 Uhr zu führen. Bei Veranstaltungen sind die Öffnungszeiten darüber<br />

hinaus der jeweiligen Dauer der Veranstaltung anzupassen.<br />

VI.<br />

Der Pächter ist verpflichtet bei Veranstaltungen jeglicher Art die im Saale stattfindenden, die Bewirtung<br />

der Besucher und Veranstalter im Rahmen seiner Konzession durchzuführen.<br />

VII.<br />

Dem Pächter steht die Verwendung des Pachtgegenstandes nur den unter Punkt I. darlegten Zwecke zu.<br />

Eine andere Verwendung sowie die Weiter- und Unterverpachtung oder sonstige Überlassung des<br />

Pachtgegenstandes oder einzelner seiner Teile an Dritte ist nicht gestattet.<br />

VIII.<br />

Als Pachtentgelt gilt der gemäß <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 16.02.2012, TOP 8) festgesetzte Betrag in der<br />

Höhe von € 500,00 inkl.Ust von Beginn des Pachtverhältnisses bis zum 31.12.2012 sowie ab 01.01.2013 in<br />

Höhe von € 750,00 inkl.Ust. Das Pachtentgelt ist jeweils bis zum 10. eines Monates in vorhinein porto- und<br />

spesenfrei auf das Konto der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> (Konto Nr. 1910157, Bankleitzahl: 34303) bei der<br />

Raiffeisenbank Mattigtal, Bankstelle <strong>Schalchen</strong> zu überweisen.<br />

IX.<br />

Zusätzlich zum vereinbarten Pachtentgeltes sind die auf den Pachtgegenstand entfallenden Betriebskosten<br />

und laufenden öffentlichen Abgaben im Sinne der §§ 21 bis 23 MRG zu entrichten. Der Pächter anerkennt<br />

weiters die von der <strong>Gemeinde</strong> abgeschlossene Sturmschaden- und Glasbruchversicherung sowie die<br />

Einbruch- und Diebstahlversicherung deren Prämie als Betriebskosten. Die anteiligen Betriebskosten und<br />

öffentlichen Abgaben sind gemäß § 17 MRG auf Grund der Jahresabrechnung des Vorjahres in<br />

monatlichen Teilbeträgen gleichzeitig mit dem Pachtentgelt im Vorhinein auf das unter Punkt VIII.<br />

bekanntgegebene Konto zu bezahlen.<br />

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Die Jahresabrechnung der Betriebskosten sowie der öffentlichen Abgaben erfolgt jährlich im Nachhinein<br />

bis zum 30.06. eines jeden Jahres.<br />

X.<br />

Das Pachtentgelt nach Punkt VIII. ist wertgesichert und erhöht oder vermindert sich nach der<br />

entsprechenden Veränderung des vom Österr.Statistischen Zentralamt verlautbarten<br />

Verbraucherpreisindexes 2010, wobei Änderungen unter 10 v.H. unberücksichtigt bleiben. Als Basis gilt die<br />

für Oktober 2012 verlautbarte Indexzahl.<br />

Ausgangsbasis der Wertsicherungsberechnung ist zunächst das vereinbarte Pachtentgelt und sodann das<br />

jeweils entsprechende der Wertsicherung erhöhte Pachtentgelt.<br />

Sollte der Verbraucherpreisindex 2010 nicht mehr veröffentlicht werden, tritt an dessen Stelle ein ähnlicher<br />

Verbraucherpreisindex.<br />

XI.<br />

Der Pächter übernimmt zu Beginn des Pachtverhältnisses von der <strong>Gemeinde</strong> das in einem besonderen<br />

„Inventarverzeichnis“ vorhandene Inventar, wobei im Laufe der Pachtverhältnisses zugekaufte<br />

Einrichtungsgegenstände oder Maschinen udgl. in dieses Verzeichnis aufzunehmen sind. Der Pächter ist<br />

verpflichtet das gesamte Inventar sorgfältig instand zu halten und die während der Pachtzeit auftretenden<br />

Beschädigungen oder abhanden gekommenen Gegenstände sogleich aus eigenen Mitteln reparieren zu<br />

lassen bzw. zu ersetzen. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses hat der Pächter das übernommene<br />

Inventar in gleicher Menge und Beschaffenheit, jedoch unter Bedachtnahme auf die normale<br />

Gebrauchsabnützung an den Verpächter zurückzustellen. Für die vom Pächter getätigten Investitionen<br />

wird bei Auflösung des Pachtverhältnisses kein Ersatz geleistet. Soweit zur geregelten Betriebsführung<br />

Inventar fehlt, ist der Pächter verpflichtet diese notwendigen Gebrauchsgegenstände zu besorgen und aus<br />

eigenen Mitteln zu tragen.<br />

XII.<br />

Der Pächter hat bei Veranstaltungen (auch im Saal) das notwendige Bedienpersonal auf seine Kosten<br />

aufzunehmen und dafür zu Sorgen, dass eine anstandslose Bedienung der Gäste gewährleistet ist.<br />

XIII.<br />

Der Pächter ist weiters verpflichtet, erstklassige Speisen und Getränke zum Verkauf zu bringen (nicht nur<br />

Imbisse). Dem Pächter bleibt es unbenommen bei der Erstellung seiner Preise den üblichen<br />

gastgewerblichen Gewinn einzubringen. Er ist jedoch verpflichtet die Preise so festzusetzen, dass diese das<br />

ortsübliche Niveau nicht übersteigen.<br />

XIV.<br />

Den jeweiligen Veranstalter wird seitens der Verpächterin (Bürgermeister) das Recht eingeräumt, soweit<br />

sie hierzu gewerberechtlich berechtigt sind, Schnäpse und andere hoch prozentige Getränke sowie Sekt in<br />

Eigenregie auszuschenken.<br />

XV.<br />

Alle aus dem Betrieb des Gastgewerbes in den Räumen der Mehrzweckhalle entstehenden Steuern und<br />

Abgaben hat zur Gänze der Pächter zu tragen.<br />

XVI.<br />

Zur Sicherstellung des von der Verpächterin zur Verfügung gestellte Inventar hat der Pächter bei Abschluss<br />

dieses Vertrages eine Kaution in der Höhe von € 3.000,00 entweder in bar oder in Form eines<br />

Bankhaftbriefes beim <strong>Gemeinde</strong>amt zu erlegen.<br />

XVII.<br />

Dieser Pachtvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />

Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines<br />

Kalendervierteljahres mit einer schriftlichen, mittels eingeschriebenem Brief zugestellten, Kündigung<br />

aufgelöst werden. Falls gegen den Pächter Beschwerde erhoben werden, die sich nach den Erhebungen<br />

des Bürgermeisters als begründet erweisen, so ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> als Verpächterin auch<br />

berechtigt, bei leichteren Pflichtverletzungen durch den Pächter nach dreimaliger nutzlosen<br />

Aufforderungen bei einer schweren Verletzung nach Punkt VI., VIII., IX., XI., XII., XIV., XVIII. des Vertrages<br />

auch die sofortige Auflösung des Pachtvertrages auszusprechen.<br />

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Im Falle des Ablebens des Pächters gehen die Rechte aus diesem Vertrag nicht automatisch auf dessen<br />

Erben über. Es steht der <strong>Gemeinde</strong> in einem solchen Fall frei, die sofortige Beendigung des Vertrages<br />

auszusprechen.<br />

XVIII.<br />

Das Pachtobjekt wurde vom Pächter in ordnungsgemäßen Zustand übernommen und ist bei Beendigung<br />

des Pachtverhältnisses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> wieder in gleichem Zustand zu übergeben.<br />

Der Pächter verpflichtet sich das Pachtlokal auf seine Kosten und Gefahr in gutem Zustand zu erhalten. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> ist lediglich zu Erhaltungsarbeiten im Umfang des § 3MRG verpflichtet. Bauliche<br />

Veränderungen innerhalb des Pachtobjektes dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong><br />

erfolgen und sind beim Räumen des Pachtobjektes zu beseitigen und der frühere Zustand wieder<br />

herzustellen, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich vereinbart wurde.<br />

XIX.<br />

Die Reinhaltung der Räumlichkeiten die dem Pächter zum beliebigen Ausschank durch diesen Vertrag<br />

überlassen werden, hat der Pächter selbst bzw. auf seine Kosten zu veranlassen. Alle diese Räumlichkeiten<br />

hat der Pächter jeweils in sauberen Zustand zu halten. Der Pächter hat auch den Vorplatz vor dem<br />

Haupteingang der Mehrzweckhalle zu pflegen. Im Winter hat der Pächter die Zugänge zur Halle von<br />

Schnee zu räumen und erforderlichenfalls zu streuen.<br />

XX.<br />

Für die Aufstellung von Spielapparaten ist die Genehmigung nach dem Spielapparategesetz und die des<br />

Bürgermeisters einzuholen.<br />

XXI.<br />

Die Verpächterin ist berechtigt, den Pachtgegenstand nach vorheriger Benachrichtigung des Pächters<br />

innerhalb eines Tages zum Zwecke der Feststellung von Schäden oder des Zustandes des<br />

Pachtgegenstandes zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen. In dringenden<br />

Fällen muss die Besichtigung sofort gewährt werden.<br />

XXII.<br />

Das unter der Ziffer VIII. dieses Vertrages festgestellte Pachtentgelt ist ab November 2012 fällig.<br />

XXIII.<br />

Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren hat zur Gänze der Pächter zu<br />

tragen.<br />

XXIV.<br />

Der Pächter erhält bei Abschluss des Vertrages zwei Schlüssel für die Türen (Haupteingang) des<br />

Pachtobjektes ausgehändigt. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses sind die Schlüssel wieder<br />

zurückzugeben. Falls der Pächter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist der Verpächter berechtigt, die<br />

betreffenden Schlösser und Schlüssel auf Kosten des Pächters umändern bzw. zu erneuern zu lassen.<br />

XXV.<br />

Der gegenständliche Pachtvertrag ist unter der Voraussetzung der Zustimmung des <strong>Gemeinde</strong>rates gemäß<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsitzung 13.12.2012 gültig.<br />

Für den Fall, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat in der Sitzung am 13.12.2012 Hr. Andreas Hubauer, Wagenham 11,<br />

5233 Pischelsdorf nicht als Pächter bestimmt, gilt dieser Vertrag mit sofortiger Wirkung (14.12.2012) als<br />

aufgelöst.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 8)<br />

ÖSTERREICHISCHE BUNDESFORSTE AG; ABTRETUNG UND ÜBERNAHME DER<br />

ERBSTRAßE (STRAßE MÖNIG – GST.NR. 1190/1 KG WEINBERG) IN DAS<br />

ÖFFENTLICHE GUT<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die Bewohner des Ortsteiles Erb haben bereits im Jahr 2006 einen Antrag auf Asphaltierung<br />

ihrer Zufahrtsstraße eingebracht. Diese Zufahrtsstraße erfolgt teils über ein im Eigentum der<br />

Österreichischen Bundesforste AG befindliches Waldgrundstück (Länge ca. 200 m). Aufgrund<br />

des dort oft schlechten Straßenzustandes führt es häufig zu Beschwerden der Anrainer bei<br />

der <strong>Gemeinde</strong>. Da eine Asphaltierung aber nur für den ganzen Straßenzug sinnvoll erscheint,<br />

wurde diese auch nie umgesetzt.<br />

Mit E-Mail vom 08.10.2012 erklärt sich aber nun die ÖBf AG bereit, eine Teilfläche des<br />

Grundstückes 1190/1, KG. Weinberg im Ausmaß von ca. 880 m² unentgeltlich in das<br />

öffentliche Gut abzutreten.<br />

Das E-Mail vom 08.10.2012 der ÖBf AG lautet wie folgt:<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs,<br />

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 09.05.2011 und auf die Besprechung vor Ort am 15.03.2012<br />

gemeinsam mit Herrn Mühlbacher und Herrn Erlinger darf ich Ihnen hiermit mitteilen, dass der Aufsichtsrat<br />

der ÖBf AG der Abtretung einer Teilfläche des o.a. Grundstückes im Ausmaß von ca. 880 m² unter folgenden<br />

Bedingungen zustimmt:<br />

Unentgeltliche Abtretung zur Übernahme in das Öffentliche Gut – im Gegenzug erklärt sich die<br />

<strong>Gemeinde</strong> bereit, den Zustand der Zufahrtsstraße auf ÖBf-Grund zu den Liegenschaft Erb 5, 68 und<br />

69 durch Herstellung eines entsprechenden Unterbaus zu verbessern<br />

Sämtliche Kosten zur Abtretung der Teilflächen (Vermessungskosten, Erstellung<br />

Vermessungsurkunde, VA-Gebühr, etc.) sowie zur Errichtung/Befestigung und Instandhaltung der<br />

neuen Straßenanlage trägt die <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Durch die Übernahme ins ÖG erfolgt keine Nutzungseinschränkung für die ÖBf bei der<br />

Bewirtschaftung der angrenzenden Wälder.<br />

Bitte um rechtzeitige Bekanntgabe des Vermessungstermins, damit eine Teilnahme meinerseits möglich ist.<br />

Nach jahrelangen Bemühungen der <strong>Gemeinde</strong>n hoffen wir, dass durch diese Übernahme ins ÖG insbesondere<br />

für die betroffenen Anrainer eine entsprechende und v.a. „sichere“ Zufahrt zu den Liegenschaften geschaffen<br />

wird.<br />

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, der Abtretung und<br />

Übernahme einer Teilfläche des Grundstückes 1190/1, KG. Weinberg im Ausmaß von ca. 880<br />

m², Eigentümer: Österreichische Bundesforste AG in das öffentliche Gut zuzustimmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 9)<br />

RAIFFEISENBANK MATTIGTAL; KONDITIONSÄNDERUNGEN FÜR BESTEHENDE<br />

KOMMUNALDARLEHEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Mit Schreiben vom 09.11.2012 teilt die Raiffeisenbank Mattigtal reg.Gen.m.b.H., Bankstelle<br />

<strong>Schalchen</strong> mit, dass aufgrund des seit Herbst 2011 historisch niedrigen Zinsniveaus für<br />

Bankausleihungszinsen und der in Relation hohen Spar- und Einlagezinsen,<br />

Konditionsänderungen im Bereich der bestehenden <strong>Gemeinde</strong>darlehen unumgänglich sind.<br />

Ab 01.01.2013 wird bei den Konten Nr. 21.958.996, Nr. 21.959.010 und Nr. 21.959.028 ein<br />

Aufschlag von 0,20 % eingeführt. Alle übrigen Vereinbarungen und Bedingungen bleiben<br />

unverändert aufrecht.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, der<br />

Einführung eines Aufschlages von 0,20 % bei den Konten Nr. 21.958.996, Nr. 21.959.010 und<br />

Nr. 21.959.028 der Raiffeisenbank Mattigtal reg.Gen.m.b.H. ab 01.01.2013 zuzustimmen.<br />

Alle übrigen Vereinbarungen und Bedingungen bleiben unverändert aufrecht.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 10) GEMDAT OÖ; AUSGLIEDERUNG DER PERSONALVERRECHNUNG (PV-<br />

KOMPLETT-SERVICE)<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Aufgrund der sehr zeitintensiven, umfangreichen und komplexen Arbeit im Bereich der<br />

Personalverrechnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> wird angedacht diese auszugliedern. Der von<br />

der Gemdat Oberösterreich angebotene Service (PV-Komplett-Service) wird mittlerweile<br />

schon von 25 <strong>Gemeinde</strong>n im Bezirk Braunau in Anspruch genommen.<br />

Kosten laut Angebot Fa. Gemdat OÖ vom 25.09.2012 € 10,67 exkl.MWSt. je abzurechnenden<br />

Dienstnehmer/Monat. Der Anbieter übernimmt neben der Betreuung (Abrechnung,<br />

Vorrückungen, Beförderungen, rechtliche Fragen, abrechnungstechnische Fragen usw.) auch<br />

die volle Haftung.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

Personalverrechnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> an die Gemdat OÖ laut angebotenen PV-<br />

Komplett-Service für € 10,67 exkl.MWSt. je abzurechnenden Dienstnehmer/Monat<br />

auszugliedern und den entsprechenden Werkvertrag mit der Fa. Gemdat OÖ abzuschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 11) GEMDAT OÖ; ABSCHLUSS DES PROGRAMMNUTZUNGSVERTRAGES FÜR<br />

WEBSTANDESAMT UND SUPPORTVERTRAG „ZPR/ZSR“<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die Einführung des „Zentralen Personenstandsregisters“ (ZPR) und des „Zentralen<br />

Staatsbürgerschaftsregisters“ (ZSR) steht unmittelbar bevor. Derzeit ist vom Start des<br />

Echtbetriebes mit 01.11.2013 auszugehen.<br />

Diese neu eingerichteten Personenstandsdatenbanken ermöglichen in Zukunft, dass alle<br />

Aufgaben der Personenstands- und Staatsbürgerschaftsbehörden online oder mit einem<br />

Amtsbesuch (in jeder beliebigen Personenstandsbehörde) erledigt werden kann.<br />

Die bisherigen Personenstandsbücher werden mit Einführung der ZPR nicht mehr fortgeführt<br />

und eine lokale Datenspeicherung (wie bisher) ist dann nicht mehr zulässig. Ebenfalls werden<br />

bei Vertragsabschluss die bestehenden Personenstandsdaten in die „neue Datenbank“<br />

eingespielt.<br />

Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, bietet die Gemdat OÖ die laufende<br />

Unterstützung in Bezug auf das „ZPR und ZSR“ zum Preis von € 14,00 monatlich an. Bis zum<br />

Echtbetrieb ZPR/ZSR ist die Verwendung des Programmes „WebStandesamt“ unter der<br />

Voraussetzung, dass der Programmnutzungsvertrag abgeschlossen wird, möglich.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

vorliegenden Programmnutzungsvertrag für WebStandesamt und Supportvertrag „ZPR/ZSR“<br />

mit der Fa. Gemdat OÖ abzuschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 12) EISENHOFER HERMANN/KERSCHDORFER-EISENHOFER MARIA; NEUBAU-<br />

SIEDLUNG 60; LÖSCHUNGSERKLÄRUNG DIENSTBARKEITEN AUF GST. 107/1,<br />

KG. SCHALCHEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Herr Karner vom Vermessungsbüro DI Fleischmann, Salzburg teilte mit, dass bei der<br />

Grundbuchseintragung (Neubausiedlung/Ringstraße) aufgefallen ist, dass auf der<br />

Liegenschaft Grundstück 107/1, KG. <strong>Schalchen</strong> (vormaliger Umkehrplatz Gst.Nr. 108/1 –<br />

Besitzer: Eisenhofer Hermann, Neubausiedlung) weiterhin die Dienstbarkeit des Gehens und<br />

Fahrens im Grundbuch eingetragen ist. Aufgrund der Errichtung der öffentlichen Ringstraße<br />

Neubausiedlung wird dieser Umkehrplatz dort nicht mehr benötigt. Einer Löschung der<br />

bestehenden Dienstbarkeit steht daher grundsätzlich nichts entgegen.<br />

Debattenbeiträge:<br />

GV Ing. Klepp kann dieser Löschung nicht ganz zustimmen, da zum einen die<br />

<strong>Gemeinde</strong> in diesem Bereich Kanalstränge verlegt hat und keine Servitutsverträge mit den<br />

Grundstückseigentümern abgeschlossen wurden. Zum anderen geht es hier nicht nur um<br />

den Umkehrplatz, welcher wirklich nicht mehr genutzt wird, aber die ehemalige Straße,<br />

welche die gleiche Parzellennummer hat, die wird sehr wohl noch genutzt. Eigentlich von<br />

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ei Vertragsabschluss die bestehenden Personenstandsdaten in die „neue Datenbank“<br />

eingespielt.<br />

Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, bietet die Gemdat OÖ die laufende<br />

Unterstützung in Bezug auf das „ZPR und ZSR“ zum Preis von € 14,00 monatlich an. Bis zum<br />

Echtbetrieb ZPR/ZSR ist die Verwendung des Programmes „WebStandesamt“ unter der<br />

Voraussetzung, dass der Programmnutzungsvertrag abgeschlossen wird, möglich.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

vorliegenden Programmnutzungsvertrag für WebStandesamt und Supportvertrag „ZPR/ZSR“<br />

mit der Fa. Gemdat OÖ abzuschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 12) EISENHOFER HERMANN/KERSCHDORFER-EISENHOFER MARIA; NEUBAU-<br />

SIEDLUNG 60; LÖSCHUNGSERKLÄRUNG DIENSTBARKEITEN AUF GST. 107/1,<br />

KG. SCHALCHEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Herr Karner vom Vermessungsbüro DI Fleischmann, Salzburg teilte mit, dass bei der<br />

Grundbuchseintragung (Neubausiedlung/Ringstraße) aufgefallen ist, dass auf der<br />

Liegenschaft Grundstück 107/1, KG. <strong>Schalchen</strong> (vormaliger Umkehrplatz Gst.Nr. 108/1 –<br />

Besitzer: Eisenhofer Hermann, Neubausiedlung) weiterhin die Dienstbarkeit des Gehens und<br />

Fahrens im Grundbuch eingetragen ist. Aufgrund der Errichtung der öffentlichen Ringstraße<br />

Neubausiedlung wird dieser Umkehrplatz dort nicht mehr benötigt. Einer Löschung der<br />

bestehenden Dienstbarkeit steht daher grundsätzlich nichts entgegen.<br />

Debattenbeiträge:<br />

GV Ing. Klepp kann dieser Löschung nicht ganz zustimmen, da zum einen die<br />

<strong>Gemeinde</strong> in diesem Bereich Kanalstränge verlegt hat und keine Servitutsverträge mit den<br />

Grundstückseigentümern abgeschlossen wurden. Zum anderen geht es hier nicht nur um<br />

den Umkehrplatz, welcher wirklich nicht mehr genutzt wird, aber die ehemalige Straße,<br />

welche die gleiche Parzellennummer hat, die wird sehr wohl noch genutzt. Eigentlich von<br />

allen Anrainern, nämlich wenn diese über den Schleichweg entlang der Bahn in die westliche<br />

Siedlung gehen.<br />

Der Bürgermeister entgegnet, dies ist kein Grund, dass ein Geh- und Fahrtrecht über<br />

das bestehende Grundstück von Herrn Eisenhofer eingetragen bleibt. Wenn sich jemand ein<br />

Grundstück kauft, hat er auch mit Sicherheit das Recht, dass er sein Grundstück einzäunt und<br />

nicht für vielleicht fünf Leute welche zum Nachbarn gehen wollen mit einem Tor versehen<br />

muss, damit diese am kürzesten Weg von A nach B kommen. Dies findet er nicht richtig.<br />

GV Ing. Klepp wiederholt, dass sich auch der Kanal darin befindet.<br />

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Der Bürgermeister bemerkt, für den Kanal kann dies kein Problem sein, da gibt es<br />

einen Servitutsvertrag, welcher unterschrieben wird.<br />

GV Ing. Klepp fragt, ob es diesen Servitutsvertrag dann gibt?<br />

Der Bürgermeister antwortet, wenn es diesen Vertrag nicht gibt, wird er nächste<br />

Woche eingeholt.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die auf<br />

dem Grundstück 107/1, KG. <strong>Schalchen</strong>, Eigentümer: Hermann Eisenhofer und Maria<br />

Kerschdorfer-Eisenhofer, eingetragene Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens (Umkehrplatz)<br />

an Gst. 108/1 zu löschen.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Franz PROBST, Hermann POINTECKER,<br />

Michael ÖSTERBAUER, Gertraud RIEDER, Hubert STEINBERGER, Andreas STUHLBERGER,<br />

Gerlinde BRECKNER, Hermann STOCKER, Johann JAKOB;<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Erich NAGL, Friedrich MAIER, Rudolf<br />

PFEIL, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Robert DIRNSTEINER, Anna SCHÖNBERGER, Josef<br />

HÖFLMAIER, Helmut GURTNER;<br />

FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Manfred STELZHAMMER;<br />

GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

FPÖ-Fraktion: Markus KLEPP, Albert HAIDINGER;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit 23 JA Stimmen gegen 2 NEIN Stimmen<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 13)<br />

TECHEM MESSTECHNIK; MIETVERTRAG FÜR WÄRMEZÄHLER – HAUPT-<br />

STRASSE 5<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Im Jahr 2007 wurde der Einbau von Wärmezählern in die Mieträume beschlossen, um die<br />

Heizkosten, aufgeteilt auf die einzelnen Mieter, abrechnen zu können. Die Abrechnung<br />

erfolgt über die Fa. Techem Messtechnik GmbH, Innsbruck. Der Vertrag ist nunmehr<br />

wiederum zu verlängern.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den<br />

vorliegenden Mietvertrag mit der Fa. Techem Messtechnik GmbH, Innsbruck für 7 Stück<br />

MKWZ compact IV, Qp 1,5m3/h um den Preis von € 48,37 netto pro Jahr im Objekt<br />

Hauptstraße 5, abzuschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 14) DIAKONIE ZENTRUM SPATTSTRAßE; LEISTUNGSVERTRAG SCHULASSISTENZ<br />

(VOLKSSCHULE SCHALCHEN)<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die Schulassistenz in der örtlichen Volksschule wird von Frau Ursula Walter bzw. von Frau<br />

Christine Salhofer abgehalten. Der vom Bezirksschulrat festgestellte notwendige<br />

Leistungsumfang beträgt für die VS <strong>Schalchen</strong> 1 ¾ Wochenstunden (Stundensatz € 23,06) für<br />

das zu betreuende Kind. Der entsprechende Leistungsvertrag Schulassistenz ist mit der<br />

Diakonie Zentrum Spattstraße gemeinnützige GmbH, Linz abzuschließen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den vorliegenden<br />

Leistungsvertrag für die Schulassistenz für das Schuljahr 2012/2013 an der VS <strong>Schalchen</strong><br />

abzuschließen. Der Leistungsumfang beträgt 1 ¾ pro Woche (Stundensatz € 23,06 inkl.<br />

Erhöhung lt. Kollektivvertrag zu Jahreswechsel).<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 15) FRAUENHUBER GABRIELE, UNTERWEINBERG 23; ABSCHLUSS EINES<br />

GESTATTUNGSVERTRAGES FÜR DIE VERLEGUNG EINER ROHRLEITUNG ZUR<br />

HERSTELLUNG EINES HAUSKANALES<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Der Abschluss dieses Gestattungsvertrages (Gst. Nr. 95, KG. Weinberg) ist für die Errichtung<br />

des Hauskanalanschlusses für Gst. 843/3, KG. Weinberg (Eigentümer: Balak) notwendig.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den vorliegenden<br />

Gestattungsvertrag mit Frau Gabriele Frauenhuber betreffend dem Gst. 95, KG. Weinberg<br />

für die Verlegung einer Rohrleitung zur Herstellung eines Hauskanalanschlusses für Gst.<br />

843/3, KG. Weinberg abzuschließen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 16) ABA ERGÄNZUNGSAUFTRAG; ERRICHTUNG EINES KANALSTRANGES IN DER<br />

FELDWEIßSTRAßE – VERGABE DER ARBEITEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

In einem Gespräch nach der GR-Sitzung am 20.09.2012 mit den Fraktionsobmännern, den<br />

Vizebürgermeistern und dem Obmann des Straßenbauausschusses wurde vereinbart, dass<br />

die Firma Porr AG, Linz gemäß vorgelegtem Angebot vom 19.09.2012, mit der Erweiterung<br />

des bestehenden Kanalstranges in der Feldweißstraße beauftragt werden sollte.<br />

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Mittlerweile wurde dieses Vorhaben fertiggestellt und abgerechnet. Die geprüfte Rechnung<br />

der Fa. Porr beträgt € 44.702,25 exkl.Ust. Hierbei kam es zu einer Überschreitung der<br />

angebotenen Baukosten um 17,6 % (oder € 6.695,23). Diese Mehrkosten werden von Ing.<br />

Robert Egger mit Schreiben vom 03.12.2012, GZ. 45/12 wie folgt begründet:<br />

1. Da die Aufschließungsstraße Neubausiedlung im Frühjahr ebenfalls asphaltiert werden soll,<br />

wurden die noch fehlenden Kanal-Hausanschlüsse errichtet. Insgesamt war die Herstellung<br />

von 8 Stk. Anschlusskanälen erforderlich, wobei die Baukosten rd. € 6.192,00 netto<br />

betragen haben.<br />

2. Im Zuge der Bauausführung stellte sich heraus, dass entgegen der ursprünglichen Annahme<br />

der Straßenunterbau keinesfalls für die Asphaltierung geeignet war. Deshalb wurde<br />

kurzfristig angeordnet, den Straßenunterbau in der gesamten Fahrbahnbreite zu erneuern.<br />

Die Kosten haben rd. € 5.118,00 betragen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, nachträglich den<br />

Ergänzungsauftrag für die Kanal-Hausanschlüsse in der Aufschließungsstraße Neubausiedlung/Feldweißstraße<br />

sowie die Erneuerung des Unterbaues in der Höhe von € 44.702,25<br />

exkl.Ust. der Fa. Porr AG zu genehmigen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 17) KARRER MANFRED, SCHMIDINGERSIEDLUNG 4; VERÄUßERUNG DES<br />

GRUNDSTÜCKES 532/15, KG SCHALCHEN IM AUSMAß VON 144 M²<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Der Vermessungsplan von DI Brunner vom 25.10.2012, GZ 14731 wurde dem hiesigen Amt<br />

vorgelegt. Das Gst. 532/14 wird nunmehr aufgrund dieser Vermessungsurkunde geteilt in<br />

dieses mit einer Fläche von 92 m² und die neuen Grundstücke 532/15 mit einer Fläche von<br />

144 m² und 532/16 mit einer Fläche von 101 m². Die Ehegatten Manfred und Sabine Karrer<br />

erwerben das Gst. 532/15 im Ausmaß von 144 m², um den in der GR-Sitzung am 20.09.2012<br />

festgelegten Kaufpreis in der Höhe von € 40,00/m².<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die vorliegende<br />

Vermessungsurkunde von DI Brunner vom 25.10.2012, GZ 14731 zur Kenntnis zu nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 18) MEHLSTÄUBLER DANIELA; ANSUCHEN UM VERBREITERUNG DER<br />

WALDSTRAßE UND ERRICHTUNG EINER STÜTZMAUER ENTLANG DES<br />

GRUNDSTÜCKES NR. 830/1, KG. SCHALCHEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Mit Schreiben vom 27.09.2012 stellt Frau Daniela Mehlstäubler, Holzleitnerstraße 20a<br />

folgendes Ansuchen und zwar:<br />

Es ergeht der Antrag an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> über die Errichtung einer Stützmauer in der<br />

Waldstraße entlang des Grundstückes Nr. 830/1 in <strong>Schalchen</strong>, Holzleitnerstraße 20.<br />

Durch die Errichtung einer Stützmauer ist eine Verbreiterung der Waldstraße in diesem Bereich,<br />

wie bereits entlang des Grundstückes 829/3 (Izak Sylvester) erfolgte, möglich.<br />

Ich erkläre mich bereit den zur Errichtung dieser Stützmauer benötigten Grundbesitz an die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> kostenlos abzutreten.<br />

Mit der Bitte um positive Erledigung meines Antrages.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass bei der damaligen Errichtung der Stützmauer entlang<br />

des Grundstückes 829/3 (Izak Sylvester) geplant war, diese auch entlang des Grundstückes<br />

830/1 zu errichten. Damals war jedoch Herr Josef Feichtenschlager Eigentümer der<br />

Liegenschaft und dieser hatte kein Interesse an der Errichtung einer Mauer. Darum wurde<br />

2002 die Stützmauer nur entlang des Grundstückes von Herrn Izak errichtet. Die Kosten<br />

betrugen damals € 28.011,56 für eine Länge von ca. 35 m.<br />

Die nunmehr erforderliche Stützmauer wäre ca. 1/3 kürzer, die Kosten würden jedoch<br />

aufgrund der Lohn- und Materialsteigerungskosten in etwa dasselbe betragen.<br />

Der Bürgermeister findet es für sehr sinnvoll, wenn man in diesem Bereich dadurch<br />

eine breitere Waldstraße erhält.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, er weiß zwar nicht was der Grund ist, dass sie jetzt die<br />

Mauer machen wollen, aber wenn wir die Waldstraße durch und durch breiter machen,<br />

werden die Anrainer nicht glücklich werden. Es ist die kürzeste Verbindung, die Autos<br />

werden mehr und können schneller fahren. Ob hier ein guter Dienst geleistet wird? Dem<br />

wird ihm Anrainer GR Stocker sicherlich beipflichtet. Denn eine Verbreiterung macht wirklich<br />

nur einen Sinn, wenn diese durchgehend gemacht wird. Jetzt hätte man wieder nur ein<br />

kleines breiteres Teilstück. In einem anderen Teilbereich ist es wirklich gefährlich und müsste<br />

etwas gemacht werden. Ob sich dies nicht der Bauausschuss als Gesamtobjekt ansehen<br />

sollte?<br />

Der Bürgermeister erklärt, er hat kein Problem damit, wenn sich dies der Ausschuss<br />

ansieht, aber Vizebgm. Schanda ist Polizist und hat täglich mit Begegnungsverkehr zu tun.<br />

Wenn man ein breiteres Teilstück hat ist die Begegnung leichter als wenn es schmal ist.<br />

Vizebgm. Schanda entgegnet, dass die erste gemachte Verbreiterung mittlerweile ein<br />

Parkplatz geworden ist.<br />

Vizebgm. Mittermaier erklärt, dass heuer bereits ein Teil des Straßenstückes<br />

aufgrund des Wetters abgerutscht ist. Diese Gefahr kann auch in diesem Teilstück bestehen<br />

und es heißt ja noch lange nicht, dass man die Stückmauer jetzt bauen muss. Aber wir sollten<br />

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das Angebot, dass wir das Grundstück geschenkt bekommen, annehmen. Ob wir die Mauer<br />

nächstes Jahr oder irgendwann in fünf Jahren bauen, ist egal. Es entsteht dadurch nicht, dass<br />

wir die Mauer bauen müssen, sondern dass wir das Grundstück einmal annehmen.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass er sich mit dieser Vorgangsweise auch<br />

einverstanden erklären kann. Das sollte man sich noch einmal ansehen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, wenn wir dort eine Stützmauer machen wollen, dann<br />

brauchen wir sowieso einen Beschluss. Weiters brauchen wir eine Ausschreibung und einen<br />

Beschluss, ohne dem geht es nicht.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die von<br />

Frau Mehlstäubler angebotene Grundstücksfläche des Gst. 830/1, KG. <strong>Schalchen</strong> kostenlos<br />

zu übernehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 19) ANTRAG DER SPÖ-SCHALCHEN; SANIERUNG DER FRIEDHOFSMAUER<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Mit Schreiben vom 12.10.2012 stellt die SPÖ-<strong>Schalchen</strong> folgenden Antrag und zwar:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Schalchen</strong> möge beschließen:<br />

Antrag:<br />

Sanierung der Friedhofsmauer.<br />

<strong>Schalchen</strong> hat ein wunderschönes Ortsbild, dieses wird durch die nicht mehr so neue<br />

Friedhofsmauer nicht mehr unterstützt.<br />

Wir beantragen die Friedhofsmauer laut beiliegender Angebote zu sanieren.<br />

Beilage:<br />

Angebot Fa. Hütter-Bau<br />

Angebot Fa. Gebr. Gerner<br />

Der Bürgermeister erklärt die Angebote lauten wie folgt:<br />

Angebot Fa. Hütter-Bau € 29.883,20<br />

Angebot Fa. Gebr.Gerner € 21.171,24<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister bemerkt, wenn man durch <strong>Schalchen</strong> durchfährt sieht man die<br />

Friedhofsmauer und man sieht, diese ist feucht und der Putz fällt ab. Der Antrag liegt vor,<br />

das heißt aber nicht, dass man dies sofort machen muss. Nur wenn wir ein schöneres<br />

Ortsbild haben wollen, gehört etwas gemacht.<br />

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Vizebgm. Schanda erklärt, er fasst dies als Zustimmung der Entfernung der alten<br />

Schaukästen und Anbringung neuer Schaukästen auf.<br />

Wenn man sich das Angebot durchsieht, kommt einem dies als „Ausbessern von fehlendem<br />

Putz“ vor und hierfür kommt ihm dieser Preis mit € 29.883,20 für die Baumeisterarbeiten<br />

sehr hoch vor. Wenn dies gemacht wird, sollte auf alle Fälle noch ein zweites Angebot<br />

eingeholt werden.<br />

GR Stuhlberger bemerkt, es wurde jetzt einmal ein Angebot von einem<br />

ortsansässigen Bauunternehmen eingeholt, damit man eine Kostenschätzung vorliegen hat.<br />

Zur Erklärung des hohen Preises ist darauf hinzuweisen, dass Dehnfugen eingesetzt werden,<br />

da die Mauer nachsitzt. Die Dehnfugen sind jetzt nicht drinnen. Man sieht dies zum Beispiel<br />

im Bereich des Kriegerdenkmals. Es wird der Verputz hauptsächlich innen komplett entfernt<br />

und neu verputzt, da er kaputt ist. An der Außenseite der Mauer wird die Fassade erneuert.<br />

An der Mauerabdeckung wird der Beton entfernt und mit Holz verkleidet, welche die Fa.<br />

Gebr. Gerner anschließend mit Blech verkleidet. Ideal wäre hierfür natürlich Kupfer, aber<br />

dies ist momentan nicht leistbar. Eine Alternative ist daher beschichtetes Alu, da dieses nicht<br />

zerkratzt werden kann.<br />

Bezüglich dem Verputz wäre Silikatputz ideal, da dieser besser wäre und länger halten<br />

würde, nur hat die Mauer so viel Eigenfeuchtigkeit und der Silikatputz kann diese nicht<br />

herauslassen. Daher wird normaler Putz aus Fertigmörtel verwendet.<br />

Es sind auch einige Arbeiten enthalten, welche vom Bauhof erledigt werden könnten, wie<br />

zum Beispiel Abdecken des Gehsteiges und der Grabsteine.<br />

Der Bürgermeister entgegnet, dass es kein Problem sein wird, dass ein zweites<br />

Angebot eingeholt wird, wenn es soweit ist.<br />

Vizebgm. Schanda schlägt bei der Abdeckung eine Steinabdeckung oder dergleichen<br />

vor. Aber es wird heute ohnehin nur die Sanierung der Mauer beschlossen.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />

vorliegenden Antrag der SPÖ-<strong>Schalchen</strong>, Sanierung der Friedhofsmauer, zuzustimmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 20) ANTRAG DER FRAKTIONSOBMÄNNER DER ÖVP UND FPÖ; ERRICHTUNG<br />

EINES FRIEDHOFPARKPLATZES AUF DER PARZELLE 508/3, KG. SCHALCHEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Mit Schreiben vom 23.11.2012 bringt die ÖVP und FPÖ Fraktion folgenden Antrag ein und<br />

zwar:<br />

Am 21.08.2009 beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat den Grund südlich des Friedhofes zur möglichen<br />

Friedhofserweiterung, vorrangig aber zur Errichtung eines Parkplatzes zu erwerben.<br />

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Seit der Fertigstellung des Pfarrzentrums finden dort laufend Veranstaltungen statt. Das<br />

Pfarrzentrum ist mit Veranstaltungen sehr gut ausgelastet, aber das Parkplatzangebot ist im<br />

Nahbereich sehr beschränkt.<br />

Deshalb ersuchen wir den <strong>Gemeinde</strong>rat, den Ausbau des „Friedhofsparkplatzes“ im Voranschlag<br />

2013 zu berücksichtigen. Sollte sich der Pfarrgemeinderat, das Pfarrzentrum hätte ja einen<br />

großen Nutzen davon, an der Errichtung beteiligen, sollte der Unterbau noch in diesem Jahr<br />

errichtet werden.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister erklärt, unter GR Nagl ist das Pfarrzentrum geplant und gebaut<br />

worden und niemand hat so viele Stunden dort verbracht hat wie er. Nichts desto trotz muss<br />

er dazu sagen, wenn die Pfarre solch ein großes Haus bzw. Saal baut, dann muss diese auch<br />

dafür sorgen, dass dementsprechende Parkplätze vorhanden sind. Dann kann man nicht<br />

hergehen und sagen, wir als Kirche haben dies gebaut und ihr als <strong>Gemeinde</strong> stellt uns bitte<br />

die Parkplätze zur Verfügung. Sondern auf der Ostseite des Pfarrzentrums ist nach wie vor<br />

die Kirche Besitzerin eines relativ großen Grundstückes. Warum ist es dort nicht möglich,<br />

dass man Parkplätze errichtet? Noch dazu wo die Fläche der Kirche gehört.<br />

Bezüglich der Anmerkung im Antrag, dass das Parkplatzangebot im Nahbereich sehr<br />

beschränkt sei, stellt sich die Frage, ob dies wirklich so weit sei, vom Pfarrzentrum bis zum<br />

Schulparkplatz? Wenn jemand diese 100 m auch nicht mehr gehen kann, ist es ohnehin<br />

besser er bleibt zu Hause.<br />

Aber das Hauptargument für ihn ist dies, wenn die Diözese einen Grund zur Verfügung hat,<br />

diesen auch nehmen müssen und nicht, dass die <strong>Gemeinde</strong> auch noch Parkplätze baut. Diese<br />

Thematik wurde auch bereits mit Pfarrer Dr. Joschko und mit dem Obmann des<br />

Pfarrgemeinderates besprochen. Im Großen und Ganzen sind diese Herren seiner Meinung.<br />

Vizebgm. Schanda stellt die Frage, für was wurde dann diese Grundstücksfläche<br />

gekauft?<br />

Der Bürgermeister antwortet, es wurde damals gesagt, wenn der Grund zum Verkauf<br />

steht, muss sich die <strong>Gemeinde</strong> auf alle Fälle etwas sichern, für den Fall, dass der Friedhof<br />

einmal eine Erweiterung braucht.<br />

Vizebgm. Schanda entgegnet, dass damals vom Bürgermeister gesagt wurde, dass die<br />

<strong>Gemeinde</strong> dort vorrangig einen Parkplatz errichtet und darum wurde auch die Breite so<br />

ausgemessen, dass sich zwei Reihen Parkplätze ausgehen. Dazu kann auch beim ehemaligen<br />

Vizebgm. Friedrich Mitterbauer nachgefragt werden. Für dies ist die Grundfläche gekauft<br />

worden und in weiterer Folge vielleicht für die Friedhofserweiterung. Jetzt besitzen wir diese<br />

Fläche drei Jahren und es wächst das Gras noch immer drauf und müssen zahlen, dass die<br />

Wiese gemäht wird.<br />

Der Bürgermeister verneint, dass die <strong>Gemeinde</strong> für das Mähen der Wiese zahlen<br />

muss. Seines Erachtens sollte noch zugewartet werden, da Frau Steininger mit den Firmen<br />

ISG, GEWOG usw. in Verhandlung steht, da sie den gesamten Grund verkaufen möchte.<br />

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Vizebgm. Schanda fragt, steigen wir jetzt in das Immobiliengeschäft ein und kaufen<br />

die zweite Immobilie?<br />

Der Bürgermeister wiederholt, dass Frau Steininger mit den Firmen in Verhandlung<br />

sei und dann schauen wir, was diese planen und machen und dann kann die <strong>Gemeinde</strong> dort<br />

mitreden. Dem Bürgermeister geht es jetzt nicht darum, ob dort Parkplätze errichtet werden<br />

oder nicht. Ihm geht es nur darum, solange die Diözese selber ein Grundstück zur Verfügung<br />

hat, sollten die Parkplätze auf deren eigenen Grund und Boden errichtet werden und nicht<br />

auf öffentlichem Gut. Darum geht es ihm und um nichts anderes.<br />

Vizebgm. Schanda entgegnet, wir errichten jetzt ohnehin keinen Parkplatz, denn der<br />

Antrag lautet ganz anders und zwar „im Voranschlag 2013 zu berücksichtigen“, wir haben<br />

aber nicht beschlossen, dass wir ihn bauen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass im Ansuchen steht „Friedhofsparkplatz – Antrag auf<br />

Errichtung“. Habe er hier etwas falsch gelesen?<br />

Vizebgm. Schanda antwortet, es steht aber auch drauf „deshalb ersuchen wir den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat, den Ausbau des „Friedhofparkplatzes“ im Voranschlag 2013 zu<br />

berücksichtigen“. Und sollte der Pfarrgemeinderat, denn sie würden es ja auf deren Kosten<br />

machen, wenn sie es machen dürfen, die <strong>Gemeinde</strong> braucht es nur gestatten und dies ist<br />

eigentlich das Ganze was wir beantragen, nicht dass wir jetzt bauen.<br />

Der Bürgermeister ersucht Vizebgm. Schanda, wenn dies so sein sollte, wie eben<br />

formuliert, soll die ÖVP und FPÖ noch einen gemeinsamen Antrag einbringen, wo enthalten<br />

ist, dass die Pfarre bzw. Pfarrgemeinderat dies auf eigene Kosten zur Gänze errichtet. Dann<br />

schaut die Welt wieder anders aus.<br />

Vizebgm. Schanda entgegnet, es wird kein neuer Antrag eingebracht, denn es wurden<br />

bereits so viele Anträge heute abgeändert.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dann wird jetzt abgestimmt.<br />

GR Roman Breckner möchte noch erklären, dass es hier nicht nur um einen Parkplatz<br />

für die Veranstaltungen im Pfarrzentrum gehe, sondern auch um die Zufahrt zum Friedhof,<br />

speziell für ältere Leute, wenn zum Beispiel die Gräber für Allerheiligen hergerichtet werden<br />

bzw. für Leute mit einer Behinderung.<br />

Der Bürgermeister entgegnet, es macht ein super Bild wenn zu Allerheiligen der<br />

gesamte Bereich mit Autos voll ist.<br />

Vizebgm. Mittermaier versteht es nicht, wenn der teuerste Grund, den die <strong>Gemeinde</strong><br />

jemals – vom Quadratmeterpreis her – angekauft hat, voreilig jetzt für einen Parkplatz<br />

hergenommen wird. Hiermit kann er sich nicht einverstanden erklären. Es sieht jeder das<br />

Schild der Fa. Remax dort, welche das Grundstück veräußern will. Wenn dann dort Häuser<br />

gebaut werden oder was auch immer, dann muss man sich für die Parkplatzmöglichkeiten<br />

und die Parkmöglichkeiten für diese Bewohner kümmern und dann wird es vielleicht nicht<br />

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unumgänglich sein. Aber jetzt, wenn die Diözese den Grund hat, ist dies wesentlich näher<br />

vom Parkplatz zum Veranstaltungszentrum als diese Fläche der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Vizebgm. Schanda fragt, ob sie wirklich nicht dabei waren, wie der <strong>Gemeinde</strong>rat dies<br />

beim Kauf beschlossen hat?<br />

Vizebgm. Mittermaier antwortet, er war dabei, denn er ist schon ein paar Jahre<br />

länger im <strong>Gemeinde</strong>rat als Vizebgm. Schanda.<br />

Vizebgm. Schanda erklärt weiter, dass in diesem GR-Beschluss drinnen steht, was mit<br />

dem Grund gemacht wird. Jetzt kann man doch nicht sagen, wir warten bis die Firma baut<br />

und verkaufen ihn dann.<br />

Vizebgm. Mittermaier bemerkt, der Kauf war in erster Linie, dass die <strong>Gemeinde</strong> für<br />

den Friedhof eine Notfläche hat.<br />

Der Bürgermeister bemerkt zu Vizebgm. Schanda nachdem dieser immer so gut<br />

vorbereitet ist, wird er den damals beschlossenen Tagesordnungspunkt vorlesen können.<br />

Vizebgm. Schanda kontert, seine Fraktion hat den vorliegenden Antrag gestellt und<br />

der Bürgermeister hätte sich diesen damaligen Tagesordnungspunkt auch heraussuchen<br />

können.<br />

Der Bürgermeister bittet um die Abstimmung des Punktes, da es ohnehin ein<br />

eindeutiges Ergebnis wird.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />

vorliegenden Antrag der ÖVP und FPÖ Fraktion vom 23.11.2012 zuzustimmen.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Erich NAGL, Friedrich MAIER, Robert<br />

DIRNSTEINER, Rudolf PFEIL, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER, Josef<br />

HÖFLMAIER, Helmut GURTNER;<br />

FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Markus KLEPP, Manfred STELZHAMMER, Albert<br />

HAIDINGER;<br />

GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Franz<br />

PROBST, Hermann POINTECKER, Michael ÖSTERBAUER, Gertraud RIEDER, Hubert<br />

STEINBERGER, Andreas STUHLBERGER, Gerlinde BRECKNER, Hermann STOCKER, Johann<br />

JAKOB;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit 14 JA Stimmen gegen 11 NEIN Stimmen<br />

stattgegeben.<br />

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PUNKT 21) ANTRAG DER FPÖ-SCHALCHEN; ANSCHAFFUNG VON NEUEN SCHAUKÄSTEN;<br />

AUFNAHME IN DAS BUDGET FÜR 2013; AUSWAHL DER IN FRAGE<br />

KOMMENDEN VARIANTE FÜR DIE AUSSCHREIBUNG DURCH DAS<br />

ARCHITEKTURBÜRO FÄRBERGASSE; FESTLEGUNG DER ANZAHL DER<br />

SCHAUKÄSTEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die FPÖ <strong>Schalchen</strong> hat mit Schreiben vom 13.11.2012 folgenden Antrag eingebracht und<br />

zwar:<br />

Anschaffung von neuen Schaukästen<br />

Aufnahme in das Budget für 2013<br />

Auswahl der in Frage kommenden Variante für die Ausschreibung durch das Architekturbüro<br />

Färbergasse<br />

Festlegung der Anzahl der Schaukästen<br />

Begründung:<br />

Über dieses Thema wird bereits seit fast 2 Jahren diskutiert, es ist an der Zeit dies einem Ergebnis<br />

zuzuführen.<br />

Die derzeitigen Schaukästen sind ja alles andere als zeitgemäß und sicher kein Aushängeschild für<br />

unsere <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister ersucht den Obmann der FPÖ-Fraktion GR Roman Breckner um<br />

seinen Bericht.<br />

GR Roman Breckner erklärt, die Unterlagen haben die Fraktionsobmänner erhalten.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat ihn beauftragt, dass er sich um die Angelegenheit kümmert. Herr<br />

Dirmayer vom Architekturbüro Färbergasse hat ein Angebot ausgearbeitet und GR Breckner<br />

schlägt vor dieses Vorhaben in das Budget 2013 aufzunehmen. Die restlichen im Antrag<br />

angeführten Punkte sollen an den Bauausschuss weitergegeben werden, denn hier ist von<br />

jeder Fraktion jemand vertreten.<br />

Der Bürgermeister bedankt sich bei GR Breckner für seine Ausführungen und erklärt,<br />

dass er ihn aus jenem Grund mit diesem Vorhaben beauftragt hat, da er dies nicht macht,<br />

weil die <strong>Gemeinde</strong> keine Schaukästen braucht. Politische Parteien schon gar nicht. Wenn<br />

politische Parteien, dies hat er damals bereits gesagt und heute sagt er es wieder, einen<br />

Schaukasten wollen, dann sollen sich diese aus eigenen finanziellen Mitteln und nicht aus<br />

Steuermitteln einen kaufen. Dies ist auch nach wie vor seine Meinung.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />

Antrag der FPÖ-Fraktion vom 13.11.2012 stattzugeben und wie von GR Roman Breckner<br />

vorgeschlagen:<br />

a) die erforderlichen Kosten in das Budget 2013 aufzunehmen;<br />

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) die Auswahl der in Frage kommenden Variante für die Ausschreibung durch das<br />

Architekturbüro Färbergasse sowie die Anzahl der Schaukästen im Bauausschuss<br />

festzulegen.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Erich NAGL, Friedrich MAIER, Robert<br />

DIRNSTEINER, Rudolf PFEIL, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER, Josef<br />

HÖFLMAIER, Helmut GURTNER;<br />

FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Markus KLEPP, Manfred STELZHAMMER, Albert<br />

HAIDINGER;<br />

GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Erich MITTERMAIER, Franz PROBST, Hermann POINTECKER,<br />

Michael ÖSTERBAUER, Gertraud RIEDER, Hubert STEINBERGER, Andreas STUHLBERGER,<br />

Gerlinde BRECKNER, Hermann STOCKER, Johann JAKOB;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit 14 JA Stimmen gegen 11 NEIN Stimmen<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 22) ANTRAG DER FPÖ-FRAKTION; EINHOLUNG VON INFORMATIONEN<br />

BEZÜGLICH EINES AUSTAUSCHES DER VORHANDENEN STRASSENBE-<br />

LEUCHTUNG GEGEN LED LEUCHTEN; BERÜCKSICHTIGUNG DER<br />

UMSTELLUNGSKOSTEN IM VORANSCHLAG 2013<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die FPÖ Fraktion hat mit Schreiben vom 16.11.2012 folgenden Antrag eingebracht und zwar:<br />

Antrag gem. § 46/2 der OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> möge beschließen:<br />

Das die <strong>Gemeinde</strong> Informationen bezüglich eines Austausches der vorhandenen<br />

Straßenbeleuchtung gegen LED Leuchten einholt und die Umstellungskosten im Voranschlag 2013<br />

berücksichtigt. Es gibt im Moment zahlreiche Angebote bei denen eine Umstellung gefördert wird<br />

(Informationen z.B. bei Kommunalkredit). Es ist zu evaluieren welches für <strong>Schalchen</strong> das<br />

günstigere Angebot ist.<br />

Bei Stromkosten allein für die derzeitige Straßenbeleuchtung von ca. 100000 Euro im Jahr ist eine<br />

Amortisierung von wenigen Jahren denkbar.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass diesbezüglich bereits vor drei Jahren die<br />

Unterlagen eingeholt und diese jetzt überarbeitet wurden. Was hier auf uns zukommt, ist<br />

eine Lawine. Alleine wenn man sich ansieht, dass in der Hauptstraße vom Hause Aloisia<br />

Weinberger bis zur Fa. Herbys Spielewelt 50 Peitschenmasten mit jeweils zwei<br />

Leuchtstoffröhren, somit 100 Beleuchtungspunkte, erforderlich sind. Diese Erneuerung nur<br />

in der Hauptstraße - neue Masten, neue LED, neue Verkabelung – kostet laut dem<br />

vorliegenden Angebot der Fa. E-Werk Wels vom 10.12.2012, Nr. MAN020169 € 260.074,58<br />

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inkl.Ust.. Der Bürgermeister hat sich bei der Fa. E-Werk Wels AG bereits darüber einen<br />

Finanzierungsplan erstellen lassen<br />

Der Bürgermeister schlägt daher vor, diese vorliegenden Unterlagen im Ausschuss zu<br />

überarbeiten, denn es ist nicht sehr sinnvoll, diese Papierberge jetzt im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

durchzuarbeiten. Die alten Masten gehören auf alle Fälle ersetzt.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, wegen den Stromkosten alleine macht eine Erneuerung<br />

keinen Sinn. Die Beleuchtung in der Hauptstraße ist wirklich alt und auch die Masten sind<br />

teilweise angeschlagen. Vielleicht kann man dieses Vorhaben auch im <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

besprechen. Man könnte den Austausch auch Abschnittsweise durchführen. Denn bei den<br />

LED Leuchten braucht man ja – wie man in Stallhofen gesehen hat – mehr, da diese näher<br />

zusammen gestellt werden. Man wird fast auf das Doppelte kommen.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass dies alles in den vorliegenden Unterlagen der Fa. E-<br />

Werke Wels angeführt ist. Herr Ortmair und Bauhofmitarbeiter Mitterbauer sind die<br />

Beleuchtungskörper in <strong>Schalchen</strong> durchgegangen.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass die neuen Beleuchtungskörper teilweise zwei<br />

Röhren enthalten, wo eine Röhre weggeschaltet werden kann. Der Bereich Hauptstraße ist<br />

diesbezüglich wirklich eine Altlast und sollte abschnittsweise gemacht werden.<br />

GV Ing. Klepp bittet AL Mitterbauer, dass vor der entsprechenden Ausschusssitzung<br />

die derzeitigen Förderungen eruiert werden. Nicht das sich die <strong>Gemeinde</strong> die Förderungen<br />

entgehen lässt und dann mehr als erforderlich bezahlt.<br />

Der Bürgermeister erklärt GV Ing. Klepp, dass in den vorliegenden Unterlagen auch<br />

enthalten ist, was es hierfür an Förderungen gibt bzw. die Höhe der Tilgungsrate,<br />

Tilgungsdauer etc. an die Fa. E-Werke Wels.<br />

AL Mitterbauer ergänzt, auch von Seiten der Kommunalkredit Public Consulting<br />

GmbH die Förderungsunterlagen vorliegen.<br />

GV Ing. Klepp schlägt vor, nachdem bereits ein Angebot der Fa. E-Werke Wels<br />

vorliegt, noch ein Vergleichsangebot eingeholt wird, wo die Lampen von der Leistung her<br />

schaltbar sind. Bei den im heurigen Jahr aufgestellten neuen Beleuchtungen sind nämlich<br />

Fixleistungslampen eingebaut.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dem<br />

vorliegenden Antrag der FPÖ-Fraktion vom 16.11.2012 zuzustimmen und im Ausschuss<br />

weiter zu beraten.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 23) RUNNERSFUN CONSULTING GMBH; ANGEBOT ÜBER DIE REVITALISIERUNG<br />

DER RUNNERSFUN BEWEGUNGSARENA SCHALCHEN<br />

Der Bürgermeister bittet hierzu GR Roman Breckner um seinen Bericht.<br />

Bericht GR Roman Breckner:<br />

Es wurde vor 5 Jahren diese Laufstrecke in <strong>Schalchen</strong> gemacht und er möchte sich heute<br />

noch bedanken, dass dies ermöglich wurde. Wie die Strecke, speziell im Holzwiesental<br />

angenommen wird, ist jedem bekannt.<br />

Nunmehr läuft der Vertrag mit der Fa. Runnersfun Consulting GmbH, Gmunden aus und es<br />

wäre dieser jetzt um weitere fünf Jahre zu verlängern. Die Kosten hierfür betragen €<br />

1.000,00 für 5 Jahre.<br />

Nächstes Jahr ist geplant, an die bestehende Strecke Bradirn (<strong>Gemeinde</strong> Munderfing) über<br />

Munderfing – Haidberg nach Pfaffstätt, eigene Strecke Pfaffstätt-Sollern-Trattmannsberg-<br />

Hofau, Siedlberg-Badhaus (Mattighofen) zurück zum Ausgangspunkt KTM anzuschließen.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister hat kein Problem damit, dass die Strecke vor allem im<br />

Holzwiesental ziemlich stark angenommen wird. Aber die Läufer im Holzwiesental brauchen<br />

sicherlich keine Tafel von Runnersfun. Es wurde damals gewaltig viel Geld investiert. Bei der<br />

Eröffnung im Parkkauf waren wenige Leute da, wo es dann stark frequentiert war, war bei<br />

den Stadtläufen. Der Bürgermeister findet es nicht wirklich sinnvoll. Nicht weil dadurch €<br />

1.000,00 gespart werden, es kann der Vertrag durchaus verlängert werden, aber seines<br />

Erachtens sind diese € 1.000,00 raus geschmissenes Geld.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, es wurde damals relativ viel Geld investiert und jetzt<br />

geht es um eine Summe von € 200,00 pro Jahr. Dies ist leistbar. Ansonsten wären die<br />

damaligen Investitionskosten hinausgeschmissen.<br />

Der Bürgermeister entgegnet hinausgeschmissenes Geld ist die damalige Investition<br />

nicht, da ansonsten die Tafeln nicht aufgestellt wären.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Fa.<br />

Runnersfun Consulting GmbH, Gmunden für weitere fünf Jahre mit der Revitalisierung der<br />

Bewegungsarena <strong>Schalchen</strong>, Projekt Nr. P120131 Rev. BA <strong>Schalchen</strong> zum Gesamtpreis von €<br />

1.000,00 exkl.Ust. zu beauftragen.<br />

FÜR DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Stefan FUCHS, Gertraud RIEDER, Andreas STUHLBERGER, Gerlinde BRECKNER,<br />

Hermann STOCKER;<br />

ÖVP-Fraktion: Walter SCHANDA, Markus HUMMEL, Erich NAGL, Friedrich MAIER, Robert<br />

DIRNSTEINER, Rudolf PFEIL, Johann MÜHLBACHER-KARRER, Anna SCHÖNBERGER, Josef<br />

HÖFLMAIER, Helmut GURTNER;<br />

FPÖ-Fraktion: Roman BRECKNER, Markus KLEPP, Manfred STELZHAMMER, Albert<br />

HAIDINGER;<br />

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GEGEN DIESEN ANTRAG STIMMEN:<br />

SPÖ-Fraktion: Erich MITTERMAIER, Franz PROBST, Hermann POINTECKER, Michael<br />

ÖSTERBAUER, Hubert STEINBERGER, Johann JAKOB;<br />

Somit wird dem Antrag des Bürgermeisters mit 19 JA Stimmen gegen 6 NEIN Stimmen<br />

stattgegeben.<br />

PUNKT 24) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES; ENDGÜLTIGE BESCHLUSS-<br />

FASSUNG ZUR UMWIDMUNG EINER CA. 300 M² GROßEN TEILFLÄCHE DER<br />

PARZELLE 18/3 DER KG WEINBERG VON GRÜNLAND IN WOHNGEBIET –<br />

ANTRAG: SCHUSTA KLAUS, SCHALCHEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung am 14.06.2012, TOP 16) wurde beschlossen, das Verfahren zur<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.44, Antragsteller Klaus Schusta betreffend einer<br />

ca. 300 m² großen Teilfläche der Parzelle 18/3 der KG. Weinberg von Grünland in<br />

Wohngebiet und die Ausweisung dieser Fläche als Bauland im örtlichen Entwicklungskonzept<br />

einzuleiten.<br />

Es wurden folgende positiven Stellungnahmen abgegeben und zwar:<br />

- Amt der OÖ Landesregierung, Direktion f. Landesplanung, wirtschaftliche u. ländliche<br />

Entwicklung, Abt. Raumordnung vom 17.09.2012, GZ: RO-Ö-307502/1-2012-Jo/Ot;<br />

- Energie AG, 4810 Gmunden vom 27.08.2012;<br />

und es steht somit der endgültigen Beschlussfassung nichts im Wege.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.44, Antragsteller: Klaus Schusta betreffend<br />

einer ca. 300 m² großen Teilfläche der Parzelle 18/3 der KG. Weinberg von Grünland in<br />

Wohngebiet und die Ausweisung dieser Fläche als Bauland im örtlichen<br />

Entwicklungskonzept zu genehmigen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 25) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES; ENDGÜLTIGE BESCHLUSS-<br />

FASSUNG ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 1026/1 DER KG SCHALCHEN IM<br />

GESAMTAUSMAß VON 1.108 M² VON GRÜNLAND IN DORFGEBIET –<br />

ANTRAG: SCHRATTENECKER MAG. BETTINA, MATTIGHOFEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung am 14.06.2012, TOP 14) wurde beschlossen, das Verfahren zur<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.43, Antragsteller Mag. Bettina Schrattenecker<br />

die Parzelle 1026/1, KG. <strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von 1.108 m² von Grünland in Dorfgebiet und<br />

die Ausweisung dieser Fläche als Bauland im örtlichen Entwicklungskonzept einzuleiten.<br />

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Es wurden folgende positiven Stellungnahmen abgegeben und zwar:<br />

- Amt der OÖ Landesregierung, Direktion f. Landesplanung, wirtschaftliche u. ländliche<br />

Entwicklung, Abt. Raumordnung vom 17.09.2012, GZ: RO-Ö-307501/1-2012-Jo/Ot;<br />

- Energie AG, 4810 Gmunden vom 27.08.2012;<br />

und es steht somit der endgültigen Beschlussfassung nichts im Wege.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.43, Antragsteller: Mag. Bettina Schrattenecker<br />

die Parzelle 1026/1, KG. <strong>Schalchen</strong> im Ausmaß von 1.108 m² von Grünland in Dorfgebiet und<br />

die Ausweisung dieser Fläche als Bauland im örtlichen Entwicklungskonzept zu genehmigen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Vizebgm. Mittermaier erklärt sich bei TOP 26) für befangen.<br />

PUNKT 26) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES; ENDGÜLTIGE BESCHLUSS-<br />

FASSUNG ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLEN 175 UND 174/1 DER KG<br />

WEINBERG IM GESAMTAUSMAß VON 8.366 M² VON GRÜNLAND IN<br />

WOHNGEBIET – ANTRAG: ENG EDUARD UND FALTERBAUER FRANZ,<br />

SCHALCHEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung am 14.06.2012, TOP 15) wurde beschlossen, das Verfahren zur<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.42, Antragsteller Eduard Eng und Franz<br />

Falterbauer betreffend die Parzellen 175 und 174/1 je KG. <strong>Schalchen</strong> im Gesamtausmaß von<br />

8.366 m² von Grünland in Wohngebiet und die Ausweisung dieser Fläche als Bauland im<br />

örtlichen Entwicklungskonzept einzuleiten, unter der Voraussetzung, dass die Grundbesitzer<br />

die erforderlichen Grundflächen für die Verbreiterung des öffentlichen Straßengutes 1237<br />

kosten- lastenfrei abtreten.<br />

Es wurden folgende Stellungnahmen abgegeben und zwar:<br />

- Amt der OÖ Landesregierung, Direktion f. Landesplanung, wirtschaftliche u. ländliche<br />

Entwicklung, Abt. Raumordnung vom 17.09.2012, GZ: RO-Ö-307500/1-2012-Jo/Ot;<br />

- Energie AG, 4810 Gmunden vom 27.08.2012;<br />

- Sauer Pia u. Salhofer Alois, 5231 <strong>Schalchen</strong>, Stallhofen 34 vom 27.08.2012;<br />

- Tiefenthaler Ernst u. Erika, 5231 <strong>Schalchen</strong>, Stallhofen 36 vom 27.08.2012;<br />

- Familie Neumayr, 5231 <strong>Schalchen</strong>, Stallhofen 35 vom 04.09.2012;<br />

- Hummel Stefan, 5231 <strong>Schalchen</strong>, Unterweinberg 65 u. Zenz Bettina, 5211 Friedburg,<br />

Unterehreneck 9.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.42, Antragsteller: Eduard Eng und Franz<br />

Falterbauer, betreffend die Parzellen 175 und 174/1 je KG. <strong>Schalchen</strong> im Gesamtausmaß<br />

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von 8.366 m² von Grünland in Wohngebiet und die Ausweisung dieser Fläche als Bauland im<br />

örtlichen Entwicklungskonzept zu genehmigen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

Somit 24 JA-Stimmen, da sich Vizebgm. Mittermaier bei diesem Tagesordnungspunkt für<br />

befangen erklärt hat.<br />

PUNKT 27) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES; ENDGÜLTIGE BESCHLUSS-<br />

FASSUNG ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLEN 206/8, 210/4, 210/2 UND<br />

210/1 DER KG. SCHALCHEN IM GESAMTAUSMAß VON 3.617 M² VON<br />

BETRIEBSBAUGEBIET IN „M“ GEMISCHTES BAUGEBIET – ANTRAG: JANSKI<br />

MARIA, SCHALCHEN<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung am 29.09.2011, TOP 15) wurde beschlossen, das Verfahren zur<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.40, Antragsteller Maria Janski betreffend die<br />

Parzellen 206/8, 210/4, 210/2 und 210/1 je KG. <strong>Schalchen</strong> im Gesamtausmaß von 3.617 m²<br />

von Betriebsbaugebiet in „M“ gemischtes Baugebiet einzuleiten.<br />

Es wurden folgende Stellungnahmen abgegeben und zwar:<br />

- Amt der OÖ Landesregierung, Direktion f. Landesplanung, wirtschaftliche u. ländliche<br />

Entwicklung, Abt. Raumordnung vom 09.10.2012, GZ: RO-Ö-307499/2-2012-Jo/Ot;<br />

- Energie AG, 4810 Gmunden vom 27.08.2012;<br />

- Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abt. Straßenplanung<br />

und Netzausbau vom 24.09.2012, GZ: BauN-Ple;<br />

- Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abt. Straßenerhaltung<br />

und -betrieb vom 24.09.2012, GZ: BauE_____-2012-Sto;<br />

Debattenbeiträge:<br />

GR Ing. Österbauer ersucht den Bürgermeister um die Verlesung der Stellungnahme<br />

des Amtes der OÖ Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abt. Straßenplanung<br />

und Netzausbau vom 24.09.2012, GZ: BauN-Ple, da sich die Umwidmungsfläche in<br />

unmittelbarer Nähe zu der geplanten Umfahrungstrasse befindet, betreffend welcher die<br />

ÖVP Fraktion auf die Information an die Bevölkerung verzichten will. Man kann hier lesen,<br />

was das Land selber für Stellungnahme abgibt, wenn hier ein Bauprojekt ist, was in der Nähe<br />

ist.<br />

Der Bürgermeister verliest sodann vollinhaltlich die Stellungnahme des Amtes der OÖ<br />

Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abt. Straßenplanung und Netzausbau<br />

vom 24.09.2012, GZ: BauN-Ple.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.40, Antragsteller: Maria Janski, betreffend die<br />

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Parzellen 206/8, 210/4, 210/2 und 210/1 je KG. <strong>Schalchen</strong> im Gesamtausmaß von 3.617 m²<br />

von Betriebsbaugebiet in „M“ Gemischtes Baugebiet die Ausweisung dieser Fläche als „M“<br />

Gemischtes Baugebiet im örtlichen Entwicklungskonzept zu genehmigen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

PUNKT 28) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES; ENDGÜLTIGE BESCHLUSS-<br />

FASSUNG ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 250 DER KG. SCHALCHEN IM<br />

AUSMAß VON 7.357 M² (BESTEHENDES MÖBELHAUS) VON<br />

BETRIEBSBAUGEBIET IN GESCHÄFTSGEBIET MÖBELEINZELHANDEL MIT EINER<br />

VERKAUFSFLÄCHE VON 10.000 M² - ANTRAG: MÖBELHAUS LUTZ KG, 4600<br />

WELS<br />

Wurde eingangs der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

PUNKT 29) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES; ENDGÜLTIGE BESCHLUSS-<br />

FASSUNG ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 706/1 DER KG. SCHALCHEN IM<br />

AUSMAß VON 20.646 M² VON GESCHÄFTSGEBIET MÖBELEINZELHANDEL MIT<br />

EINER VERKAUFSFLÄCHE VON 13.000 M² IN BETRIEBSBAUGEBIET - ANTRAG:<br />

MÖBELHAUS LUTZ KG, 4600 WELS<br />

Wurde eingangs der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

PUNKT 30) ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES; ENDGÜLTIGE BESCHLUSS-<br />

FASSUNG ZUR UMWIDMUNG DER PARZELLE 219/1 DER KG. WEINBERG IM<br />

AUSMAß VON 1.700 M² VON GRÜNLAND IN DORFGEBIET – ANTRAG: PÖLZ<br />

GERALD, MATTIGHOFEN<br />

Wurde eingangs der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

PUNKT 31) AUFSICHTSBESCHWERDE VON HERRN ROMAN BRECKNER GEGEN DEN<br />

BÜRGERMEISTER<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Um ein weiteres Verfahren zu vermeiden, wurde bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau,<br />

Herrn Josef Tischlinger, telefonisch nachgefragt, ob er, als Bürgermeister bei diesem<br />

Tagesordnungspunkt befangen ist. Herr Tischlinger erklärte, seiner Ansicht nach liege kein<br />

Befangenheitsgrund vor, da es sich um kein behördliches Verfahren handelt und daher darf<br />

er als Bürgermeister diesen Tagesordnungspunkt selbst durchführen.<br />

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Entwickelt hat sich die ganze Sachlage, indem GR Roman Breckner ein Gespräch mit dem<br />

Bezirkshauptmann Dr. Wojak geführt hat, welchem er dann folgenden Brief geschrieben hat<br />

und zwar:<br />

Aufsichtsbeschwerde<br />

Sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann,<br />

lieber Georg!<br />

Ich bin in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> Obmann und Fraktionssprecher der FPÖ und Obmann des<br />

Prüfungsausschusses.<br />

Wie wir bereits kurz besprochen haben, gibt es bei uns Differenzen mit der Demokratieauffassung des<br />

Bürgermeisters.<br />

90 % der <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse fallen einstimmig aus, jedoch speziell bei Anträgen der Opposition gibt<br />

es aber immer wieder Probleme mit der Durchführung der Beschlüsse. Teils werden sie sehr zäh, kann bis<br />

zu 1 Jahr dauern, oder wie im nachfolgenden Fall, gar nicht vollzogen.<br />

Lt. § 58 Abs. 3 der OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung ist der Bürgermeister für die Durchführung der von den<br />

Kollegialorganen gefassten Beschlüsse zuständig.<br />

Mit der Bitte um Überprüfung der Sachlage und um strengvertrauliche Behandlung, das Gesprächsklima<br />

ist sowieso schon sehr angespannt und einer positiven <strong>Gemeinde</strong>ratsarbeit alles andere als fördernd<br />

verbleibe ich<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Roman Breckner<br />

Dann wird der Sachverhalt angeführt:<br />

Sachverhalt:<br />

Bei der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratswahl hat die SPÖ <strong>Schalchen</strong> nach 50jähriger Alleinherrschaft die absolute<br />

Mehrheit verloren.<br />

Derzeitiger Mandatsstand:<br />

SPÖ 11, ÖVP 10 und FPÖ 4 (Vorstand 3/3/1)<br />

90 % der <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse erfolgen einstimmig.<br />

Jedoch bei Anträgen der Opposition kommt es immer wieder zu Problemen bei der Durchführung der<br />

Beschlüsse. Diese werden teilweise nur verzögert – kann bis zu 1 Jahr dauern (Auflösung des gültigen<br />

Vertrages mit dem Vervielfältiger Anbieter, Entfernung des SPÖ Schaukastens auf öffentlichen Grund …)<br />

Der aktuelle Fall jedoch, veranlasst uns zu diesen Schritt:<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 29. März 2012 wurde mit 12 Ja und 11 Nein Stimmen (2 Mandatare der<br />

FPÖ fehlten, Ersatzmandatare gibt es keine) die Weitergabe der Grundwasserdaten an das Land<br />

Oberösterreich beschlossen. Trotz mehrmaliger Urgenzen in den darauffolgenden Sitzungen, Feststellung<br />

im Prüfungsausschuss, persönliche Vorsprache von Hr. Dipl.Ing. HR Bernhard Meindl, wurden diese Daten<br />

bis heute nicht weitergegeben.<br />

Argument des Bürgermeisters: die Daten müssen sowieso beim Land aufliegen. Dies wurde auch von HR<br />

Meindl in einem Mail bestätigt, jedoch liegen diese bei der Wasserrechtsbehörde und sind Bestandteil<br />

eines umfangreichen Aktes (Fischzucht Achleitner) und daher nicht zugängig.<br />

Nichstdestotrotz gibt es hier einen <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss, der vom Bürgermeister nicht vollzogen wird.<br />

Dem steht der § 58 Abs. 3 gegenüber!<br />

Kopien des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses, Kopie des Protokolls der Vorstandsitzung v. 10.7.2012 sowie Kopie<br />

des Mails von HR Meindl liegen bei.<br />

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Für weitere Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung<br />

Nachdem der Informationsaustausch zwischen FPÖ und ÖVP sehr gut funktioniert, leitet<br />

Vizebgm. Schanda an GR Breckner folgendes E-Mail von Hofrat Bernhard Meindl weiter:<br />

Sehr geehrter Herr Schanda!<br />

Zu Ihrer tel. Anfrage vom 4. September 2012 bezüglich der vom GR beschlossenen Überlassung alter<br />

Grundwasserdaten wird mitgeteilt, dass die aus der Zeit der Kanalbaustellen existierenden Messungen<br />

leider noch nicht übergeben wurden.<br />

Wir wissen zwar, dass ein Exemplar der Datensammlung auch bei der Wasserrechtsbehörde des Landes<br />

liegt. Dort ist diese Sammlung allerdings Bestandteil eines Umfangreichen Aktes (Causa Achleitner). Eine<br />

Entnahme von Teilen eines Originalaktes ist aufwendig.<br />

Wenngleich es nicht in Ordnung ist, dass wir mit der Übergabe der Messdaten bzw. deren Herausgabe so<br />

lange hingehalten werden, besteht doch die Hoffnung, dass letztendlich die Sammlung der seinerzeit<br />

gemessenen Grundwasserstände zur Entscheidungsfindung bei der Planung der neuen Straße beitragen<br />

kann.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Bernhard Meindl<br />

Dann erhält die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> am 26.11.2012 vom Amt der OÖ Landesregierung, Dir.<br />

Inneres und Kommunales, GZ. IKD(Gem)-530038/8-2012-Has/Me folgendes Schreiben:<br />

Wir übermitteln Ihnen die Aufsichtsbeschwerde von Herrn Roman Breckner vom 10. Oktober 2012 mit der<br />

Bitte um Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen.<br />

Da Herr Breckner ursprünglich um vertrauliche Behandlung der Angelegenheit ersuchte, wurde die<br />

Beschwerde in Form einer Rechtsauskunft behandelt. Diese legen wir zur Information bei.<br />

Nunmehr hat er allerdings ersucht, die <strong>Gemeinde</strong>n mit den Vorwürfen zu konfrontieren.<br />

Weiters übermittelt das Amt der OÖ Landesregierung eine Kopie des Schreibens vom<br />

02.11.2012, GZ IKD(Gem)-530038/7-2012-Has, welches GR Roman Breckner übermittelt<br />

wurde. Dieses lautet wie folgt:<br />

Sehr geehrter Herr Breckner!<br />

Die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn hat uns Ihre Aufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schalchen</strong> zuständigerhalber weitergeleitet.<br />

Sie ersuchen in Ihrer Beschwerde um „strengvertrauliche Behandlung“, da das Gesprächsklima sowieso<br />

schon sehr angespannt sei.<br />

Dazu teilen wir mit, dass eine Aufsichtsbeschwerde dann nicht streng vertraulich behandelt werden kann,<br />

wenn wir eine Überprüfung der Sachlage vornehmen sollen. Dazu wäre es nämlich erforderlich, die<br />

<strong>Gemeinde</strong> mit Ihren Vorwürfen zu konfrontieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<br />

Vorerst möchten wir Ihre Beschwerde daher als Rechtsauskunftsersuchen behandeln wie folgt<br />

beantworten:<br />

Gemäß § 59 Abs. 1 OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 hat der Bürgermeister die von den Kollegialorganen<br />

gesetzmäßig gefassten Beschlüsse durchzuführen.<br />

Gemäß § 59 Abs. 2 OÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 hat der Bürgermeister den Vollzug eines Beschlusses eines<br />

Kollegialorgans binnen 2 Wochen zu hemmen, wenn er der Ansicht ist, dass<br />

- der gefasste Beschluss ein Gesetz oder eine Verordnung verletzt oder<br />

- die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im <strong>Gemeinde</strong>haushalt gefährden<br />

könnte.<br />

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Gemäß dieser Bestimmung hat der Bürgermeister binnen 2 Wochen unter Bekanntgabe der gegen diesen<br />

Beschluss bestehenden konkreten Bedenken eine neuerliche Beratung und Beschlussfassung in dieser<br />

Angelegenheit durch dasselbe Kollegialorgan zu veranlassen.<br />

Seitens der Aufsichtsbehörde ist diesbezüglich auszuführen, dass aus den vorgelegten Unterlagen nicht<br />

erkennbar ist, dass der Beschluss vom 29. März 2012, „dem Amt der OÖ Landesregierung die<br />

Grundwasserdaten binnen zwei Wochen in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen“, gegen ein Gesetz oder<br />

eine Verordnung verstoßen würde.<br />

Außerdem kann allein auf Grund dieses Beschlusses wohl nicht davon gesprochen werden, dass die<br />

Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im <strong>Gemeinde</strong>haushalt ernstlich gefährdet<br />

sein könnte.<br />

Unter Beurteilung der von Ihnen vorgelegten Unterlagen ist daher davon auszugehen, dass der<br />

Bürgermeister den Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 29. März 2012 hätte vollziehen müssen.<br />

Abschließend weisen wir aber nochmals darauf hin, dass diese Rechtsauskunft ausschließlich auf Basis der<br />

von Ihnen vorgelegten Unterlagen erfolgt und nicht von einer Überprüfung der Sachlage durch die<br />

Aufsichtsbehörde gesprochen werden kann.<br />

Dieses Schreiben ergeht abschriftlich an die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn.<br />

Debattenbeiträge:<br />

Der Bürgermeister wendet sich an GR Roman Breckner und bemerkt, er ist jetzt 22<br />

Jahre in diesem Geschäft und im <strong>Gemeinde</strong>rat 30 Jahre tätig. So etwas hat es aber in<br />

<strong>Schalchen</strong> noch nie gegeben. Dies ist eine ausgesprochen tiefe Geschichte, die hier läuft.<br />

Wenn man heute hergeht – er habe es GR Breckner bereits bei der Prüfungsausschutzsitzung<br />

gesagt – und sich auf der einen Seite in den Pfarrgemeinderat wählen lässt, auf der anderen<br />

Seite mit den Heiligen Drei Könige sammeln geht und dann solche linke Aktionen startet,<br />

welche wirklich das Tiefste vom Tiefsten sind. GR Roman Breckner hätte ruhig einmal zu ihm<br />

kommen können. Wenn jemand mit der <strong>Gemeinde</strong> irgendwelche Probleme hat, okay. Aber<br />

dass GR Roman Breckner so hinterrücks agiert, zuerst eine strenge Vertraulichkeit verlangt,<br />

so etwas wie eine anonyme Anzeige, da braucht man wirklich einen Charakter. Mehr sage er<br />

zu dieser Sache nicht.<br />

Außer: diesen Dienstag, 12.12.2012 sind die Wassermessdaten an HR Meindl übergeben<br />

worden. Dies wird mittlerweile bekannt sein. Es weiß darüber auch die<br />

Bezirkshauptmannschaft Braunau und das Amt der OÖ Landesregierung Bescheid.<br />

Es kann darüber gern debattiert werden. Es gibt diesen Einwand, das Land hat darauf<br />

reagiert, er hat dies am Hals hängen. Er hofft, dass er dies abwälzen kann, indem er die<br />

Wassermessdaten weitergegeben hat. Es hat auch HR Meindl bestätigt, dass diese ohnehin<br />

am Land liegen, nur die arbeiten sich nicht in den Akt hinein. Dies ist aber deren Schuld und<br />

nicht seine. Er hat das Beste versucht, um eine Umfahrung zu verhindern. Dies war der<br />

einzige Standpunkt, warum er so etwas gemacht und zurückgehalten hat. Aber wenn wir so<br />

arbeiten im <strong>Gemeinde</strong>rat, dass einer den anderen beim Land oder BH verpfeift, dann werdet<br />

ihr euch anschauen.<br />

Vizebgm. Schanda fragt, kann man mit dem eine Umfahrung verhindern, wenn man<br />

Wassermessdaten nicht weitergibt? Es wurde der Bürgermeister in drei oder vier Sitzungen<br />

gefragt, wann und warum nicht. Dann wurde geantwortet die liegen ohnehin beim Land.<br />

Daraufhin hat sich Vizebgm. Schanda bei HR Meindl erkundigt und - das E-Mail ist auch kein<br />

Geheimnis, dies hat er auch bereits in der <strong>Gemeinde</strong>vorstandsitzung gesagt – dieser hat<br />

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mitgeteilt, dass diese Messdaten in den Akten vom Kanalbau sind und die Abteilung vom<br />

Land keine Parteienstellung hat und es ein Verfahrensmangel wäre, wenn sie hier Daten<br />

bekommen würden. Dies wurde dem Bürgermeister in der <strong>Gemeinde</strong>vorstandsitzung gesagt<br />

und ist sicher kein Geheimnis.<br />

Die Grundessenz ist dies, dass das Vorgehen des Bürgermeisters hier nicht richtig war. Aber<br />

Aufsichtsbeschwerde ist seinem Wissen nach kein Verfahren, dies ist nur eine Feststellung<br />

vom Land, ob die Vorgangsweise bzw. Situation richtig behandelt wurde oder nicht. Dies ist<br />

der kleine Unterschied zur Anzeige wegen Amtsmissbrauch.<br />

Der Bürgermeister bestätigt, dass er die Sache nicht behandelt und liegen gelassen<br />

hat, aber aus dem Grund, weil er es zehn Mal gesagt hat, dass die Unterlagen beim Land<br />

aufliegen.<br />

Vizebgm. Mittermaier ist zwar entsetzt, aber mittlerweile nicht mehr verwundert, auf<br />

welche miese, feige, hinterfotzige Art und Weise, dass da versucht wird, einen<br />

unbescholtenen, in <strong>Schalchen</strong> anerkannten Langzeitbürgermeister anzupatzen. Nach Ansicht<br />

des Vitzebgm. Mittermaier, könnten hier einige Herrschaften von Wien noch etwas<br />

dazulernen. Eines möchte Vizebgm. Mittermaier GR Breckner noch sagen und zwar, dass<br />

seine persönliche Hochachtung und Wertschätzung ihm gegenüber auf null ist und wird auch<br />

in Zukunft so bleiben.<br />

GV Ing. Klepp fragt, er weiß nicht, warum jetzt die ganze Zeit persönlich gegen GR<br />

Breckner geschossen wird? Es wissen alle, dass dies nicht GR Breckner alleine war, sondern<br />

dass es sich dabei um eine Fraktionsentscheidung handelt. Nur irgendjemand muss seinen<br />

Namen darunter setzen und irgendjemand muss dies weiterleiten und hier hat GR Breckner<br />

eigentlich im Namen der Fraktion als Obmann seine Arbeit gemacht.<br />

Der Bürgermeister ergänzt, im Namen von zwei Fraktionen besser gesagt.<br />

GR Roman Breckner bemerkt zur Wortmeldung von Vizebgm. Mittermaier, dass er<br />

damit leben kann. Nur hinterfotzig, wäre es gewesen wenn es anonym gemacht worden<br />

wäre. Es soll ein jeder wissen und nicht hinten rum gemacht werden. Von GR Breckner wird<br />

nicht hinten rum im Wirtshaus gesagt „die können beschließen was sie wollen, denn machen<br />

tun wir, was wir wollen“.<br />

GR Jakob bemerkt zur Wortmeldung von GR Breckner bezüglich hinterfotzig, wenn es<br />

anonym gemacht worden wäre, es wurde doch anonym gemacht, denn es wurde anonym<br />

zurückgezogen. Aber gemacht wurde es von GR Breckner anonym.<br />

Der Bürgermeister erklärt, GR Breckner wollte es streng vertraulich behandelt haben,<br />

dies wäre dann so viel gewesen wie anonym, weil dann er es nicht erfahren hätte.<br />

BESCHLUSS:<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die<br />

vorliegende Aufsichtsbeschwerde von GR Roman Breckner zur Kenntnis zu nehmen.<br />

EINSTIMMIG wird dem Antrag des Bürgermeisters durch Erheben der Hand stattgegeben.<br />

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PUNKT 32) ALLFÄLLIGES<br />

a) Geh- und Radweg B 147 - KTM:<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Stadtgemeinde Mattighofen mit Schreiben vom<br />

10.12.2012, Bgm/mr mitteilt, dass sich diese zur Lückenschließung des an der B 147<br />

führenden Radweges (Projekt Baulos2 Geh- und Radweg KTM – B147 Km 15,200 + 140 bis<br />

km 15,600 + 160) einer Kostenbeteiligung bis zu einer Höhe von € 10.000,00 zustimmt.<br />

b) Nachträglicher Kanalstrang „Rock-Tocky-Haus“:<br />

Vizebgm. Schanda fragt, ob der Kanalstrang zum „Rocky-Tocky-Haus“ nun doch<br />

nachträglich errichtet wurde?<br />

Der Bürgermeister bestätigt, dass dieser unter Mithilfe der Stadt Mattighofen gebaut<br />

wurde. Es hat damals ziemlich schnell eine Entscheidung erfolgen müssen, denn Herr Hager<br />

bringt noch ein Ansuchen auf Errichtung einer Halle auf dem Betriebsbaugebiet ein.<br />

Vizebgm. Schanda bemerkt, dass bei der <strong>Gemeinde</strong>vorstandsitzung unter Punkt<br />

Allfälliges darüber gesprochen und entschieden wurde, dass dieser Bau des Kanales nicht<br />

gemacht wird.<br />

Der Bürgermeister wiederholt, dass er dann aber reagieren musste.<br />

c) Einführung Jugendtaxi per 01.01.2013:<br />

GR Stuhlberger teilt mit, dass in der GR-Sitzung am 14.06.2012 die Einführung des<br />

Probebetriebes des Jugendtaxis beschlossen wurde. Nunmehr ist es mit 01.01.2013 soweit<br />

und es werden die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder ersucht, hierfür Werbung zu machen, damit die<br />

Aktion bei den Jugendlichen und Eltern gut angenommen wird.<br />

d) FPÖ-Antrag – Anschaffung von neuen Schaukästen:<br />

GR Ing. Österbauer bemerkt zu dem heute unter TOP 21) nur kurz diskutierten Punkt,<br />

dass es wahrscheinlich bei der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung einen Antrag geben wird.<br />

Aber jetzt vorab wird AL Mitterbauer ersucht, nachdem es sich hierbei um Ausgaben von<br />

<strong>Gemeinde</strong>bürgern in sehr, sehr großer Höhe direkt um Parteien geht, fällt dies garantiert<br />

unter das Parteienfinanzierungsgesetz, dem man eigentlich einen Missbrauch vorschieben<br />

wollte, damit die Parteispenden oder Gelder die Parteien direkt zufließen in einer<br />

bestimmten Höhe, dass sie ganz genau aufgefordert werden müssen. Hier kann er nur<br />

gratulieren. Bitte um Prüfung bis zur nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung, ob wir über diesen<br />

Schwellenwert kommen. Er sage dies jetzt ganz frei raus unter Allfälliges, weil dies was heute<br />

hier beschlossen wurde eine unverschämte Bereicherung ist. Dem Bürger das Geld für eine<br />

Partei wegzunehmen und sich einen Schaukasten finanzieren zu lassen und dies um zig-<br />

Tausend Euro, dies ist eine bodenlose Frechheit. Dies möchte er auch noch im heurigen Jahr<br />

in der Parteizeitung unter die Bevölkerung bringen. Die Bevölkerung soll wissen, was mit<br />

deren Geld passiert.<br />

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e) Rechtsstreit Steg Dkfm. Hauser:<br />

GV Dirnsteiner fragt, wie weit der Rechtsstreit mit Dkfm. Hauser bezüglich Stegs ist?<br />

Der Bürgermeister antwortet, dass diese Woche ein Lokalaugenschein stattgefunden<br />

hätte, aber Richter Schmelzlerer erkrankt ist und daher der Termin irgendwann im Jänner<br />

2013 stattfinden wird.<br />

Weiters berichtet der Bürgermeister, dass der Lokalaugenschein in der Rechtssache<br />

SOM – Parkkauf auch verschoben wurde und zwar vom 21.12.2012 auf Februar 2013.<br />

GV Dirnsteiner fragt, ob beim letzten Lokalaugenschein irgendetwas Definitives<br />

herausgekommen ist?<br />

Der Bürgermeister verneint dies und erklärt, dass von Seiten der gegnerischen Partei<br />

zwar ein Angebot unterbreitet wurde. Dies kann jedoch noch nicht mitgeteilt werden, denn<br />

es soll vorher dem <strong>Gemeinde</strong>vorstand vorgetragen werden.<br />

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Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung:<br />

Gegen die zu Beginn und während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift<br />

über die letzte Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 20.09.2012 (Nr. 4/2012) wurden keine<br />

Einwendungen erhoben. Der Vorsitzende erklärt sie daher für genehmigt.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />

mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20 Uhr 50.<br />

Der Schriftführer:<br />

Der Vorsitzende:<br />

------------------------------------------- ------------------------------------------<br />

VB Andrea Schlager<br />

Bgm. Stefan Fuchs<br />

07.01.2013 07.01.2013<br />

Das ordnungsgemäße Zustandekommen der Verhandlungsschrift wird gemäß § 53 Abs. 5 OÖ<br />

GemO 1990 idgF, bestätigt.<br />

<strong>Schalchen</strong>, am 07.01.2013<br />

Der Vorsitzende:<br />

-------------------------------------------<br />

Bgm. Stefan Fuchs<br />

SPÖ-Fraktion:<br />

ÖVP-Fraktion:<br />

------------------------------------------- ------------------------------------------------<br />

GR Gerlinde Breckner<br />

Vizebgm. Walter Schanda<br />

FPÖ-Fraktion:<br />

-------------------------------------------<br />

GR Roman Breckner<br />

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