Geschäftsbericht 2012 - Burgdorf
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Geschäftsbericht <strong>2012</strong><br />
Kommentar zum Ergebnis der Produktgruppe<br />
Der relativ tiefe Wert macht weiterhin deutlich, dass die reale Arbeitsmarktlage unseren Klienten<br />
und Klientinnen wenig Chancen für eine vollständige (Re-)Integration bietet. Der relativ hohe Anteil<br />
der nicht nachhaltig integrierten Personen ist durch das Fehlen geeigneter Arbeitsmöglichkeiten<br />
bestimmt.<br />
Saldounterschreitung<br />
Im Nettoaufwand für die gesamte Existenzsicherung und Integration resultiert ein Minderaufwand<br />
von rund 430‘000 Franken gegenüber dem Budget. Durch nicht budgetierte Einnahmen im Lastenausgleich<br />
und Erlöse aus Personalversicherungsleistungen konnten insgesamt Mehreinnahmen<br />
von rund 304‘000 Franken verbucht werden. Zusätzlich entstand ein Minderaufwänd von rund<br />
126‘000 Franken in der institutionellen Sozialhilfe hauptsächlich in folgenden Bereichen: Palliative<br />
Pflege, KIA-Beschäftigungsprogramme und Begegnungsfest (wurde im <strong>2012</strong> nicht durchgeführt).<br />
Bemerkungen zu den einzelnen Projekten, Produkten oder Ereignissen<br />
Individuelle Sozialhilfe:<br />
Wie in den Jahren zuvor war auch im <strong>2012</strong> eine leichte Zunahme von Personen und Familien zu<br />
verzeichnen, welche auf Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen sind. Die Fallbelastung hat sich<br />
auf 802 (+33) Fälle erhöht.<br />
Wie im Kommentar zum Budget erwähnt, können die im <strong>2012</strong> von der Sozialhilfe bezahlten KK-<br />
Prämien neu dem kantonalen Lastenausgleich zugeführt werden. Aufgrund des Systemwechsels<br />
lassen sich die Ergebnisse mit den Vorjahreszahlen nur schlecht vergleichen.<br />
Der Nettoaufwand für die individuelle Sozialhilfe inkl. KK-Prämienvergütung beträgt rund<br />
12‘500‘000 Franken, was gegenüber dem Budget einem Mehraufwand von rund 950‘000 Franken<br />
entspricht. Davon sind rund 750‘000 Franken durch den, zum Zeitpunkt der Budgetierung noch<br />
nicht bekannten, Systemwechsel betreffend Abrechnung der KK-Prämien bedingt. Der gesamte<br />
Nettoaufwand kann vollumfänglich dem kantonalen Lastenausgleich zugeführt werden. Der übrige<br />
Mehraufwand in der individuellen Sozialhilfe entspricht einer geringen Abweichung vom Budget. Er<br />
ist vor allem auf die Fallzunahme und übliche Schwankungen bei Unterstützungsdauer und Einnahmen<br />
in den individuellen Unterstützungsbudgets (Sozialversicherungsleistungen, Erwerbseinkommen<br />
etc.) zurückzuführen.<br />
Das revidierte Sozialhilfegesetz (SHG) und die Sozialhilfeverordnung (SHV) wurden per 1.1.<strong>2012</strong> in<br />
Kraft gesetzt. Die Änderungen hatten keine grundlegenden Auswirkungen auf die Unterstützungspraxis.<br />
Sie bezogen sich vor allem auf neue Bestimmungen zur Informationsbeschaffung (Datenschutz)<br />
und auf die Einführung einer klaren Rechtsgrundlage für Sozialinspektionen. Der Teuerungsausgleich<br />
auf die SKOS-Richtlinien wurde vom Regierungsrat ausgesetzt.<br />
Die Auswirkungen der 5. IV-Revision haben einige unserer KlientenInnen zu spüren bekommen. So<br />
wurden Renten gekürzt oder aufgehoben und das IV-Anmelde- und Abklärungsverfahren dauert<br />
letztendlich mit 2 – 3 Jahren sehr lange. Bis zu einem definitiven Entscheid der IV-Stelle musste<br />
deshalb die Sozialhilfe den Existenzbedarf oftmals lange überbrücken.<br />
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich auch im <strong>2012</strong> für Sozialhilfebeziehende nicht entspannt. Es<br />
ist und bleibt schwierig, geeignete Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt zu rekrutieren. Trotzdem<br />
konnten im <strong>2012</strong> insgesamt 178 (200), resp. 24.55% (28.65%) der Anzahl Fälle abgelöst werden.<br />
214 61 - PG Existenzsicherung und Integration