Geschäftsbericht 2012 - Burgdorf

Geschäftsbericht 2012 - Burgdorf Geschäftsbericht 2012 - Burgdorf

20.01.2014 Aufrufe

Geschäftsbericht 2012 60 - PG Kindes- und Erwachsenenschutz Enthält folgende Kostenträger 6050 P - Kindes- und Erwachsenenschutz Umschreibung Sicherstellung des Erwachsenen- und Kindesschutzes für die Stadt Burgdorf und die Anschlussgemeinden. Verfahrensführung im Auftrag der Vormundschaftsbehörde. Verantwortlich: Rosmarie Dietrich (ab 1.1.2013 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB) Behandlung von: Gefährdungsmeldungen über Kinder und Erwachsene, Gesuchen um Errichtung von Schutzmassnahmen für Kinder und Erwachsene (Beistandschaften, Vormundschaften etc.), Gesuchen um familienrechtliche Regelungen (Vaterschaft, Besuchsrecht, elterliche Sorge und Obhut). Weiterleitung von Anträgen an die zuständige Behörde (Regierungsstatthalteramt, Gericht) von Amtes wegen, wenn nicht die Vormundschaftsbehörde zuständig ist (Fürsorgerische Freiheitsentziehung, Entmündigung etc.). Anordnung und Vollzug vorsorglicher Massnahmen in Krisensituationen im Auftrag der Behörde. Überwachung der Mandatsführung (u.a. Berichtskontrolle) und Überwachung von erteilten Ermahnungen und Weisungen. Instruktion und Beratung privater MandatsträgerInnen. Mandatsführung und Abklärungen im Auftrag der Vormundschaftsbehörde. Verantwortlich: Peter Leuenberger (ab 1.1.2013 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB) Führung der errichteten Mandate (Erziehungsbeistandschaften, Vertretungsbeistandschaften, Vormundschaften, Vaterschaftsabklärungen, Prozessbeistandschaften usw.). Besorgung der damit verbundenen fallbezogen definierten Aufgaben für die Schutzbedürftigen: Einkommensund Vermögensverwaltungen, Beratung, Betreuung, Vertretung. Abklärungen gemäss Auftrag der behördlichen Verfahrensführung für die Entscheidvorbereitung. Abklärungen und Mandate im Auftrag von Gerichten und anderen kantonalen Stellen. Führen der Pflegekinderaufsicht. Rechtsgrundlage Grundlage ist das im Zivilrecht integrierte Vormundschaftsrecht, die damit verbundenen Bestimmungen im Verwaltungsrechtspflegegesetz und in der Zivilprozessordnung und von diesen Grundlagen abgeleitete oder assoziierte Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Weisungen auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde. Produktgruppenverantwortliche/r Andreas Diggelmann Wirkungsempfängerinnen / Wirkungsempfänger Bevölkerung von Burgdorf und Vertragsgemeinden Leistungsempfänger/-innen bzw. -betroffene Schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger von Burgdorf und Anschlussgemeinden; Vorgesetzte Instanzen (Kommission für Soziales, Regierungsstatthalteramt, Gericht). Private MandatsträgerInnen. 206 60 - PG Kindes- und Erwachsenenschutz

Geschäftsbericht 2012 Kommentar zum Budget der Produktgruppe 1.2012 Die Produkte Erwachsenenschutz (6040) und Kindesschutz (6030) werden ab 2012 ins Produkt Erwachsenen- und Kindesschutz (6050) zusammengelegt. Im Bereich Mandatsgebühren (6310.431.00) wird mit Mehreinnahmen von Fr. 10'000 gerechnet (Anpassung von 60'000 Franken auf 70'000 Franken). Im Bereich FFE (Fürsorgerischer Freiheitsentzug) werden immer mehr Verfahren eröffnet. Deshalb wird die Rubrik 6700.318.60 entsprechend angepasst (Budget 2012 = Fr. 15'000/Vorjahr Fr. 10'000). Diese Kosten können jedoch dem Lastenausgleich zugeführt werden. Ansonsten wurde anlog dem Vorjahr budgetiert. Tendenziell ist weiterhin mit steigenden Fallzahlen im Erwachsenen- und Kindesschutz zu rechnen. Die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes (KES) erfolgt gemäss Bundesrecht zwingend per 1.1.2013. Da jedoch die organisatorische Umsetzung im Kanton Bern noch umstritten ist, lassen sich noch keine konkreten Aussagen zu den organisatorischen und finanziellen Folgen auf Gemeindestufe machen. Entscheidend wird sein, welche Aufgaben der neuen KES-Behörde in welchem Umfang weiterhin auf Gemeindestufe noch erbracht und finanziert werden müssen. Kommentar zum Ergebnis der Produktgruppe 12.2012 Das Jahr 2012 war im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz stark von der per 1. Januar 2013 in Kraft getretenen neuen Gesetzgebung und der damit einhergegehenden Vorbereitungen und Veränderungen geprägt. Davon betroffen waren insbesondere die Mitarbeitenden des Sekretariats der Kommission für Soziales, wo die Aufgabenverlagerung zu entsprechenden personellen Veränderungen führte. Alle Mitarbeitenden fanden ihrer Situation und Neigung entsprechend neue Lösungen. Sei es in anderer Funktion bei der Sozialdirektion oder in der neuen Organisation der Kindesund Erwachsenenschutzbehörde. Das Jahr 2013 wird für alle Mitarbeitenden des Teams KES Abklärungen und Mandate sehr anspruchsvoll im Hinblick auf die neuen Gegebenheiten, die umfangreichen Neuerungen in der Gesetzgebung, die strukturellen Veränderungen und die noch auszugestaltende Zusammenarbeit mit der für Burgdorf, Oberburg und Hasle b. Burgdorf neu zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, mit Sitz in Langnau. Wirkungs- und Leistungserfüllung Im vergangenen Jahr konnte sich das Team KES Mandate in ihren Räumlichkeiten weiter festigen und zusammenfinden. Die Erhöhung der Stellenprozente im Bereich Abklärungen im Jahr zuvor zeigten im 2012 ihre Wirkung. Abklärungen konnten effizient und in hoher Qualität bearbeitet werden. 99 % (+2%) der Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen erfüllten nach qualifizierter, systematisch vorgenommener Einschätzung durch die MandatsträgerInnen ihren Zweck und führten zu einer Erleichterung oder Verbesserung der individuellen Situation. Der eruierte Wert ist sehr erfreulich, denn es konnte nochmals eine Steigerung in diesem Bereich erreicht werden. Dies bedeutet, dass alle geführten Massnahmen im Grundsatz der betroffenen Person diente bzw. deren Situation mit der gewählten Massnahme stabilisiert oder verbessert werden konnte. Wie im Vorjahr wurden 100% der Berichte und Rechnungen durch die Kommission für Soziales genehmigt und oberamtlich passiert. Es gab keine durch das Regierungsstatthalteramt gutgeheissenen Aufsichtsbeschwerden. 60 - PG Kindes- und Erwachsenenschutz 207

Geschäftsbericht <strong>2012</strong><br />

60 - PG Kindes- und Erwachsenenschutz<br />

Enthält folgende Kostenträger<br />

6050 P - Kindes- und Erwachsenenschutz<br />

Umschreibung<br />

Sicherstellung des Erwachsenen- und Kindesschutzes für die Stadt <strong>Burgdorf</strong> und die Anschlussgemeinden.<br />

Verfahrensführung im Auftrag der Vormundschaftsbehörde.<br />

Verantwortlich: Rosmarie Dietrich<br />

(ab 1.1.2013 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB)<br />

Behandlung von:<br />

Gefährdungsmeldungen über Kinder und Erwachsene, Gesuchen um Errichtung von Schutzmassnahmen für<br />

Kinder und Erwachsene (Beistandschaften, Vormundschaften etc.),<br />

Gesuchen um familienrechtliche Regelungen (Vaterschaft, Besuchsrecht, elterliche Sorge und Obhut).<br />

Weiterleitung von Anträgen an die zuständige Behörde (Regierungsstatthalteramt, Gericht) von Amtes wegen,<br />

wenn nicht die Vormundschaftsbehörde zuständig ist (Fürsorgerische Freiheitsentziehung, Entmündigung etc.).<br />

Anordnung und Vollzug vorsorglicher Massnahmen in Krisensituationen im Auftrag der Behörde.<br />

Überwachung der Mandatsführung (u.a. Berichtskontrolle) und Überwachung von erteilten Ermahnungen und<br />

Weisungen. Instruktion und Beratung privater MandatsträgerInnen.<br />

Mandatsführung und Abklärungen im Auftrag der Vormundschaftsbehörde.<br />

Verantwortlich: Peter Leuenberger<br />

(ab 1.1.2013 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB)<br />

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Führung der errichteten Mandate (Erziehungsbeistandschaften, Vertretungsbeistandschaften, Vormundschaften,<br />

Vaterschaftsabklärungen, Prozessbeistandschaften usw.).<br />

Besorgung der damit verbundenen fallbezogen definierten Aufgaben für die Schutzbedürftigen: Einkommensund<br />

Vermögensverwaltungen, Beratung, Betreuung, Vertretung. Abklärungen gemäss Auftrag der behördlichen<br />

Verfahrensführung für die Entscheidvorbereitung.<br />

Abklärungen und Mandate im Auftrag von Gerichten und anderen kantonalen Stellen.<br />

Führen der Pflegekinderaufsicht.<br />

Rechtsgrundlage<br />

Grundlage ist das im Zivilrecht integrierte Vormundschaftsrecht, die damit verbundenen Bestimmungen im Verwaltungsrechtspflegegesetz<br />

und in der Zivilprozessordnung und von diesen Grundlagen abgeleitete oder assoziierte<br />

Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Weisungen auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde.<br />

Produktgruppenverantwortliche/r<br />

Andreas Diggelmann<br />

Wirkungsempfängerinnen / Wirkungsempfänger<br />

Bevölkerung von <strong>Burgdorf</strong> und Vertragsgemeinden<br />

Leistungsempfänger/-innen bzw. -betroffene<br />

Schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger von <strong>Burgdorf</strong> und Anschlussgemeinden; Vorgesetzte Instanzen (Kommission<br />

für Soziales, Regierungsstatthalteramt, Gericht). Private MandatsträgerInnen.<br />

206 60 - PG Kindes- und Erwachsenenschutz

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