Geschäftsbericht 2012 - Burgdorf
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Geschäftsbericht <strong>2012</strong><br />
Kommentar zum Ergebnis der Produktgruppe<br />
Übernahme der Telefonzentrale und der Verkauf der Tageskarten Gemeinden<br />
Per 01. Januar 2013 werden die Einwohnerdienste die Telefonzentrale und den Verkauf der Tageskarten<br />
Gemeinden übernehmen. Die bisherige Zentrale im Kirchbühl 19 wurde per 31. Dezember<br />
<strong>2012</strong> aufgelöst. Die Übernahme wurde im Jahr <strong>2012</strong> durch die Präsidialdirektion, die Informatikabteilung<br />
und die Einwohner- und Sicherheitsdirektion soweit möglich geplant. Die Einbindung<br />
der Arbeiten in den Alltag des Personals der Einwohnerdienste musste organisiert und die nötigen<br />
technischen Voraussetzungen geschaffen werden.<br />
Voraussichtliche Änderungen bei Einbürgerungen<br />
Die Einbürgerungs-Verordnung wird gemäss Regierungsrat geändert. Neu haben Ausländerinnen<br />
und Ausländer im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens einen Einbürgerungstest zu absolvieren.<br />
Bis anhin mussten die Einbürgerungswilligen einen Einbürgerungskurs besuchen. Mit dieser Gesetzesänderung<br />
kann nun vorgängig getestet werden, ob ein Einbürgerungskurs nötig ist oder<br />
nicht. Die Änderung tritt per 1. Januar 2014 in Kraft.<br />
Die neuen Bestimmungen müssen einerseits bei der Kaufmännischen Berufsschule <strong>Burgdorf</strong>, welche<br />
die Kurse im Auftrag der Gemeinde <strong>Burgdorf</strong> durchführt, und andererseits in den Richtlinien<br />
über das Einbürgerungsverfahren der Gemeinde <strong>Burgdorf</strong>, angepasst bzw. geändert werden.<br />
AHV<br />
Seit dem 19. April <strong>2012</strong> wird das AHV-Team durch eine neue Mitarbeiterin mit einem Pensum von<br />
20% unterstützt und hilft die anfallenden Arbeiten, vor allem im Bereich Ergänzungsleistungen/Krankheitskosten<br />
zu bewältigen.<br />
Die Beiträge an die Familienausgleichskasse des Kantons Bern (FKB) betragen neu 1.8% (bisher<br />
1.75%) und für den Verein für Sozialversicherungsfragen von öffentlichen Institutionen des Kantons<br />
Bern (ÖKB) 1.8% (bisher 1.7%). Keine Änderungen erfahren die Kinderzulagen (230 Franken) und<br />
die Ausbildungszulagen (290 Franken).<br />
Globallöhne kommen nur noch für mitarbeitende Familienmitglieder in der Landwirtschaft zur Anwendung.<br />
Neu schulden Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber die Beiträge nicht mehr wie die<br />
Selbständigerwerbenden, sondern wie die Arbeitgeber (Arbeitgeber - plus Arbeitnehmeranteil), d.h.<br />
zu einem Satz von 10.3% (AHV/IV/EO). Die sinkende Skala ist nicht mehr anwendbar. Hinzu kommen<br />
noch die Verwaltungskostenbeiträge.<br />
Die aufrechenbaren Beiträge der Selbständigerwerbenden werden neu in % zum reinen Erwerbseinkommen<br />
gemäss Gewinn-/Verlustrechnung dazugerechnet (Art. 9 Bst. 4 AHVG: 9.7%<br />
oder sinkende Beitragsskala) und nicht mehr aufgrund der bisher bezahlten Beiträge. Dies gilt auch<br />
rückwirkend für noch nicht definitiv festgesetzte Jahre.<br />
Ab <strong>2012</strong> entspricht der Maximalbeitrag für Nichterwerbstätige 23'750 Franken bzw. dem 50-fachen<br />
Mindestbeitrag (Skala bis zu einem massgebenden Vermögen von 8,3 Millionen Franken).<br />
Nichterwerbstätige Studierende schulden nur noch bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie<br />
das 25. Altersjahr vollenden den Mindestbeitrag. Danach gelten für sie die ordentlichen Regeln für<br />
Nichterwerbstätige (Beitragsbemessung auf Vermögen und Renteneinkommen).<br />
Die AHV/IV-Renten erfahren keine Änderung. Die Hilflosenentschädigung der IV für Erwachsene,<br />
die in einem Heim leben, wurde hingegen neu festgelegt. Eine Hilflosenentschädigung schweren<br />
Grades beträgt 464 Franken (bisher 928 Franken), mittleren Grades 290 Franken (bisher 580 Franken)<br />
und die Hilflosenentschädigung leichten Grades neu 116 Franken (bisher 232 Franken). Minderjährige<br />
Versicherte, die in einem Heim leben, erhalten künftig keine Entschädigung mehr.<br />
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