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Geschäftsbericht 2012 - Burgdorf

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Geschäftsbericht <strong>2012</strong><br />

Kommentar zum Ergebnis der Produktgruppe<br />

Für diese mehrwertpflichtigen Parkflächen wurde deshalb sicherheitshalber ein Betrag von 40'000<br />

Franken zurückgestellt, der nicht budgetiert wurde. Ob rückwirkend eine Belastung erfolgt, ist zur<br />

Zeit noch unklar. Die Finanzdirektion ist in Kontakt mit der Eidg. Steuerverwaltung. Sie werden<br />

versuchen, die neue Regelung erst ab dem Jahr 2013 gelten zu lassen.<br />

Der Betrag von 20'000 Franken an das Coop resp. der Handels- & Gewerbezentrum Schafroth AG<br />

<strong>Burgdorf</strong> als Kostenbeteiligung für die umfassenden Öffnungszeiten ist erst ab 2013 wieder im<br />

Budget aufgeführt. Erst im Spätsommer 2011 stellte sich heraus, dass dieser Betrag jährlich weiter<br />

zu zahlen ist. Zu diesem Zeitpunkt war die Budgetierung <strong>2012</strong> bereits abgeschlossen.<br />

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 16. Mai 2011, Trakt. 24 wurde die Tarifordnung Parkhaus "Gratisparkstunde;<br />

Abschaffung Grundgebühr, Anpassung Gebühren dass wieder eine "echte" Gratisparkstunde<br />

entsteht" behandelt, was Mehrkosten für die Stadt <strong>Burgdorf</strong> sowie die Parkhaus AG zur<br />

Folge gehabt hätte. Gestützt auf den Beschluss wurde im Budget <strong>2012</strong> sicherheitshalber der Betrag<br />

von 72'850 Franken (57'400 Franken und 15'450 Franken) angenommen.<br />

An der Verwaltungsrats-Sitzung der Parkhaus AG vom 24. August 2011 wurde beschlossen, dass<br />

der Verwaltungrat der Parkhaus AG nicht bereit sei, seinen damaligen Entscheid rückgängig zu<br />

machen und den Tarif wieder zu senken. Eine Korrektur der Budgeteingabe war zu diesem Zeitpunkt<br />

nicht mehr möglich. Somit bleibt die Entschädigung im gewohnten Rahmen (<strong>2012</strong> = 29'000<br />

Franken).<br />

Diese erwähnten nicht budgetierten Kosten von rund 80'000 Franken (Veloabstellplätze, Schneeräumung,<br />

MWST, Coop) sowie die zuviel budgetierten Kosten (Parkhaus-Gratisparkstunde) in der<br />

Höhe von 43'800 Franken sind die Hauptmerkmale der Differenz von 42'195 Franken (Saldo direkte<br />

Kosten/Erlöse).<br />

Da aber die relevanten Punkte wie oben beschrieben bekannt sind und teilweise im Budget 2013<br />

schon berücksichtigt wurden, sind wir zuversichtlich, dass der Vergleich Budget/Ergebnis 2013<br />

besser ausfallen wird.<br />

Die positive Abweichung zum Budget von 79‘815 Franken bei den direkten kalkulatorischen Kosten/Erlösen<br />

sowie den Direktionsgemeinkosten inkl. kalkulatorische Miete beinhaltet vor allem Minderaufwände<br />

bei den Folgekosten aus Zinsen und Abschreibungen von Investitionen und beim<br />

Liegenschaftsaufwand, welche auf die Verzögerung des Baus der Velostation zurückzuführen ist<br />

(Differenz Mietzinszahlung Stiftung intact zur Deckung der Selbstkosten zu Lasten Parkplatzfonds).<br />

Somit ist der beschlussrelevante Saldo (DB 5) erfreulicherweise um 37'620 Franken höher als budgetiert.<br />

Bemerkungen zu einzelnen Projekten, Produkten oder Ereignissen<br />

Mit der Einführung der Verkehrsordnung Altstadt wurden in der Oberstadt mehr gebührenpflichtige<br />

Parkplätze (18 Stk.) geschaffen, was einerseits zu Mehreinnahmen aber auch Mehraufwand geführt<br />

hat. Das Echo aus der Bevölkerung ist positiv und die Parkplätze werden rege benützt, was<br />

zur Belebung der Oberstadt führt.<br />

Der neue Inforadar (Mobile Geschwindigkeitsanzeige) erfreut sich grosser Nachfrage. Er wird an<br />

sehr vielen Standorten eingesetzt, wo wir keine Bewilligung für das mobile Geschwindigkeitsmessgerät<br />

erhalten haben. Dies ist überwiegend in Quartieren der Fall. Wir hoffen, mit der Anzeige der<br />

Geschwindigkeit den Fahrzeuglenkern wieder ins Bewusstsein zu rufen, wie schnell gefahren wird<br />

und so zur Verkehrsberuhigung beizutragen. Die Reaktionen darauf sind durchaus positiv. Auch<br />

von Fahrzeuglenkern, weil sie nur auf die Geschwindigkeit aufmerksam gemacht und nicht gebüsst<br />

werden.<br />

32 - PG Verkehrsordnung 145

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