Geschäftsbericht 2012 - Burgdorf
Geschäftsbericht 2012 - Burgdorf Geschäftsbericht 2012 - Burgdorf
Geschäftsbericht 2012 Kommentar zum Ergebnis der Produktgruppe Leistungsziel 21/2: Die Befragung zur Zufriedenheit in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen der Baudirektion (Bauinspektorat / Sekretariat) und den Vertragsgemeinden beschränkt sich in diesem Jahr auf die Gemeinden Rüdtligen-Alchenflüh, Aefligen und Kernenried. Heimiswil konnte in die Auswertung nicht einbezogen werden, weil keine Aufträge zu erledigen waren. Die drei bezeichneten Gemeinden haben für die fachliche Unterstützung durch das Bauinspektorat zu 66 % die Bewertung (4) „sehr gut“ und zu 34 % die Bewertung (3 - 4) „gut – sehr gut“ abgegeben. Dies zeigt, dass der personelle Wechsel für die Betreuung der Vertragsgemeinden im Bauinspektorat keineswegs nachteilig war. Saldounterschreitung Die Rechnung der Produktgruppe ist grundsätzlich bestimmt durch das Ergebnis des Produkts 2100 (Baubewilligungs- und andere Verfahren). Die Erlöse in der Produktgruppe sanken im Geschäftsjahr gegenüber dem Budget um 15‘860 Franken oder rund 4 %. Der Ertrag aus der Zusammenarbeit mit den Vertragsgemeinden war mit 15‘000 Franken budgetiert. Es konnten schliesslich 20‘043 Franken in Rechnung gestellt werden. Dagegen sind die Rückerstattungen (Gebäudeversicherung, Anzeiger) um rund 3‘252 Franken tiefer ausgefallen als erwartet. Der budgetierte Betrag von 3‘000 Franken für die Inanspruchnahme von juristischer Unterstützung wurde im vergangenen Jahr aufgrund von Verfahren, die teilweise bis vor Bundesgericht gezogen worden waren, um 7‘600 Franken überschritten. Der beschlussrelevante Saldo (DB5) liegt um 43‘980 Franken tiefer als im Budget vorgesehen. Bemerkungen zu einzelnen Projekten, Produkten oder Ereignissen P2100 Baubewilligungs- und andere Verfahren: Im Jahr 2012 wurden bei der Baudirektion insgesamt 147 Baugesuche, 39 Voranfragen sowie 17 baupolizeiliche Verfahren und 28 Projektänderungen eingereicht und bearbeitet. In diesen Zahlen sind die zusätzlich im Auftrag der drei Vertragsgemeinden (Aefligen, Kernenried und Rüdtligen-Alchenflüh) behandelten 35 Baugesuche und acht Voranfragen nicht enthalten. Die Gemeinde Heimiswil nahm im vergangenen Jahr die fachliche Unterstützung durch das Bauinspektorat erneut nicht in Anspruch. Der Vertrag bleibt aber vorläufig bestehen. Gegen zwei Entscheide der städtischen Baubewilligungsbehörde wurde 2012 vor dem Rechtsamt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern Beschwerde erhoben. Ein Verfahren dieser Rechtsmittelinstanz wurde zugunsten und eines gegen die Beschwerdeführenden entschieden. Eine Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern betreffend die Realisierung einer Bauschuttrecyclinganlage in der Arbeitszone A 18m (Buchmatt) wurde durch das Bundesgericht abgewiesen. Seit Januar 2012 besteht mit der Gemeinde Kernenried eine Vereinbarung für die fachliche Unterstützung von Verwaltung / Behörde im Bauwesen. Diese war vorerst auf ein Jahr befristet, kann nun aber vorläufig weitergeführt werden. Die Mitarbeitenden des Bauinspektorats bieten Bauwilligen Beratungen für die Klärung von offenen Fragen rund um das Bauen und die Überprüfung von Baumöglichkeiten sowie für die Vorbereitung der Baueingabe an. Diese unterstützenden Angebote werden mehrheitlich geschätzt. Sie werden erfahrungsgemäss soweit als Dienstleistung empfunden, als dass von Amtes wegen keine baupolizeilichen Schranken aufgezeigt werden müssen. In solchen Momenten wird die Beratung vereinzelt nicht mehr als Dienstleistung, sondern eher als Bauverhinderung wahrgenommen. Dabei wird leider nicht in Betracht gezogen, dass Vorschriften Rechtssicherheit verschaffen und Betroffene auch schützt. 110 21 - PG Baurechtliche Verfahren
Geschäftsbericht 2012 Kommentar zum Ergebnis der Produktgruppe Die Bearbeitung von baupolizeilichen Angelegenheiten (Bau ohne Baubewilligung, Bau in Überschreitung der Baubewilligung, Vernachlässigung Heckenrückschnitt, Immissionsklagen) ist in bauund verfahrensrechtlicher Hinsicht sehr anspruchsvoll und ebenso aufwändig. Es werden dadurch personelle Ressourcen gebunden. Auffällig ist, dass eine Vielzahl der zu behandelnden „Geschäfte“ durch Anzeigen oder Meldungen von Dritten ausgelöst werden. P 2110 Emissionskontrolle und Immissionsschutz: Die Anzahl der jährlich durchgeführten Kontrollen nimmt tendenziell leicht ab. Der Grund liegt im sogenannten Bonus, das heisst, hervorragend laufende Feuerungen (bei zwei nacheinander durchgeführten Kontrollen keine Beanstandung) müssen nur noch alle vier anstatt alle zwei Jahre kontrolliert werden. Einige Anlageneigentümer baten um Verlängerung der Sanierungsfrist. Sie prüfen Alternativheizsysteme und beobachten die diesbezüglichen Entwicklungen oder ein Verkauf steht kurz bevor und der Systementscheid wird dem zukünftigen Eigentümer überlassen. Bei Anlagen, die die geltenden Grenzwerte nur geringfügig überschreiten, konnten die Sanierungsfristen um zwei Jahre verlängert werden. In der Heizperiode 11/12 wurden im Vergleich zum Vorjahr praktisch gleich viele Heizungsanlagen (1‘169) kontrolliert. Von den 591 kontrollierten Gasfeuerungen mussten 24% und von 578 kontrollierten Ölfeuerungen mussten 40% beanstandet werden. Diese Zahlen zeigen, dass die amtliche Feuerungskontrolle nach wir vor angezeigt ist. Die Zusammenarbeit mit den beiden beauftragten Kreiskaminfegermeistern funktioniert weiterhin bestens. Die Auslagerung der amtlichen Feuerungskontrolle hat sich eindeutig bewährt. 21 - PG Baurechtliche Verfahren 111
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Geschäftsbericht <strong>2012</strong><br />
Kommentar zum Ergebnis der Produktgruppe<br />
Die Bearbeitung von baupolizeilichen Angelegenheiten (Bau ohne Baubewilligung, Bau in Überschreitung<br />
der Baubewilligung, Vernachlässigung Heckenrückschnitt, Immissionsklagen) ist in bauund<br />
verfahrensrechtlicher Hinsicht sehr anspruchsvoll und ebenso aufwändig. Es werden dadurch<br />
personelle Ressourcen gebunden. Auffällig ist, dass eine Vielzahl der zu behandelnden „Geschäfte“<br />
durch Anzeigen oder Meldungen von Dritten ausgelöst werden.<br />
P 2110 Emissionskontrolle und Immissionsschutz: Die Anzahl der jährlich durchgeführten Kontrollen<br />
nimmt tendenziell leicht ab. Der Grund liegt im sogenannten Bonus, das heisst, hervorragend<br />
laufende Feuerungen (bei zwei nacheinander durchgeführten Kontrollen keine Beanstandung)<br />
müssen nur noch alle vier anstatt alle zwei Jahre kontrolliert werden.<br />
Einige Anlageneigentümer baten um Verlängerung der Sanierungsfrist. Sie prüfen Alternativheizsysteme<br />
und beobachten die diesbezüglichen Entwicklungen oder ein Verkauf steht kurz bevor und<br />
der Systementscheid wird dem zukünftigen Eigentümer überlassen. Bei Anlagen, die die geltenden<br />
Grenzwerte nur geringfügig überschreiten, konnten die Sanierungsfristen um zwei Jahre verlängert<br />
werden.<br />
In der Heizperiode 11/12 wurden im Vergleich zum Vorjahr praktisch gleich viele Heizungsanlagen<br />
(1‘169) kontrolliert. Von den 591 kontrollierten Gasfeuerungen mussten 24% und von 578 kontrollierten<br />
Ölfeuerungen mussten 40% beanstandet werden. Diese Zahlen zeigen, dass die amtliche<br />
Feuerungskontrolle nach wir vor angezeigt ist. Die Zusammenarbeit mit den beiden beauftragten<br />
Kreiskaminfegermeistern funktioniert weiterhin bestens. Die Auslagerung der amtlichen Feuerungskontrolle<br />
hat sich eindeutig bewährt.<br />
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