Geschäftsbericht 2012 - Burgdorf
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Geschäftsbericht <strong>2012</strong><br />
Kommentar zum Ergebnis der Produktgruppe<br />
Leistungsziel 21/2: Die Befragung zur Zufriedenheit in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen<br />
der Baudirektion (Bauinspektorat / Sekretariat) und den Vertragsgemeinden beschränkt sich in<br />
diesem Jahr auf die Gemeinden Rüdtligen-Alchenflüh, Aefligen und Kernenried. Heimiswil konnte in<br />
die Auswertung nicht einbezogen werden, weil keine Aufträge zu erledigen waren. Die drei bezeichneten<br />
Gemeinden haben für die fachliche Unterstützung durch das Bauinspektorat zu 66 %<br />
die Bewertung (4) „sehr gut“ und zu 34 % die Bewertung (3 - 4) „gut – sehr gut“ abgegeben. Dies<br />
zeigt, dass der personelle Wechsel für die Betreuung der Vertragsgemeinden im Bauinspektorat<br />
keineswegs nachteilig war.<br />
Saldounterschreitung<br />
Die Rechnung der Produktgruppe ist grundsätzlich bestimmt durch das Ergebnis des Produkts<br />
2100 (Baubewilligungs- und andere Verfahren). Die Erlöse in der Produktgruppe sanken im Geschäftsjahr<br />
gegenüber dem Budget um 15‘860 Franken oder rund 4 %. Der Ertrag aus der Zusammenarbeit<br />
mit den Vertragsgemeinden war mit 15‘000 Franken budgetiert. Es konnten schliesslich<br />
20‘043 Franken in Rechnung gestellt werden. Dagegen sind die Rückerstattungen (Gebäudeversicherung,<br />
Anzeiger) um rund 3‘252 Franken tiefer ausgefallen als erwartet. Der budgetierte Betrag<br />
von 3‘000 Franken für die Inanspruchnahme von juristischer Unterstützung wurde im vergangenen<br />
Jahr aufgrund von Verfahren, die teilweise bis vor Bundesgericht gezogen worden waren, um 7‘600<br />
Franken überschritten. Der beschlussrelevante Saldo (DB5) liegt um 43‘980 Franken tiefer als im<br />
Budget vorgesehen.<br />
Bemerkungen zu einzelnen Projekten, Produkten oder Ereignissen<br />
P2100 Baubewilligungs- und andere Verfahren: Im Jahr <strong>2012</strong> wurden bei der Baudirektion insgesamt<br />
147 Baugesuche, 39 Voranfragen sowie 17 baupolizeiliche Verfahren und 28 Projektänderungen<br />
eingereicht und bearbeitet. In diesen Zahlen sind die zusätzlich im Auftrag der drei Vertragsgemeinden<br />
(Aefligen, Kernenried und Rüdtligen-Alchenflüh) behandelten 35 Baugesuche und<br />
acht Voranfragen nicht enthalten. Die Gemeinde Heimiswil nahm im vergangenen Jahr die fachliche<br />
Unterstützung durch das Bauinspektorat erneut nicht in Anspruch. Der Vertrag bleibt aber vorläufig<br />
bestehen.<br />
Gegen zwei Entscheide der städtischen Baubewilligungsbehörde wurde <strong>2012</strong> vor dem Rechtsamt<br />
der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern Beschwerde erhoben. Ein Verfahren<br />
dieser Rechtsmittelinstanz wurde zugunsten und eines gegen die Beschwerdeführenden entschieden.<br />
Eine Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern betreffend<br />
die Realisierung einer Bauschuttrecyclinganlage in der Arbeitszone A 18m (Buchmatt) wurde durch<br />
das Bundesgericht abgewiesen.<br />
Seit Januar <strong>2012</strong> besteht mit der Gemeinde Kernenried eine Vereinbarung für die fachliche Unterstützung<br />
von Verwaltung / Behörde im Bauwesen. Diese war vorerst auf ein Jahr befristet, kann<br />
nun aber vorläufig weitergeführt werden.<br />
Die Mitarbeitenden des Bauinspektorats bieten Bauwilligen Beratungen für die Klärung von offenen<br />
Fragen rund um das Bauen und die Überprüfung von Baumöglichkeiten sowie für die Vorbereitung<br />
der Baueingabe an. Diese unterstützenden Angebote werden mehrheitlich geschätzt. Sie werden<br />
erfahrungsgemäss soweit als Dienstleistung empfunden, als dass von Amtes wegen keine baupolizeilichen<br />
Schranken aufgezeigt werden müssen. In solchen Momenten wird die Beratung vereinzelt<br />
nicht mehr als Dienstleistung, sondern eher als Bauverhinderung wahrgenommen. Dabei wird leider<br />
nicht in Betracht gezogen, dass Vorschriften Rechtssicherheit verschaffen und Betroffene auch<br />
schützt.<br />
110 21 - PG Baurechtliche Verfahren