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Liste umweltbezogener Informationen und ... - Stadtentwicklung

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Erneute (zweite) öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 10.03.00<br />

– Gewerbepark Flughafen Teilbereich I – nach § 4a (3) BauGB<br />

in der Zeit vom 20.11.2013 bis einschließlich 20.12.2013<br />

Folgende umweltbezogene <strong>Informationen</strong> <strong>und</strong> wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene<br />

Stellungnahmen sind verfügbar <strong>und</strong> liegen mit aus:<br />

1. Umweltbericht <strong>und</strong> umweltbezogene Fachgutachten zu folgenden Themen:<br />

Schutzgut Klima <strong>und</strong> Luft einschließlich Luftschadstoffuntersuchung <strong>und</strong> Ermittlung der Stickstoffdeposition<br />

im Umfeld, insbesondere im Bereich des FFH-Gebietes „Grönauer Heide,<br />

Grönauer Moor <strong>und</strong> Blankensee“;<br />

Schallemissionen <strong>und</strong> –immissionen <strong>und</strong> deren Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch,<br />

Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> Landschaft, einschließlich schalltechnischer Untersuchung;<br />

Schutzgut Boden einschließlich <strong>Informationen</strong> zur aktuellen Altlastensituation (Es werden<br />

Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem im Plangebiet anstehenden Boden <strong>und</strong><br />

dessen naturschutzfachliche Bedeutung, zur Wahrscheinlichkeit von Munitionsf<strong>und</strong>en, <strong>und</strong> zu<br />

den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Boden.);<br />

Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer, Gr<strong>und</strong>wasser) einschließlich <strong>Informationen</strong> zu<br />

Baugr<strong>und</strong>verhältnissen, zur Versickerungsfähigkeit <strong>und</strong> zum Regenwasserbewirtschaftungskonzept<br />

(Es werden Aussagen getroffen zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf<br />

die Gr<strong>und</strong>wasserneubildung sowie auf den Abfluss von Niederschlagswasser.);<br />

Schutzgüter Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> biologische Vielfalt, einschließlich <strong>Informationen</strong> zur FFH-<br />

Verträglichkeit (FFH-Gebiet „Grönauer Heide, Grönauer Moor <strong>und</strong> Blankensee“ <strong>und</strong> Vogelschutzgebiet<br />

„Grönauer Heide“), zum Artenschutz sowie zur Vermeidung <strong>und</strong> zum Ausgleich<br />

voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sowie der Leistungs<strong>und</strong><br />

Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie einer Untersuchung der Auswirkungen<br />

durch Verschattung (Es werden Aussagen getroffen zum Lebensraumpotenzial des Plangebietes<br />

für Vögel, für Fledermäuse sowie für andere Arten, wie Haselmaus, Zauneidechse,<br />

weitere Amphibien, Reptilien <strong>und</strong> größere Insekten, zu Auswirkungen durch Lebensraumverlust,<br />

zur Bewertung von Störwirkungen, Kompensationsmaßnahmen sowie zu Belangen<br />

des Artenschutzes. Desweiteren werden Aussagen getroffen zu den vorhandenen Biotoptypen<br />

<strong>und</strong> Gehölzen, zu gesetzlich geschützten Biotopen sowie zu Beeinträchtigungen durch<br />

den Vollzug der Planung <strong>und</strong> deren Vermeidung, Minimierung bzw. Kompensation.);<br />

Schutzgut Landschaft einschließlich Visualisierung der Fernwirkung der geplanten Bebauung;<br />

Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> Sonstige Sachgüter;<br />

Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit im Zusammenhang mit<br />

Wohnen, Arbeiten <strong>und</strong> Lernen <strong>und</strong> landschaftsbezogener Erholung (Es werden Aussagen<br />

getroffen zu Lärm <strong>und</strong> anderen Immissionen, visuellen Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Auswirkungen<br />

auf die Erholungsfunktion der Landschaft.);<br />

Wechselwirkungen zwischen einzelnen Belangen des Umweltschutzes.<br />

2. Umweltbezogene Hinweise/ Stellungnahmen zu den folgenden Themen:<br />

Allgemeine Naturschutzbelange: Aktuelle Grenze des Naturschutzgebietes, Biotopkartierung,<br />

Aktualisierung faunistischer <strong>und</strong> floristischer Erfassungen, Kartierung gesetzlich geschützter<br />

Biotope, Beeinträchtigung durch Verschattung, Vorkommen von Pflanzen der Roten <strong>Liste</strong>,<br />

Bodenschutz/ Altlasten, Belastungen für den sanierten Blankensee <strong>und</strong> den Blankenseebach,<br />

Eingriffs- <strong>und</strong> Ausgleichsbilanzierung, Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild,<br />

Pflanzmaßnahmen <strong>und</strong> deren Anrechnung auf die Ausgleichsmaßnahmen, Sicherstellung<br />

eines Monitorings, Stickstoffeinträge/„Critical Loads“, Auswirkungen auf Biotope, Lebensraumtypen<br />

<strong>und</strong> Arten, Vermeidung von Kollisionsrisiken für Vögel;<br />

Artenschutz: Ermittlung der planungsrelevanten Arten, insbesondere Vögel, Fledermäuse,<br />

Zauneidechse <strong>und</strong> Haselmaus;


FFH- <strong>und</strong> Naturschutzgebiet: Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes „Grönauer Heide,<br />

Grönauer Moor <strong>und</strong> Blankensee“ durch die Planung, Auswirkungen auf das FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzgebiet/<br />

FFH-Prüfung, Auswirkungen auf die Schutzgebiete sowie Erholungsnutzung<br />

durch geplante gewerbliche Nutzung, Nähr- <strong>und</strong> Feststoffeinträge in die Schutzgebiete <strong>und</strong> den<br />

Blankensee/-bach;<br />

Mediationsvereinbarung;<br />

Überplanung einer im Flächennutzungsplan dargestellten Waldfläche;<br />

Genehmigung für die Umwandlung vorhandener Waldflächen im Süden des Plangebietes;<br />

Auswirkungen auf das Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild, Gebäudehöhen;<br />

Immissionsschutz: Flug-, Verkehrs- <strong>und</strong> Gewerbelärm, Vorbelastung der umliegenden Schutzgebiete<br />

<strong>und</strong> des Ortsteils Blankensee;<br />

Immissionsschutz unter Berücksichtigung des Trennungsgebotes nach § 50 B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG);<br />

Wasser/Boden: Versickerung <strong>und</strong> Versickerungsfähigkeit im Baugebiet im Hinblick auf das anfallende<br />

Niederschlagswasser <strong>und</strong> Gefährdung des Gr<strong>und</strong>wassers durch Altlasten, Entwässerung,<br />

Schmutzwasserentsorgung;<br />

Verkehr, Erschließung, Öffentlicher Personennahverkehr.<br />

Lübeck, den 13.11.2013<br />

Hansestadt Lübeck<br />

Der Bürgermeister<br />

Fachbereich 5 – Planen <strong>und</strong> Bauen<br />

Bereich Stadtplanung

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