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EDITORIAL<br />

Wenn einfach<br />

einfach zu einfach ist<br />

Anke Kolb-Leistner, Chefredakteurin<br />

Am 27.12.2012 war es endlich soweit: Das MicroBilG wur<strong>de</strong> im Bun<strong>de</strong>sgesetzblatt<br />

veröffentlicht. Vollmundig gepriesen als Bürokratieentlastung für <strong>de</strong>n Mittelstand,<br />

hat es große Erwartungen geweckt. Positiv ist je<strong>de</strong>nfalls zu vermerken,<br />

dass es – an<strong>de</strong>rs als etwa die zahlreichen geplanten Steuerrechtsän<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s JStG 2013 – tatsächlich noch in 2012 in Kraft getreten ist. Und somit alle<br />

einschlägigen Gesellschaften schon für <strong>de</strong>n Jahresabschluss zum 31.12.2012 in<br />

<strong>de</strong>n Genuss <strong>de</strong>r neuen Regeln kommen.<br />

Doch wie sehr vereinfachen sie für Kleinstunternehmen tatsächlich die Rechnungslegung?<br />

Bei näherer Betrachtung drängen sich bereits bei <strong>de</strong>r Lektüre <strong>de</strong>s<br />

Namens „Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsän<strong>de</strong>rungsgesetz, Micro-<br />

BilG“ Zweifel daran auf, ob die Macher Experten in Sachen Vereinfachung und<br />

Stringenz waren. Fundiert nachgegangen sind dieser Frage unsere Autoren Prof.<br />

Dr. Stefan Müller und Dr. Markus Kreipl, Hamburg. In ihrem Beitrag ab Seite 18<br />

stellen sie die Neuregelungen und ihre praktischen Auswirkungen dar. Ihr Fazit<br />

lautet, dass es sich im Wesentlichen nur um Glie<strong>de</strong>rungsvereinfachungen han<strong>de</strong>lt,<br />

<strong>de</strong>ren Vereinfachungseffekt durch die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r E-Bilanz weitgehend<br />

negiert wird. Und sie rufen zu weitergehen<strong>de</strong>n Reformen auf.<br />

Welche Regelungen Kleinst- und Kleinunternehmer am stärksten unnötig belasten,<br />

kann wohl kaum jemand besser beurteilen als ihre steuerlichen Berater.<br />

Welche Anregungen haben Sie dazu? Teilen Sie sie uns mit, am besten per Mail<br />

an redaktion@steuer-consultant.<strong>de</strong>. Wir freuen uns auf Ihre Mail!<br />

Eine anregen<strong>de</strong> Lektüre wünscht Ihnen<br />

Ihre<br />

Anke Kolb-Leistner<br />

RAin/FAStR<br />

SteuerConsultant Fachbeirat<br />

Um „SteuerConsultant“ für die Leser optimal zu gestalten, hat die Redaktion einen prominent besetzten<br />

Fachbeirat ins Leben gerufen, <strong>de</strong>r sie unterstützt:<br />

StB Prof. Dr. Dieter Endres, Vorstand Pricewaterhouse Coopers, Frankfurt am Main; vBP/StB Dr. Harald Grürmann, Präsidiumsmitglied<br />

BStBK, Lüneburg; Prof. Dr. Johanna Hey, Direktorin <strong>de</strong>s Instituts für Steuerrecht <strong>de</strong>r Uni Köln; WP/StB Gunther Hübner, Partner bei Hübner<br />

& Hübner, Wien; Prof. Dr. Monika Jachmann, Richterin am BFH, München; WP/StB Prof. Dr. H.-Michael Korth, Vizepräsi<strong>de</strong>nt DStV,<br />

Hannover; CFP/CEP Dr. Jörg Richter, Geschäftsführer Institut für Qualitätssicherung und Prüfung von Finanzdienstleistungen GmbH,<br />

Hannover; WP/StB/RA Dr. Bernd Rödl, Geschäftsführen<strong>de</strong>r Gesellschafter bei Rödl & Partner, Nürnberg; WP/StB Dr. Ferdinand Rüchardt,<br />

Vorstand Ecovis, München; RA Dr. Rolf Schwedhelm, Partner bei Streck, Mack, Schwedhelm, Köln; RA Dr. Alexan<strong>de</strong>r George Wolf,<br />

Hauptgeschäftsführer StB-Verband Nie<strong>de</strong>rsachsen Sachsen-Anhalt, Hannover.<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

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