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EDITORIAL Wenn einfach einfach zu einfach ist Anke Kolb-Leistner, Chefredakteurin Am 27.12.2012 war es endlich soweit: Das MicroBilG wur<strong>de</strong> im Bun<strong>de</strong>sgesetzblatt veröffentlicht. Vollmundig gepriesen als Bürokratieentlastung für <strong>de</strong>n Mittelstand, hat es große Erwartungen geweckt. Positiv ist je<strong>de</strong>nfalls zu vermerken, dass es – an<strong>de</strong>rs als etwa die zahlreichen geplanten Steuerrechtsän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s JStG 2013 – tatsächlich noch in 2012 in Kraft getreten ist. Und somit alle einschlägigen Gesellschaften schon für <strong>de</strong>n Jahresabschluss zum 31.12.2012 in <strong>de</strong>n Genuss <strong>de</strong>r neuen Regeln kommen. Doch wie sehr vereinfachen sie für Kleinstunternehmen tatsächlich die Rechnungslegung? Bei näherer Betrachtung drängen sich bereits bei <strong>de</strong>r Lektüre <strong>de</strong>s Namens „Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsän<strong>de</strong>rungsgesetz, Micro- BilG“ Zweifel daran auf, ob die Macher Experten in Sachen Vereinfachung und Stringenz waren. Fundiert nachgegangen sind dieser Frage unsere Autoren Prof. Dr. Stefan Müller und Dr. Markus Kreipl, Hamburg. In ihrem Beitrag ab Seite 18 stellen sie die Neuregelungen und ihre praktischen Auswirkungen dar. Ihr Fazit lautet, dass es sich im Wesentlichen nur um Glie<strong>de</strong>rungsvereinfachungen han<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>ren Vereinfachungseffekt durch die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r E-Bilanz weitgehend negiert wird. Und sie rufen zu weitergehen<strong>de</strong>n Reformen auf. Welche Regelungen Kleinst- und Kleinunternehmer am stärksten unnötig belasten, kann wohl kaum jemand besser beurteilen als ihre steuerlichen Berater. Welche Anregungen haben Sie dazu? Teilen Sie sie uns mit, am besten per Mail an redaktion@steuer-consultant.<strong>de</strong>. Wir freuen uns auf Ihre Mail! Eine anregen<strong>de</strong> Lektüre wünscht Ihnen Ihre Anke Kolb-Leistner RAin/FAStR SteuerConsultant Fachbeirat Um „SteuerConsultant“ für die Leser optimal zu gestalten, hat die Redaktion einen prominent besetzten Fachbeirat ins Leben gerufen, <strong>de</strong>r sie unterstützt: StB Prof. Dr. Dieter Endres, Vorstand Pricewaterhouse Coopers, Frankfurt am Main; vBP/StB Dr. Harald Grürmann, Präsidiumsmitglied BStBK, Lüneburg; Prof. Dr. Johanna Hey, Direktorin <strong>de</strong>s Instituts für Steuerrecht <strong>de</strong>r Uni Köln; WP/StB Gunther Hübner, Partner bei Hübner & Hübner, Wien; Prof. Dr. Monika Jachmann, Richterin am BFH, München; WP/StB Prof. Dr. H.-Michael Korth, Vizepräsi<strong>de</strong>nt DStV, Hannover; CFP/CEP Dr. Jörg Richter, Geschäftsführer Institut für Qualitätssicherung und Prüfung von Finanzdienstleistungen GmbH, Hannover; WP/StB/RA Dr. Bernd Rödl, Geschäftsführen<strong>de</strong>r Gesellschafter bei Rödl & Partner, Nürnberg; WP/StB Dr. Ferdinand Rüchardt, Vorstand Ecovis, München; RA Dr. Rolf Schwedhelm, Partner bei Streck, Mack, Schwedhelm, Köln; RA Dr. Alexan<strong>de</strong>r George Wolf, Hauptgeschäftsführer StB-Verband Nie<strong>de</strong>rsachsen Sachsen-Anhalt, Hannover. www.steuer-consultant.<strong>de</strong> 2 _ 13 SteuerConsultant 3