20.01.2014 Aufrufe

Als PDF downloaden - Haufe.de

Als PDF downloaden - Haufe.de

Als PDF downloaden - Haufe.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fachbeiträge<br />

Steuerrecht<br />

» Dr. Markus Kreipl, Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller, Hamburg<br />

MicroBilG in Kraft getreten:<br />

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften<br />

Mit <strong>de</strong>r Verabschiedung <strong>de</strong>s Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsän<strong>de</strong>rungsgesetz – kurz MicroBilG<br />

– im Bun<strong>de</strong>stag am 29.11.2012, <strong>de</strong>m Verzicht <strong>de</strong>s Einspruchs im Bun<strong>de</strong>srat am 14.12.2012 und <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />

im Bun<strong>de</strong>sgesetzblatt am 27.12.2012 herrscht jetzt Klarheit: Kleinstkapitalgesellschaften<br />

können schon für <strong>de</strong>n Jahresabschluss zum 31.12.2012 Erleichterungen bei Aufstellung und Offenlegung in<br />

Anspruch nehmen.<br />

» 1. Gesetzesziel und europäische Wurzeln<br />

Das MicroBilG 1 basiert auf <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Anspruch <strong>de</strong>s Bürokratieabbaus<br />

für mittelständische Unternehmen von <strong>de</strong>r EU im Frühjahr<br />

2012 verabschie<strong>de</strong>ten Micro-Richtlinie. 2 Diese erlaubt <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten,<br />

ein Bün<strong>de</strong>l von Erleichterungen für die Rechnungslegung für<br />

sehr kleine Kapitalgesellschaften in nationales Recht umzusetzen.<br />

Allerdings bleiben in <strong>de</strong>r jetzt finalen Umsetzung in das HGB die<br />

Entlas tungen für diese sogenannten Kleinstkapitalgesellschaften –<br />

kurz KleinstKapG – weit hinter <strong>de</strong>n zunächst diskutierten Möglichkeiten<br />

zurück. Konkret wird eine neue Größenklasse in § 267a HGB<br />

implementiert. KleinstKapG brauchen dann bestimmte Aufstellungs-,<br />

Ausweis- und Offenlegungspflichten nicht zu erfüllen, wenn sie an<br />

zwei Abschlussstichtagen in Folge jeweils zwei <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n drei<br />

Grenzwerte nicht überschreiten: 350.000 EUR Bilanzsumme, 700.000<br />

EUR Nettoumsatzerlöse, durchschnittliche Anzahl <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />

eines Geschäftsjahres von zehn. Zu be<strong>de</strong>nken ist bei <strong>de</strong>m Begriff<br />

KleinstKapG, dass darunter auch häufig Holdinggesellschaften fallen<br />

dürften, da diese in <strong>de</strong>r Regel keine Umsatzerlöse ausweisen und oft<br />

auch nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen.<br />

» 2. Definition einer Kleinstkapitalgesellschaft<br />

2.1 Schwellenwerte<br />

Die Basis <strong>de</strong>r Neuerungen bil<strong>de</strong>t zunächst die Festlegung von Schwellenwerten<br />

für die vorgesehenen Erleichterungen respektive Befreiungen<br />

für KleinstKapG. <strong>Als</strong> <strong>de</strong>rartige Unternehmen gelten gemäß<br />

§ 267a Abs. 1 Satz 1 HGB diejenigen, die an <strong>de</strong>n Abschlussstichtagen<br />

von zwei aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahren in min<strong>de</strong>stens zwei<br />

Kriterien nicht mehr aufweisen als<br />

350.000 EUR Bilanzsumme,<br />

700.000 EUR Nettoumsatzerlöse und<br />

eine durchschnittliche Anzahl <strong>de</strong>r Mitarbeiter eines Geschäftsjahres<br />

von zehn.<br />

Wie schon bei <strong>de</strong>n bisherigen Größenklassenbestimmungen nach §<br />

267 HGB versteht sich auch nach § 267a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB <strong>de</strong>r<br />

Schwellenwert für die Bilanzsumme als Bilanzsumme abzüglich eines<br />

auf <strong>de</strong>r Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags i. S. d. § 268 Abs. 3 HGB.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl<br />

gelten die Regelungen <strong>de</strong>s § 267 Abs. 5 HGB analog, wonach <strong>de</strong>r<br />

Durchschnitt aus <strong>de</strong>n jeweils zum Quartalsen<strong>de</strong> Beschäftigten zu<br />

ermitteln ist. Im Fall einer Umwandlung o<strong>de</strong>r Neugründung ist dann<br />

eine Befreiung möglich, wenn min<strong>de</strong>stens zwei <strong>de</strong>r drei Schwellenwerte<br />

am aktuellen Abschlussstichtag unterschritten wer<strong>de</strong>n.<br />

Mit § 267a Abs. 2 HGB stellt <strong>de</strong>r Gesetzgeber klar, dass KleinstKapG<br />

<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Regelungen für kleine Kapitalgesellschaften unterliegen,<br />

sofern nichts Abweichen<strong>de</strong>s geregelt ist. Somit erweitert <strong>de</strong>r<br />

Gesetzgeber bei KleinstKapG lediglich die Erleichterungen für kleine<br />

Kapitalgesellschaften (etwas). Daher können KleinstKapG neben <strong>de</strong>n<br />

mit <strong>de</strong>m MicroBilG eingeführten Befreiungs- respektive Erleichterungstatbestän<strong>de</strong>n<br />

grundsätzlich auch die für kleine Kapitalgesellschaften<br />

vorgesehenen Erleichterungen in Anspruch nehmen, sofern<br />

keine diesbezügliche Spezialvorschrift für KleinstKapG existiert. 3<br />

2.2 Ausgeschlossene Unternehmen<br />

Eine Anwendung <strong>de</strong>r Erleichterungen auf Genossenschaften kommt<br />

ausweislich § 336 Abs. 2 HGB nicht in Betracht. Obwohl <strong>de</strong>r § 267a<br />

HGB nicht in die Aufzählung <strong>de</strong>r nichtanzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Vorschriften<br />

<strong>de</strong>r §§ 340a Abs. 2 und 341a Abs. 2 HGB aufgenommen wur<strong>de</strong>,<br />

sind Banken und Versicherungen von <strong>de</strong>n Erleichterungen ausgeschlossen,<br />

da sie stets einen Jahresabschluss nach <strong>de</strong>n Vorschriften<br />

für große Kapitalgesellschaften zu erstellen haben. Ebenso verlangt<br />

§ 267 Abs. 3 HGB für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften<br />

einen Jahresabschluss nach <strong>de</strong>n Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.<br />

1) Bun<strong>de</strong>sgesetzblatt 2012, Teil 1, S. 2751–2754.<br />

2) Richtlinie 2012/6/EU <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom 14. März 2012<br />

zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Richtlinie 78/660/EWG <strong>de</strong>s Rates über <strong>de</strong>n Jahresabschluss von<br />

Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (sog. Micro-<br />

Richtlinie).<br />

3) Dies wird in <strong>de</strong>r Begründung zu § 267a HGB im MicroBilG-Regierungsentwurf (BT-Ds.<br />

17/11292, S. 17) auch nochmals explizit klargestellt.<br />

18 SteuerConsultant 2 _ 13 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!