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Fakten & Nachrichten<br />
Einkommensteuer<br />
Steuervergünstigungen für Behin<strong>de</strong>rte<br />
» Gestaltungsberatung über <strong>de</strong>n Pauschbetrag hinaus<br />
Behin<strong>de</strong>rte sind steuerlich begünstigt. Aber: Die Begünstigungen sind über eine Vielzahl von Vorschriften verteilt. Zu<strong>de</strong>m<br />
wissen Behin<strong>de</strong>rte oft gar nicht, dass sie als im steuerlichen Sinn behin<strong>de</strong>rt gelten, etwa nach bestimmten Krebserkrankungen.<br />
Schärfen Sie hier <strong>de</strong>n Blick Ihrer Mandanten.<br />
Folgen<strong>de</strong> Punkte sind zu beachten: Ja Nein<br />
Fahrten Wohnung – Arbeits-/Betriebsstätte<br />
Es können statt <strong>de</strong>r pauschalen 0,30 EUR pro Entfernungskilometer die tatsächlichen Kosten<br />
angesetzt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rungsgrad min<strong>de</strong>stens 70 % o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rungsgrad<br />
min<strong>de</strong>stens 50 % beträgt und zusätzlich eine erhebliche Gehbehin<strong>de</strong>rung vorliegt.<br />
Will <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rte die tatsächlichen Kosten nicht nachweisen, kann er 0,30 EUR pauschal<br />
pro gefahrenem Kilometer ansetzen.<br />
Tipp: Fährt <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rte allein zur Arbeit, ist <strong>de</strong>r tatsächliche Nachweis in <strong>de</strong>r Regel steuerlich<br />
am günstigsten. Leerfahrten – etwa, wenn <strong>de</strong>r Ehepartner <strong>de</strong>n Behin<strong>de</strong>rten zur Arbeit<br />
fährt und alleine wie<strong>de</strong>r zurück und wie<strong>de</strong>r hin – gehören zu <strong>de</strong>n Werbungskosten/Betriebsausgaben.<br />
Und zwar ohne dass geprüft wird, ob <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rte in <strong>de</strong>r Lage ist, selbst zu<br />
fahren. Bei einer Fahrzeuggestellung durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber wird kein geldwerter Vorteil<br />
angesetzt, dann können keine Werbungskosten geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
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Doppelter Haushalt<br />
Behin<strong>de</strong>rte, die die tatsächlichen Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/<br />
Betriebsstätte geltend machen dürfen, können diese auch bei Heimfahrten wegen <strong>de</strong>r doppelten<br />
Haushaltsführung ansetzen. Es besteht auch das Wahlrecht, statt <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />
Kosten 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer geltend zu machen.<br />
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Betriebsaufgabe- o<strong>de</strong>r -veräußerungsfreibetrag<br />
Wer unter 55 Jahre alt ist, kann <strong>de</strong>n Freibetrag nur beanspruchen, wenn er dauernd berufsunfähig<br />
ist, also täglich weniger als 6 Stun<strong>de</strong>n arbeiten kann (§ 240 Abs. 23 SGB VI).<br />
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Versorgungsfreibetrag<br />
Der Versorgungsfreibetrag und <strong>de</strong>r neue Zuschlag dazu wer<strong>de</strong>n Schwerbehin<strong>de</strong>rten (§ 1<br />
SchwbG) bereits ab <strong>de</strong>m 60. Lebensjahr gewährt.<br />
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Kin<strong>de</strong>rgeld/Kin<strong>de</strong>rfreibetrag<br />
Können Kin<strong>de</strong>r über 18 bzw. 25 Jahre sich wegen einer Behin<strong>de</strong>rung nicht selbst unterhalten,<br />
bleibt <strong>de</strong>r Anspruch auf Kin<strong>de</strong>rgeld/Kin<strong>de</strong>rfreibetrag bestehen. Zu prüfen ist, ob das<br />
behin<strong>de</strong>rte Kind seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen bestreiten kann o<strong>de</strong>r<br />
nicht. Die Behin<strong>de</strong>rung muss lediglich „mitursächlich“ für das fehlen<strong>de</strong> Einkommen sein.<br />
Eigenes Vermögen <strong>de</strong>s behin<strong>de</strong>rten Kin<strong>de</strong>s bleibt unberücksichtigt.<br />
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Pauschbetrag kontra außergewöhnliche Belastungen<br />
Zunächst muss geprüft wer<strong>de</strong>n, ob <strong>de</strong>r Abzug <strong>de</strong>r tatsächlichen Aufwendungen günstiger<br />
ist als <strong>de</strong>r Pauschbetrag. Dabei ist zu beachten, dass die tatsächlichen Aufwendungen um<br />
die zumutbare Eigenbelastung gekürzt wer<strong>de</strong>n müssen – <strong>de</strong>r Pauschbetrag dagegen nicht.<br />
Der Pauschbetrag kann auch übertragen wer<strong>de</strong>n. Privatfahrten, die außergewöhnliche Belastungen<br />
darstellen, sind nicht mit <strong>de</strong>m Behin<strong>de</strong>rtenpauschbetrag abgegolten.<br />
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