April - Gemeinde Sengenthal
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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> 15<br />
während im Haushalt für 2013 lediglich 5 000,- vorgesehen<br />
sind.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>rat bestand Einvernehmen, die erforderlichen<br />
Beschaffungen im Jahr 2013 vorzunehmen, auch wenn damit<br />
der Haushaltsansatz überschritten wird. Hierzu wurde<br />
darauf verwiesen, dass der entsprechende Beschaffungsansatz<br />
in den Vorjahren nicht bzw. nur teilweise in Anspruch<br />
genommen wurde.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Für die Grundschule <strong>Sengenthal</strong> werden im Haushaltsjahr<br />
2013 die vom Schulleiter für erforderlich gehaltenen Beschaffungen<br />
mit einem Kostenrahmen in Höhe von 15<br />
000,- vorgenommen und zugleich die sich hierbei ergebenden<br />
überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Die Beschaffungen<br />
für das Schulleiterzimmer können sofort vorgenommen<br />
werden. Die Auftragserteilung für die Ausstattung<br />
der Klassenzimmer soll so erfolgen, dass diese zu Beginn den<br />
Schuljahres 2013/2014 zur Verfügung steht.“<br />
In diesem Zusammenhang legte Frau GRin Sabina Beer eine<br />
Liste für Beschaffungen für die Mittagsbetreuung vor. Nachdem<br />
der 1.Bürgermeister hiervon noch nicht Kenntnis hatte,<br />
wurde die Angelegenheit zurückgestellt. Zuvor soll hier mit<br />
der Mittagsbetreuung und der Schulleitung Rücksprache genommen<br />
werden.<br />
(Hs.Nr.23, Hs.Nr. 36 usw). Nachdem die vorbezeichneten<br />
Anwesen nicht mehr gewerblich genutzt werden, hat der<br />
Eigentümer gebeten, von einer Straßenbezeichnung abzusehen,<br />
die auf eine gewerbliche Nutzung (Zementwerkstraße<br />
udgl.) hinweist. Vorgeschlagen wurde dem <strong>Gemeinde</strong>rat in<br />
Abstimmung mit dem Eigentümer der dortigen Anwesen die<br />
Bezeichnung „Weichselberg“. Hier handelt es sich um den<br />
dortigen Flurnamen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Die Zufahrt zum ehemaligen Zementwerk <strong>Sengenthal</strong> erhält<br />
die Straßenbezeichnung Weichselberg.“<br />
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Bestimmung von Straßennamen für<br />
Baugebiet Kirchweg IV, Baugebiet Stieglerhof<br />
und Zufahrt ehem. Zementwerk<br />
Baugebiet Kirchweg IV<br />
Für die Benennung der im Baugebiet <strong>Sengenthal</strong> „Kirchweg<br />
IV“ geplanten Straßen wurde vorgeschlagen, die bestehende<br />
Straßenbezeichnung „In der Point“ weiterzuführen und<br />
für die abzweigende Straße den Straßennamen „Schönes<br />
Ried“ zu vergeben. Hier handelt es sich um eine in der Nähe<br />
gelegene Flurbezeichnung. Zudem wurden im angrenzenden<br />
Baugebiet bereits örtliche Flurnamen (Sandhut, In<br />
der Point) verwendet.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Die im Baugebiet <strong>Sengenthal</strong> „Kirchweg IV“ geplante Ortsstraße<br />
erhält die Bezeichnung Schönes Ried.“<br />
Baugebiet Buchberg Stieglerhof<br />
Nachdem die Flächen dieses Baugebietes aus dem angrenzenden<br />
ehem. landwirtschaftlichen Anwesen Stiegler stammen,<br />
wurde für die im vorgenannten Baugebiet geplante<br />
Straße die Bezeichnung „Stieglerhof“ bzw. „Am Stieglerhof“<br />
vorgeschlagen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Die im Baugebiet Buchberg Stieglerhof geplante Ortsstraße<br />
erhält die Bezeichnung Am Stieglerhof.“<br />
Zufahrt zum ehemaligen Zementwerk<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde empfohlen, für die ehemalige Zementwerkszufahrt<br />
eine Straßenbezeichnung zu vergeben,<br />
nachdem sich erhebliche Probleme ergeben, dass die über<br />
diese Straße erschlossenen Anwesen noch die alte Hs.Nr-<br />
Bezeichnung vor der Einführung der Straßennamen haben