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April - Gemeinde Sengenthal

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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> 15<br />

während im Haushalt für 2013 lediglich 5 000,- vorgesehen<br />

sind.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>rat bestand Einvernehmen, die erforderlichen<br />

Beschaffungen im Jahr 2013 vorzunehmen, auch wenn damit<br />

der Haushaltsansatz überschritten wird. Hierzu wurde<br />

darauf verwiesen, dass der entsprechende Beschaffungsansatz<br />

in den Vorjahren nicht bzw. nur teilweise in Anspruch<br />

genommen wurde.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Für die Grundschule <strong>Sengenthal</strong> werden im Haushaltsjahr<br />

2013 die vom Schulleiter für erforderlich gehaltenen Beschaffungen<br />

mit einem Kostenrahmen in Höhe von 15<br />

000,- vorgenommen und zugleich die sich hierbei ergebenden<br />

überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Die Beschaffungen<br />

für das Schulleiterzimmer können sofort vorgenommen<br />

werden. Die Auftragserteilung für die Ausstattung<br />

der Klassenzimmer soll so erfolgen, dass diese zu Beginn den<br />

Schuljahres 2013/2014 zur Verfügung steht.“<br />

In diesem Zusammenhang legte Frau GRin Sabina Beer eine<br />

Liste für Beschaffungen für die Mittagsbetreuung vor. Nachdem<br />

der 1.Bürgermeister hiervon noch nicht Kenntnis hatte,<br />

wurde die Angelegenheit zurückgestellt. Zuvor soll hier mit<br />

der Mittagsbetreuung und der Schulleitung Rücksprache genommen<br />

werden.<br />

(Hs.Nr.23, Hs.Nr. 36 usw). Nachdem die vorbezeichneten<br />

Anwesen nicht mehr gewerblich genutzt werden, hat der<br />

Eigentümer gebeten, von einer Straßenbezeichnung abzusehen,<br />

die auf eine gewerbliche Nutzung (Zementwerkstraße<br />

udgl.) hinweist. Vorgeschlagen wurde dem <strong>Gemeinde</strong>rat in<br />

Abstimmung mit dem Eigentümer der dortigen Anwesen die<br />

Bezeichnung „Weichselberg“. Hier handelt es sich um den<br />

dortigen Flurnamen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Die Zufahrt zum ehemaligen Zementwerk <strong>Sengenthal</strong> erhält<br />

die Straßenbezeichnung Weichselberg.“<br />

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Bestimmung von Straßennamen für<br />

Baugebiet Kirchweg IV, Baugebiet Stieglerhof<br />

und Zufahrt ehem. Zementwerk<br />

Baugebiet Kirchweg IV<br />

Für die Benennung der im Baugebiet <strong>Sengenthal</strong> „Kirchweg<br />

IV“ geplanten Straßen wurde vorgeschlagen, die bestehende<br />

Straßenbezeichnung „In der Point“ weiterzuführen und<br />

für die abzweigende Straße den Straßennamen „Schönes<br />

Ried“ zu vergeben. Hier handelt es sich um eine in der Nähe<br />

gelegene Flurbezeichnung. Zudem wurden im angrenzenden<br />

Baugebiet bereits örtliche Flurnamen (Sandhut, In<br />

der Point) verwendet.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Die im Baugebiet <strong>Sengenthal</strong> „Kirchweg IV“ geplante Ortsstraße<br />

erhält die Bezeichnung Schönes Ried.“<br />

Baugebiet Buchberg Stieglerhof<br />

Nachdem die Flächen dieses Baugebietes aus dem angrenzenden<br />

ehem. landwirtschaftlichen Anwesen Stiegler stammen,<br />

wurde für die im vorgenannten Baugebiet geplante<br />

Straße die Bezeichnung „Stieglerhof“ bzw. „Am Stieglerhof“<br />

vorgeschlagen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Die im Baugebiet Buchberg Stieglerhof geplante Ortsstraße<br />

erhält die Bezeichnung Am Stieglerhof.“<br />

Zufahrt zum ehemaligen Zementwerk<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde empfohlen, für die ehemalige Zementwerkszufahrt<br />

eine Straßenbezeichnung zu vergeben,<br />

nachdem sich erhebliche Probleme ergeben, dass die über<br />

diese Straße erschlossenen Anwesen noch die alte Hs.Nr-<br />

Bezeichnung vor der Einführung der Straßennamen haben

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