20.01.2014 Aufrufe

April - Gemeinde Sengenthal

April - Gemeinde Sengenthal

April - Gemeinde Sengenthal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

Die Überschreitung beim Vermögenshaushalt ist ausschließlich<br />

auf buchungstechnische Vorgänge des EPL. 9 zurückzuführen,<br />

während die Investitionen in Höhe von 3.762.000,- um rd.<br />

442.000 unter dem Ansatz von 4.203.000,– blieben.<br />

Des Weiteren wurden dem <strong>Gemeinde</strong>rat die im Jahr 2011<br />

durchgeführten Investitionen und die Rechnungsergebnisse<br />

gemeindlicher Einrichtungen (nicht gedeckte Kosten bzw.<br />

Überschüsse) zur Kenntnis gegeben.<br />

Einzeln behandelt wurden die im Prüfungsbericht enthaltenen<br />

Feststellungen, Erinnerungen und Anregungen mit<br />

folgendem Ergebnis:<br />

a) Die Möglichkeit des Skontoabzugs ist künftig generell zu<br />

nutzen.<br />

b) Für bereits länger laufende Pachtverträge für landwirtschaftliche<br />

Grundstücke ist die Angemessenheit des<br />

Pachtzinses zu überprüfen und dieser gegebenenfalls anzupassen.<br />

c) Der Hinweis, dass auf Rechnungen, die den gemeindlichen<br />

Fuhrpark betreffen (Bauhof, Feuerwehren), das<br />

amtl. Kennzeichen vermerkt werden soll, ist aus Gründen<br />

der Nachvollziehbarkeit künftig zu beachten.<br />

d) Die festgestellte geringfügige Überzahlung bei einem<br />

Auslagenersatz an einen <strong>Gemeinde</strong>bediensteten ist zu<br />

bereinigen.<br />

e) Für eine von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> irrtümlich beglichene<br />

Rechnung der <strong>Gemeinde</strong> Pilsach über 1 031,97<br />

(Reifenerneuerung) ist der entsprechende Betrag von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Pilsach zurückzufordern.<br />

f) Zum Hinweis, dass seit Jahren der für Pflanzmaßnahmen<br />

vorgesehene Haushaltsansatz nicht bzw. nur in geringen<br />

Umfang in Anspruch genommen wird, kam der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

überein, bei der nächsten <strong>Gemeinde</strong>besichtigung<br />

denkbare Standorte für Neu- bzw. Ergänzungspflanzungen<br />

festzulegen, soweit hier nicht bereits konkrete Überlegungen<br />

bestehen (z.B. Baumallee entlang des Kirchwegs).<br />

g) Der Hinweis, auf Rechnungen über die Durchführung<br />

von Kanalspülungen, den jeweiligen Straßenabschnitt zu<br />

vermerken, ist künftig zu beachten.<br />

h) Zu den festgestellten wiederholten TV-Kanalbefahrungen<br />

in der Winnberger Straße wurde festgestellt, dass dies im<br />

Zuge der Neugestaltung der Ortsmitte erforderlich war,<br />

nachdem ein vorgefundener, tiefer gelegener Kanal nur<br />

in Abschnitten nach jeweiliger Sanierung befahren werden<br />

konnte.<br />

Feststellung der Jahresrechnung 2011<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Die Jahresrechnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> für das<br />

Haushaltsjahr 2011 wird mit den diesem Beschluss beigefügten<br />

Anlage ausgewiesenen Ergebnissen festgestellt. Zugleich<br />

werden die in diesem Haushaltsjahr angefallenen<br />

über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen),<br />

soweit sie erheblich sind und die Genehmigung<br />

nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit<br />

nachträglich genehmigt.“<br />

Entlastung zur Jahresrechnung 2011<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde empfohlen, über die Entlastung zu<br />

beschließen. Durch die Entlastung erkennt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

die Jahresrechnung an und übernimmt die Verantwortung<br />

für ihren Inhalt. Zugleich wird damit dem 1.Bürgermeister als<br />

Leiter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Entlastung erteilt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

(ohne 1.Bürgermeister – persönlich beteiligt)<br />

„Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> erkennt die Jahresrechnung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> für das Rechnungsjahr 2011 an<br />

und erteilt damit zugleich dem 1. Bürgermeister für die Jahresrechnung<br />

2011 die Entlastung.“<br />

Feststellung der Jahresrechnung 2011<br />

gemäß Art. 102 Abs. 3 GO<br />

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für<br />

das Haushaltsjahr 2011 vom 13.02.2013 wurde bekanntgegeben.<br />

Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der<br />

festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere<br />

Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen<br />

werden nicht erhoben.<br />

Gleichzeitig werden die über- u. außerplanmäßigen Ausgaben<br />

für das RJ 2011 genehmigt, soweit eine Beschlussfassung<br />

hierüber bisher unterblieb.<br />

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß<br />

Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.<br />

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)<br />

Einnahmen EUR<br />

Soll lfd. Haushaltsjahr<br />

Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt-Haushalt<br />

6.226.935,65 10.718.185,31 16.945.120,96<br />

Summe bereinigte Soll-Einnahmen<br />

Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt-Haushalt<br />

6.226.766,68 10.718.185,31 16.944.951,99<br />

Ausgaben<br />

Summe bereinigte Soll-Ausgaben<br />

Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt-Haushalt<br />

6.226.766,68 10.718.185,31 16.944.951,99<br />

Zuführung zum Vermögenshaushalt EUR 2.702.951,97<br />

Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV EUR 3.232.655,80<br />

Beschaffungen für die<br />

Grundschule <strong>Sengenthal</strong><br />

Eingangs teilte der 1.Bürgermeister mit, dass sich der neue<br />

Schulleiter, Herr Stefan Lautenschlager, in der nächsten Sitzung<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorstellen wird.<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde der bei einem gemeinsamen Ortstermin<br />

ermittelte Beschaffungsbedarf des neuen Schulleiters<br />

vorgetragen. Da es sich hier um bewegliches Mobiliar bzw.<br />

Ausstattung handelt, ist hiervon die in einigen Jahren angedachte<br />

Innensanierung der Grundschule nicht betroffen. Im<br />

Einzelnen wird an Beschaffungen für erforderlich gehalten<br />

2 Laptops, 1 Beamer, 1 Farbdrucker, Möbel für das Schulleiterzimmer<br />

und teilweise Erneuerung der Ausstattung der<br />

Klassenzimmer (Stühle, Tische, Lehrerpult usw.).<br />

Nach den bisher eingeholten Angeboten bzw. Kostenvoranschlägen<br />

ergeben sich Kosten von gesamt rd. 15 000,-,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!