April - Gemeinde Sengenthal
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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
Die Überschreitung beim Vermögenshaushalt ist ausschließlich<br />
auf buchungstechnische Vorgänge des EPL. 9 zurückzuführen,<br />
während die Investitionen in Höhe von 3.762.000,- um rd.<br />
442.000 unter dem Ansatz von 4.203.000,– blieben.<br />
Des Weiteren wurden dem <strong>Gemeinde</strong>rat die im Jahr 2011<br />
durchgeführten Investitionen und die Rechnungsergebnisse<br />
gemeindlicher Einrichtungen (nicht gedeckte Kosten bzw.<br />
Überschüsse) zur Kenntnis gegeben.<br />
Einzeln behandelt wurden die im Prüfungsbericht enthaltenen<br />
Feststellungen, Erinnerungen und Anregungen mit<br />
folgendem Ergebnis:<br />
a) Die Möglichkeit des Skontoabzugs ist künftig generell zu<br />
nutzen.<br />
b) Für bereits länger laufende Pachtverträge für landwirtschaftliche<br />
Grundstücke ist die Angemessenheit des<br />
Pachtzinses zu überprüfen und dieser gegebenenfalls anzupassen.<br />
c) Der Hinweis, dass auf Rechnungen, die den gemeindlichen<br />
Fuhrpark betreffen (Bauhof, Feuerwehren), das<br />
amtl. Kennzeichen vermerkt werden soll, ist aus Gründen<br />
der Nachvollziehbarkeit künftig zu beachten.<br />
d) Die festgestellte geringfügige Überzahlung bei einem<br />
Auslagenersatz an einen <strong>Gemeinde</strong>bediensteten ist zu<br />
bereinigen.<br />
e) Für eine von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> irrtümlich beglichene<br />
Rechnung der <strong>Gemeinde</strong> Pilsach über 1 031,97<br />
(Reifenerneuerung) ist der entsprechende Betrag von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Pilsach zurückzufordern.<br />
f) Zum Hinweis, dass seit Jahren der für Pflanzmaßnahmen<br />
vorgesehene Haushaltsansatz nicht bzw. nur in geringen<br />
Umfang in Anspruch genommen wird, kam der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
überein, bei der nächsten <strong>Gemeinde</strong>besichtigung<br />
denkbare Standorte für Neu- bzw. Ergänzungspflanzungen<br />
festzulegen, soweit hier nicht bereits konkrete Überlegungen<br />
bestehen (z.B. Baumallee entlang des Kirchwegs).<br />
g) Der Hinweis, auf Rechnungen über die Durchführung<br />
von Kanalspülungen, den jeweiligen Straßenabschnitt zu<br />
vermerken, ist künftig zu beachten.<br />
h) Zu den festgestellten wiederholten TV-Kanalbefahrungen<br />
in der Winnberger Straße wurde festgestellt, dass dies im<br />
Zuge der Neugestaltung der Ortsmitte erforderlich war,<br />
nachdem ein vorgefundener, tiefer gelegener Kanal nur<br />
in Abschnitten nach jeweiliger Sanierung befahren werden<br />
konnte.<br />
Feststellung der Jahresrechnung 2011<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Die Jahresrechnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> für das<br />
Haushaltsjahr 2011 wird mit den diesem Beschluss beigefügten<br />
Anlage ausgewiesenen Ergebnissen festgestellt. Zugleich<br />
werden die in diesem Haushaltsjahr angefallenen<br />
über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen),<br />
soweit sie erheblich sind und die Genehmigung<br />
nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit<br />
nachträglich genehmigt.“<br />
Entlastung zur Jahresrechnung 2011<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde empfohlen, über die Entlastung zu<br />
beschließen. Durch die Entlastung erkennt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
die Jahresrechnung an und übernimmt die Verantwortung<br />
für ihren Inhalt. Zugleich wird damit dem 1.Bürgermeister als<br />
Leiter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Entlastung erteilt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
(ohne 1.Bürgermeister – persönlich beteiligt)<br />
„Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> erkennt die Jahresrechnung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> für das Rechnungsjahr 2011 an<br />
und erteilt damit zugleich dem 1. Bürgermeister für die Jahresrechnung<br />
2011 die Entlastung.“<br />
Feststellung der Jahresrechnung 2011<br />
gemäß Art. 102 Abs. 3 GO<br />
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für<br />
das Haushaltsjahr 2011 vom 13.02.2013 wurde bekanntgegeben.<br />
Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der<br />
festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere<br />
Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen<br />
werden nicht erhoben.<br />
Gleichzeitig werden die über- u. außerplanmäßigen Ausgaben<br />
für das RJ 2011 genehmigt, soweit eine Beschlussfassung<br />
hierüber bisher unterblieb.<br />
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß<br />
Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.<br />
1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)<br />
Einnahmen EUR<br />
Soll lfd. Haushaltsjahr<br />
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt-Haushalt<br />
6.226.935,65 10.718.185,31 16.945.120,96<br />
Summe bereinigte Soll-Einnahmen<br />
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt-Haushalt<br />
6.226.766,68 10.718.185,31 16.944.951,99<br />
Ausgaben<br />
Summe bereinigte Soll-Ausgaben<br />
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt-Haushalt<br />
6.226.766,68 10.718.185,31 16.944.951,99<br />
Zuführung zum Vermögenshaushalt EUR 2.702.951,97<br />
Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV EUR 3.232.655,80<br />
Beschaffungen für die<br />
Grundschule <strong>Sengenthal</strong><br />
Eingangs teilte der 1.Bürgermeister mit, dass sich der neue<br />
Schulleiter, Herr Stefan Lautenschlager, in der nächsten Sitzung<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorstellen wird.<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde der bei einem gemeinsamen Ortstermin<br />
ermittelte Beschaffungsbedarf des neuen Schulleiters<br />
vorgetragen. Da es sich hier um bewegliches Mobiliar bzw.<br />
Ausstattung handelt, ist hiervon die in einigen Jahren angedachte<br />
Innensanierung der Grundschule nicht betroffen. Im<br />
Einzelnen wird an Beschaffungen für erforderlich gehalten<br />
2 Laptops, 1 Beamer, 1 Farbdrucker, Möbel für das Schulleiterzimmer<br />
und teilweise Erneuerung der Ausstattung der<br />
Klassenzimmer (Stühle, Tische, Lehrerpult usw.).<br />
Nach den bisher eingeholten Angeboten bzw. Kostenvoranschlägen<br />
ergeben sich Kosten von gesamt rd. 15 000,-,