April - Gemeinde Sengenthal
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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der<br />
Erschließung beachtet. Eine Aufnahme in die Begründung<br />
erfolgt hingegen nicht, da die Anregungen Gegenstand der<br />
Erschließungsplanung sind.“<br />
Die Schreiben folgender Träger öffentlicher Belange<br />
beinhalten keine Anregungen und Einwendungen, die<br />
einer Abwägung bedürfen:<br />
Vermessungsamt Neumarkt i.d.OPf., <strong>Gemeinde</strong> Deining,<br />
Landratsamt-Kreisbauab¬teilung, Regionaler Planungsverband,<br />
<strong>Gemeinde</strong> Mühlhausen, Reg.d.OPf.-Höhere Landesplanung,<br />
Wehrbereichsverwaltung Süd, Reg. v. Oberfranken-Bergamt<br />
Nordbayern,<br />
B. Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Der Bebauungsplan „Kirchweg IV“ in der Fassung vom<br />
14.01.2013 wird mit den vorstehend beschlossenen Änderungen<br />
gebilligt und gleichzeitig die öffentliche Auslegung<br />
nach § 3 Abs. 2. BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach<br />
§ 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.“<br />
Flächennutzungs- u.Landschaftsplan<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
Deckblatt Nr. 11 - Bebauungsplan für das<br />
Baugebiet Buchberg „Stieglerhof“<br />
Billigung der Planung und Durchführung des Verfahrens<br />
nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB<br />
A. Deckblatt Nr. 11 zum Flächennutzungs- und<br />
Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
Zum vorgelegten und erläuterten Deckblattvorentwurf wies<br />
GR R. Meier darauf hin, dass die hierin enthaltene 20-kV-<br />
Stromfreileitung nicht mehr besteht.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Der Vorentwurf des Deckblattes Nr. 11 zum Flächennutzungs-<br />
und Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> in<br />
der Fassung vom 18.02.2013 wird mit der Maßgabe gebilligt,<br />
dass aus der Planung die dort eingetragene 20-kV-<br />
Stromleitung zu entnehmen ist. Für die entsprechend geänderte<br />
Planung ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §<br />
3Abs. 1 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4<br />
Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />
B. Bebauungsplan Buchberg „Stieglerhof“<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes<br />
für das Baugebiet Buchberg „Stieglerhof“ vorgelegt<br />
und erläutert. Angesprochen wurden hierbei der naturschutzrechtliche<br />
Ausgleich und erörtert, wie die Aufwertung<br />
der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes enthaltenen<br />
Ausgleichsflächen erfolgen soll (evtl. Ortsrandgestaltung<br />
durch Streuobstwiese ).<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Der Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Baugebiet<br />
Buchberg „Stieglerhof“ in der Fassung vom 18.02.2013<br />
wird gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />
nach § 3Abs. 1 BauGB sowie die Behördenbeteiligung<br />
nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.“<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplanung<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
Zu den mit der Sitzungsladung zugegangenen Haushaltsentwurf<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> für das Haushaltsjahr 2013<br />
trug der 1.Bürgermeister den Vorbericht vor und ging hier<br />
insbesondere auf die finanzielle Entwicklung und die Finanzlage<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> ein. Der gegenüber dem Jahr<br />
2012 nochmals verbesserten Einnahmesituation stehen jedoch<br />
steuerkraftbedingte Mehrausgaben gegenüber. Danach<br />
erhöht sich die von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> zu leistende<br />
Kreisumlage aufgrund der Steuerkraft der Vorjahre<br />
im Jahr 2013 auf 1.496.930,- ( 2012 1.361.789 / 2011<br />
1.022.471,- / 2010 574.714). Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
leistet damit zur Finanzierung des Kreishaushalts einen außerordentlichen<br />
hohen Beitrag. Dies bedingt, dass die für<br />
2013 veranschlagte Zuführung zum Vermögenshaushalt von<br />
990.000,- hinter dem Ansatz des Vorjahres ( 1.120.000)<br />
zurückbleibt.<br />
Während sich das Volumen des Verwaltungshaushalt gegenüber<br />
2012 um 4% (= 165.809,-) erhöht, verringert sich<br />
der Gesamtansatz des Vermögenshaushalts um 413.230,-<br />
. Damit liegt der Gesamthaushalt 2013 mit 9.157.000,–<br />
etwas unter dem Vorjahr ( 9.405.000,-). Die Investitionen<br />
des Jahres 2013 können zwar wieder ohne Kreditaufnahmen<br />
finanziert werden, allerdings bedarf es hierzu einer<br />
Rücklagenentnahme von rd. 1.112.000. Die Schulden der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong>, die zu Beginn des Haushaltsjahres<br />
lediglich noch 97 062,- betrugen, werden im Jahr 2013<br />
vollständig getilgt.<br />
Zum Verwaltungshaushalt ging der 1.Bürgermeister nur auf<br />
einzelne Ansätze ein. Hierzu wies er unter anderem auf folgendes<br />
hin:<br />
- Die Lohnkosten für die <strong>Gemeinde</strong>arbeiter sind entsprechend<br />
dem Arbeitsanfall auf die einzelnen Aufgabenbereiche<br />
aufgeteilt und dort veranschlagt.<br />
- Der Ansatz für Gebäudeunterhaltung von in der Baulast<br />
der <strong>Gemeinde</strong> stehenden Kapellen ist vornehmlich für die<br />
Kapelle Buchberg bestimmt.<br />
- Wie bereits im Vorjahr, steigen die Einnahmen und Ausgaben<br />
für die Kinderbetreuung überdurchschnittlich an. Berücksichtigt<br />
ist hier, dass die Kindertagesstätte ab<br />
Sept.2013 mit 6 Gruppen betrieben wird.<br />
- Zu den freiwilligen Leistungen der <strong>Gemeinde</strong> gehört auch,<br />
dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> für die Hauptorte eine kostenfreie<br />
Kindergartenbeförderung anbietet.<br />
- Die steigenden Betriebskosten der Straßenbeleuchtung<br />
sind neben der Zunahme der Zahl der Brennstellen (neue<br />
Baugebiete usw.) auch darauf zurückzuführen, dass die<br />
Straßen-beleuchtung nicht mehr als eine Abnahmestelle<br />
gerechnet wird, sondern jede Schalteinheit (mit zukünftig<br />
eigener Messung) eine Abnahmestelle ist.<br />
Das bereits 2011 außergewöhnliche hohe Investitionsvolumen,<br />
bewegt sich auch 2012 mit 4.199.230,- in der Höhe<br />
des Vorjahres. Vorgetragen wurden die im Vermögenshaushalt<br />
ausgewiesenen vom <strong>Gemeinde</strong>rat bereits weitgehend<br />
beschlossenen Investitionen. Der Schwerpunkt liegt hierbei<br />
bei den baulichen Maßnahmen für die Kinderbetreuung, der<br />
Neugestaltungsmaßnahmen in Buchberg und dem vorgesehenen<br />
erheblichen Grunderwerb.