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April - Gemeinde Sengenthal

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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der<br />

Erschließung beachtet. Eine Aufnahme in die Begründung<br />

erfolgt hingegen nicht, da die Anregungen Gegenstand der<br />

Erschließungsplanung sind.“<br />

Die Schreiben folgender Träger öffentlicher Belange<br />

beinhalten keine Anregungen und Einwendungen, die<br />

einer Abwägung bedürfen:<br />

Vermessungsamt Neumarkt i.d.OPf., <strong>Gemeinde</strong> Deining,<br />

Landratsamt-Kreisbauab¬teilung, Regionaler Planungsverband,<br />

<strong>Gemeinde</strong> Mühlhausen, Reg.d.OPf.-Höhere Landesplanung,<br />

Wehrbereichsverwaltung Süd, Reg. v. Oberfranken-Bergamt<br />

Nordbayern,<br />

B. Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Der Bebauungsplan „Kirchweg IV“ in der Fassung vom<br />

14.01.2013 wird mit den vorstehend beschlossenen Änderungen<br />

gebilligt und gleichzeitig die öffentliche Auslegung<br />

nach § 3 Abs. 2. BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach<br />

§ 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.“<br />

Flächennutzungs- u.Landschaftsplan<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

Deckblatt Nr. 11 - Bebauungsplan für das<br />

Baugebiet Buchberg „Stieglerhof“<br />

Billigung der Planung und Durchführung des Verfahrens<br />

nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB<br />

A. Deckblatt Nr. 11 zum Flächennutzungs- und<br />

Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

Zum vorgelegten und erläuterten Deckblattvorentwurf wies<br />

GR R. Meier darauf hin, dass die hierin enthaltene 20-kV-<br />

Stromfreileitung nicht mehr besteht.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Der Vorentwurf des Deckblattes Nr. 11 zum Flächennutzungs-<br />

und Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> in<br />

der Fassung vom 18.02.2013 wird mit der Maßgabe gebilligt,<br />

dass aus der Planung die dort eingetragene 20-kV-<br />

Stromleitung zu entnehmen ist. Für die entsprechend geänderte<br />

Planung ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §<br />

3Abs. 1 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4<br />

Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />

B. Bebauungsplan Buchberg „Stieglerhof“<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes<br />

für das Baugebiet Buchberg „Stieglerhof“ vorgelegt<br />

und erläutert. Angesprochen wurden hierbei der naturschutzrechtliche<br />

Ausgleich und erörtert, wie die Aufwertung<br />

der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes enthaltenen<br />

Ausgleichsflächen erfolgen soll (evtl. Ortsrandgestaltung<br />

durch Streuobstwiese ).<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Der Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Baugebiet<br />

Buchberg „Stieglerhof“ in der Fassung vom 18.02.2013<br />

wird gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3Abs. 1 BauGB sowie die Behördenbeteiligung<br />

nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.“<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplanung<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

Zu den mit der Sitzungsladung zugegangenen Haushaltsentwurf<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> für das Haushaltsjahr 2013<br />

trug der 1.Bürgermeister den Vorbericht vor und ging hier<br />

insbesondere auf die finanzielle Entwicklung und die Finanzlage<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> ein. Der gegenüber dem Jahr<br />

2012 nochmals verbesserten Einnahmesituation stehen jedoch<br />

steuerkraftbedingte Mehrausgaben gegenüber. Danach<br />

erhöht sich die von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> zu leistende<br />

Kreisumlage aufgrund der Steuerkraft der Vorjahre<br />

im Jahr 2013 auf 1.496.930,- ( 2012 1.361.789 / 2011<br />

1.022.471,- / 2010 574.714). Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

leistet damit zur Finanzierung des Kreishaushalts einen außerordentlichen<br />

hohen Beitrag. Dies bedingt, dass die für<br />

2013 veranschlagte Zuführung zum Vermögenshaushalt von<br />

990.000,- hinter dem Ansatz des Vorjahres ( 1.120.000)<br />

zurückbleibt.<br />

Während sich das Volumen des Verwaltungshaushalt gegenüber<br />

2012 um 4% (= 165.809,-) erhöht, verringert sich<br />

der Gesamtansatz des Vermögenshaushalts um 413.230,-<br />

. Damit liegt der Gesamthaushalt 2013 mit 9.157.000,–<br />

etwas unter dem Vorjahr ( 9.405.000,-). Die Investitionen<br />

des Jahres 2013 können zwar wieder ohne Kreditaufnahmen<br />

finanziert werden, allerdings bedarf es hierzu einer<br />

Rücklagenentnahme von rd. 1.112.000. Die Schulden der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong>, die zu Beginn des Haushaltsjahres<br />

lediglich noch 97 062,- betrugen, werden im Jahr 2013<br />

vollständig getilgt.<br />

Zum Verwaltungshaushalt ging der 1.Bürgermeister nur auf<br />

einzelne Ansätze ein. Hierzu wies er unter anderem auf folgendes<br />

hin:<br />

- Die Lohnkosten für die <strong>Gemeinde</strong>arbeiter sind entsprechend<br />

dem Arbeitsanfall auf die einzelnen Aufgabenbereiche<br />

aufgeteilt und dort veranschlagt.<br />

- Der Ansatz für Gebäudeunterhaltung von in der Baulast<br />

der <strong>Gemeinde</strong> stehenden Kapellen ist vornehmlich für die<br />

Kapelle Buchberg bestimmt.<br />

- Wie bereits im Vorjahr, steigen die Einnahmen und Ausgaben<br />

für die Kinderbetreuung überdurchschnittlich an. Berücksichtigt<br />

ist hier, dass die Kindertagesstätte ab<br />

Sept.2013 mit 6 Gruppen betrieben wird.<br />

- Zu den freiwilligen Leistungen der <strong>Gemeinde</strong> gehört auch,<br />

dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> für die Hauptorte eine kostenfreie<br />

Kindergartenbeförderung anbietet.<br />

- Die steigenden Betriebskosten der Straßenbeleuchtung<br />

sind neben der Zunahme der Zahl der Brennstellen (neue<br />

Baugebiete usw.) auch darauf zurückzuführen, dass die<br />

Straßen-beleuchtung nicht mehr als eine Abnahmestelle<br />

gerechnet wird, sondern jede Schalteinheit (mit zukünftig<br />

eigener Messung) eine Abnahmestelle ist.<br />

Das bereits 2011 außergewöhnliche hohe Investitionsvolumen,<br />

bewegt sich auch 2012 mit 4.199.230,- in der Höhe<br />

des Vorjahres. Vorgetragen wurden die im Vermögenshaushalt<br />

ausgewiesenen vom <strong>Gemeinde</strong>rat bereits weitgehend<br />

beschlossenen Investitionen. Der Schwerpunkt liegt hierbei<br />

bei den baulichen Maßnahmen für die Kinderbetreuung, der<br />

Neugestaltungsmaßnahmen in Buchberg und dem vorgesehenen<br />

erheblichen Grunderwerb.

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