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April - Gemeinde Sengenthal

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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> 11<br />

bezieht sich vor allem auf die jetzt zur GVS abgestufte „B<br />

299-alt“. Die neue Trasse der B 299 liegt noch weiter westlich.<br />

Zudem ist sie durch einen Lärmschutzwall abgeschirmt.<br />

Das Baugebiet „Kirchweg IV“ schließt im Osten an die bestehende<br />

Bebauung an und ist somit noch weiter von der B 299<br />

(alt und neu) weg.<br />

Der Bebauungsplan „Kirchweg III“, der zum 25.05.2005 in<br />

Kraft getreten ist, reicht in etwa 250 m weiter an die Fa. Bögl<br />

heran als die durch den gegenständlichen Bebauungsplan<br />

„Kirchweg IV“ geplante Bebauung. Für den Bereich des Bebauungsplanes<br />

„Kirchweg IV“ ist demnach keine höhere<br />

Gewerbelärmbelästigung zu erwarten als beim bereits in<br />

Kraft getretenen Bebauungsplan „Kirchweg III“.<br />

Nach der Erschließung des dem Plangebiet benachbarten<br />

Baugebietes „Kirchweg III“ wurde entlang der Bahnstrecke<br />

Regensburg-Nürnberg eine Lärmsanierung durchgeführt.<br />

Die Lärmsituation hat sich dadurch stark verbessert. Eine<br />

weitergehende Begutachtung wird deshalb als entbehrlich<br />

angesehen.“<br />

Landratsamt Neumarkt, Kreisbrandrat, 05.02.2013<br />

- Ausstattung der Gemeindlichen Feuerwehr:<br />

Die Feuerwehr <strong>Sengenthal</strong> ist mit ihrem Fuhrpark gut ausgerüstet.<br />

Vorhandene Fahrzeuge: Löschgruppenfahrzeug<br />

HLF 20/16 und LF 16<br />

- Zweiter Rettungsweg Art 31 BayBO:<br />

Ein zweiter Rettungsweg kann mittels der mitgeführten<br />

Steckleiterteile von der gemeindlichen Feuerwehr hergestellt<br />

werden (4). Es sollen nach der Baubeschreibung nur<br />

Gebäude der Bauart Klasse I errichtet werden.<br />

- Einhaltung der Hilfsfrist VollzBekBayFWG:<br />

Die 10 min. Hilfsfrist kann wegen der kurzen Anfahrt der<br />

örtlichen Feuerwehr als gesichert angesehen werden (ca. 2<br />

km).<br />

- Ausreichende Löschwasserversorgung:<br />

Es sind im Bebauungsgebiet ausreichend Ober- und Unterflurhydranten<br />

in der öffentlichen Wasserversorgung vorzusehen.<br />

Es sollten Ringleitungen und keine Stichleitungen<br />

errichtet werden.<br />

- Ausreichende Erschließung (Straßen und Stellflächen):<br />

Die Straßen und Wege sind so auszubauen, dass sie von<br />

Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 16 to. befahren<br />

werden können. Feuerwehrzufahrten sind mind. 3,5 m<br />

breit herzustellen. Ausreichend große Stellflächen sind<br />

vorzusehen. Die DIN 14490 ist anzuwenden.<br />

- Wesentliche Anforderungen im brandschutztechnischen<br />

Bereich (bes. Gefahren):<br />

Auf besondere Gefahrenbereiche im Bereich der Bebauung<br />

sollte die örtliche Feuerwehr hingewiesen werden.<br />

Auch die Versorgung mit Energie muss beachtet werden<br />

(Gasleitungen-Photovoltaikanlagen-Heizkraftwerke). Auf<br />

den Einbau von Rauchwarnmelder sollte hingewiesen werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der<br />

Erschließung beachtet.“<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten Neumarkt, 19.02.2013<br />

Es bestehen keine Einwände aus land- und forstwirtschaftlicher<br />

Sicht, wenn Folgendes beachtet wird: Angrenzend<br />

zum Bebauungsplan Kirchweg IV befinden sich landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen, bei deren Bewirtschaftung<br />

(auch nach guter fachlicher Praxis) mit unvermeidbarem<br />

Lärm- Geruchs- und Staubimmissionen zu rechnen ist. Unter<br />

Punkt 6. Immissionsschutz bzw. Punkt D Hinweise sollte diesem<br />

Gesichtspunkt Rechnung getragen werden (Vorschlag<br />

für Formulierung: Aufgrund der Flächenbewirtschaftung der<br />

angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist mit unvermeidbaren<br />

Lärm- Geruchs- sowie Staubimmissionen zu rechnen.<br />

Die Bauwerber wurden dahingehend informiert). Ansonsten<br />

bestehen keine Einwände.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Der vorgeschlagene Hinweis wird ergänzt“.<br />

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, 23.01.2013<br />

Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange: Nach unserem<br />

bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und<br />

Kunstdenkmalpflege von oben genannter Planung nicht betroffen.<br />

Bodendenkmalpflegerische Belange: Nach unserem bisherigen<br />

Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planung<br />

von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand.<br />

Wir weisen jedoch darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende<br />

Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische<br />

Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde<br />

gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Der vorgeschlagene Hinweis wird ergänzt.“<br />

Bayerisches Landesamt für Umwelt<br />

Das Landesamt verweist darauf, dass der Mutterboden vor<br />

Vergeudung zu schützen ist und bei den Erdarbeiten sachgemäß<br />

mit dem Bodenmaterial umgegangen wird.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der<br />

Erschließung beachtet.“<br />

e-on<br />

Die e-on gibt Hinweise zur Erschließung des Baugebietes mit<br />

Gas und Strom (z.B. Abstände, Erschließungsvereinbarung<br />

für Gas, rechtzeitige Koordinierung der Arbeiten, Schutzzonen<br />

usw.)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der<br />

Erschließung beachtet.“<br />

Dt. Telekom<br />

Die Telekom bittet mit in die Begründung mit aufzunehmen,<br />

dass ausreichende Trassen für die Telekommunikationslinien<br />

vorzusehen sind und bei Baumpflanzungen ein entsprechendes<br />

Merkblatt zu beachten ist. Zudem sollten die<br />

Baumaßnahmen rechtzeitig also mindestens drei Monate<br />

vor Baubeginn koordiniert werden.

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