April - Gemeinde Sengenthal
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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> 11<br />
bezieht sich vor allem auf die jetzt zur GVS abgestufte „B<br />
299-alt“. Die neue Trasse der B 299 liegt noch weiter westlich.<br />
Zudem ist sie durch einen Lärmschutzwall abgeschirmt.<br />
Das Baugebiet „Kirchweg IV“ schließt im Osten an die bestehende<br />
Bebauung an und ist somit noch weiter von der B 299<br />
(alt und neu) weg.<br />
Der Bebauungsplan „Kirchweg III“, der zum 25.05.2005 in<br />
Kraft getreten ist, reicht in etwa 250 m weiter an die Fa. Bögl<br />
heran als die durch den gegenständlichen Bebauungsplan<br />
„Kirchweg IV“ geplante Bebauung. Für den Bereich des Bebauungsplanes<br />
„Kirchweg IV“ ist demnach keine höhere<br />
Gewerbelärmbelästigung zu erwarten als beim bereits in<br />
Kraft getretenen Bebauungsplan „Kirchweg III“.<br />
Nach der Erschließung des dem Plangebiet benachbarten<br />
Baugebietes „Kirchweg III“ wurde entlang der Bahnstrecke<br />
Regensburg-Nürnberg eine Lärmsanierung durchgeführt.<br />
Die Lärmsituation hat sich dadurch stark verbessert. Eine<br />
weitergehende Begutachtung wird deshalb als entbehrlich<br />
angesehen.“<br />
Landratsamt Neumarkt, Kreisbrandrat, 05.02.2013<br />
- Ausstattung der Gemeindlichen Feuerwehr:<br />
Die Feuerwehr <strong>Sengenthal</strong> ist mit ihrem Fuhrpark gut ausgerüstet.<br />
Vorhandene Fahrzeuge: Löschgruppenfahrzeug<br />
HLF 20/16 und LF 16<br />
- Zweiter Rettungsweg Art 31 BayBO:<br />
Ein zweiter Rettungsweg kann mittels der mitgeführten<br />
Steckleiterteile von der gemeindlichen Feuerwehr hergestellt<br />
werden (4). Es sollen nach der Baubeschreibung nur<br />
Gebäude der Bauart Klasse I errichtet werden.<br />
- Einhaltung der Hilfsfrist VollzBekBayFWG:<br />
Die 10 min. Hilfsfrist kann wegen der kurzen Anfahrt der<br />
örtlichen Feuerwehr als gesichert angesehen werden (ca. 2<br />
km).<br />
- Ausreichende Löschwasserversorgung:<br />
Es sind im Bebauungsgebiet ausreichend Ober- und Unterflurhydranten<br />
in der öffentlichen Wasserversorgung vorzusehen.<br />
Es sollten Ringleitungen und keine Stichleitungen<br />
errichtet werden.<br />
- Ausreichende Erschließung (Straßen und Stellflächen):<br />
Die Straßen und Wege sind so auszubauen, dass sie von<br />
Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 16 to. befahren<br />
werden können. Feuerwehrzufahrten sind mind. 3,5 m<br />
breit herzustellen. Ausreichend große Stellflächen sind<br />
vorzusehen. Die DIN 14490 ist anzuwenden.<br />
- Wesentliche Anforderungen im brandschutztechnischen<br />
Bereich (bes. Gefahren):<br />
Auf besondere Gefahrenbereiche im Bereich der Bebauung<br />
sollte die örtliche Feuerwehr hingewiesen werden.<br />
Auch die Versorgung mit Energie muss beachtet werden<br />
(Gasleitungen-Photovoltaikanlagen-Heizkraftwerke). Auf<br />
den Einbau von Rauchwarnmelder sollte hingewiesen werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der<br />
Erschließung beachtet.“<br />
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Forsten Neumarkt, 19.02.2013<br />
Es bestehen keine Einwände aus land- und forstwirtschaftlicher<br />
Sicht, wenn Folgendes beachtet wird: Angrenzend<br />
zum Bebauungsplan Kirchweg IV befinden sich landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen, bei deren Bewirtschaftung<br />
(auch nach guter fachlicher Praxis) mit unvermeidbarem<br />
Lärm- Geruchs- und Staubimmissionen zu rechnen ist. Unter<br />
Punkt 6. Immissionsschutz bzw. Punkt D Hinweise sollte diesem<br />
Gesichtspunkt Rechnung getragen werden (Vorschlag<br />
für Formulierung: Aufgrund der Flächenbewirtschaftung der<br />
angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist mit unvermeidbaren<br />
Lärm- Geruchs- sowie Staubimmissionen zu rechnen.<br />
Die Bauwerber wurden dahingehend informiert). Ansonsten<br />
bestehen keine Einwände.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Der vorgeschlagene Hinweis wird ergänzt“.<br />
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, 23.01.2013<br />
Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange: Nach unserem<br />
bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und<br />
Kunstdenkmalpflege von oben genannter Planung nicht betroffen.<br />
Bodendenkmalpflegerische Belange: Nach unserem bisherigen<br />
Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planung<br />
von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand.<br />
Wir weisen jedoch darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende<br />
Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische<br />
Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde<br />
gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Der vorgeschlagene Hinweis wird ergänzt.“<br />
Bayerisches Landesamt für Umwelt<br />
Das Landesamt verweist darauf, dass der Mutterboden vor<br />
Vergeudung zu schützen ist und bei den Erdarbeiten sachgemäß<br />
mit dem Bodenmaterial umgegangen wird.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der<br />
Erschließung beachtet.“<br />
e-on<br />
Die e-on gibt Hinweise zur Erschließung des Baugebietes mit<br />
Gas und Strom (z.B. Abstände, Erschließungsvereinbarung<br />
für Gas, rechtzeitige Koordinierung der Arbeiten, Schutzzonen<br />
usw.)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der<br />
Erschließung beachtet.“<br />
Dt. Telekom<br />
Die Telekom bittet mit in die Begründung mit aufzunehmen,<br />
dass ausreichende Trassen für die Telekommunikationslinien<br />
vorzusehen sind und bei Baumpflanzungen ein entsprechendes<br />
Merkblatt zu beachten ist. Zudem sollten die<br />
Baumaßnahmen rechtzeitig also mindestens drei Monate<br />
vor Baubeginn koordiniert werden.