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April - Gemeinde Sengenthal

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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

und schätzen. Durch seine aufrichtige, freundliche Art und<br />

stete Hilfsbereitschaft hat er auch bei mir persönlich einen<br />

hohen Stellenwert als Freund eingenommen. Lieber Helmut<br />

Wild, auch ich persönlich werde Dich vermissen.<br />

Wir fühlen mit der Familie des Verstorbenen. Wir fühlen mit<br />

euch den großen Verlust, den ihr zu bewältigen habt, und<br />

wir hoffen mit euch, dass euch die Kraft zur Zukunft ohne<br />

den Mittelpunkt eurer Familie gegeben sein möge.<br />

Wir werden Herrn Helmut Wild ein ehrendes Andenken bewahren.“<br />

Behandlung von Bauanträgen<br />

und Bauvoranfragen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

Zum Bauantrag der Gebr. Holzammer, Am Ursprung 9,<br />

92369 <strong>Sengenthal</strong>, zur Errichtung einer Trafo-Station auf<br />

dem Grundstück Fl.Nr. 1009/3 Gmkg. <strong>Sengenthal</strong>, erteilt die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> das Einvernehmen ohne Einwendungen.“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

Zum Bauantrag des Herrn Rainer Wild, Schlierfermühle 2,<br />

92369 <strong>Sengenthal</strong>, zum Neubau eines Schweinemaststalles<br />

mit Futterraum und Güllegrube auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />

1747 Gmkg. Forst in Schlierfermühle, erteilt die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sengenthal</strong> das Einvernehmen ohne Einwendungen.“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

Zum Bauantrag des Herrn Joachim Geiger, Badstr. 17a,<br />

92318 Neumarkt i.d.OPf., zum Neubau eines Wohnhauses<br />

mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573 Gmkg. Stauf in<br />

Buchberg, Buchenstraße 12, erteilt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

das Einvernehmen ohne Einwendungen.“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

Zum Bauantrag des Herrn Johann Pfeiffer, Hs.Nr.36 ,92369<br />

<strong>Sengenthal</strong>, zum Neubau von 12 Fertiggaragen auf dem<br />

Grundstück Fl.Nr. 679 Gmkg. <strong>Sengenthal</strong> in <strong>Sengenthal</strong> bei<br />

Hs.Nr. 23, erteilt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> das Einvernehmen<br />

ohne Einwendungen.“<br />

Behandlung von Bauvoranfragen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Der Bauvoranfrage des Herrn Xaver Mederer, Brunhildstr.<br />

30, 92318 Neumarkt i.d.OPf., zum Neubau eines Wohnhauses<br />

mit zwei eigenständigen Wohneinheiten und Garagen<br />

auf dem Grudnstück Fl.Nr. 1182/4 Gmkg. Stauf in Buchberg,<br />

Kanalweg 14, wird von Seiten der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sengenthal</strong> unter folgenden Maßgaben zugestimmt<br />

- die Garagen sind so anzuordnen, dass diese außerhalb der<br />

im Bebauungsplan festgesetzten Anbauverbotszone liegen;<br />

- der Antragsteller die Erschließungsaufwendungen zu tragen<br />

hat, die durch die geplante Grundstücksteilung verursacht<br />

werden.“<br />

Bebauungsplan für das Baugebiet<br />

<strong>Sengenthal</strong> „Kirchweg IV“;<br />

a) Behandlung der Stellungnahmen und Anregungen<br />

aus der Beteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB<br />

b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

A. Behandlung der Anregungen der Öffentlichkeit<br />

gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger<br />

öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3<br />

Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf<br />

<strong>Sengenthal</strong> „Kirchweg IV“ eingegangenen Stellungnahmen,<br />

Anregungen und Einwendungen werden vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

<strong>Sengenthal</strong> wie folgt behandelt und abgewogen:<br />

Landratsamt Neumarkt, Bauamt, 18.02.2013<br />

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen<br />

Bedenken gegen die Planung. Die Eingriffsfläche wird<br />

in Kategorie I-II eingeordnet. Aufgrund der fehlenden Bestandsbewertung<br />

anhand der einzelnen Schutzgüter kann<br />

diese Einstufung nicht nachvollzogen und deshalb auch<br />

nicht bestätigt werden. Aussagen zum Artenschutz sind<br />

noch zu ergänzen.<br />

Auf dem für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Grundstück<br />

Fl.Nr. 119 Gmkg. <strong>Sengenthal</strong> sind bereits einige Maßnahmen<br />

(Radwege und Baugebietsausweisungen) abgebucht.<br />

Laut Ökoflächenkataster ist die Fläche bereits<br />

vollständig belegt, so dass keine Restfläche für o.g. Planung<br />

mehr zur Verfügung steht. Das in den Planunterlagen genannte<br />

Ökokonto-Guthaben von 3782 qm Fläche ist nicht<br />

nachvollziehbar.<br />

Bei dem Grundstück Fl.Nr. 608/2 Gmkg. <strong>Sengenthal</strong> ist noch<br />

zu überprüfen, ob eine Aufwertung durch Grünlandextensivierung<br />

möglich ist. Eine Bestandsaufnahme liegt den Unterlagen<br />

nicht bei.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Die detaillierte Eingriffsermittlung wird nach erfolgter Bestandsaufnahme<br />

noch ergänzt. Die Ausgleichsfläche wird<br />

geändert. Soweit das Grundstück Fl.Nr. 608/2, Gemark. <strong>Sengenthal</strong><br />

für den Ausgleich nicht ausreicht, wird das<br />

Grundstück Fl.Nr. 1368, Gemark. Stauf verwendet. Die übrige<br />

Fläche dieses Grundstückes wird in das Ökokonto der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> aufgenommen.“<br />

Landratsamt Neumarkt, Techn. Umweltschutz/<br />

Staatl. Abfallrecht, 06.02.2013<br />

Auf das geplante Baugebiet wirken verschiedene Lärmquellen<br />

ein; diese bzw. deren Ursachen sind<br />

- Industriegelände Firma Bögl<br />

- Straßenverkehr (B 299, GVS B 299 alt)<br />

- Schienenverkehr (Bahnstrecke Nürnberg-Regensburg)<br />

Die Einwirkungen dieser Lärmquellen sind zu berechnen und<br />

zu bewerten.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />

„Im Gutachten des Ing.Büros Herzing vom 12.02.2001 zum<br />

Baugebiet „Kirchweg III“ wird zusammenfassend ausgeführt,<br />

dass „…die Anforderungen an den Schallschutz auch<br />

ohne Lärmschutzmaßnahmen erfüllt [sind].“ Die Beurteilung

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