April - Gemeinde Sengenthal
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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
und schätzen. Durch seine aufrichtige, freundliche Art und<br />
stete Hilfsbereitschaft hat er auch bei mir persönlich einen<br />
hohen Stellenwert als Freund eingenommen. Lieber Helmut<br />
Wild, auch ich persönlich werde Dich vermissen.<br />
Wir fühlen mit der Familie des Verstorbenen. Wir fühlen mit<br />
euch den großen Verlust, den ihr zu bewältigen habt, und<br />
wir hoffen mit euch, dass euch die Kraft zur Zukunft ohne<br />
den Mittelpunkt eurer Familie gegeben sein möge.<br />
Wir werden Herrn Helmut Wild ein ehrendes Andenken bewahren.“<br />
Behandlung von Bauanträgen<br />
und Bauvoranfragen<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
Zum Bauantrag der Gebr. Holzammer, Am Ursprung 9,<br />
92369 <strong>Sengenthal</strong>, zur Errichtung einer Trafo-Station auf<br />
dem Grundstück Fl.Nr. 1009/3 Gmkg. <strong>Sengenthal</strong>, erteilt die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> das Einvernehmen ohne Einwendungen.“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
Zum Bauantrag des Herrn Rainer Wild, Schlierfermühle 2,<br />
92369 <strong>Sengenthal</strong>, zum Neubau eines Schweinemaststalles<br />
mit Futterraum und Güllegrube auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />
1747 Gmkg. Forst in Schlierfermühle, erteilt die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Sengenthal</strong> das Einvernehmen ohne Einwendungen.“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
Zum Bauantrag des Herrn Joachim Geiger, Badstr. 17a,<br />
92318 Neumarkt i.d.OPf., zum Neubau eines Wohnhauses<br />
mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573 Gmkg. Stauf in<br />
Buchberg, Buchenstraße 12, erteilt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />
das Einvernehmen ohne Einwendungen.“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
Zum Bauantrag des Herrn Johann Pfeiffer, Hs.Nr.36 ,92369<br />
<strong>Sengenthal</strong>, zum Neubau von 12 Fertiggaragen auf dem<br />
Grundstück Fl.Nr. 679 Gmkg. <strong>Sengenthal</strong> in <strong>Sengenthal</strong> bei<br />
Hs.Nr. 23, erteilt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> das Einvernehmen<br />
ohne Einwendungen.“<br />
Behandlung von Bauvoranfragen<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Der Bauvoranfrage des Herrn Xaver Mederer, Brunhildstr.<br />
30, 92318 Neumarkt i.d.OPf., zum Neubau eines Wohnhauses<br />
mit zwei eigenständigen Wohneinheiten und Garagen<br />
auf dem Grudnstück Fl.Nr. 1182/4 Gmkg. Stauf in Buchberg,<br />
Kanalweg 14, wird von Seiten der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Sengenthal</strong> unter folgenden Maßgaben zugestimmt<br />
- die Garagen sind so anzuordnen, dass diese außerhalb der<br />
im Bebauungsplan festgesetzten Anbauverbotszone liegen;<br />
- der Antragsteller die Erschließungsaufwendungen zu tragen<br />
hat, die durch die geplante Grundstücksteilung verursacht<br />
werden.“<br />
Bebauungsplan für das Baugebiet<br />
<strong>Sengenthal</strong> „Kirchweg IV“;<br />
a) Behandlung der Stellungnahmen und Anregungen<br />
aus der Beteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB<br />
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />
A. Behandlung der Anregungen der Öffentlichkeit<br />
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger<br />
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3<br />
Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf<br />
<strong>Sengenthal</strong> „Kirchweg IV“ eingegangenen Stellungnahmen,<br />
Anregungen und Einwendungen werden vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>Sengenthal</strong> wie folgt behandelt und abgewogen:<br />
Landratsamt Neumarkt, Bauamt, 18.02.2013<br />
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen<br />
Bedenken gegen die Planung. Die Eingriffsfläche wird<br />
in Kategorie I-II eingeordnet. Aufgrund der fehlenden Bestandsbewertung<br />
anhand der einzelnen Schutzgüter kann<br />
diese Einstufung nicht nachvollzogen und deshalb auch<br />
nicht bestätigt werden. Aussagen zum Artenschutz sind<br />
noch zu ergänzen.<br />
Auf dem für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Grundstück<br />
Fl.Nr. 119 Gmkg. <strong>Sengenthal</strong> sind bereits einige Maßnahmen<br />
(Radwege und Baugebietsausweisungen) abgebucht.<br />
Laut Ökoflächenkataster ist die Fläche bereits<br />
vollständig belegt, so dass keine Restfläche für o.g. Planung<br />
mehr zur Verfügung steht. Das in den Planunterlagen genannte<br />
Ökokonto-Guthaben von 3782 qm Fläche ist nicht<br />
nachvollziehbar.<br />
Bei dem Grundstück Fl.Nr. 608/2 Gmkg. <strong>Sengenthal</strong> ist noch<br />
zu überprüfen, ob eine Aufwertung durch Grünlandextensivierung<br />
möglich ist. Eine Bestandsaufnahme liegt den Unterlagen<br />
nicht bei.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Die detaillierte Eingriffsermittlung wird nach erfolgter Bestandsaufnahme<br />
noch ergänzt. Die Ausgleichsfläche wird<br />
geändert. Soweit das Grundstück Fl.Nr. 608/2, Gemark. <strong>Sengenthal</strong><br />
für den Ausgleich nicht ausreicht, wird das<br />
Grundstück Fl.Nr. 1368, Gemark. Stauf verwendet. Die übrige<br />
Fläche dieses Grundstückes wird in das Ökokonto der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> aufgenommen.“<br />
Landratsamt Neumarkt, Techn. Umweltschutz/<br />
Staatl. Abfallrecht, 06.02.2013<br />
Auf das geplante Baugebiet wirken verschiedene Lärmquellen<br />
ein; diese bzw. deren Ursachen sind<br />
- Industriegelände Firma Bögl<br />
- Straßenverkehr (B 299, GVS B 299 alt)<br />
- Schienenverkehr (Bahnstrecke Nürnberg-Regensburg)<br />
Die Einwirkungen dieser Lärmquellen sind zu berechnen und<br />
zu bewerten.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sengenthal</strong> beschloss:<br />
„Im Gutachten des Ing.Büros Herzing vom 12.02.2001 zum<br />
Baugebiet „Kirchweg III“ wird zusammenfassend ausgeführt,<br />
dass „…die Anforderungen an den Schallschutz auch<br />
ohne Lärmschutzmaßnahmen erfüllt [sind].“ Die Beurteilung