Symbol für eine PDF-Datei - Bad Homburg
Symbol für eine PDF-Datei - Bad Homburg
Symbol für eine PDF-Datei - Bad Homburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ausblick<br />
Die wohnungswirtschaftlichen Fördermaßnahmen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v. d. Höhe, einschließlich<br />
der Grundsubventionierung im Rahmen der Generalmietverhältnisse, hatten im<br />
Berichtszeitraum <strong>eine</strong>n Umfang von insgesamt 1.405.550,18 €. Davon entfielen 216.400,-- € auf<br />
ausgegebene Darlehen und 1.189.150,18 € auf r<strong>eine</strong> Zuschüsse.<br />
Die Richtlinien des Darlehensprogramms für familiengerechtes Wohnen sind mit Wirkung vom<br />
01.01.2013 dahingehend geändert worden, dass nunmehr auch Familien oder Alleinstehende mit<br />
nur <strong>eine</strong>m Kind die Förderung für den Erwerb <strong>eine</strong>r Immobilie in <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe<br />
erhalten können. Das von der Stadt angebotene Darlehensprogramm wird je nach Entwicklung<br />
des Zinsniveaus auf dem allgem<strong>eine</strong>n Kapitalmarkt mehr oder weniger stark nachgefragt. Bei<br />
steigenden Zinsen ist die Nachfrage deutlich größer als in Zeiten günstiger Darlehenskonditionen.<br />
Da die Förderung privat genutzten Wohneigentums zur verstärkten Eigentumsbildung<br />
führt, trägt diese auch zur Entlastung des Mietwohnungsmarktes bei.<br />
In den Wohnanlagen Oberste Gärten und Frölingstraße können frei werdende Wohnungen sehr<br />
zeitnah weitervermietet werden. Insbesondere in den Obersten Gärten muss wegen der Probleme<br />
in der Vergangenheit bei Wiederbelegung ein besonders großes Augenmerk auf <strong>eine</strong><br />
ausgewogene Mieterstruktur gelegt werden.<br />
Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen wird sich in den nächsten 20 Jahren nur sehr<br />
moderat verringern. Bis zum Jahr 2034 fallen 120 Wohneinheiten aus der Mietpreis- und<br />
Belegungsbindung, wobei die größte Verringerung 2017 mit dem Wegfall von 68 Wohnungen<br />
eintritt.<br />
Mit der Föderalismusreform I im September 2006 haben die Länder die ausschließliche<br />
Gesetzgebungskompetenz in wesentlichen Teilen des Wohnungswesens, vor allem für das Recht<br />
der Wohnraumförderung, erhalten. Das Bundesrecht galt zunächst fort, kann jedoch durch<br />
Landesrecht ersetzt werden.<br />
Der Hessische Landtag hat am 13.12.2012 das Hessische Wohnraumförderungsgesetz (HWoFG)<br />
beschlossen und damit von s<strong>eine</strong>m Recht zur eigenen Gesetzgebung Gebrauch gemacht. Das<br />
HWoFG, welches am 01.01.2013 in Kraft trat, ersetzt das Wohnraumförderungsgesetz des<br />
Bundes und schafft damit die Grundlage für <strong>eine</strong> soziale Wohnraumförderung, die den künftigen<br />
Wohnungsbericht 2012 21