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5. Wohngeld<br />
Sowohl Mieter als auch Eigentümer selbstgenutzten Wohnraumes können auf der Grundlage des<br />
Wohngeldgesetzes zu den Kosten <strong>eine</strong>n finanziellen Zuschuss erhalten. Dieses staatliche<br />
Wohngeld wird anspruchsberechtigten Mietern als „Mietzuschuss“, Eigentümern als „Lastenzuschuss“<br />
gewährt. Die Höhe des Wohngeldes, dessen Kosten von Bund und Ländern je zur<br />
Hälfte getragen werden, ist abhängig von der Familiengröße, den berücksichtigungsfähigen<br />
Wohnkosten und der Einkommenshöhe.<br />
Durch Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts vom 24.09.2008 wurde das Wohngeldgesetz<br />
mit Wirkung vom 01.01.2009 neu gefasst. Es erhielt <strong>eine</strong> völlig neue Struktur. Die Leistungen<br />
wurden nicht nur verbessert, sondern es wurde auch <strong>eine</strong> Vielzahl von inhaltlichen Änderungen<br />
vorgenommen. Dadurch ist die Zahl der Antragsteller bis zum Jahr 2011 sehr stark gestiegen (um<br />
mehr als 130 %).<br />
Trotz des Rückgangs der Anträge im Jahr 2012, war die Bearbeitung insgesamt aufwändiger. Hier<br />
wird deutlich, wie schnell sich die Lebens- und Einkommensverhältnisse der Wohngeldbezieher-<br />
Haushalte teilweise verändern. Die Aufnahme <strong>eine</strong>s befristeten Arbeitsverhältnisses, <strong>eine</strong><br />
zeitweise Inanspruchnahme anderer ergänzender Sozialleistungen, ein Wohnungswechsel, die<br />
Verringerung des Einkommens, die Geburt <strong>eine</strong>s Kindes oder die Hinzunahme <strong>eine</strong>s weiteren<br />
Haushaltsmitgliedes sind maßgebliche Faktoren, deren Veränderung im Laufe <strong>eine</strong>s<br />
Bewilligungszeitraumes (i.d.R. 12 Monate) die Zahl der durchzuführenden Berechnungen erhöht.<br />
Das Wohngeldrecht enthält zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Regelungen, die zur Folge<br />
haben, dass sich die Berechnung des Anspruchs vielfach aufwändig und kompliziert gestaltet. So<br />
nimmt beispielsweise die Ermittlung der Einkommenssituation von großen Haushaltgemeinschaften<br />
viel Zeit in Anspruch.<br />
Der Beratungs- und Informationsbedarf zum Wohngeld ist sehr hoch - sowohl die<br />
durchschnittlichen Vorsprachen im Amt als auch die telefonischen Beratungen sind konstant<br />
höher als die Zahl der eingehenden Anträge. Grund hierfür sind die gesetzlichen Bestimmungen,<br />
die <strong>eine</strong> Antragstellung kompliziert machen. Frühere Wohngeldbezieher haben möglicherweise<br />
k<strong>eine</strong>n Anspruch mehr und mitunter ist es finanziell günstiger, Wohngeld zu beantragen und auf<br />
<strong>eine</strong> andere Transferleistung zu verzichten.<br />
Darüber hinaus wurden noch Berechnungen für 219 Antragssteller durchgeführt, die jeweils zu<br />
<strong>eine</strong>m Ablehnungsbescheid führten.<br />
Wohnungsbericht 2012 13