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5. Wohngeld<br />

Sowohl Mieter als auch Eigentümer selbstgenutzten Wohnraumes können auf der Grundlage des<br />

Wohngeldgesetzes zu den Kosten <strong>eine</strong>n finanziellen Zuschuss erhalten. Dieses staatliche<br />

Wohngeld wird anspruchsberechtigten Mietern als „Mietzuschuss“, Eigentümern als „Lastenzuschuss“<br />

gewährt. Die Höhe des Wohngeldes, dessen Kosten von Bund und Ländern je zur<br />

Hälfte getragen werden, ist abhängig von der Familiengröße, den berücksichtigungsfähigen<br />

Wohnkosten und der Einkommenshöhe.<br />

Durch Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts vom 24.09.2008 wurde das Wohngeldgesetz<br />

mit Wirkung vom 01.01.2009 neu gefasst. Es erhielt <strong>eine</strong> völlig neue Struktur. Die Leistungen<br />

wurden nicht nur verbessert, sondern es wurde auch <strong>eine</strong> Vielzahl von inhaltlichen Änderungen<br />

vorgenommen. Dadurch ist die Zahl der Antragsteller bis zum Jahr 2011 sehr stark gestiegen (um<br />

mehr als 130 %).<br />

Trotz des Rückgangs der Anträge im Jahr 2012, war die Bearbeitung insgesamt aufwändiger. Hier<br />

wird deutlich, wie schnell sich die Lebens- und Einkommensverhältnisse der Wohngeldbezieher-<br />

Haushalte teilweise verändern. Die Aufnahme <strong>eine</strong>s befristeten Arbeitsverhältnisses, <strong>eine</strong><br />

zeitweise Inanspruchnahme anderer ergänzender Sozialleistungen, ein Wohnungswechsel, die<br />

Verringerung des Einkommens, die Geburt <strong>eine</strong>s Kindes oder die Hinzunahme <strong>eine</strong>s weiteren<br />

Haushaltsmitgliedes sind maßgebliche Faktoren, deren Veränderung im Laufe <strong>eine</strong>s<br />

Bewilligungszeitraumes (i.d.R. 12 Monate) die Zahl der durchzuführenden Berechnungen erhöht.<br />

Das Wohngeldrecht enthält zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Regelungen, die zur Folge<br />

haben, dass sich die Berechnung des Anspruchs vielfach aufwändig und kompliziert gestaltet. So<br />

nimmt beispielsweise die Ermittlung der Einkommenssituation von großen Haushaltgemeinschaften<br />

viel Zeit in Anspruch.<br />

Der Beratungs- und Informationsbedarf zum Wohngeld ist sehr hoch - sowohl die<br />

durchschnittlichen Vorsprachen im Amt als auch die telefonischen Beratungen sind konstant<br />

höher als die Zahl der eingehenden Anträge. Grund hierfür sind die gesetzlichen Bestimmungen,<br />

die <strong>eine</strong> Antragstellung kompliziert machen. Frühere Wohngeldbezieher haben möglicherweise<br />

k<strong>eine</strong>n Anspruch mehr und mitunter ist es finanziell günstiger, Wohngeld zu beantragen und auf<br />

<strong>eine</strong> andere Transferleistung zu verzichten.<br />

Darüber hinaus wurden noch Berechnungen für 219 Antragssteller durchgeführt, die jeweils zu<br />

<strong>eine</strong>m Ablehnungsbescheid führten.<br />

Wohnungsbericht 2012 13

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