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4. Städtischer Mietzuschuss<br />
Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt die Stadt<br />
<strong>eine</strong>n Mietzuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum, sofern k<strong>eine</strong> anderen staatlichen<br />
Mittel in Anspruch genommen werden oder ein Anspruch darauf bestünde. Die Zuschussgewährung<br />
erfolgt speziell an solche Mieter, deren Einkommen über den Grenzen für die<br />
Gewährung von staatlichem Wohngeld liegt.<br />
Zur umfassenden und sachgerechten Beratung der Antragsteller ist es erforderlich, stets <strong>eine</strong>n<br />
Abgleich mit den Bestimmung für das staatliche Wohngeld vorzunehmen und die Antragsteller<br />
zu beraten, auf welche finanzielle Hilfe ein Anspruch bestehen könnte. Insofern sind die auf<br />
Seite 13 getroffenen Aussagen bezüglich der Antragsbearbeitung auch hier zutreffend.<br />
Die Höhe des Mietzuschusses ist abhängig von der Familiengröße, den berücksichtigungsfähigen<br />
Wohnkosten und der Höhe des Familieneinkommens.<br />
Ohne dieses Programm wäre <strong>eine</strong> einkommensorientierte Förderung, insbesondere der Wohnanlagen<br />
„Oberste Gärten 3 – 65“ und „Frölingstraße 12 – 14“, nicht möglich.<br />
davon<br />
Gesamt Oberste<br />
Gärten<br />
Frölingstraße<br />
Anzahl der Mietzuschussempfänger<br />
davon<br />
187 (100 %) 25 (100 %) 8 (100 %)<br />
- 1 Personen-Haushalte 99 (52,9 %) 4 (16,0%) 5 (62,5 %)<br />
- 2 Personen-Haushalte 45 (24,1 %) 5 (20,0 %) 1 (12,5 %)<br />
- 3 Personen-Haushalte 22 (11,8 %) 6 (24,0 %) 1 (12,5 %)<br />
- 4 Personen-Haushalte 14 ( 7,5 %) 3 (12,0 %) 1 (12,5 %)<br />
- 5 u. mehr Personen-Haushalte 7 ( 3,7 %) 7 (28,0 %) -<br />
Mietzuschusshöhe 318.507,-- € 41.325,-- € 8.615,-- €<br />
Wohnungsbericht 2012 11