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Perspektivenwechsel in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland

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Wirtschafts- und Sozialpolitik<br />

WISO<br />

Diskurs<br />

Wir schlagen vor:<br />

Die Integrationspolitik sollte als eigenständige Abteilung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Bundesm<strong>in</strong>isterium verankert werden. Dies würde zum e<strong>in</strong>en das Thema<br />

endlich ernsthaft „an den Kab<strong>in</strong>ettstisch“ br<strong>in</strong>gen, und zum an<strong>der</strong>en<br />

auch das M<strong>in</strong>isterium für die Umsetzung <strong>der</strong> Politik zuständig<br />

machen, das sie auch formuliert hat.<br />

Als erste Option bietet sich u. E. e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> das Bundesm<strong>in</strong>isterium<br />

für Arbeit und Soziales an. Gesellschaftliche Teilhabe erfolgt<br />

<strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> nach wie vor <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie über Teilhabe auf dem<br />

Arbeitsmarkt. Gerade hier s<strong>in</strong>d Benachteiligungen aktuell zudem beson<strong>der</strong>s<br />

hoch. Durch diese neue Zuständigkeitsregelung ist auch e<strong>in</strong>e<br />

Verb<strong>in</strong>dung von Migrations- und Integrationspolitik leichter möglich.<br />

Wie oben ausgeführt (Perspektivwechsel 3) gehen wir von e<strong>in</strong>er stärkeren<br />

Neue<strong>in</strong>wan<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> Zukunft aus; neue Instrumente <strong>der</strong> arbeitsmarktbezogenen<br />

E<strong>in</strong>wan<strong>der</strong>ungssteuerung s<strong>in</strong>d nötig. Neben <strong>der</strong><br />

eigenen Umsetzung <strong>der</strong> Integrationspolitik wäre für das M<strong>in</strong>isterium<br />

entscheidend, den Gedanken <strong>der</strong> Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe<br />

auch <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit den an<strong>der</strong>en M<strong>in</strong>isterien voranzutreiben.<br />

Aus diesem Grund ist es wichtig, die Integrationspolitik bei<br />

e<strong>in</strong>em „starken“, durchsetzungsfähigen M<strong>in</strong>isterium anzusiedeln, das<br />

<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Bundesregierung über Verhandlungsmacht und E<strong>in</strong>fluss<br />

verfügt. Diese neue Zuordnung würde nicht nur <strong>der</strong> Ressortierung <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> entsprechen, son<strong>der</strong>n böte auch vielfältige<br />

fachpolitische Anknüpfungsmöglichkeiten. Das BMAS hat auch Erfahrungen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Projektför<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden<br />

und an<strong>der</strong>en freien Trägern.<br />

Fe<strong>der</strong>führung sollte<br />

im BMAS liegen<br />

Nötig wäre zudem e<strong>in</strong> Umbau <strong>der</strong> auslän<strong>der</strong>rechtlichen Zuständigkeiten<br />

im BMI. Die Auslegung und Weiterentwicklung des Aufenthaltsrechts<br />

sollte <strong>in</strong> Zukunft von <strong>der</strong> Prämisse „Wie können die Leute mit<br />

dem für sie besten Aufenthaltsstatus hier bleiben“ geleitet werden. E<strong>in</strong><br />

solcher Kulturwandel ersche<strong>in</strong>t möglich, wenn er von <strong>der</strong> Haus spitze<br />

gewollt und e<strong>in</strong>gefor<strong>der</strong>t wird. E<strong>in</strong>e vollständige Herauslösung des Auslän<strong>der</strong>-<br />

und Aufenthaltsrechts aus dem Innenm<strong>in</strong>isterium ersche<strong>in</strong>t<br />

aktuell nicht möglich.<br />

BMI weiter zuständig<br />

für Aufenthaltsrecht<br />

Geän<strong>der</strong>t werden müsste die Struktur und die Zuordnung des BAMF.<br />

Die auf Flüchtl<strong>in</strong>gsaufnahme und Flüchtl<strong>in</strong>gsschutz orientierten Arbeitse<strong>in</strong>heiten<br />

sollten im Zuständigkeitsbereich des BMI verbleiben,<br />

aber die für die Inte grationspolitik relevanten Arbeitse<strong>in</strong>heiten sollten<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong> neues beim Arbeits- und Sozialm<strong>in</strong>isterium angesiedeltes „Bundesamt<br />

für Integration“ überführt werden. Auch die Zuständigkeit für<br />

die Ausgestaltung und Umsetzung <strong>der</strong> Integrationskurse sollten dah<strong>in</strong><br />

verlagert werden.<br />

Zuständigkeiten des<br />

BAMF neu regeln<br />

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