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Perspektivenwechsel in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland

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WISO<br />

Diskurs<br />

Friedrich-Ebert-Stiftung<br />

Unzureichende Kompetenzen<br />

des Amtes <strong>der</strong><br />

Bundes-Integrationsbeauftragten<br />

Auf <strong>der</strong> Bundesebene ist das Amt <strong>der</strong> Integrationsbeauftragten im<br />

Bundeskanzleramt angesiedelt. Ausreichende Zuständigkeiten besitzt<br />

es aber nicht. Im Kern beschränkt sich die Tätigkeit <strong>der</strong> Integrationsstaatsm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />

auf die Funktion als „Ombudsmann“ bzw. „Ombudsfrau“<br />

für die E<strong>in</strong>gewan<strong>der</strong>ten. Die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die Hierarchie im<br />

Bundeskanzleramt schränkt die Möglichkeit, diese Rolle auch tatsächlich<br />

wahrzunehmen, deutlich e<strong>in</strong>. Zudem fehlt dem Amt e<strong>in</strong>e angemessene<br />

operative Zuständigkeit: Es ist zwar bei Gesetzes<strong>in</strong>itiativen<br />

beteiligt und kann <strong>der</strong> Bundesregierung Vorschläge machen und Stellungnahmen<br />

zuleiten, verfügt aber nicht über ausreichende eigene<br />

Mittel zur Umsetzung von Programmen und Initiativen, die über symbolisches<br />

Handeln h<strong>in</strong>ausgehen. Außerdem ist <strong>der</strong> Integrationsstaatsm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />

durch die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die Hierarchie des Bundeskanzleramtes<br />

die Möglichkeit zum offenen Konflikt mit an<strong>der</strong>en M<strong>in</strong>isterien<br />

weitgehend verstellt. Das Bundeskanzleramt ist e<strong>in</strong> koord<strong>in</strong>ierendes<br />

M<strong>in</strong>isterium, das für die politische Fe<strong>in</strong>abstimmung zwischen den<br />

Häusern sorgen muss, nicht aber <strong>in</strong> jede Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung um e<strong>in</strong>zelne<br />

Fragestellungen gehen kann.<br />

Momentan: BMI und<br />

BAMF zuständig<br />

Faktisch wird die Integrationspolitik auf Bundesebene im Bundes<strong>in</strong>nenm<strong>in</strong>isterium<br />

(BMI) bestimmt. Neben <strong>der</strong> Zuständigkeit für das<br />

Auslän<strong>der</strong>- und Aufenthaltsrecht sowie für das Staatsangehörigkeitsrecht<br />

verfügt das BMI mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

(BAMF) über e<strong>in</strong>e große nachgeordnete Behörde. Das BAMF ist<br />

u. a. für die Umsetzung von För<strong>der</strong>programmen und die Organisation<br />

<strong>der</strong> Integrationskurse zuständig und betreibt auch wissenschaftliche<br />

Forschung.<br />

Im Ergebnis wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> öffentlichen Wahrnehmung die Integrationspolitik<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung vor allem als Sicherheitspolitik wahrgenommen.<br />

Die Art <strong>der</strong> Durchführung von „Integrationsgipfel“ und<br />

„Islamgipfel“ haben zudem <strong>in</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit dazu beigetragen, das<br />

Thema Integrationspolitik vor allem mit „dem“ Islam zu verb<strong>in</strong>den.<br />

Zudem passt die Ressortierung auf Bundes- und auf Län<strong>der</strong>ebene nicht<br />

zusammen, was die Aushandlungsprozesse im fö<strong>der</strong>alen System erschwert.<br />

E<strong>in</strong> M<strong>in</strong>isterium, das entsprechend <strong>der</strong> <strong>in</strong> den Perspektivwechseln formulierten<br />

Kriterien Politik betreiben könnte, ist also auf Bundesebene<br />

nicht vorhanden. Die „Aufwertung“ des Amtes <strong>der</strong> Integrationsbeauftragten<br />

als Position im Kanzleramt ist über Symbolpolitik nicht h<strong>in</strong>ausgekommen.<br />

Die schwerpunktmäßige Verankerung von Integrationspolitik<br />

im Innenm<strong>in</strong>isterium führt zu e<strong>in</strong>er politischen Engführung des<br />

Themenspektrums.<br />

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