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Perspektivenwechsel in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland

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Wirtschafts- und Sozialpolitik<br />

WISO<br />

Diskurs<br />

7. Perspektivwechsel 5: Neuordnung <strong>der</strong> Organisation und <strong>der</strong><br />

Zuständigkeiten <strong>der</strong> Migrations- und Integrationspolitik ist erfor<strong>der</strong>lich<br />

Strukturen <strong>der</strong> Integrationspolitik<br />

Wer Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe politisch ernst nehmen<br />

will, muss sie strukturell wirkungsvoll verankern. Bei <strong>der</strong> Frage,<br />

wer für die Integrationspolitik zuständig se<strong>in</strong> soll, muss die Durchsetzungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Institution im Mittelpunkt stehen.<br />

Kriterium:<br />

Durchsetzungsfähigkeit<br />

Die Integrationspolitik ist <strong>in</strong> den letzten Jahren <strong>in</strong> öffentlichen Behörden<br />

und M<strong>in</strong>isterien stärker <strong>in</strong>stitutionell verankert worden. Dies gilt<br />

für alle Ebenen im fö<strong>der</strong>alen System. Bereits seit 1980 gab es beispielsweise<br />

<strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen mit den „RAA“ (Regionale Arbeitsstellen<br />

zur För<strong>der</strong>ung von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen aus Zuwan<strong>der</strong>erfamilien)<br />

Strukturen für die Integrationsarbeit vor Ort. In den Landesm<strong>in</strong>isterien<br />

bildeten sich seit den 1980er Jahren erste Referate und Gruppen mit<br />

Zuständigkeiten für <strong>in</strong>tegrationspolitische Themen. Mittlerweile führen<br />

<strong>in</strong> den meisten Bundeslän<strong>der</strong>n die für Integration zuständigen<br />

M<strong>in</strong>isterien diese Aufgabe auch <strong>in</strong> ihrer offiziellen Bezeichnung. Die<br />

konkreten Zuschnitte s<strong>in</strong>d dabei sehr unterschiedlich: In <strong>der</strong> Mehrzahl<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> ist Integration dem Arbeits- und/o<strong>der</strong> Sozialm<strong>in</strong>isterium<br />

zugeordnet. E<strong>in</strong> Bundesland, Baden-Württemberg, hat e<strong>in</strong> eigenständiges<br />

Integrationsm<strong>in</strong>isterium.<br />

Unterschiedliche<br />

Lösungen <strong>in</strong> den<br />

Län<strong>der</strong>n<br />

In <strong>der</strong> Regel haben diese Landesm<strong>in</strong>isterien gesetzgeberische und verwaltungstechnische<br />

Zuständigkeiten für die För<strong>der</strong>ung von Chancengleichheit<br />

und von zivilgesellschaftlichem Empowerment. Nur <strong>in</strong><br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz ist das für Integration zuständige M<strong>in</strong>isterium auch<br />

für das Auslän<strong>der</strong>- und Aufenthaltsrecht zuständig. Neben den M<strong>in</strong>isterien<br />

besteht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Bundeslän<strong>der</strong>n zudem die Position des „Integrationsbeauftragten“<br />

fort, <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en wurde dieses Amt <strong>in</strong> die Struktur<br />

des jeweils zuständigen M<strong>in</strong>isteriums e<strong>in</strong>gefügt.<br />

Gerade die für die rechtliche Situation von E<strong>in</strong>wan<strong>der</strong><strong>in</strong>nen und E<strong>in</strong>wan<strong>der</strong>ern<br />

und ihrer Nachkommen entscheidenden Gesetzesmaterien<br />

bef<strong>in</strong>den sich also i.d.R. außerhalb <strong>der</strong> Zuständigkeit <strong>der</strong> Integrationsm<strong>in</strong>isterien.<br />

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