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Satzung - Bayerisches Rotes Kreuz

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§ 8 Beweiserhebung und Verhandlung<br />

(1) Zu allen Beweiserhebungen und zur mündlichen Verhandlung ist der Betroffene zu<br />

laden mit dem Hinweis, dass die Beweiserhebung und Verhandlung auch in seiner<br />

Abwesenheit durchgeführt werden kann.<br />

(2) Die Verhandlungen der Schiedsgerichte sind nicht öffentlich.<br />

(3) Der Vorsitzende des Schiedsgerichts kann vorläufige Maßnahmen anordnen und abändern.<br />

§ 9 Vertretung<br />

Der Betroffene kann sich eines Beistandes oder Vertreters bedienen.<br />

§ 10 Zustellung der Entscheidung<br />

§ 11 Kosten<br />

Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist schriftlich auszufertigen, zu begründen, mit<br />

einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und dem Betroffenen und dem Antragsteller<br />

(§ 6) durch Einschreiben mit Rückschein zuzustellen.<br />

(1) Das Verfahren vor den Schiedsgerichten ist gebührenfrei. Auslagen werden dem Betroffenen<br />

und dem Antragsteller nicht erstattet. Die Kosten für einen Beistand oder<br />

Vertreter trägt der Betroffene selbst.<br />

(2) Das Schiedsgericht kann die ihm entstehenden Auslagen dem unterliegenden Teil<br />

auferlegen, wenn dies der Billigkeit entspricht. Sie sind ihm aufzuerlegen, wenn seine<br />

Rechtsverfolgung offenbar mutwillig war.<br />

§ 12 Rechtsbehelfe<br />

(1) Gegen die Entscheidung eines Schiedsgerichts beim Bezirksverband können der Beschwerdeführer<br />

oder die verfügende Stelle binnen einer Frist von einem Monat<br />

schriftliche Beschwerde zum Schiedsgericht beim Landesverband erheben. Die Frist<br />

beginnt mit dem Zugang der Entscheidung. Die Beschwerde muss innerhalb der Beschwerdefrist<br />

schriftlich begründet werden.<br />

(2) Gegen die Entscheidung des Landesschiedsgerichts, das auf den Ausschluss aus<br />

dem Bayerischen Roten <strong>Kreuz</strong> oder einer Rotkreuz-Gemeinschaft erkannt hat, ist der<br />

Verwaltungsrechtsweg offen.<br />

<strong>Bayerisches</strong> <strong>Rotes</strong> <strong>Kreuz</strong><br />

Die Präsidentin<br />

Christa Prinzessin von Thurn und Taxis<br />

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