Satzung - Bayerisches Rotes Kreuz
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(4) Die vom Haushaltsausschuss des Landesverbandes beschlossenen Haushaltsmittel<br />
sowie außerordentliche Einnahmen bewirtschaften die Landesgeschäftsstelle<br />
und die Bezirksgeschäftsstellen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />
Geschäftsführung selbst.<br />
§ 50 Geschäftsjahr<br />
VI. Revision<br />
Das Geschäftsjahr für das Bayerische Rote <strong>Kreuz</strong> ist das Kalenderjahr.<br />
§ 51 Verfahren<br />
(1) Die interne Revision des Bayerischen Roten <strong>Kreuz</strong>es ist als zentrale Stabsstelle<br />
bei der Landesgeschäftsstelle eingerichtet. Sie darf keine revisionsfremden<br />
Aufgaben wahrnehmen. Die Dienstaufsicht über den Leiter der internen<br />
Revision übt der Sprecher der Landesgeschäftsführer aus.<br />
(2) Die interne Revision nimmt ihre Aufgaben selbstständig und unabhängig<br />
wahr; sie plant ihre Prüfungen selbst; ein Weisungsrecht besteht nicht. Sie<br />
berichtet regelmäßig dem Präsidium, dem Revisionsausschuss sowie der<br />
Landesversammlung im Rahmen ihrer Tagung. Über wesentliche Feststellungen,<br />
insbesondere solche, die die Landesgeschäftsführung betreffen, ist<br />
der Präsident unverzüglich zu unterrichten.<br />
(3) Der Präsident, das Präsidium, der Revisionsausschuss sowie der Sprecher<br />
der Landesgeschäftsführer können in Abstimmung mit dem Leiter der internen<br />
Revision weitere Prüfungen anordnen.<br />
(4) Die interne Revision prüft alle Dienststellen und Einrichtungen des BRK sowie<br />
seine Tochtergesellschaften. Die Zuständigkeiten der internen Revision<br />
bei juristischen Personen nach § 2 Abs. 1 Ziff. 3 Buchst. r regelt sich nach<br />
den jeweiligen Vertragsbeziehungen zwischen diesen und dem Bayerischen<br />
Roten <strong>Kreuz</strong>.<br />
Bestehen eigene interne Revisionen, so haben diese eine Berichtspflicht gegenüber<br />
der BRK-Revision. Berichte von externen Prüfungen sind gleichfalls<br />
der BRK-Revision zur Kenntnis zu geben.<br />
(5) Die interne Revision prüft nach anerkannten Standards und einem mittelfristigen<br />
Prüfplan das Rechnungswesen, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie<br />
die Ordnungsmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung.<br />
Die interne Revision unterstützt die Organisation bei Erreichung ihrer Ziele,<br />
indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität<br />
des Risikomanagements, die Effektivität der Kontrollen und die Effektivität<br />
der Führungsprozesse und Überwachungsprozesse bewertet und verbessern<br />
hilft. Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung<br />
geltenden Vorschriften und Grundsätze.<br />
(6) Die jährliche Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreisverbände durch die interne<br />
Revision erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit<br />
des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsvorschriften.<br />
Diese Prüfberichte sind dem jeweils zuständigen Haushaltsausschuss<br />
vorzulegen.<br />
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