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Satzung - Bayerisches Rotes Kreuz

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- Zustimmung zur Einstellung und Entlassung von Personal der<br />

zweiten Führungsebene, insbesondere Heimleiter, Rettungsdienstleiter,<br />

Leiter der Sozialen Dienste<br />

- Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Kreisverbandes<br />

- Kontrolle des Kreisgeschäftsführers<br />

(2) Der Vorstand ist in der Regel drei Mal jährlich durch den Vorsitzenden<br />

einzuberufen. § 20 Abs. 4 bleibt unberührt.<br />

(3) Der Vorsitzende ist verpflichtet, den Vorstand einzuberufen, wenn<br />

mehr als die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes dies verlangt.<br />

§ 30 Beschließender Ausschuss<br />

Der Vorstand kann zur selbstständigen Entscheidung über bestimmte Aufgabengebiete<br />

einen beschließenden Ausschuss bilden. Über dessen Tätigkeit<br />

ist der Vorstand in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten.<br />

§ 31 Kreisgeschäftsführer<br />

(1) In jedem Kreisverband ist ein Kreisgeschäftsführer vom Vorstand mit<br />

einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden<br />

stimmberechtigten Mitglieder hauptamtlich anzustellen. Hierbei hat<br />

der Bezirksgeschäftsführer ein Vorschlagsrecht. Das nähere<br />

Verfahren regelt die Rahmengeschäftsordnung für die Kreisverbände.<br />

(2) Der Kreisgeschäftsführer kann vom Vorstand mit einer Mehrheit von<br />

zwei Drittel seiner anwesenden stimmberechtigten Mitglieder im<br />

Benehmen mit dem Bezirksgeschäftsführer entlassen werden.<br />

(3) Dienstvorgesetzter des Kreisgeschäftsführers ist der Vorsitzende des<br />

Kreisverbandes, unbeschadet des fachlichen Weisungsrechts des<br />

Bezirksgeschäftsführers (vgl. § 43 Abs. 5).<br />

§ 32 Aufgaben des Kreisgeschäftsführers<br />

(1) Der Kreisgeschäftsführer führt die Geschäfte des Kreisverbandes im<br />

Rahmen der durch den Vorstand bestimmten strategischen Ausrichtung<br />

selbstständig und eigenverantwortlich. Er hat insbesondere folgende<br />

Aufgaben:<br />

- Durchführung des operativen Geschäfts<br />

- fristgerechte Erstellung des Jahresabschlusses<br />

- fristgerechte Erstellung des Haushaltsplanes / Wirtschaftsplanes<br />

- Erstellung, Entwicklung und Umsetzung der örtlichen Strategie<br />

- Erstellung der Finanz-, Liquiditäts- und Investitionsplanung<br />

- Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes, der Richtlinien des<br />

Landesvorstandes und der Weisungen des Bezirksgeschäftsführers<br />

- Vermögensangelegenheiten<br />

- Personalangelegenheiten einschließlich Einstellung und Entlassung<br />

des hauptberuflichen Personals<br />

- Organisation der Kreisgeschäftsstelle.<br />

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