Satzung - Bayerisches Rotes Kreuz
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verband. Er hat über die von ihm vorgenommenen Beschlüsse die<br />
Mitgliederversammlung des betroffenen Kreisverbandes zu unterrichten.<br />
(5) Das Nähere regelt die Geschäftsordnung für die Haushaltsausschüsse<br />
(§ 14 Abs. 1 Ziff. 11).<br />
§ 28 Zusammensetzung des Kreisvorstandes<br />
(1) Der Vorstand des Kreisverbandes besteht aus folgenden Mitgliedern:<br />
- dem Vorsitzenden,<br />
- dem ersten und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden,<br />
- dem Chefarzt,<br />
- dem stellvertretenden Chefarzt,<br />
- dem Schatzmeister,<br />
- dem stellvertretenden Schatzmeister,<br />
- dem Justiziar,<br />
- je zwei Vertretern der Rotkreuz-Gemeinschaften,<br />
- weiteren bis zu fünf vom Vorstand berufenen Persönlichkeiten,<br />
die für die Rotkreuz-Arbeit von besonderer Bedeutung sind; der<br />
Vorstand kann in seiner konstituierenden Sitzung die Zahl der berufenen<br />
Persönlichkeiten auf bis zu acht erhöhen,<br />
- dem Kreisgeschäftsführer mit beratender Stimme.<br />
(2) Ist mindestens einer der zwei Vertreter einer Rotkreuz-Gemeinschaft<br />
verhindert, so wird er durch einen nach den Ordnungen der jeweiligen<br />
Rotkreuz-Gemeinschaften bestimmten Abwesenheitsvertreter vertreten.<br />
(3) Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte einen Konventionsbeauftragten,<br />
soweit nicht der Justitiar diese Aufgabe wahrnimmt.<br />
(4) Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein.<br />
(5) Der Vorsitzende kann den stellvertretenden Vorsitzenden über die<br />
Abwesenheitsvertretung hinaus einvernehmlich besondere Aufgaben<br />
übertragen.<br />
§ 29 Aufgaben des Kreisvorstandes<br />
(1) Der Vorstand leitet den Kreisverband und bestimmt die strategische<br />
Ausrichtung des Kreisverbandes unter Beachtung der §§ 14, 17 und<br />
26 und beschließt über wichtige Fragen des Kreisverbandes.<br />
Er ist insbesondere zuständig für:<br />
- Beschlussfassung über die örtliche Strategie (Jahresplanung)<br />
- Aufstellung der Finanz-, Liquiditäts- und Investitionsplanung<br />
- Aufstellung des Haushaltsplanes / Wirtschaftsplanes<br />
- Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
- Einstellung und Entlassung des Kreisgeschäftsführers und seines<br />
Stellvertreters<br />
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