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Satzung - Bayerisches Rotes Kreuz

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verband. Er hat über die von ihm vorgenommenen Beschlüsse die<br />

Mitgliederversammlung des betroffenen Kreisverbandes zu unterrichten.<br />

(5) Das Nähere regelt die Geschäftsordnung für die Haushaltsausschüsse<br />

(§ 14 Abs. 1 Ziff. 11).<br />

§ 28 Zusammensetzung des Kreisvorstandes<br />

(1) Der Vorstand des Kreisverbandes besteht aus folgenden Mitgliedern:<br />

- dem Vorsitzenden,<br />

- dem ersten und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden,<br />

- dem Chefarzt,<br />

- dem stellvertretenden Chefarzt,<br />

- dem Schatzmeister,<br />

- dem stellvertretenden Schatzmeister,<br />

- dem Justiziar,<br />

- je zwei Vertretern der Rotkreuz-Gemeinschaften,<br />

- weiteren bis zu fünf vom Vorstand berufenen Persönlichkeiten,<br />

die für die Rotkreuz-Arbeit von besonderer Bedeutung sind; der<br />

Vorstand kann in seiner konstituierenden Sitzung die Zahl der berufenen<br />

Persönlichkeiten auf bis zu acht erhöhen,<br />

- dem Kreisgeschäftsführer mit beratender Stimme.<br />

(2) Ist mindestens einer der zwei Vertreter einer Rotkreuz-Gemeinschaft<br />

verhindert, so wird er durch einen nach den Ordnungen der jeweiligen<br />

Rotkreuz-Gemeinschaften bestimmten Abwesenheitsvertreter vertreten.<br />

(3) Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte einen Konventionsbeauftragten,<br />

soweit nicht der Justitiar diese Aufgabe wahrnimmt.<br />

(4) Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein.<br />

(5) Der Vorsitzende kann den stellvertretenden Vorsitzenden über die<br />

Abwesenheitsvertretung hinaus einvernehmlich besondere Aufgaben<br />

übertragen.<br />

§ 29 Aufgaben des Kreisvorstandes<br />

(1) Der Vorstand leitet den Kreisverband und bestimmt die strategische<br />

Ausrichtung des Kreisverbandes unter Beachtung der §§ 14, 17 und<br />

26 und beschließt über wichtige Fragen des Kreisverbandes.<br />

Er ist insbesondere zuständig für:<br />

- Beschlussfassung über die örtliche Strategie (Jahresplanung)<br />

- Aufstellung der Finanz-, Liquiditäts- und Investitionsplanung<br />

- Aufstellung des Haushaltsplanes / Wirtschaftsplanes<br />

- Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

- Einstellung und Entlassung des Kreisgeschäftsführers und seines<br />

Stellvertreters<br />

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