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GBR und WEG - unirep - Humboldt-Universität zu Berlin

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Universitätsrepetitorium der<br />

HUMBOLDT UNIVERSITÄT ZU BERLIN<br />

3. Divergenz von Teilungserklärung <strong>und</strong> Bauausführung<br />

Die Erben des A ließen sein Gr<strong>und</strong>stück in Wohnungseigentum<br />

aufteilen, <strong>und</strong> zwar so, dass darauf drei Einfamilienhäuser entstehen<br />

sollten. Sie verkauften die Wohnungseigentumsrechte an drei Erwerber<br />

A, B <strong>und</strong> C, die sich verpflichteten, die Gebäude entsprechende dem<br />

Aufteilungsplan <strong>zu</strong> bauen. A <strong>und</strong> C taten das. C errichtete ein Gebäude,<br />

das nicht dem Aufteilungsplan entsprach, weil er andere Vorstellungen<br />

hatte <strong>und</strong> ihm die Erben <strong>zu</strong>gesagt hatten, den Aufteilungsplan <strong>zu</strong><br />

ändern. Zu dieser Änderung kam es nicht. B baute auch anders als es<br />

die Änderung vorgesehen hatte. Dabei kam er A <strong>zu</strong> nahe, der sich aber<br />

erst nach Errichtung beschwerte <strong>und</strong> nun Beseitigung verlangt. Zu<br />

Recht? (BGH NJW 2004, 1798)<br />

J. Schmidt-Räntsch, Gr<strong>und</strong>buch <strong>und</strong> Wohnungseigentum, 18.2.2013<br />

11<br />

Universitätsrepetitorium der<br />

HUMBOLDT UNIVERSITÄT ZU BERLIN<br />

Fallbeispiel<br />

V teilt sein Gr<strong>und</strong>stück in Wohnungseigentum auf <strong>und</strong> lässt darauf ein<br />

Gebäude mit vier Wohnungen errichten. Bei der Bauausführung werden<br />

im Obergeschoss eine Trennwand <strong>und</strong> eine Tür vergessen. Das führt<br />

da<strong>zu</strong>, dass die eine Wohnung ein besonders großes Wohnzimmer <strong>und</strong><br />

der anderen Wohnung das Studio fehlt, das sie nach dem<br />

Aufteilungsplan haben sollte. Bei dem Verkauf beider Wohnungen an K<br />

1 (gr. Whg.) <strong>und</strong> K 2 (kl. Whg.) <strong>und</strong> dem Voll<strong>zu</strong>g dieses Vertrags im<br />

Gr<strong>und</strong>buch bleibt der Fehler unbemerkt. Ungeklärt sind die<br />

Vorstellungen von V, K 1 <strong>und</strong> K 2 bei dem Erwerb. K 2 verlangt von K 1<br />

Herausgabe <strong>und</strong> Räumung „seines“ Studios. Zu Recht? (BGHZ 177,<br />

338)<br />

J. Schmidt-Räntsch, Gr<strong>und</strong>buch <strong>und</strong> Wohnungseigentum, 18.2.2013<br />

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