Wortprotokoll - Deutscher Bundestag
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nicht, wenn es sich um Planstellen oder Dauerstellen handelt. Es wird überwiegend<br />
in Befristung ohne sachlichen Grund oder in Einzelfälle mit Sachgrund nach<br />
dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ausgeschrieben. Eine Konsequenz aus dieser<br />
Befristungspraxis ist die Schwierigkeit, auch in der Forschung qualifizierte Fachkräfte<br />
zu gewinnen. Aufgrund des prognostizierten Fachkräftemangels wird sich<br />
diese Situation unserer Meinung nach in Zukunft noch verschärfen.<br />
Ganz erheblich ist der Nachteil für die weiblichen Beschäftigten im Anwendungsbereich<br />
des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Im Gegensatz zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz<br />
werden hier die befristeten Arbeitsverträge nicht um<br />
Mutterschutz und Elternzeiten verlängert. Es kann durchaus sein, dass sie dann<br />
nach Ende des Vertrages Hartz IV beantragen müssen. Die Betriebs- und Personalräte<br />
der AGBR fordern deshalb die Politik auf, der ausufernden Befristungspraxis<br />
mit folgenden Maßnahmen entgegenzutreten:<br />
Aufhebung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz;<br />
Wegfall der sachgrundlosen Befristung nach Teilzeit- und Befristungsgesetz;<br />
Tarifliche Regelung zur Befristung;<br />
die Einführung einer Befristungsquote und Vertragslaufzeiten sollen<br />
zwei bis drei Jahre nicht unterschreiten (Ausnahmen sind die bereits<br />
erwähnten Überbrückungsverträge);<br />
die befristeten Arbeitsverträge bei Drittmittelprojekten sollen an die Projektlaufzeit<br />
gekoppelt werden und im Anwendungsbereich des Teilzeitund<br />
Befristungsgesetzes sollen die familiären Komponenten (Mutterschutz<br />
und Elternzeit) angerechnet werden.<br />
Wir sind der Meinung, die außeruniversitären Forschungseinrichtungen dürfen<br />
sich nicht als sogenannte wissenschaftliche Durchlauferhitzer verstehen, sondern<br />
Arbeitgeber und Zuwendungsgeber müssen dafür Sorge tragen, dass die Leistung<br />
von Beschäftigten nicht durch die Instabilität von Arbeitsverträgen beeinträchtigt<br />
wird und sich daher dafür einsetzen, die Beschäftigungsbedingungen für die Be-<br />
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Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />
Öffentliche Anhörung zum Thema „Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Perspektiven für<br />
den wissenschaftlichen Nachwuchs“<br />
105. Sitzung, 12. Juni 2013