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Wortprotokoll - Deutscher Bundestag

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nicht, wenn es sich um Planstellen oder Dauerstellen handelt. Es wird überwiegend<br />

in Befristung ohne sachlichen Grund oder in Einzelfälle mit Sachgrund nach<br />

dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ausgeschrieben. Eine Konsequenz aus dieser<br />

Befristungspraxis ist die Schwierigkeit, auch in der Forschung qualifizierte Fachkräfte<br />

zu gewinnen. Aufgrund des prognostizierten Fachkräftemangels wird sich<br />

diese Situation unserer Meinung nach in Zukunft noch verschärfen.<br />

Ganz erheblich ist der Nachteil für die weiblichen Beschäftigten im Anwendungsbereich<br />

des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Im Gegensatz zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz<br />

werden hier die befristeten Arbeitsverträge nicht um<br />

Mutterschutz und Elternzeiten verlängert. Es kann durchaus sein, dass sie dann<br />

nach Ende des Vertrages Hartz IV beantragen müssen. Die Betriebs- und Personalräte<br />

der AGBR fordern deshalb die Politik auf, der ausufernden Befristungspraxis<br />

mit folgenden Maßnahmen entgegenzutreten:<br />

Aufhebung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz;<br />

Wegfall der sachgrundlosen Befristung nach Teilzeit- und Befristungsgesetz;<br />

Tarifliche Regelung zur Befristung;<br />

die Einführung einer Befristungsquote und Vertragslaufzeiten sollen<br />

zwei bis drei Jahre nicht unterschreiten (Ausnahmen sind die bereits<br />

erwähnten Überbrückungsverträge);<br />

die befristeten Arbeitsverträge bei Drittmittelprojekten sollen an die Projektlaufzeit<br />

gekoppelt werden und im Anwendungsbereich des Teilzeitund<br />

Befristungsgesetzes sollen die familiären Komponenten (Mutterschutz<br />

und Elternzeit) angerechnet werden.<br />

Wir sind der Meinung, die außeruniversitären Forschungseinrichtungen dürfen<br />

sich nicht als sogenannte wissenschaftliche Durchlauferhitzer verstehen, sondern<br />

Arbeitgeber und Zuwendungsgeber müssen dafür Sorge tragen, dass die Leistung<br />

von Beschäftigten nicht durch die Instabilität von Arbeitsverträgen beeinträchtigt<br />

wird und sich daher dafür einsetzen, die Beschäftigungsbedingungen für die Be-<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />

Öffentliche Anhörung zum Thema „Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Perspektiven für<br />

den wissenschaftlichen Nachwuchs“<br />

105. Sitzung, 12. Juni 2013

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