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Wortprotokoll - Deutscher Bundestag

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förderung durch die DFG ist neben dem Satzungsauftrag auch eines der wichtigsten Ziele im<br />

Pakt für Forschung und Innovation. Hierzu gehören eine Ausweitung des Förderangebots<br />

ebenso wie der Ausbau des Beratungs- und Betreuungsangebots für den wissenschaftlichen<br />

Nachwuchs. In beiden Bereichen hat die DFG in den letzten Jahren deutliche Verbesserungen<br />

erzielen können.<br />

Für die Phase bis zum Abschluss der Promotion haben die Hochschulen in Zusammenarbeit<br />

mit der DFG durch Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen zahlreiche individuelle und<br />

innovative Konzepte mit Zuschnitt auf das jeweilige Forschungsfeld und das Umfeld der<br />

Hochschule entwickelt. Das Programm der Graduiertenschulen hat in besonderem Maße die<br />

Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbessert, Forschungsdynamik erzeugt<br />

und zur internationalen Sichtbarkeit der deutschen Universitäten beigetragen. Die Universitäten<br />

haben die Programmanregung erfolgreich aufgenommen und in eigene Maßnahmen zur<br />

Errichtung und zum Betrieb von überfachlichen Dachstrukturen überführt.<br />

Um gerade in dieser Phase das Bewusstsein der Hochschullehrenden für ihre individuelle<br />

Verantwortung für die Betreuung und Beratung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler<br />

zu stärken, sollte der Abschluss von Betreuungsvereinbarungen übergreifend<br />

zur Regel werden. In diesen sollen die sich aus dem Betreuungsverhältnis ergebenden<br />

grundlegenden Anforderungen an Betreuende und Doktoranden festgehalten werden. Das<br />

Betreuungskonzept sollte auch Maßnahmen zur Unterstützung der weiteren Karriereplanung<br />

beinhalten. Diese und weitere umfassende Empfehlungen zu einer adäquaten und verbindlichen<br />

Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Denkschrift zur guten wissenschaftlichen<br />

Praxis hat der Senat der DFG in der Sitzung am 14. März 2013 verabschiedet 1 .<br />

In den 237 von der DFG geförderten Graduiertenkollegs und den 45 Graduiertenschulen mit<br />

insgesamt rund 5.000 Promovierenden steht das Instrument der Betreuungsvereinbarung zur<br />

Verfügung und wird vielfach genutzt. Auch in den weiteren koordinierten Verfahren der DFG<br />

wie den Sonderforschungsbereichen und Exzellenzclustern mit insgesamt rund 7.000 Promovierenden<br />

werden im Rahmen der Nachwuchskonzepte zunehmend Betreuungsvereinbarungen<br />

abgeschlossen. Diese Entwicklung begrüßt die DFG. Idealiter sollten mit allen Promovierenden<br />

auch außerhalb der strukturierten Doktorandenförderung Betreuungsvereinbarungen<br />

geschlossen werden. Hierdurch werden befristete Anstellungsverhältnisse auf eine<br />

inhaltliche und verlässliche Grundlage gestellt. Insbesondere käme die grundsätzliche Differenzierung<br />

nach dem Grund der Beschäftigung zum Tragen.<br />

1 Die Vorschläge werden am 3. Juli 2013 der Mitgliederversammlung der DFG zur Beratung und Verabschiedung<br />

vorgelegt.<br />

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