Wortprotokoll - Deutscher Bundestag

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19.01.2014 Aufrufe

54 ßerdem, weil Sie jedes Landesgesetz natürlich durch sämtliche Kontroll- und Verwaltungsmechanismen absichern müssen. Wenn man das ganze Geld zusammennehmen würde, was wir in diesem archaischen Föderalismus ausgeben, könnten wir lässig, die Probleme der Hochschulfinanzierung lösen. Den Satz nehme ich notfalls zurück. Vorsitzende: Wir haben sieben Fragemeldungen für die zweite Runde und vierzig Minuten Zeit. Ich bitte dieses bei den Fragen mit zu berücksichtigen, damit die Sachverständigen auch die Chance haben, noch die Fragen zu beantworten. Damit zunächst Herr Dr. Feist. Abg. Dr. Thomas Feist (CDU/CSU): Vielen Dank Frau Vorsitzende. Meine Frage geht an Sie, Herr Hofmann. Wir haben in unserem hervorragenden Antrag „Exzellente Perspektiven für den Wissenschaftlichen Nachwuchs“ auch davon geschrieben, dass wir angelehnt an die Associate-Professuren auch solche Modelle in Deutschland erproben wollen. Die TU-München macht das. Meine Fragen an Sie, welche Widerstände haben Sie im universitären Bereich gehabt? Zweitens, warum gibt es das nur an der TU- München und nicht woanders? Können Sie vielleicht für Ihr Projekt noch mal so werben, dass andere Universitäten sich daran beteiligen? Vorsitzende: Herr Dr. Rossmann. Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Die eine Frage geht an Frau Dzwonnek. Sie formulieren von Seiten der DFG, dass gleichwohl überlegt werden könnte, bei befristet beschäftigtem wissenschaftlichen Personal eine vertragliche Laufzeit von mindestens zwei Jahren vorzusehen. Ich wollte es gerne klarer haben. Ist die DFG dafür, dass das im Wissenschafts- __________________________________________________________________________________________ Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Öffentliche Anhörung zum Thema „Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ 105. Sitzung, 12. Juni 2013

55 zeitvertragsgesetz geändert wird oder ist sie nicht dafür? Denn eine so bedeutende Organisation wie die DFG muss sich nicht in Diplomatie an der Stelle äußern. Das zweite: Ich wollte den Kollegen von ver.di gern fragen, was die Präzisierung der Unterstützung für Familien angeht, ob das wirklich so weit gehen muss, dass allein das Kriterium einer Hausgemeinschaft mit einem Kind ausreicht, oder ob man dort nicht klarere Rechtsverhältnisse braucht, weil es sonst tatsächlich sehr schwierig nachher zu operationalisieren ist, und das auch in dem, was Dr. Jongmanns vorhin gesagt hatte. Nochmal konkret: Ihre Vorstellungen von Familienkomponente und Familienförderung, so dass es auch handhabbar ist. Vorsitzende: Herr Schulz bitte. Abg. Swen Schulz (Spandau) (SPD): Herr Prof. Olbertz, ich finde die Blockade von drei Ländern auch ganz schrecklich, was die Verfassungsdiskussion anbetrifft. Ich weiß auch, dass Sie gern mit uns gemeinsam weitere Schritte gehen wollen, um das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich aufzuheben. Aber, Herr Prof. Olbertz, auch das als Hinweis: Mit dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen § 91 b bekommen wir das von Ihnen geforderte Hochschulrahmenrecht nicht. Da müssen wir deutlich mehr machen. Ich möchte aber Prof. Olbertz und Frau Dzwonnek noch einmal konkreter fragen. Der Wissenschaftsbereich ist ja bereits mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz arbeitsrechtlich gegenüber den anderen Bereichen privilegiert. Das muss man sich immer noch einmal in Erinnerung rufen. Denn wir sagen, die Wissenschaft, das ist ein besonderer Bereich, in welchem es eine besondere Dynamik gibt, der auch das Arbeitsrecht Rechnung tragen muss. Aber natürlich müssen dann diejenigen, die Arbeitsverträge machen, mit diesem Privileg auch verantwortlich umgehen. Deswegen meine Frage an Sie beide, inwieweit die von uns vorgeschlagenen Än- __________________________________________________________________________________________ Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Öffentliche Anhörung zum Thema „Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ 105. Sitzung, 12. Juni 2013

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ßerdem, weil Sie jedes Landesgesetz natürlich durch sämtliche Kontroll- und<br />

Verwaltungsmechanismen absichern müssen.<br />

Wenn man das ganze Geld zusammennehmen würde, was wir in diesem archaischen<br />

Föderalismus ausgeben, könnten wir lässig, die Probleme der Hochschulfinanzierung<br />

lösen. Den Satz nehme ich notfalls zurück.<br />

Vorsitzende:<br />

Wir haben sieben Fragemeldungen für die zweite Runde und vierzig Minuten<br />

Zeit. Ich bitte dieses bei den Fragen mit zu berücksichtigen, damit die Sachverständigen<br />

auch die Chance haben, noch die Fragen zu beantworten. Damit zunächst<br />

Herr Dr. Feist.<br />

Abg. Dr. Thomas Feist (CDU/CSU):<br />

Vielen Dank Frau Vorsitzende. Meine Frage geht an Sie, Herr Hofmann. Wir haben<br />

in unserem hervorragenden Antrag „Exzellente Perspektiven für den Wissenschaftlichen<br />

Nachwuchs“ auch davon geschrieben, dass wir angelehnt an die<br />

Associate-Professuren auch solche Modelle in Deutschland erproben wollen. Die<br />

TU-München macht das. Meine Fragen an Sie, welche Widerstände haben Sie im<br />

universitären Bereich gehabt? Zweitens, warum gibt es das nur an der TU-<br />

München und nicht woanders? Können Sie vielleicht für Ihr Projekt noch mal so<br />

werben, dass andere Universitäten sich daran beteiligen?<br />

Vorsitzende:<br />

Herr Dr. Rossmann.<br />

Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD):<br />

Die eine Frage geht an Frau Dzwonnek. Sie formulieren von Seiten der DFG, dass<br />

gleichwohl überlegt werden könnte, bei befristet beschäftigtem wissenschaftlichen<br />

Personal eine vertragliche Laufzeit von mindestens zwei Jahren vorzusehen.<br />

Ich wollte es gerne klarer haben. Ist die DFG dafür, dass das im Wissenschafts-<br />

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Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />

Öffentliche Anhörung zum Thema „Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Perspektiven für<br />

den wissenschaftlichen Nachwuchs“<br />

105. Sitzung, 12. Juni 2013

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