Wortprotokoll - Deutscher Bundestag

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19.01.2014 Aufrufe

38 Änderungen darauf hinwirken kann, dass man auf die vertragliche Regellaufzeit von mindestens zwei Jahren hinausgeht. Wir würden das in der DFG in unseren Förderformaten natürlich auch entsprechend unterstützen. Zu den einzelnen weiteren Vorschlägen möchte ich hier eigentlich gar nichts sagen. Ich glaube, dass die Gründe von allen, die ich bisher gehört habe, schon hinlänglich benannt worden sind. Ich kann nur versichern, dass wir mit unserem wissenschaftspolitischen Ansatz, den wir aber nur in der Drittmittelfinanzierung auch wirklich stabilisieren können, nur einen Teil der Hochschulwirklichkeit unterstützen und das wir in dem Teil aber jedenfalls ein Vorbild schaffen wollen, ein Modell, das die prekäre Situation der Kurzzeitbefristungen auch abmildert. Vielen Dank. Vorsitzende: Herzlichen Dank. Wir kommen damit in die Berichterstatterrunde. Mit Blick auf die fortgeschrittene Zeit schlage ich den Kolleginnen und Kollegen vor, auf lange einführende Statements vor der Einleitung der Frage zu verzichten. Umso mehr haben wir die Chance, dass wir auch fragen können. Wir haben das Thema untereinander ja mehrfach beraten, nur noch nicht öffentlich, so dass wir unseren Sachverständigen möglichst die Chance geben, noch weiteres zu dem, was sie gesagt haben, zu ergänzen. Es beginnt mit dieser Runde für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Schipanski. Abg. Tankred Schipanski (CDU/CSU): Vielen Dank Frau Vorsitzende. Dennoch müssen wir natürlich zu unseren Fragen hinführen. Aber ich werde das selbstverständlich in der gebotenen Kürze machen. Ich möchte an Frau Dzwonnek anschließen, welche gesagt hat, neben dem klassischen Professor muss es ein weiteres Modell geben. Ich bin dankbar, dass Prof. Hofmann von der TU-München das auch dargestellt hat. Was es gibt, Associate- Professor, Assistant-Professor, hier eine Idee, die auch teilweise aufgegriffen wird, die unsere Fraktion auch vorgeschlagen hat. Der Antrag liegt Ihnen allen vor. Das __________________________________________________________________________________________ Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Öffentliche Anhörung zum Thema „Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ 105. Sitzung, 12. Juni 2013

39 ist sehr schön, sehr erfreulich. Prof. Hofmann hat auch dieses Engagement in verschiedenen Programmen des Bundes genannt, wie wir hier auf den wissenschaftlichen Nachwuchs ein ganzes Stück einarbeiten. Herr Dr. Keller von der GEW erwähnt richtigerweise die Mindestvertragslaufzeiten. Auch bin ich froh, dass hier heute von den Sachverständigen angesprochen wird, dass dieser Code of Conduct, den es bei Helmholtz, bei der HRK, bei der MPG gibt, diese Leitlinien zur Ausgestaltung, die eigentlich im Rahmen der Selbstverpflichtung bereits existieren. Ich denke, das ist ein ganz wichtiges Argument heute. Dann darf ich überleiten zur der Frage an Frau Dzwonnek. Wir haben selbst von ver.di gehört, was mich heute ganz überrascht hat, dass die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes eigentlich gar nicht geeignet ist, um auf diese Personalstruktur, auf Karrierepfade in irgendeiner Art und Weise einzuwirken und weiterzuentwickeln. Sie schlagen in Ihrer Stellungnahme vor, Frau Dzwonnek, dass die eigentliche richtige Adresse hier der Landeshochschulgesetzgeber ist, der eigentlich das richtige Instrument hat, Planungssicherheit bei Personalstruktur und Karrierepfaden herzustellen. Sie sprechen hier von einer Dienstherreneigenschaft, die schrittweise an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu übertragen ist. Das wäre mal sehr spannend, wenn Sie das noch ausführen könnten. Ich darf meine zweite Frage an Herrn Prof. Olbertz richten, welcher das auch etwas grundlegender, auch mit Hinblick auf die Finanzierung der Hochschulen, angesprochen hat. Herr Prof. Olbertz, habe ich Sie richtig verstanden, dass natürlich eine Grundgesetzänderung im Sinne des Artikel 91 b, den die Koalitionsfraktionen, auch die Bundesregierung vorgeschlagen haben, wo wir eine massive Blockadehaltung im Bundesrat haben, mehr Planungssicherheit bringen könnte, dass das auch ganz konkrete Auswirkungen haben könnte unter den Stichworten Karrierepfad, Planungssicherheit für Hochschulen, aber auch für die betroffenen Nachwuchswissenschaftler selber? Vielen Dank. __________________________________________________________________________________________ Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Öffentliche Anhörung zum Thema „Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ 105. Sitzung, 12. Juni 2013

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ist sehr schön, sehr erfreulich. Prof. Hofmann hat auch dieses Engagement in verschiedenen<br />

Programmen des Bundes genannt, wie wir hier auf den wissenschaftlichen<br />

Nachwuchs ein ganzes Stück einarbeiten. Herr Dr. Keller von der GEW erwähnt<br />

richtigerweise die Mindestvertragslaufzeiten. Auch bin ich froh, dass hier<br />

heute von den Sachverständigen angesprochen wird, dass dieser Code of<br />

Conduct, den es bei Helmholtz, bei der HRK, bei der MPG gibt, diese Leitlinien<br />

zur Ausgestaltung, die eigentlich im Rahmen der Selbstverpflichtung bereits existieren.<br />

Ich denke, das ist ein ganz wichtiges Argument heute.<br />

Dann darf ich überleiten zur der Frage an Frau Dzwonnek. Wir haben selbst von<br />

ver.di gehört, was mich heute ganz überrascht hat, dass die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes<br />

eigentlich gar nicht geeignet ist, um auf diese Personalstruktur,<br />

auf Karrierepfade in irgendeiner Art und Weise einzuwirken und<br />

weiterzuentwickeln. Sie schlagen in Ihrer Stellungnahme vor, Frau Dzwonnek,<br />

dass die eigentliche richtige Adresse hier der Landeshochschulgesetzgeber ist, der<br />

eigentlich das richtige Instrument hat, Planungssicherheit bei Personalstruktur<br />

und Karrierepfaden herzustellen. Sie sprechen hier von einer Dienstherreneigenschaft,<br />

die schrittweise an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen<br />

zu übertragen ist. Das wäre mal sehr spannend, wenn Sie das noch<br />

ausführen könnten.<br />

Ich darf meine zweite Frage an Herrn Prof. Olbertz richten, welcher das auch etwas<br />

grundlegender, auch mit Hinblick auf die Finanzierung der Hochschulen,<br />

angesprochen hat. Herr Prof. Olbertz, habe ich Sie richtig verstanden, dass natürlich<br />

eine Grundgesetzänderung im Sinne des Artikel 91 b, den die Koalitionsfraktionen,<br />

auch die Bundesregierung vorgeschlagen haben, wo wir eine massive Blockadehaltung<br />

im Bundesrat haben, mehr Planungssicherheit bringen könnte, dass<br />

das auch ganz konkrete Auswirkungen haben könnte unter den Stichworten Karrierepfad,<br />

Planungssicherheit für Hochschulen, aber auch für die betroffenen<br />

Nachwuchswissenschaftler selber? Vielen Dank.<br />

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Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />

Öffentliche Anhörung zum Thema „Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Perspektiven für<br />

den wissenschaftlichen Nachwuchs“<br />

105. Sitzung, 12. Juni 2013

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