Wortprotokoll - Deutscher Bundestag
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Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beziehen, auch, um nicht zu viele Wiederholungen<br />
zu produzieren. Denn vieles könnte ich einfach nur noch einmal unterstreichen.<br />
Wir begrüßen vorausgeschickt das gewachsene Problembewusstsein, das sich in<br />
der Vielzahl von Beratungen, von Anträgen, die dieses Haus in den letzten Jahren<br />
erarbeitet hat, ausdrückt. Daraus wird aus meiner Sicht auch deutlich, dass wir<br />
einen dringenden Reformbedarf im wissenschaftlichen Qualifikations- und Erwerbssystem<br />
haben, und das hat auch der „Bundesbericht Wissenschaftlicher<br />
Nachwuchs“ (BuWiN) mustergültig noch einmal herausgearbeitet. Ich muss die<br />
Zahlen im Einzelnen nicht nennen, Sie haben sie alle gelesen. Der schrumpfende<br />
Anteil der Professuren am Bereich der Gesamtbeschäftigten, dem inzwischen fast<br />
25 Prozent nebenberuflich Beschäftigte gegenüber stehen, und dazwischen eingeklemmt<br />
die Vielzahl der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />
von denen nur noch jeder/jede Zehnte eine Dauerstelle hat. Dabei lässt sich der<br />
Anspruch, der an eine wissenschaftliche Laufbahn zu stellen wäre, auf zwei einfache<br />
Begriffe bringen: Planbarkeit und Transparenz. Beides buchstabiert sich an<br />
verschiedenen Stellen einer solchen Karriere unterschiedlich aus. Für Doktoranden<br />
als realistischer Befristungshorziont, der tatsächlich realistisch macht, die<br />
Promotion noch abzuschließen, für Post-Docs dagegen tatsächlich als klarer Weg<br />
in eine dauerhafte wissenschaftliche Position. Wir sind aber gegenwärtig von beidem<br />
sehr weit entfernt.<br />
Damit wäre ich bei der Perspektive des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Die<br />
Gewerkschaft ver.di unterstützt eine Reform dieses Gesetzes nachdrücklich und<br />
unterstützt auch den vorliegende Entwurf für eine Reform nachdrücklich. Freilich<br />
ist von einer solchen Reform nicht die grundlegende Veränderung zu erwarten,<br />
die ich eben angesprochen habe; vor allem deshalb, weil so etwas im Rahmen eines<br />
auf Zeitverträge bezogenen Gesetzes gar nicht zu regeln ist. Das ist klar. Aber,<br />
daraus kann man trotzdem die richtige Konsequenz ziehen, manche Dinge zu öffnen,<br />
um an anderer Stelle Lösungen zu finden. Sie ahnen, ich spreche natürlich<br />
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Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />
Öffentliche Anhörung zum Thema „Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Perspektiven für<br />
den wissenschaftlichen Nachwuchs“<br />
105. Sitzung, 12. Juni 2013