Wortprotokoll - Deutscher Bundestag
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1<br />
Stellungnahme der AGBR 1<br />
zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />
des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es am 12. Juni 2013<br />
zum Thema<br />
Wissenschaftszeitvertragsgesetz und<br />
Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs<br />
abgegeben von<br />
Karin Bordasch<br />
Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Max-Planck-Gesellschaft<br />
Die Betriebs- und Personalräte der AGBR setzen sich seit Jahren verstärkt mit den Folgen<br />
des stetig ansteigenden Anteils befristeter Arbeitsverträge aller Beschäftigten in den außeruniversitären<br />
Forschungseinrichtungen auseinander.<br />
Eine vom AGBR Ausschuss Vergütung und Personal über einen Zeitraum von zwei Jahren<br />
durchgeführte Erhebung bei allen in der AGBR vertretenen Forschungseinrichtungen hat<br />
gezeigt, der Anteil befristeter Arbeitsverträge hat mit der Erweiterung der gesetzlichen<br />
Möglichkeiten zur Befristung (Wissenschaftszeitvertragsgesetz, TeilzeitBefristungsGesetz)<br />
rasant zugenommen. „Befristungsauswüchse“ führen beispielsweise in Gesundheitszentren<br />
zu einem Befristungsgrad von rund 80%.<br />
Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Vertragslaufzeiten teilweise immer kürzer werden.<br />
In verschiedenen Forschungseinrichtungen haben ca. 40% der befristeten Arbeitsverträge<br />
eine Laufzeit von maximal einem halben Jahr. Befristungen zur Überbrückung (Anschlussverträge<br />
für Doktoranden und Auszubildende, Überbrückung bis zur Verlängerung von<br />
Drittmittelprojekten und Verträge von studentischen Hilfskräften) sind hiervon ausgenommen.<br />
Die mittleren Vertragslaufzeiten in einigen Einrichtungen liegen bei etwa einem Jahr.<br />
Arbeitsverträge für Drittmittelprojekte werden teilweise nur für eine Laufzeit von einem<br />
halben bis zu einem Jahr abgeschlossen bzw. verlängert, obwohl die Projekte für drei Jahre<br />
oder länger bewilligt wurden.<br />
Die Befristungsmöglichkeiten nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz haben z.B. auch<br />
zur Folge, dass wissenschaftlich Beschäftigte bis zu 20 Jahre mit mehreren aufeinanderfolgenden<br />
befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt sind. Folglich stehen für diesen Personenkreis<br />
die Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit einem Altersdurchschnitt von über 50 Lebensjahren<br />
mehr als schlecht.<br />
Es ist außerdem festzustellen, dass sich immer mehr junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler<br />
gezwungen sehen, aufgrund fehlender Perspektiven in die Industrie oder gar<br />
ins Ausland zu wechseln. Verantwortlich hierfür sind die immer kürzer werdenden Laufzeiten<br />
der Arbeitsverträge. Sie bieten keine Karrieremöglichkeiten, keine langfristige Lebensplanung<br />
und sind nicht familienfreundlich.<br />
1 Die ArbeitsGemeinschaft der Betriebs- und PersonalRäte der außeruniversitären Forschung – Fraunhofer-Gesellschaft (FhG),<br />
Hermann-von-Helmholtz-Gemeinschaft <strong>Deutscher</strong> Forschungszentren (HGF), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Leibniz-Gemeinschaft<br />
(WGL) – vertritt ca. 90.000 Beschäftigte in Forschung und Entwicklung