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Wortprotokoll - Deutscher Bundestag

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1<br />

Stellungnahme der AGBR 1<br />

zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />

des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es am 12. Juni 2013<br />

zum Thema<br />

Wissenschaftszeitvertragsgesetz und<br />

Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs<br />

abgegeben von<br />

Karin Bordasch<br />

Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Max-Planck-Gesellschaft<br />

Die Betriebs- und Personalräte der AGBR setzen sich seit Jahren verstärkt mit den Folgen<br />

des stetig ansteigenden Anteils befristeter Arbeitsverträge aller Beschäftigten in den außeruniversitären<br />

Forschungseinrichtungen auseinander.<br />

Eine vom AGBR Ausschuss Vergütung und Personal über einen Zeitraum von zwei Jahren<br />

durchgeführte Erhebung bei allen in der AGBR vertretenen Forschungseinrichtungen hat<br />

gezeigt, der Anteil befristeter Arbeitsverträge hat mit der Erweiterung der gesetzlichen<br />

Möglichkeiten zur Befristung (Wissenschaftszeitvertragsgesetz, TeilzeitBefristungsGesetz)<br />

rasant zugenommen. „Befristungsauswüchse“ führen beispielsweise in Gesundheitszentren<br />

zu einem Befristungsgrad von rund 80%.<br />

Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Vertragslaufzeiten teilweise immer kürzer werden.<br />

In verschiedenen Forschungseinrichtungen haben ca. 40% der befristeten Arbeitsverträge<br />

eine Laufzeit von maximal einem halben Jahr. Befristungen zur Überbrückung (Anschlussverträge<br />

für Doktoranden und Auszubildende, Überbrückung bis zur Verlängerung von<br />

Drittmittelprojekten und Verträge von studentischen Hilfskräften) sind hiervon ausgenommen.<br />

Die mittleren Vertragslaufzeiten in einigen Einrichtungen liegen bei etwa einem Jahr.<br />

Arbeitsverträge für Drittmittelprojekte werden teilweise nur für eine Laufzeit von einem<br />

halben bis zu einem Jahr abgeschlossen bzw. verlängert, obwohl die Projekte für drei Jahre<br />

oder länger bewilligt wurden.<br />

Die Befristungsmöglichkeiten nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz haben z.B. auch<br />

zur Folge, dass wissenschaftlich Beschäftigte bis zu 20 Jahre mit mehreren aufeinanderfolgenden<br />

befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt sind. Folglich stehen für diesen Personenkreis<br />

die Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit einem Altersdurchschnitt von über 50 Lebensjahren<br />

mehr als schlecht.<br />

Es ist außerdem festzustellen, dass sich immer mehr junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler<br />

gezwungen sehen, aufgrund fehlender Perspektiven in die Industrie oder gar<br />

ins Ausland zu wechseln. Verantwortlich hierfür sind die immer kürzer werdenden Laufzeiten<br />

der Arbeitsverträge. Sie bieten keine Karrieremöglichkeiten, keine langfristige Lebensplanung<br />

und sind nicht familienfreundlich.<br />

1 Die ArbeitsGemeinschaft der Betriebs- und PersonalRäte der außeruniversitären Forschung – Fraunhofer-Gesellschaft (FhG),<br />

Hermann-von-Helmholtz-Gemeinschaft <strong>Deutscher</strong> Forschungszentren (HGF), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Leibniz-Gemeinschaft<br />

(WGL) – vertritt ca. 90.000 Beschäftigte in Forschung und Entwicklung

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