Name 1 - BMW Deutschland

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19.01.2014 Aufrufe

AGB LZM Stand 26.11.2013 8. Die Stornierung einer Buchung ist für den Mieter kostenfrei, wenn sie mindestens 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit erfolgt. In allen anderen Fällen ist der Vermieter berechtigt, einen Tagessatz zuzüglich der Logistikkosten von München zum vereinbarten Zustellort zu berechnen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. 9. Der Vermieter informiert den Mieter, wenn das gewünschte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Mieter kann diese Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf ein anderes Fahrzeug umbuchen. 10. Der Vermieter ist berechtigt, den vereinbarten Mietpreis sowie die vereinbarten Verrechnungssätze für Mehrkilometer entsprechend anzupassen, wenn sich während der Mietzeit die Kfz-Versicherungsprämien, Kfz-Steuern oder die Mehrwertsteuer erhöhen oder neue fahrzeugbezogene Steuern eingeführt werden. Sofern sich die monatliche Mietrate um mehr als 5% erhöht, kann der Mieter durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung den Mietvertrag kündigen. Dieses Kündigungsrecht gilt nicht für einen Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei Wegfall oder Reduzierung der genannten Prämien bzw. Steuern hat der Mieter einen entsprechenden Anpassungsanspruch zu seinen Gunsten. III. Übergabe & Benutzung 1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs mindestens 18 Jahre alt sein. Für alle BMW Modelle mit mehr als 200 PS gilt ein Mindestalter von 21 Jahren und eine mindestens dreijährige Fahrerlaubnis. Für alle BMW Modelle mit Modellbezeichnung größer 35i/d und BMW Z4 sDrive35is gilt ein Mindestalter von 25 Jahren und eine mindestens fünfjährige Fahrerlaubnis. Der Mieter hat bei Übergabe des Fahrzeugs einen zur Führung des Fahrzeugs erforderlichen, im Inland gültigen Führerschein, sowie einen Personalausweis/Reisepass vorzulegen. Im Falle von Buchungen mit Kreditkarte muss das bei der Buchung genutzte Zahlungsmittel vorgelegt werden. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Das Fahrzeug wird in optisch und technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Entspricht ein Fahrzeug nicht diesem Zustand, ist dies bei der Übergabe des Fahrzeugs im beigefügten, stets auszufüllenden Car Report festzuhalten. 2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Solange das Fahrzeug abgestellt wird, sind sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, insbesondere ist das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen, das Lenkradschloss einzurasten und bei einem Cabrio das Verdeck zu schließen. Der Mieter ist verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeuges Fahrzeugschlüssel und –papiere an sich zu nehmen und für Dritte unzugänglich aufzubewahren. Öl*-, Wasserstand* und Reifendruck sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren (*nicht bei Elektrofahrzeugen). Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für die sich daraus ergebenden Schäden. Fleetlevel + Services GmbH Georg-Brauchle-Ring 50 80788 München T +49 (0) 89 • 99822 • 540 F +49 (0) 89 • 99823 • 570 info@fleetlevel.com www.fleetlevel.com Geschäftsführer Marion Klett Christoph Wibbeke Bankverbindung Deutsche Bank AG München BLZ 700 700 10 Konto-Nr. 153 04 35 00 IBAN DE 54 7007 0010 0153 0435 00 BIC DEUTDEMMXXX Sitz der Gesellschaft Stuttgart HRB 249 54 USt-IdNr. DE 814 169 374 Steuer-Nr. 143/102/60259

AGB LZM Stand 26.11.2013 Der Mieter hat die in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen auf Kosten des Vermieters zum vorgeschriebenen Zeitpunkt ausführen zu lassen. 3. Das Führen des Fahrzeugs durch dritte Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass jeder Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und die Bedingungen zum Mindestalter erfüllt. 4. Der Mieter hat den Handlungsanweisungen in der Betriebsanleitung Folge zu leisten, dies gilt insbesondere für Elektrofahrzeuge. Folge zu leisten. Elektrofahrzeuge haben keine Betriebs- und Antriebsgeräusche, wodurch sie für Fußgänger nicht wahrnehmbar sind. Daher ist eine erhöhte Aufmerksamkeit des Mieters erforderlich. Bei einem Unfall muss der Mieter die Polizei/Feuerwehr darauf hinweisen, dass ein Elektrofahrzeug in den Unfall verwickelt ist. 5. Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Bei einem schuldhaften Verstoß hiergegen ist der Vermieter berechtigt, eine Pauschale i.H.v. 150,00 EUR geltend zu machen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt es unbenommen, einen über die Pauschale hinausgehenden Schaden geltend zu machen. 6. Der Vermieter berechtigt und verpflichtet den Mieter, etwaige gewährleistungsrelevante Mängel unverzüglich dem nächstgelegenen BMW / MINI Servicebetrieb und oder Handelsbetrieb anzuzeigen und von diesem – in Notfällen von einer anderen vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt – auf Kosten des Vermieters nachbessern zu lassen. Verletzt der Mieter diese Verpflichtung, verliert er sein Recht zur Minderung des Mietpreises. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung hat der Mieter den Vermieter unverzüglich schriftlich zu unterrichten. 7. Ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters darf der Mieter weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. 8. Die Benutzung des Fahrzeuges ist auf Fahrten und Aufenthalte innerhalb Europas beschränkt. IV. Verhalten bei Schadenfall/Reparaturen 1. Im Schadenfall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Reparaturen darf der Mieter nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchführen lassen. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall dem Vermieter zu. 2. Bei jedem Schadenfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall, mögliche Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden polizeilich aufgenommen werden. Beweismittel (Zeugen, Spuren) sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten zu notieren, sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen Aufklärung der Schadensursache und des –hergangs gehört. Dem Mieter ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Fleetlevel + Services GmbH Georg-Brauchle-Ring 50 80788 München T +49 (0) 89 • 99822 • 540 F +49 (0) 89 • 99823 • 570 info@fleetlevel.com www.fleetlevel.com Geschäftsführer Marion Klett Christoph Wibbeke Bankverbindung Deutsche Bank AG München BLZ 700 700 10 Konto-Nr. 153 04 35 00 IBAN DE 54 7007 0010 0153 0435 00 BIC DEUTDEMMXXX Sitz der Gesellschaft Stuttgart HRB 249 54 USt-IdNr. DE 814 169 374 Steuer-Nr. 143/102/60259 3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter ihm das vom Vermieter zugegangene Schadenformular vollständig auszufüllen und unterschrieben an diesen zurückzusen-

AGB LZM Stand 26.11.2013<br />

Der Mieter hat die in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen<br />

auf Kosten des Vermieters zum vorgeschriebenen Zeitpunkt ausführen zu lassen.<br />

3. Das Führen des Fahrzeugs durch dritte Personen bedarf der vorherigen Zustimmung<br />

des Vermieters. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass jeder Fahrer eine gültige<br />

Fahrerlaubnis besitzt und die Bedingungen zum Mindestalter erfüllt.<br />

4. Der Mieter hat den Handlungsanweisungen in der Betriebsanleitung Folge zu leisten,<br />

dies gilt insbesondere für Elektrofahrzeuge. Folge zu leisten. Elektrofahrzeuge haben<br />

keine Betriebs- und Antriebsgeräusche, wodurch sie für Fußgänger nicht wahrnehmbar<br />

sind. Daher ist eine erhöhte Aufmerksamkeit des Mieters erforderlich. Bei einem Unfall<br />

muss der Mieter die Polizei/Feuerwehr darauf hinweisen, dass ein Elektrofahrzeug in<br />

den Unfall verwickelt ist.<br />

5. Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Bei einem schuldhaften Verstoß hiergegen ist<br />

der Vermieter berechtigt, eine Pauschale i.H.v. 150,00 EUR geltend zu machen, es sei<br />

denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden<br />

entstanden ist. Dem Vermieter bleibt es unbenommen, einen über die Pauschale hinausgehenden<br />

Schaden geltend zu machen.<br />

6. Der Vermieter berechtigt und verpflichtet den Mieter, etwaige gewährleistungsrelevante<br />

Mängel unverzüglich dem nächstgelegenen <strong>BMW</strong> / MINI Servicebetrieb und oder Handelsbetrieb<br />

anzuzeigen und von diesem – in Notfällen von einer anderen vom Hersteller<br />

anerkannten Vertragswerkstatt – auf Kosten des Vermieters nachbessern zu lassen.<br />

Verletzt der Mieter diese Verpflichtung, verliert er sein Recht zur Minderung des Mietpreises.<br />

Bei fehlgeschlagener Nachbesserung hat der Mieter den Vermieter unverzüglich<br />

schriftlich zu unterrichten.<br />

7. Ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters darf der Mieter weder Teile austauschen<br />

noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen.<br />

8. Die Benutzung des Fahrzeuges ist auf Fahrten und Aufenthalte innerhalb Europas beschränkt.<br />

IV. Verhalten bei Schadenfall/Reparaturen<br />

1. Im Schadenfall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Reparaturen<br />

darf der Mieter nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchführen lassen.<br />

Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall dem Vermieter zu.<br />

2. Bei jedem Schadenfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass<br />

der Unfall, mögliche Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden<br />

polizeilich aufgenommen werden. Beweismittel (Zeugen, Spuren) sind zu sichern<br />

und die <strong>Name</strong>n und Adressen der Beteiligten zu notieren, sowie alles zu tun, was zur<br />

ordnungsgemäßen Aufklärung der Schadensursache und des –hergangs gehört. Dem<br />

Mieter ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen<br />

oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung<br />

etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes).<br />

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Stuttgart HRB 249 54<br />

USt-IdNr. DE 814 169 374<br />

Steuer-Nr. 143/102/60259<br />

3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter ihm das vom Vermieter zugegangene<br />

Schadenformular vollständig auszufüllen und unterschrieben an diesen zurückzusen-

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