Name 1 - BMW Deutschland
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AGB LZM Stand 26.11.2013<br />
8. Die Stornierung einer Buchung ist für den Mieter kostenfrei, wenn sie mindestens 48<br />
Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit erfolgt. In allen anderen Fällen ist der<br />
Vermieter berechtigt, einen Tagessatz zuzüglich der Logistikkosten von München zum<br />
vereinbarten Zustellort zu berechnen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem<br />
Vermieter kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.<br />
9. Der Vermieter informiert den Mieter, wenn das gewünschte Fahrzeug nicht zur Verfügung<br />
gestellt werden kann. Der Mieter kann diese Buchung kostenfrei stornieren oder<br />
im Rahmen der Verfügbarkeit auf ein anderes Fahrzeug umbuchen.<br />
10. Der Vermieter ist berechtigt, den vereinbarten Mietpreis sowie die vereinbarten Verrechnungssätze<br />
für Mehrkilometer entsprechend anzupassen, wenn sich während der<br />
Mietzeit die Kfz-Versicherungsprämien, Kfz-Steuern oder die Mehrwertsteuer erhöhen<br />
oder neue fahrzeugbezogene Steuern eingeführt werden. Sofern sich die monatliche<br />
Mietrate um mehr als 5% erhöht, kann der Mieter durch schriftliche Erklärung binnen<br />
zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung den Mietvertrag kündigen.<br />
Dieses Kündigungsrecht gilt nicht für einen Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages<br />
in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.<br />
Bei Wegfall oder Reduzierung der genannten Prämien bzw. Steuern hat der Mieter<br />
einen entsprechenden Anpassungsanspruch zu seinen Gunsten.<br />
III. Übergabe & Benutzung<br />
1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs mindestens 18 Jahre alt sein. Für alle<br />
<strong>BMW</strong> Modelle mit mehr als 200 PS gilt ein Mindestalter von 21 Jahren und eine mindestens<br />
dreijährige Fahrerlaubnis. Für alle <strong>BMW</strong> Modelle mit Modellbezeichnung größer<br />
35i/d und <strong>BMW</strong> Z4 sDrive35is gilt ein Mindestalter von 25 Jahren und eine mindestens<br />
fünfjährige Fahrerlaubnis. Der Mieter hat bei Übergabe des Fahrzeugs einen zur<br />
Führung des Fahrzeugs erforderlichen, im Inland gültigen Führerschein, sowie einen<br />
Personalausweis/Reisepass vorzulegen. Im Falle von Buchungen mit Kreditkarte muss<br />
das bei der Buchung genutzte Zahlungsmittel vorgelegt werden. Kann der Mieter bei<br />
Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, kann der Vermieter vom<br />
Mietvertrag zurücktreten.<br />
Das Fahrzeug wird in optisch und technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Entspricht<br />
ein Fahrzeug nicht diesem Zustand, ist dies bei der Übergabe des Fahrzeugs im<br />
beigefügten, stets auszufüllenden Car Report festzuhalten.<br />
2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle<br />
für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten,<br />
regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet, sowie<br />
das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Solange das Fahrzeug abgestellt<br />
wird, sind sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, insbesondere ist das Fahrzeug<br />
ordnungsgemäß zu verschließen, das Lenkradschloss einzurasten und bei einem<br />
Cabrio das Verdeck zu schließen. Der Mieter ist verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeuges<br />
Fahrzeugschlüssel und –papiere an sich zu nehmen und für Dritte unzugänglich<br />
aufzubewahren.<br />
Öl*-, Wasserstand* und Reifendruck sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig<br />
zu kontrollieren (*nicht bei Elektrofahrzeugen). Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter<br />
für die sich daraus ergebenden Schäden.<br />
Fleetlevel + Services GmbH<br />
Georg-Brauchle-Ring 50<br />
80788 München<br />
T +49 (0) 89 • 99822 • 540<br />
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IBAN DE 54 7007 0010<br />
0153 0435 00<br />
BIC DEUTDEMMXXX<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
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USt-IdNr. DE 814 169 374<br />
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