Name 1 - BMW Deutschland
Name 1 - BMW Deutschland
Name 1 - BMW Deutschland
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
AGB LZM Stand 26.11.2013<br />
I. Verwendungszweck<br />
Die Verwendung des Fahrzeuges ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes<br />
erlaubt. Eine Benutzung zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken, zur gewerbsmäßigen<br />
Personenbeförderung, zur Untervermietung, zur Beförderung von leicht<br />
entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen sowie zu rechtswidrigen Zwecken<br />
ist untersagt.<br />
II. Vertragsbeginn / Mietpreis<br />
1. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter (Fleetlevel+ Services GmbH)<br />
die Buchung des Mieters schriftlich bestätigt.<br />
2. Soweit im Mietvertrag nicht abweichend vereinbart, beginnt die Mietzeit mit der Übergabe<br />
des Fahrzeuges und endet spätestens 180 Tage nach dem Tag der Anmietung.<br />
Der vereinbarte Mietpreis wird monatlich abgerechnet und ist jeweils am 1. eines jeden<br />
Monats – im Erstmonat am Tag der Übernahme des Fahrzeuges – im Voraus fällig.<br />
Bei Abrechnung über die vom Mieter freigegebene Kreditkarte erfolgt mit der Bestätigung<br />
der Reservierung die Reservierung der Selbstbeteiligung auf der Kreditkarte des<br />
Mieters. Die Reservierte Selbstbeteiligung wird bis zur Fahrzeugrückgabe aufrechterhalten.<br />
Bei Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt die Abrechnung der tatsächlich beanspruchten<br />
Zeit inkl. der vereinbarten Mehrkilometersätze. Das Ergebnis der Abrechnung<br />
ist sofort fällig.<br />
3. Der vereinbarte Tagessatz ist für jeden begonnenen Kalendertag zu entrichten. Etwaige<br />
Mehr-km werden nach dem Kilometerstand zwischen Übergabe und Rückgabe des<br />
Fahrzeuges berechnet.<br />
4. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Tagessatz und Sonderleistungen. Als<br />
Sonderleistungen verstehen sich insbesondere Kosten für Betanken, Reinigung, Zustellung,<br />
Zubehör wie z.B. Kindersitz, Schneeketten, etc..<br />
5. Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte) ist für den vereinbarten Mietzeitraum<br />
in voller Höhe zu leisten.<br />
6. Der Mieter ermächtigt den Vermieter sowie dessen Inkassobevollmächtigte unwiderruflich<br />
alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen<br />
Ansprüche von der vom Mieter angegebenen Zahlungsart, bzw. der bei Abschluss<br />
des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von der vom<br />
Mieter nachträglich vorgelegten Kreditkarte abzubuchen.<br />
7. Der Vermieter behält es sich vor, die vom Mieter angegebene Zahlungsart bis zu drei<br />
Monate nach der Miete für weitere evtl. auftretende Kosten und Gebühren (z.B. Ordnungswidrigkeiten)<br />
zur Weiterbelastung zu nutzen. Als Zahlungsmittel ausgeschlossen<br />
sind EC-Karten, Prepaid-Kredit-Karten sowie Debit-Karten. Der Mieter ermächtigt den<br />
Vermieter, die von ihm bei der ersten Anmietung angegebene Zahlungsart auch für alle<br />
späteren Anmietungen sowie etwaiger anderer Entgelte, die der Kunde aus oder im<br />
Zusammenhang mit der Anmietung schuldet (wie z.B. Aufwandspauschalen im Falle<br />
von Verkehrsverstößen, Vertragsstrafen, etc.), zu belasten. Der Rechnungsversand erfolgt<br />
spätestens zehn Tage nach Ende der Fahrt.<br />
Fleetlevel + Services GmbH<br />
Georg-Brauchle-Ring 50<br />
80788 München<br />
T +49 (0) 89 • 99822 • 540<br />
F +49 (0) 89 • 99823 • 570<br />
info@fleetlevel.com<br />
www.fleetlevel.com<br />
Geschäftsführer<br />
Marion Klett<br />
Christoph Wibbeke<br />
Bankverbindung<br />
Deutsche Bank AG München<br />
BLZ 700 700 10<br />
Konto-Nr. 153 04 35 00<br />
IBAN DE 54 7007 0010<br />
0153 0435 00<br />
BIC DEUTDEMMXXX<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Stuttgart HRB 249 54<br />
USt-IdNr. DE 814 169 374<br />
Steuer-Nr. 143/102/60259
AGB LZM Stand 26.11.2013<br />
8. Die Stornierung einer Buchung ist für den Mieter kostenfrei, wenn sie mindestens 48<br />
Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit erfolgt. In allen anderen Fällen ist der<br />
Vermieter berechtigt, einen Tagessatz zuzüglich der Logistikkosten von München zum<br />
vereinbarten Zustellort zu berechnen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem<br />
Vermieter kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.<br />
9. Der Vermieter informiert den Mieter, wenn das gewünschte Fahrzeug nicht zur Verfügung<br />
gestellt werden kann. Der Mieter kann diese Buchung kostenfrei stornieren oder<br />
im Rahmen der Verfügbarkeit auf ein anderes Fahrzeug umbuchen.<br />
10. Der Vermieter ist berechtigt, den vereinbarten Mietpreis sowie die vereinbarten Verrechnungssätze<br />
für Mehrkilometer entsprechend anzupassen, wenn sich während der<br />
Mietzeit die Kfz-Versicherungsprämien, Kfz-Steuern oder die Mehrwertsteuer erhöhen<br />
oder neue fahrzeugbezogene Steuern eingeführt werden. Sofern sich die monatliche<br />
Mietrate um mehr als 5% erhöht, kann der Mieter durch schriftliche Erklärung binnen<br />
zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung den Mietvertrag kündigen.<br />
Dieses Kündigungsrecht gilt nicht für einen Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages<br />
in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.<br />
Bei Wegfall oder Reduzierung der genannten Prämien bzw. Steuern hat der Mieter<br />
einen entsprechenden Anpassungsanspruch zu seinen Gunsten.<br />
III. Übergabe & Benutzung<br />
1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs mindestens 18 Jahre alt sein. Für alle<br />
<strong>BMW</strong> Modelle mit mehr als 200 PS gilt ein Mindestalter von 21 Jahren und eine mindestens<br />
dreijährige Fahrerlaubnis. Für alle <strong>BMW</strong> Modelle mit Modellbezeichnung größer<br />
35i/d und <strong>BMW</strong> Z4 sDrive35is gilt ein Mindestalter von 25 Jahren und eine mindestens<br />
fünfjährige Fahrerlaubnis. Der Mieter hat bei Übergabe des Fahrzeugs einen zur<br />
Führung des Fahrzeugs erforderlichen, im Inland gültigen Führerschein, sowie einen<br />
Personalausweis/Reisepass vorzulegen. Im Falle von Buchungen mit Kreditkarte muss<br />
das bei der Buchung genutzte Zahlungsmittel vorgelegt werden. Kann der Mieter bei<br />
Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, kann der Vermieter vom<br />
Mietvertrag zurücktreten.<br />
Das Fahrzeug wird in optisch und technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Entspricht<br />
ein Fahrzeug nicht diesem Zustand, ist dies bei der Übergabe des Fahrzeugs im<br />
beigefügten, stets auszufüllenden Car Report festzuhalten.<br />
2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle<br />
für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten,<br />
regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet, sowie<br />
das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Solange das Fahrzeug abgestellt<br />
wird, sind sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, insbesondere ist das Fahrzeug<br />
ordnungsgemäß zu verschließen, das Lenkradschloss einzurasten und bei einem<br />
Cabrio das Verdeck zu schließen. Der Mieter ist verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeuges<br />
Fahrzeugschlüssel und –papiere an sich zu nehmen und für Dritte unzugänglich<br />
aufzubewahren.<br />
Öl*-, Wasserstand* und Reifendruck sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig<br />
zu kontrollieren (*nicht bei Elektrofahrzeugen). Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter<br />
für die sich daraus ergebenden Schäden.<br />
Fleetlevel + Services GmbH<br />
Georg-Brauchle-Ring 50<br />
80788 München<br />
T +49 (0) 89 • 99822 • 540<br />
F +49 (0) 89 • 99823 • 570<br />
info@fleetlevel.com<br />
www.fleetlevel.com<br />
Geschäftsführer<br />
Marion Klett<br />
Christoph Wibbeke<br />
Bankverbindung<br />
Deutsche Bank AG München<br />
BLZ 700 700 10<br />
Konto-Nr. 153 04 35 00<br />
IBAN DE 54 7007 0010<br />
0153 0435 00<br />
BIC DEUTDEMMXXX<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Stuttgart HRB 249 54<br />
USt-IdNr. DE 814 169 374<br />
Steuer-Nr. 143/102/60259
AGB LZM Stand 26.11.2013<br />
Der Mieter hat die in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen<br />
auf Kosten des Vermieters zum vorgeschriebenen Zeitpunkt ausführen zu lassen.<br />
3. Das Führen des Fahrzeugs durch dritte Personen bedarf der vorherigen Zustimmung<br />
des Vermieters. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass jeder Fahrer eine gültige<br />
Fahrerlaubnis besitzt und die Bedingungen zum Mindestalter erfüllt.<br />
4. Der Mieter hat den Handlungsanweisungen in der Betriebsanleitung Folge zu leisten,<br />
dies gilt insbesondere für Elektrofahrzeuge. Folge zu leisten. Elektrofahrzeuge haben<br />
keine Betriebs- und Antriebsgeräusche, wodurch sie für Fußgänger nicht wahrnehmbar<br />
sind. Daher ist eine erhöhte Aufmerksamkeit des Mieters erforderlich. Bei einem Unfall<br />
muss der Mieter die Polizei/Feuerwehr darauf hinweisen, dass ein Elektrofahrzeug in<br />
den Unfall verwickelt ist.<br />
5. Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Bei einem schuldhaften Verstoß hiergegen ist<br />
der Vermieter berechtigt, eine Pauschale i.H.v. 150,00 EUR geltend zu machen, es sei<br />
denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden<br />
entstanden ist. Dem Vermieter bleibt es unbenommen, einen über die Pauschale hinausgehenden<br />
Schaden geltend zu machen.<br />
6. Der Vermieter berechtigt und verpflichtet den Mieter, etwaige gewährleistungsrelevante<br />
Mängel unverzüglich dem nächstgelegenen <strong>BMW</strong> / MINI Servicebetrieb und oder Handelsbetrieb<br />
anzuzeigen und von diesem – in Notfällen von einer anderen vom Hersteller<br />
anerkannten Vertragswerkstatt – auf Kosten des Vermieters nachbessern zu lassen.<br />
Verletzt der Mieter diese Verpflichtung, verliert er sein Recht zur Minderung des Mietpreises.<br />
Bei fehlgeschlagener Nachbesserung hat der Mieter den Vermieter unverzüglich<br />
schriftlich zu unterrichten.<br />
7. Ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters darf der Mieter weder Teile austauschen<br />
noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen.<br />
8. Die Benutzung des Fahrzeuges ist auf Fahrten und Aufenthalte innerhalb Europas beschränkt.<br />
IV. Verhalten bei Schadenfall/Reparaturen<br />
1. Im Schadenfall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Reparaturen<br />
darf der Mieter nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchführen lassen.<br />
Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall dem Vermieter zu.<br />
2. Bei jedem Schadenfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass<br />
der Unfall, mögliche Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden<br />
polizeilich aufgenommen werden. Beweismittel (Zeugen, Spuren) sind zu sichern<br />
und die <strong>Name</strong>n und Adressen der Beteiligten zu notieren, sowie alles zu tun, was zur<br />
ordnungsgemäßen Aufklärung der Schadensursache und des –hergangs gehört. Dem<br />
Mieter ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen<br />
oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung<br />
etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes).<br />
Fleetlevel + Services GmbH<br />
Georg-Brauchle-Ring 50<br />
80788 München<br />
T +49 (0) 89 • 99822 • 540<br />
F +49 (0) 89 • 99823 • 570<br />
info@fleetlevel.com<br />
www.fleetlevel.com<br />
Geschäftsführer<br />
Marion Klett<br />
Christoph Wibbeke<br />
Bankverbindung<br />
Deutsche Bank AG München<br />
BLZ 700 700 10<br />
Konto-Nr. 153 04 35 00<br />
IBAN DE 54 7007 0010<br />
0153 0435 00<br />
BIC DEUTDEMMXXX<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Stuttgart HRB 249 54<br />
USt-IdNr. DE 814 169 374<br />
Steuer-Nr. 143/102/60259<br />
3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter ihm das vom Vermieter zugegangene<br />
Schadenformular vollständig auszufüllen und unterschrieben an diesen zurückzusen-
AGB LZM Stand 26.11.2013<br />
den.<br />
4. Der Vermieter entscheidet darüber, ob und wie nach einem Schadeneintritt das Vertragsverhältnis<br />
fortgesetzt oder beendet wird.<br />
V. Haftung des Mieters<br />
1. Der Mieter haftet während der Mietzeit dem Vermieter gegenüber für den Untergang<br />
(auch Abhandenkommen und Beschlagnahme) des Fahrzeuges und für sämtliche<br />
Schäden (wie z.B. Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung<br />
oder Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am<br />
Fahrzeug während der Überlassungszeit entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.<br />
2. Der Mieter hat das Handeln und Verschulden des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes<br />
zu vertreten.<br />
3. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie: Sachverständigenkosten,<br />
Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten.<br />
4. Der Mieter haftet auch für den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, dass ein<br />
Unfallhergang aufgrund der Verletzung der Pflichten des Abschnitt IV Ziffer 2 nicht mehr<br />
nachvollzogen werden kann.<br />
5. An den Vermieter gezahlte Versicherungsleistungen werden mit dessen Schadensersatzforderungen<br />
gegen den Mieter verrechnet.<br />
6. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren<br />
oder sonstigen Kosten frei, welche von Behörden oder sonstigen Stellen anlässlich<br />
von Verstößen des Mieters oder eines Fahrers gegen gesetzliche Bestimmungen während<br />
der Mietzeit erhoben werden. Für jede Anfrage einer Verfolgungsbehörde oder<br />
sonstigen Stelle, welche im Rahmen von Ermittlungen an den Vermieter gestellt wird, ist<br />
von dem Mieter eine Aufwandspauschale von 15,00 EUR an den Vermieter zu zahlen.<br />
Der Mieter kann jedoch den Nachweis erbringen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich<br />
geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt es unbenommen einen<br />
über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden geltend zu machen.<br />
VI. Haftung des Vermieters<br />
1. Der Vermieter haftet – abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten<br />
– nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche vertragliche Pflichten sind<br />
solche Pflichten, die für den Mietvertrag wesentlich sind, da sie ihn erst ermöglichen<br />
und auf deren Erfüllung der Mieter deshalb vertraut und vertrauen darf. Diese Haftungsbegrenzung<br />
gilt nicht bei Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit.<br />
Fleetlevel + Services GmbH<br />
Georg-Brauchle-Ring 50<br />
80788 München<br />
T +49 (0) 89 • 99822 • 540<br />
F +49 (0) 89 • 99823 • 570<br />
info@fleetlevel.com<br />
www.fleetlevel.com<br />
Geschäftsführer<br />
Marion Klett<br />
Christoph Wibbeke<br />
Bankverbindung<br />
Deutsche Bank AG München<br />
BLZ 700 700 10<br />
Konto-Nr. 153 04 35 00<br />
IBAN DE 54 7007 0010<br />
0153 0435 00<br />
BIC DEUTDEMMXXX<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Stuttgart HRB 249 54<br />
USt-IdNr. DE 814 169 374<br />
Steuer-Nr. 143/102/60259<br />
2. Für bei Übergabe nicht offensichtlich vorhandene Fehler oder Störungen des Fahrzeuges<br />
und hieraus etwa entstehender Verluste oder Schäden haftet der Vermieter gleichfalls<br />
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher<br />
vertraglicher Pflichten (vgl. Ziffer 1 dieses Abschnittes) und für Schäden aus der<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gesetzliche verschuldens-
AGB LZM Stand 26.11.2013<br />
unabhängige Haftungstatbestände bleiben davon unberührt.<br />
3. Der Vermieter haftet für Gegenstände, die bei der Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen<br />
werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />
4. Der Vermieter hat für das Verhalten und Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen<br />
Vertreter in gleicher Weise wie für eigenes Verhalten und Verschulden einzustehen.<br />
VII. Beendigung des Mietvertrages<br />
1. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt mit der Rückgabe des Fahrzeuges<br />
und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vor Vertragsende verlängert<br />
werden.<br />
2. Die Mindestmietdauer beträgt 30 Tage (entspricht einen Abrechnungsmonat). Ab dem<br />
31. Miettag kann der Mietvertrag täglich beendet werden. Die Abrechnung erfolgt<br />
taggenau entsprechend des Mietzeitraumes.<br />
VIII. Rückgabe des Fahrzeuges<br />
1. Sofern das Fahrzeug am Ende der Mietzeit nicht direkt beim Mieter durch den Vermieter<br />
oder dessen Beauftragten abgeholt wird, hat der Mieter das Fahrzeug nach Vorgabe<br />
durch den Vermieter, das die Interessen des Mieters, insbesondere den Standort des<br />
Fahrzeuges berücksichtigt bei einem vom Vermieter anerkannten <strong>BMW</strong> / MINI Servicebetrieb<br />
und oder Handelsbetrieb in <strong>Deutschland</strong> während dessen Geschäftszeit in gereinigtem<br />
Zustand zurückzugeben.<br />
2. Der Vermieter kann für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte<br />
Miete verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.<br />
3. Über den Zustand des Fahrzeuges und die Höhe eines etwaigen Minderwertes infolge<br />
nicht vertragsgemäßen Zustandes wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll zwischen<br />
dem Vermieter oder dessen Bevollmächtigten und dem Mieter oder dessen Bevollmächtigten<br />
erstellt und von beiden Seiten unterschrieben.<br />
4. Können sich die Vertragspartner über einen vom Mieter auszugleichenden Minderwert<br />
nicht einigen oder sollte der Mieter das Rücknahmeprotokoll nicht unterschreiben, wird<br />
der Minderwert auf Veranlassung des Vermieters durch einen öffentlich bestellten und<br />
vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen<br />
ermittelt. Die Kosten dieses Gutachtens trägt der Mieter. Diese Schätzung ist für beide<br />
Vertragspartner als Schiedsgutachten verbindlich. Durch das<br />
Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.<br />
Fleetlevel + Services GmbH<br />
Georg-Brauchle-Ring 50<br />
80788 München<br />
T +49 (0) 89 • 99822 • 540<br />
F +49 (0) 89 • 99823 • 570<br />
info@fleetlevel.com<br />
www.fleetlevel.com<br />
Geschäftsführer<br />
Marion Klett<br />
Christoph Wibbeke<br />
Bankverbindung<br />
Deutsche Bank AG München<br />
BLZ 700 700 10<br />
Konto-Nr. 153 04 35 00<br />
IBAN DE 54 7007 0010<br />
0153 0435 00<br />
BIC DEUTDEMMXXX<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Stuttgart HRB 249 54<br />
USt-IdNr. DE 814 169 374<br />
Steuer-Nr. 143/102/60259<br />
5, Der einvernehmlich (Ziff. 2) bzw. der durch das Sachverständigengutachten (Ziff. 3)<br />
festgestellte Minderwert ist dem Vermieter vom Mieter zuzüglich Mehrwertsteuer zu erstatten.
AGB LZM Stand 26.11.2013<br />
6. Jeder Vertragspartner kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Der<br />
Vermieter ist insbesondere berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der<br />
Mieter mit zwei Mietraten in Verzug ist oder sich seine Vermögensverhältnisse erheblich<br />
verschlechtern.<br />
7. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich<br />
zurückzugeben. Die Ziffern 1. – 4. dieses Abschnitts gelten entsprechend.<br />
IX. Versicherung<br />
1. Für das Fahrzeug besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherung, eine Vollkasko- und<br />
eine Teilkaskoversicherung mit jeweils EUR 750,00 Selbstbeteiligung.<br />
2. Wird das Mietfahrzeug während der Mietzeit des Fahrers beschädigt oder verursacht<br />
der Fahrer einen Schaden, haftet der Mieter hierfür im Rahmen einer Selbstbeteiligung<br />
pro Schadensfall in Höhe von EUR 750,00.<br />
3. Besteht kein Versicherungsschutz (z.B. bei Trunkenheitsfahrt), haftet der Mieter nach<br />
Maßgabe des Abschnittes V auch bei einfacher Fahrlässigkeit voll für den eingetretenen<br />
Schaden.<br />
X. Verschiedenes<br />
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind<br />
nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Dies gilt entsprechend auch für jede Änderung<br />
der Schriftformklausel.<br />
2. Streitigkeiten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen<br />
dem in der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong> geltenden Recht.<br />
3. Soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, ist ausschließlicher Gerichtsstand<br />
nach Wahl des Vermieters München oder Frankfurt/Main. Derselbe Gerichtsstand gilt,<br />
wenn der Mieter oder ein Mitschuldner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br />
4. Der Mieter und etwaige Fahrer sind damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen<br />
Daten zum Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder –<br />
beendigung gespeichert werden und – sofern erforderlich (z.B. bei Anfragen von<br />
Strafverfolgungsbehörden) – an Behörden oder sonstige Stellen übermittelt werden.<br />
Fleetlevel + Services GmbH<br />
Georg-Brauchle-Ring 50<br />
80788 München<br />
T +49 (0) 89 • 99822 • 540<br />
F +49 (0) 89 • 99823 • 570<br />
info@fleetlevel.com<br />
www.fleetlevel.com<br />
Geschäftsführer<br />
Marion Klett<br />
Christoph Wibbeke<br />
Bankverbindung<br />
Deutsche Bank AG München<br />
BLZ 700 700 10<br />
Konto-Nr. 153 04 35 00<br />
IBAN DE 54 7007 0010<br />
0153 0435 00<br />
BIC DEUTDEMMXXX<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Stuttgart HRB 249 54<br />
USt-IdNr. DE 814 169 374<br />
Steuer-Nr. 143/102/60259<br />
Informationen nach Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung<br />
(DL-InfoV)
AGB LZM Stand 26.11.2013<br />
Auf die Regelungen zum Anwendbaren Recht und den Gerichtsstand in diesen AGB (Abschnitt IX Ziffer<br />
2 und 3) wird ausdrücklich hingewiesen. Im Übrigen finden Sie die Informationen nach der DL-<br />
InfoV auf unserer Website www.fleetlevel.com und dort unter dem Link „Impressum/Rechtliche Hinweise“.<br />
Fleetlevel+ Services GmbH<br />
Georg-Brauchle-Ring 50<br />
80788 München<br />
Ein Unternehmen der <strong>BMW</strong> Group<br />
Fleetlevel + Services GmbH<br />
Georg-Brauchle-Ring 50<br />
80788 München<br />
T +49 (0) 89 • 99822 • 540<br />
F +49 (0) 89 • 99823 • 570<br />
info@fleetlevel.com<br />
www.fleetlevel.com<br />
Geschäftsführer<br />
Marion Klett<br />
Christoph Wibbeke<br />
Bankverbindung<br />
Deutsche Bank AG München<br />
BLZ 700 700 10<br />
Konto-Nr. 153 04 35 00<br />
IBAN DE 54 7007 0010<br />
0153 0435 00<br />
BIC DEUTDEMMXXX<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Stuttgart HRB 249 54<br />
USt-IdNr. DE 814 169 374<br />
Steuer-Nr. 143/102/60259