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Name 1 - BMW Deutschland

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AGB LZM Stand 26.11.2013<br />

I. Verwendungszweck<br />

Die Verwendung des Fahrzeuges ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes<br />

erlaubt. Eine Benutzung zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken, zur gewerbsmäßigen<br />

Personenbeförderung, zur Untervermietung, zur Beförderung von leicht<br />

entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen sowie zu rechtswidrigen Zwecken<br />

ist untersagt.<br />

II. Vertragsbeginn / Mietpreis<br />

1. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter (Fleetlevel+ Services GmbH)<br />

die Buchung des Mieters schriftlich bestätigt.<br />

2. Soweit im Mietvertrag nicht abweichend vereinbart, beginnt die Mietzeit mit der Übergabe<br />

des Fahrzeuges und endet spätestens 180 Tage nach dem Tag der Anmietung.<br />

Der vereinbarte Mietpreis wird monatlich abgerechnet und ist jeweils am 1. eines jeden<br />

Monats – im Erstmonat am Tag der Übernahme des Fahrzeuges – im Voraus fällig.<br />

Bei Abrechnung über die vom Mieter freigegebene Kreditkarte erfolgt mit der Bestätigung<br />

der Reservierung die Reservierung der Selbstbeteiligung auf der Kreditkarte des<br />

Mieters. Die Reservierte Selbstbeteiligung wird bis zur Fahrzeugrückgabe aufrechterhalten.<br />

Bei Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt die Abrechnung der tatsächlich beanspruchten<br />

Zeit inkl. der vereinbarten Mehrkilometersätze. Das Ergebnis der Abrechnung<br />

ist sofort fällig.<br />

3. Der vereinbarte Tagessatz ist für jeden begonnenen Kalendertag zu entrichten. Etwaige<br />

Mehr-km werden nach dem Kilometerstand zwischen Übergabe und Rückgabe des<br />

Fahrzeuges berechnet.<br />

4. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Tagessatz und Sonderleistungen. Als<br />

Sonderleistungen verstehen sich insbesondere Kosten für Betanken, Reinigung, Zustellung,<br />

Zubehör wie z.B. Kindersitz, Schneeketten, etc..<br />

5. Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte) ist für den vereinbarten Mietzeitraum<br />

in voller Höhe zu leisten.<br />

6. Der Mieter ermächtigt den Vermieter sowie dessen Inkassobevollmächtigte unwiderruflich<br />

alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen<br />

Ansprüche von der vom Mieter angegebenen Zahlungsart, bzw. der bei Abschluss<br />

des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von der vom<br />

Mieter nachträglich vorgelegten Kreditkarte abzubuchen.<br />

7. Der Vermieter behält es sich vor, die vom Mieter angegebene Zahlungsart bis zu drei<br />

Monate nach der Miete für weitere evtl. auftretende Kosten und Gebühren (z.B. Ordnungswidrigkeiten)<br />

zur Weiterbelastung zu nutzen. Als Zahlungsmittel ausgeschlossen<br />

sind EC-Karten, Prepaid-Kredit-Karten sowie Debit-Karten. Der Mieter ermächtigt den<br />

Vermieter, die von ihm bei der ersten Anmietung angegebene Zahlungsart auch für alle<br />

späteren Anmietungen sowie etwaiger anderer Entgelte, die der Kunde aus oder im<br />

Zusammenhang mit der Anmietung schuldet (wie z.B. Aufwandspauschalen im Falle<br />

von Verkehrsverstößen, Vertragsstrafen, etc.), zu belasten. Der Rechnungsversand erfolgt<br />

spätestens zehn Tage nach Ende der Fahrt.<br />

Fleetlevel + Services GmbH<br />

Georg-Brauchle-Ring 50<br />

80788 München<br />

T +49 (0) 89 • 99822 • 540<br />

F +49 (0) 89 • 99823 • 570<br />

info@fleetlevel.com<br />

www.fleetlevel.com<br />

Geschäftsführer<br />

Marion Klett<br />

Christoph Wibbeke<br />

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Deutsche Bank AG München<br />

BLZ 700 700 10<br />

Konto-Nr. 153 04 35 00<br />

IBAN DE 54 7007 0010<br />

0153 0435 00<br />

BIC DEUTDEMMXXX<br />

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AGB LZM Stand 26.11.2013<br />

8. Die Stornierung einer Buchung ist für den Mieter kostenfrei, wenn sie mindestens 48<br />

Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit erfolgt. In allen anderen Fällen ist der<br />

Vermieter berechtigt, einen Tagessatz zuzüglich der Logistikkosten von München zum<br />

vereinbarten Zustellort zu berechnen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem<br />

Vermieter kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.<br />

9. Der Vermieter informiert den Mieter, wenn das gewünschte Fahrzeug nicht zur Verfügung<br />

gestellt werden kann. Der Mieter kann diese Buchung kostenfrei stornieren oder<br />

im Rahmen der Verfügbarkeit auf ein anderes Fahrzeug umbuchen.<br />

10. Der Vermieter ist berechtigt, den vereinbarten Mietpreis sowie die vereinbarten Verrechnungssätze<br />

für Mehrkilometer entsprechend anzupassen, wenn sich während der<br />

Mietzeit die Kfz-Versicherungsprämien, Kfz-Steuern oder die Mehrwertsteuer erhöhen<br />

oder neue fahrzeugbezogene Steuern eingeführt werden. Sofern sich die monatliche<br />

Mietrate um mehr als 5% erhöht, kann der Mieter durch schriftliche Erklärung binnen<br />

zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung den Mietvertrag kündigen.<br />

Dieses Kündigungsrecht gilt nicht für einen Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages<br />

in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.<br />

Bei Wegfall oder Reduzierung der genannten Prämien bzw. Steuern hat der Mieter<br />

einen entsprechenden Anpassungsanspruch zu seinen Gunsten.<br />

III. Übergabe & Benutzung<br />

1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs mindestens 18 Jahre alt sein. Für alle<br />

<strong>BMW</strong> Modelle mit mehr als 200 PS gilt ein Mindestalter von 21 Jahren und eine mindestens<br />

dreijährige Fahrerlaubnis. Für alle <strong>BMW</strong> Modelle mit Modellbezeichnung größer<br />

35i/d und <strong>BMW</strong> Z4 sDrive35is gilt ein Mindestalter von 25 Jahren und eine mindestens<br />

fünfjährige Fahrerlaubnis. Der Mieter hat bei Übergabe des Fahrzeugs einen zur<br />

Führung des Fahrzeugs erforderlichen, im Inland gültigen Führerschein, sowie einen<br />

Personalausweis/Reisepass vorzulegen. Im Falle von Buchungen mit Kreditkarte muss<br />

das bei der Buchung genutzte Zahlungsmittel vorgelegt werden. Kann der Mieter bei<br />

Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, kann der Vermieter vom<br />

Mietvertrag zurücktreten.<br />

Das Fahrzeug wird in optisch und technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Entspricht<br />

ein Fahrzeug nicht diesem Zustand, ist dies bei der Übergabe des Fahrzeugs im<br />

beigefügten, stets auszufüllenden Car Report festzuhalten.<br />

2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle<br />

für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten,<br />

regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet, sowie<br />

das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Solange das Fahrzeug abgestellt<br />

wird, sind sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, insbesondere ist das Fahrzeug<br />

ordnungsgemäß zu verschließen, das Lenkradschloss einzurasten und bei einem<br />

Cabrio das Verdeck zu schließen. Der Mieter ist verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeuges<br />

Fahrzeugschlüssel und –papiere an sich zu nehmen und für Dritte unzugänglich<br />

aufzubewahren.<br />

Öl*-, Wasserstand* und Reifendruck sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig<br />

zu kontrollieren (*nicht bei Elektrofahrzeugen). Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter<br />

für die sich daraus ergebenden Schäden.<br />

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Der Mieter hat die in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen<br />

auf Kosten des Vermieters zum vorgeschriebenen Zeitpunkt ausführen zu lassen.<br />

3. Das Führen des Fahrzeugs durch dritte Personen bedarf der vorherigen Zustimmung<br />

des Vermieters. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass jeder Fahrer eine gültige<br />

Fahrerlaubnis besitzt und die Bedingungen zum Mindestalter erfüllt.<br />

4. Der Mieter hat den Handlungsanweisungen in der Betriebsanleitung Folge zu leisten,<br />

dies gilt insbesondere für Elektrofahrzeuge. Folge zu leisten. Elektrofahrzeuge haben<br />

keine Betriebs- und Antriebsgeräusche, wodurch sie für Fußgänger nicht wahrnehmbar<br />

sind. Daher ist eine erhöhte Aufmerksamkeit des Mieters erforderlich. Bei einem Unfall<br />

muss der Mieter die Polizei/Feuerwehr darauf hinweisen, dass ein Elektrofahrzeug in<br />

den Unfall verwickelt ist.<br />

5. Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Bei einem schuldhaften Verstoß hiergegen ist<br />

der Vermieter berechtigt, eine Pauschale i.H.v. 150,00 EUR geltend zu machen, es sei<br />

denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden<br />

entstanden ist. Dem Vermieter bleibt es unbenommen, einen über die Pauschale hinausgehenden<br />

Schaden geltend zu machen.<br />

6. Der Vermieter berechtigt und verpflichtet den Mieter, etwaige gewährleistungsrelevante<br />

Mängel unverzüglich dem nächstgelegenen <strong>BMW</strong> / MINI Servicebetrieb und oder Handelsbetrieb<br />

anzuzeigen und von diesem – in Notfällen von einer anderen vom Hersteller<br />

anerkannten Vertragswerkstatt – auf Kosten des Vermieters nachbessern zu lassen.<br />

Verletzt der Mieter diese Verpflichtung, verliert er sein Recht zur Minderung des Mietpreises.<br />

Bei fehlgeschlagener Nachbesserung hat der Mieter den Vermieter unverzüglich<br />

schriftlich zu unterrichten.<br />

7. Ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters darf der Mieter weder Teile austauschen<br />

noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen.<br />

8. Die Benutzung des Fahrzeuges ist auf Fahrten und Aufenthalte innerhalb Europas beschränkt.<br />

IV. Verhalten bei Schadenfall/Reparaturen<br />

1. Im Schadenfall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Reparaturen<br />

darf der Mieter nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchführen lassen.<br />

Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall dem Vermieter zu.<br />

2. Bei jedem Schadenfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass<br />

der Unfall, mögliche Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden<br />

polizeilich aufgenommen werden. Beweismittel (Zeugen, Spuren) sind zu sichern<br />

und die <strong>Name</strong>n und Adressen der Beteiligten zu notieren, sowie alles zu tun, was zur<br />

ordnungsgemäßen Aufklärung der Schadensursache und des –hergangs gehört. Dem<br />

Mieter ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen<br />

oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung<br />

etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes).<br />

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3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter ihm das vom Vermieter zugegangene<br />

Schadenformular vollständig auszufüllen und unterschrieben an diesen zurückzusen-


AGB LZM Stand 26.11.2013<br />

den.<br />

4. Der Vermieter entscheidet darüber, ob und wie nach einem Schadeneintritt das Vertragsverhältnis<br />

fortgesetzt oder beendet wird.<br />

V. Haftung des Mieters<br />

1. Der Mieter haftet während der Mietzeit dem Vermieter gegenüber für den Untergang<br />

(auch Abhandenkommen und Beschlagnahme) des Fahrzeuges und für sämtliche<br />

Schäden (wie z.B. Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung<br />

oder Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am<br />

Fahrzeug während der Überlassungszeit entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.<br />

2. Der Mieter hat das Handeln und Verschulden des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes<br />

zu vertreten.<br />

3. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie: Sachverständigenkosten,<br />

Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten.<br />

4. Der Mieter haftet auch für den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, dass ein<br />

Unfallhergang aufgrund der Verletzung der Pflichten des Abschnitt IV Ziffer 2 nicht mehr<br />

nachvollzogen werden kann.<br />

5. An den Vermieter gezahlte Versicherungsleistungen werden mit dessen Schadensersatzforderungen<br />

gegen den Mieter verrechnet.<br />

6. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren<br />

oder sonstigen Kosten frei, welche von Behörden oder sonstigen Stellen anlässlich<br />

von Verstößen des Mieters oder eines Fahrers gegen gesetzliche Bestimmungen während<br />

der Mietzeit erhoben werden. Für jede Anfrage einer Verfolgungsbehörde oder<br />

sonstigen Stelle, welche im Rahmen von Ermittlungen an den Vermieter gestellt wird, ist<br />

von dem Mieter eine Aufwandspauschale von 15,00 EUR an den Vermieter zu zahlen.<br />

Der Mieter kann jedoch den Nachweis erbringen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich<br />

geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt es unbenommen einen<br />

über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden geltend zu machen.<br />

VI. Haftung des Vermieters<br />

1. Der Vermieter haftet – abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten<br />

– nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche vertragliche Pflichten sind<br />

solche Pflichten, die für den Mietvertrag wesentlich sind, da sie ihn erst ermöglichen<br />

und auf deren Erfüllung der Mieter deshalb vertraut und vertrauen darf. Diese Haftungsbegrenzung<br />

gilt nicht bei Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit.<br />

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2. Für bei Übergabe nicht offensichtlich vorhandene Fehler oder Störungen des Fahrzeuges<br />

und hieraus etwa entstehender Verluste oder Schäden haftet der Vermieter gleichfalls<br />

nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher<br />

vertraglicher Pflichten (vgl. Ziffer 1 dieses Abschnittes) und für Schäden aus der<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gesetzliche verschuldens-


AGB LZM Stand 26.11.2013<br />

unabhängige Haftungstatbestände bleiben davon unberührt.<br />

3. Der Vermieter haftet für Gegenstände, die bei der Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen<br />

werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />

4. Der Vermieter hat für das Verhalten und Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen<br />

Vertreter in gleicher Weise wie für eigenes Verhalten und Verschulden einzustehen.<br />

VII. Beendigung des Mietvertrages<br />

1. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt mit der Rückgabe des Fahrzeuges<br />

und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vor Vertragsende verlängert<br />

werden.<br />

2. Die Mindestmietdauer beträgt 30 Tage (entspricht einen Abrechnungsmonat). Ab dem<br />

31. Miettag kann der Mietvertrag täglich beendet werden. Die Abrechnung erfolgt<br />

taggenau entsprechend des Mietzeitraumes.<br />

VIII. Rückgabe des Fahrzeuges<br />

1. Sofern das Fahrzeug am Ende der Mietzeit nicht direkt beim Mieter durch den Vermieter<br />

oder dessen Beauftragten abgeholt wird, hat der Mieter das Fahrzeug nach Vorgabe<br />

durch den Vermieter, das die Interessen des Mieters, insbesondere den Standort des<br />

Fahrzeuges berücksichtigt bei einem vom Vermieter anerkannten <strong>BMW</strong> / MINI Servicebetrieb<br />

und oder Handelsbetrieb in <strong>Deutschland</strong> während dessen Geschäftszeit in gereinigtem<br />

Zustand zurückzugeben.<br />

2. Der Vermieter kann für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte<br />

Miete verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.<br />

3. Über den Zustand des Fahrzeuges und die Höhe eines etwaigen Minderwertes infolge<br />

nicht vertragsgemäßen Zustandes wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll zwischen<br />

dem Vermieter oder dessen Bevollmächtigten und dem Mieter oder dessen Bevollmächtigten<br />

erstellt und von beiden Seiten unterschrieben.<br />

4. Können sich die Vertragspartner über einen vom Mieter auszugleichenden Minderwert<br />

nicht einigen oder sollte der Mieter das Rücknahmeprotokoll nicht unterschreiben, wird<br />

der Minderwert auf Veranlassung des Vermieters durch einen öffentlich bestellten und<br />

vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen<br />

ermittelt. Die Kosten dieses Gutachtens trägt der Mieter. Diese Schätzung ist für beide<br />

Vertragspartner als Schiedsgutachten verbindlich. Durch das<br />

Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.<br />

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5, Der einvernehmlich (Ziff. 2) bzw. der durch das Sachverständigengutachten (Ziff. 3)<br />

festgestellte Minderwert ist dem Vermieter vom Mieter zuzüglich Mehrwertsteuer zu erstatten.


AGB LZM Stand 26.11.2013<br />

6. Jeder Vertragspartner kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Der<br />

Vermieter ist insbesondere berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der<br />

Mieter mit zwei Mietraten in Verzug ist oder sich seine Vermögensverhältnisse erheblich<br />

verschlechtern.<br />

7. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich<br />

zurückzugeben. Die Ziffern 1. – 4. dieses Abschnitts gelten entsprechend.<br />

IX. Versicherung<br />

1. Für das Fahrzeug besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherung, eine Vollkasko- und<br />

eine Teilkaskoversicherung mit jeweils EUR 750,00 Selbstbeteiligung.<br />

2. Wird das Mietfahrzeug während der Mietzeit des Fahrers beschädigt oder verursacht<br />

der Fahrer einen Schaden, haftet der Mieter hierfür im Rahmen einer Selbstbeteiligung<br />

pro Schadensfall in Höhe von EUR 750,00.<br />

3. Besteht kein Versicherungsschutz (z.B. bei Trunkenheitsfahrt), haftet der Mieter nach<br />

Maßgabe des Abschnittes V auch bei einfacher Fahrlässigkeit voll für den eingetretenen<br />

Schaden.<br />

X. Verschiedenes<br />

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind<br />

nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Dies gilt entsprechend auch für jede Änderung<br />

der Schriftformklausel.<br />

2. Streitigkeiten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen<br />

dem in der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong> geltenden Recht.<br />

3. Soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, ist ausschließlicher Gerichtsstand<br />

nach Wahl des Vermieters München oder Frankfurt/Main. Derselbe Gerichtsstand gilt,<br />

wenn der Mieter oder ein Mitschuldner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher<br />

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br />

4. Der Mieter und etwaige Fahrer sind damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen<br />

Daten zum Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder –<br />

beendigung gespeichert werden und – sofern erforderlich (z.B. bei Anfragen von<br />

Strafverfolgungsbehörden) – an Behörden oder sonstige Stellen übermittelt werden.<br />

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Informationen nach Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung<br />

(DL-InfoV)


AGB LZM Stand 26.11.2013<br />

Auf die Regelungen zum Anwendbaren Recht und den Gerichtsstand in diesen AGB (Abschnitt IX Ziffer<br />

2 und 3) wird ausdrücklich hingewiesen. Im Übrigen finden Sie die Informationen nach der DL-<br />

InfoV auf unserer Website www.fleetlevel.com und dort unter dem Link „Impressum/Rechtliche Hinweise“.<br />

Fleetlevel+ Services GmbH<br />

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Ein Unternehmen der <strong>BMW</strong> Group<br />

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