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Biomethananlage Südharz Biomethananlage Südharz - Bilshausen

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<strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />

Fachgutachten Natur und Umwelt<br />

Vorläufige Fassung zur Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB<br />

Im Auftrag der Bioenergie Südharz GmbH & Co. KG<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl.-Biol. Marion Ries<br />

Dr. Christoph Schwahn<br />

Göttingen, den 21. Juni 2013<br />

SCHWAHN LANDSCHAFTSPLANUNG<br />

Büro für Landschaftsarchitektur und Landespflege<br />

Dr. Christoph Schwahn<br />

Schildweg 21 * 37085 Göttingen<br />

ISDN: (0551) 59349 * Fax: (0551) 59 357<br />

E-Mail: buero@dr-schwahn.de<br />

www.dr-schwahn.de


Fachgutachten Natur und Umwelt: <strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />

- vorläufige Fassung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -<br />

Im Auftrag der Bioenergie Südharz GmbH & Co. KG und der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />

Seite 1<br />

INHALTSÜBERSICHT<br />

A) Anlass, Planungsraum und Methodik<br />

1. Veranlassung.........................................................................................................3<br />

2. Abgrenzung des Planungsraumes.........................................................................5<br />

3. Aufbau und Methodik des Fachgutachtens Natur und Umwelt...............................6<br />

B) Umweltbericht gem. § 2a BauGB<br />

4. Darstellung von Zielen, Festsetzungen und Flächenanspruch der Bauleitpläne,<br />

städtebauliche Daten .............................................................................................8<br />

4.1 Inhalt und Ziele, Darstellungen und Festsetzungen im Bereich der<br />

Gemeinde Katlenburg-Lindau: 23. Änderung des F-Planes und<br />

vorhabensbez. B-Plan Nr. 22.........................................................................8<br />

4.2 Inhalt und Ziele, Darstellungen und Festsetzungen im Bereich der<br />

Samtgemeinde Gieboldehausen: 29. Änderung des F-Planes<br />

und vorhabensbez. B-Plan Nr. 21..................................................................8<br />

4.3 Angaben zum Vorhaben................................................................................9<br />

5. Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen<br />

und ihre Bedeutung für Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes<br />

Nr. 21 „Im alten Felde - Nord“ im Samtgemeindegebiet Gieboldehausen<br />

und des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 „<strong>Biomethananlage</strong><br />

Südharz“ im Gemeindegebiet von Katlenburg - Lindau........................................12<br />

5.1 Gesetzliche Grundlagen..............................................................................12<br />

5.2 Ziele und Aussagen einschlägiger Fachplanungen .....................................15<br />

6. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .....................................18<br />

6.1 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltfaktoren und Schutzgüter ..18<br />

6.1.1 Geologie, Boden......................................................................................18<br />

6.1.2 Wasser....................................................................................................19<br />

6.1.3 Klima / Luft ..............................................................................................20<br />

6.1.4 Pflanzenwelt ............................................................................................21<br />

6.1.5 Tierwelt....................................................................................................22<br />

6.1.6 Mensch, Siedlung, Erholung....................................................................24<br />

6.1.7 Landschaft...............................................................................................26<br />

6.1.8 Kultur- und Sachgüter..............................................................................26<br />

6.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ......................................27<br />

6.2 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Umsetzung und<br />

Nichtumsetzung der Planungsziele .............................................................27<br />

6.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und<br />

Kompensation von Umweltauswirkungen ....................................................27<br />

6.4 Alternativen zur derzeitigen Planung und deren Auswirkungen<br />

auf den Umweltzustand...............................................................................28<br />

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- vorläufige Fassung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -<br />

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C) Einzelfallbezogene Vorprüfung der UVP-Pflicht gem. § 3 UVPG<br />

7. Gesetzliche Grundlage und Methodik, Bezug zur Umweltprüfung .......................30<br />

7.1 Gaserzeugung: Biogasanlage mit Fahrsilos und Gärstrecke......................31<br />

7.2 Biogasveredlung und Einspeisung in das Gasleitungsnetz..........................38<br />

D) FFH-Vorprüfung<br />

8. Gesetzliche Grundlage und Methodik ..................................................................45<br />

8.1 FFH-Gebiet Nr. EU 4228-331 "Oder-Sieber-Rhume" ..................................45<br />

8.1.1 Auswirkungen der Planung auf den Schutzzweck des FFH-Gebietes .....47<br />

E) Artenschutzprüfung<br />

9. Gesetzliche Grundlagen der Artenschutzprüfung ................................................48<br />

9.1 Methodik und Ablauf der Artenschutzprüfung..............................................48<br />

9.2 Stufe I: Artenspektren und Wirkfaktoren .....................................................49<br />

9.3 Ergebnis der Artenschutzprüfung, Maßnahmen ..........................................49<br />

F) Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />

10. Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG, Eingriffsbilanzierung und<br />

Maßnahmenplanung .......................................................................................50<br />

10.1 Bereich Gemeinde Katlenburg-Lindau, Landkreis Northeim ........................50<br />

10.1.1 Zulässigkeit des Eingriffes nach § 15 BNatSchG.................................51<br />

10.1.2 Geplante Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und –minimierung......51<br />

10.1.3 Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich des Eingriffes......52<br />

10.1.4 Ökologische Bilanzierung nach dem Kompensationsmodell<br />

des Nieders. Städtetages ....................................................................53<br />

10.2 Bereich Gemeinde <strong>Bilshausen</strong>, Samtgemeinde Gieboldehausen,<br />

Landkreis Göttingen ....................................................................................55<br />

10.2.1 Zulässigkeit des Eingriffes nach § 15 BNatSchG.................................55<br />

10.2.2 Geplante Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und –minimierung......55<br />

10.2.3 Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich des Eingriffes......55<br />

10.2.4 Ökologische Bilanzierung nach dem Kompensationsmodell<br />

des Nieders. Städtetages ....................................................................56<br />

G) Zusätzliche Angaben<br />

11. Zusätzliche Angaben.......................................................................................59<br />

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A) ANLASS, PLANUNGSRAUM UND METHODIK<br />

1. Veranlassung<br />

Im Zuge der Energiewende hat die Nutzung der Bioenergie eine hohe Bedeutung erlangt.<br />

Vor allem die Landwirtschaft sieht hierin eine gute Möglichkeit, ihre Produkte<br />

sicher zu vermarkten.<br />

Im Bereich der Gemeinden Katlenburg-Lindau und <strong>Bilshausen</strong> hat sich durch den Zusammenschluss<br />

zahlreicher Landwirte eine Gesellschaft gegründet, die Bioenergie<br />

Südharz GmbH & Co. KG. Ihr Geschäftszweck ist die Verwertung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse in einer Biomethan-Anlage, die an der Grenze der Gemeinden Katlenburg-Lindau<br />

und <strong>Bilshausen</strong> am "Strohkrug" errichtet werden soll. Der "Strohkrug" ist<br />

bereits heute ein siedlungsferner Produktionsstandort der Unternehmen Jacobi (Ziegelwerk)<br />

und Piller (Maschinenbau). Im Norden grenzt die Gemeinde Wulften an den<br />

Planungsraum an.<br />

Die geplante <strong>Biomethananlage</strong> wird im Wesentlichen aus zwei Komponenten bestehen.<br />

Im westlichen Teil, der zur Gemeinde Katlenburg-Lindau gehört, ist die Errichtung<br />

einer Biogasanlage geplant. Dieser Teil, der im Folgenden als "Gärstrecke" bezeichnet<br />

werden soll, beinhaltet die Silagelager, die Fermenter und die dazugehörige Technik<br />

sowie die Anlagen zur Entsorgung des Oberflächenwassers.<br />

Der östlich des auf der ehemaligen Bahnstrecke verlaufenden Radweges, der heute<br />

die Grenze zwischen den Gemeinden und Landkreisen markiert, gelegene Teil der<br />

<strong>Biomethananlage</strong> wird im Folgenden als "Gasstrecke" bezeichnet. Hier findet die Veredlung<br />

des angelieferten Rohgases und die Einspeisung in das überregionale Gasversorgungsnetz<br />

statt.<br />

Die <strong>Biomethananlage</strong> Südharz wird auf den Flurstücken 16/10, Flur 4, Gemarkung<br />

Lindau und 197, Flur 4, Gemarkung Lindau errichtet. Die Biomethanaufbereitungsanlage<br />

wird auf dem Flurstück 4/2, Flur 13, Gemarkung <strong>Bilshausen</strong> realisiert. Damit betrifft<br />

die Planung die Landkreise Northeim und Göttingen.<br />

Das Planungsrecht für die geplante Anlage wird über das Instrument der Bauleitplanung<br />

hergestellt. Hierbei sind zwei Gemeinden sowohl in der vorbereitenden wie auch<br />

in der verbindlichen Bauleitplanung wie folgt betroffen:<br />

Gemeinde /<br />

Planungsebene<br />

Vorbereitende<br />

Bauleitplanung<br />

Verbindliche Bauleitplanung<br />

Katlenburg-Lindau<br />

(Landkreis Northeim)<br />

23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>Bilshausen</strong><br />

(Samtgemeinde Gieboldehausen,<br />

Landkreis Göttingen<br />

39. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan<br />

Nr. 22 "<strong>Biomethananlage</strong> Südharz"<br />

Vorhabensbezogener Bebauungsplan<br />

Nr. 21 "Im alten Felde-Nord"<br />

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Abb. 1: Lageübersicht der Flächennutzungsplan-Änderungen und der Bebauungspläne<br />

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2. Abgrenzung des Planungsraumes<br />

Planungsraum ist zunächst der Änderungsbereich der jeweiligen Flächennutzungspläne<br />

(Gieboldehausen bzw. Katlenburg-Lindau), der entsprechend dann die Geltungsbereiche<br />

der jeweiligen Bebauungspläne umfasst. Dieser Geltungsbereich wird einer umfassenden<br />

Biotopkartierung unterzogen.<br />

Eine Erweiterung des Planungsraumes wird dort erfolgen, wo aufgrund der Erfordernisse<br />

des Artenschutzes eine Bestandsaufnahme vorgenommen wird. Ferner wird der<br />

Planungsraum im Verlauf des Verfahrens eine Erweiterung durch externe Maßnahmen<br />

zur Eingriffskompensation erhalten.<br />

Abb. 2: Übersicht über den Planungsraum mit Lage des Geltungsbereiches (Quelle: Google-Earth)<br />

Der Planungsraum liegt westlich der L 523 zwischen dem Industriegebiet von <strong>Bilshausen</strong><br />

und der Ortschaft Wulften. Das Areal erstreckt sich über das Flurstück 197, Flur 4<br />

in der Gemarkung Katlenburg und das Flurstück 4/2, Flur 13 in der Gemarkung <strong>Bilshausen</strong>.<br />

Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Agrarlandschaft, die aufgrund<br />

ihrer außerordentlichen Bodenfruchtbarkeit überwiegend ackerbaulich genutzt wird und<br />

sehr strukturarm ist. Die Oder im Norden sowie die Rhume im Süden stellen mit ihren<br />

Gehölzsäumen, Hochstaudenfluren und Grünländereien belebende Elemente in der<br />

ansonsten sehr ausgeräumten Landschaft dar.<br />

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3. Aufbau und Methodik des Fachgutachtens Natur und<br />

Umwelt<br />

Die Methodik des Fachgutachtens Natur und Umwelt zur <strong>Biomethananlage</strong> muss eingehend<br />

erläutert werden, da sie die Verbindung unterschiedlicher Gutachten zur Verwendung<br />

in unterschiedlichen Planungsverfahren herstellen muss.<br />

Oberster Grundsatz ist die zusammenhängende Darstellung der natur-, umwelt- und<br />

landschaftsrelevanten Faktoren des gesamten Anlagenkomplexes auf allen hiervon<br />

betroffenen Flächen. Diese Darstellung soll in einem einzigen Fachgutachten erfolgen,<br />

um eine sektorale Darstellung einzelner Komponenten zu vermeiden. Stattdessen sollen<br />

die Zusammenhänge aufgezeigt werden, die durch das Vorhaben erzeugt oder<br />

verändert werden. Die methodische Schwierigkeit, die durch dieses Oberziel aufgeworfen<br />

ist, ergibt sich durch die Anforderungen unterschiedlicher Planungen, die in der<br />

folgenden Übersicht dargestellt ist:<br />

Rechtsgrundlage Planungsebene Materielle Anforderungen<br />

BauGB<br />

BauGB<br />

Vorbereitender Bauleitplan<br />

(Flächennutzungsplan)<br />

Verbindlicher Bauleitplan<br />

(Bebauungsplan)<br />

Umweltbericht auf übergeordneter Ebene der SG<br />

Gieboldehausen<br />

UVPG Vorhabensebene Allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des<br />

Einzelfalls<br />

BNatSchG Verbindlicher Bauleitplan,<br />

Vorhabensebene<br />

Artenschutzprüfung<br />

EU-Recht, über<br />

BNatSchG<br />

BNatSchG<br />

Umweltbericht gem. BauGB mit vorgegebenem Gliederungsmuster<br />

Verbindlicher Bauleitplan<br />

(Vorhabensbezogener Bebauungsplan)<br />

Verbindlicher Bauleitplan<br />

(Vorhabensbezogener Bebauungsplan)<br />

FFH-Vorprüfung (Verträglichkeit der Auswirkungen<br />

auf benachbarte FFH-Gebiete)<br />

Eingriffsregelung: Eingriffsminimierung, Ausgleichsund<br />

Ersatzmaßnahmen, ggf. Ersatzgeld<br />

Der zeitliche Ablauf bei der Erstellung des Gutachtens hat ebenfalls deutliche Auswirkungen<br />

auf die Methodik. Da die Aufstellungen der Bebauungspläne und die Änderungen<br />

der Flächennutzungspläne in Parallelverfahren durchgeführt werden, werden die<br />

Planungsgrundsätze bereits möglichst frühzeitig gem. § 3 (1) BauGB bekanntgegeben,<br />

um Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zu geben, ihre Anregungen<br />

und Bedenken kundzutun, um diese rechtzeitig in die Planung einfließen lassen<br />

zu können.<br />

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Zu diesem Verfahrensschritt wird eine vorläufige Fassung des Umweltgutachtens dem<br />

Vorentwurf der Bauleitplanung beigefügt. Dieser Fassung sind die Methodik sowie Art<br />

und Umfang der noch ausstehenden Untersuchungen zu entnehmen. Die frühzeitige<br />

Beteiligung erhält hierdurch den Charakter eines Scopings nach UVPG, indem sich die<br />

zuständigen Stellen zu Art und Umfang der vorzunehmenden Untersuchungen und<br />

Erhebungen äußern können (gem. § 4 BauGB).<br />

Aufgrund der Tatsache, dass Teile des Fachgutachtens (wie der Umweltbericht und<br />

die Einzelfalluntersuchung nach UVPG) nach einem vorgegebenen Gliederungsmuster<br />

abzufassen sind, können durchaus Wiederholungen bestimmter Feststellungen auftreten.<br />

Das endgültige Fachgutachten wird zusammen mit dem Entwurf der Bauleitpläne zum<br />

Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie § 4 BauGB<br />

(Behörden und TÖB-Beteiligung) vorgelegt. Es wird durch die zu erstellenden Fachgutachten<br />

des Artenschutzes und des Immissionsschutzes ergänzt werden.<br />

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B) UMWELTBERICHT GEM. § 2a BauGB<br />

4. Darstellung von Zielen, Festsetzungen und Flächenanspruch<br />

der Bauleitpläne, städtebauliche Daten<br />

4.1 Inhalt und Ziele, Darstellungen und Festsetzungen im Bereich<br />

der Gemeinde Katlenburg-Lindau: 23. Änderung<br />

des F-Planes und vorhabensbez. B-Plan Nr. 22<br />

Um das Vorhaben realisieren zu können, muss nicht nur ein Bebauungsplan aufgestellt,<br />

sondern auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde Katlenburg-Lindau geändert<br />

werden. Dies erfolgt im Zuge der 23. Änderung, bei die ehemals als „Fläche für<br />

die Landwirtschaft“ dargestellten Flurstücke nunmehr als 5,82 ha großes „Sondergebiet<br />

Biogasanlage“ dargestellt werden.<br />

Der vorhabensbezogene Bebauungsplan Nr. 22 „<strong>Biomethananlage</strong> Südharz“, der<br />

im Parallelverfahren aufgestellt wird, ist wie folgt gegliedert:<br />

• Gesamtfläche 5,8170 ha<br />

darin enthalten sind:<br />

• Sondergebiet Biogasanlage 4,6472 ha<br />

o davon max. überbaubare Fläche<br />

3,4854 ha<br />

o nicht überbaubare Fläche (Grünfläche)<br />

1,1618 ha<br />

• Private Grünflächen – Grünanlage 1,1698 ha<br />

Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung ist im Sondergebiet mit einer Grundflächenzahl von<br />

0,5 festgelegt, eine Überschreitung um 50 % ist zulässig.<br />

Höhenbeschränkungen<br />

Im Sondergebiet wird die maximale Höhe baulicher Anlagen auf 17,5 m festgelegt,<br />

wobei als Bezugsgröße das gewachsene Gelände vor Baubeginn gilt. Lediglich im<br />

Bereich der beiden geplanten Fermenter wird maximale Höhe auf 24 m angehoben.<br />

4.2 Inhalt und Ziele, Darstellungen und Festsetzungen im Bereich<br />

der Samtgemeinde Gieboldehausen: 29. Änderung<br />

des F-Planes und vorhabensbez. B-Plan Nr. 21<br />

Auch im Bereich der Gemeinde <strong>Bilshausen</strong> wird neben der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Diese liegt im Zuständigkeitsbereich<br />

der Samtgemeinde Gieboldehausen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan<br />

der Samtgemeinde Gieboldehausen ist der Standort für die geplante<br />

Biogasaufbereitungsanlage als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Im Zuge<br />

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der 39. Änderung ist für den Bereich eine Darstellung eines ca. 0,97 ha großen „Sondergebietes<br />

Biogasaufbereitungsanlage“ vorgesehen.<br />

Der vorhabensbezogene Bebauungsplan Nr. 21 „Im alten Felde- Nord“, der ebenfalls<br />

im Parallelverfahren aufgestellt wird, gegliedert sich wie folgt:<br />

• Gesamtfläche 1,0766 ha<br />

darin enthalten sind:<br />

• Sondergebiet <strong>Biomethananlage</strong> 0,4645 ha<br />

o davon max. überbaubare Fläche<br />

0,3484 ha<br />

o nicht überbaubare Fläche (Grünfläche)<br />

0,1161 ha<br />

• Private Grünflächen – Grünanlage 0,4412 ha<br />

• Verkehrsfläche, öffentlich (L523) 0,0912 ha<br />

• Verkehrsfläche privat, Privatstraße 0,0646 ha<br />

• Verkehrsfläche, öffentlich (Radwanderweg) 0,0060 ha<br />

• Industriegebiet 0,0092 ha<br />

Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung ist im Sondergebiet mit einer Grundflächenzahl von<br />

0,5 festgelegt, wobei eine Überschreitung um 50 % zulässig ist.<br />

Höhenbeschränkungen<br />

Im Sondergebiet wird die maximale Höhe baulicher Anlagen auf 10,5 m festgelegt. ,<br />

Als Bezugsgröße dient ebenfalls das gewachsene Gelände vor Baubeginn.<br />

4.3 Angaben zum Vorhaben<br />

Die geplante <strong>Biomethananlage</strong> Südharz soll im Landkreis Northeim in der Gemarkung<br />

Lindau auf den Flurstücken 16/10 und 197 in der Flur 4 realisiert werden. Der ca. 5,82<br />

ha große Geltungsbereich des Planungsvorhabens befindet sich im Grenzbereich zu<br />

den Gemarkungen Wulften (Landkreis Osterode) und <strong>Bilshausen</strong> (Landkreis Göttingen).<br />

Hierfür wird der vorhabensbezogene Bebauungsplan Nr. 22 „<strong>Biomethananlage</strong><br />

Südharz“ aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert.<br />

Östlich des Anlagenstandortes wird in der Gemarkung <strong>Bilshausen</strong> (Flurstück 4/2, zwischen<br />

Radweg, L 523 u. Betriebs) eine Biorohgasaufbereitungsanlage geplant, die der<br />

Veredelung des erzeugten Gases dient. Dafür wird der vorhabensbezogene Bebauungsplan<br />

Nr. 21 „Im alten Felde- Nord“ aufgestellt und der Flächennutzungsplan erfährt<br />

seine 39. Änderung.<br />

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Abb. 3: <strong>Biomethananlage</strong> Siüdharz, Gesamtübersicht<br />

<strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />

Für die Anlage werden jährlich folgende Stoffe zur Rohbiogasherstellung zum Einsatz<br />

kommen:<br />

· 6.000 t Frischgülle (Rinder- oder Schweinegülle, ggf. separiert)<br />

· 5.000 t Hühnertrockenkot (HTK)<br />

· 5.000 t Putenmist<br />

· 1.000 t Rindermist<br />

· 31.000 t Maissilage<br />

· 10.000 t Zuckerrüben<br />

· 7.000 t Getreide-Ganzpflanzensilage<br />

4.000 t Kleegras aus dem Ökolandbau<br />

Der jährliche Gasertrag wird auf 12 Mio. Normkubikmeter beziffert.<br />

Um die Anlage zu beliefern bzw. Reststoffe abzufahren sind insgesamt 14.000 und für<br />

die Wartungsarbeiten 100 Einzelfahrten notwendig. Hierfür wird eine Zufahrt von der L<br />

523, südlich der geplanten Biogasaufbereitungsanlage gebaut, die den Radweg quert.<br />

Auf dem Betriebsgelände finden zudem noch Rangierfahrten zur Beschickung der Anlage<br />

statt.<br />

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Folgende baulichen Anlagen sind auf dem Areal der <strong>Biomethananlage</strong> vorgesehen:<br />

o Waage und Gebäudecontainer im Einfahrtsbereich der Anlage;<br />

o Fahrsiloanlage (5 Stück) mit einer Gesamtfläche von ca. 17.000 m²;<br />

o Substrataufgabe (Feststoffspeicher u. –schnecken; Güllespeicher u. –pumpen);<br />

o Vergärungsanlage bestehend aus 2 Fermentern ( 20,33 m hoch) u. mehreren<br />

Nachgärbehältern ( 7,73 m hoch);<br />

o Gärproduktspeicher;<br />

o Gassystem bestehend aus Doppelmembranspeicher, Stützluftgebläse, Gasfackel<br />

und Kondensationsschacht;<br />

o Sauerstoffsystem bestehend aus Kompressor, Adsorber und Druckgefäß;<br />

o Heizung (Heizungspumpen, Stellgeräte)<br />

o Notstromaggregat<br />

o Druckluftstation<br />

o Eigenverbrauchstankstelle für Dieselkraftstoff (Lagervolumen von 1.300 l)<br />

o Entwässerungsanlagen (Entwässerungsleitungen, Behälter zur Aufnahme belasteten<br />

Regenwassers, Sickerwasserbehälter samt Pumpen, Versickerungsbecken,<br />

Absetzanlage u. Löschwasserbecken)<br />

o Verwallung um die gesamte Anlage (Havariebecken)<br />

o Asphaltierte Fahr- u. Bewegungsfläche innerh. der Verwallung (ca. 7.550 m²);<br />

o Umzäunung des Geländes der Biogasanlage.<br />

Biogasaufbereitungsanlage<br />

Durch die Biogasaufbereitungsanlage, Model ETW BMA 1400, wird mittels Druckwechseladsorption<br />

Kohlendioxid vom Rohgasstrom abgetrennt und Biomethan gewonnen.<br />

Dabei liegt die Verarbeitungsleistung bei ca. 1.400 Nm³ Rohgas, aus dem 700<br />

Nm³ Methan / Erdgas pro Stunde erzeugt wird. Die jährliche Kapazität wird auf ca. 6.<br />

Mio. Nm³ Biomethan beziffert. Das Biogas wird über eine unterirdische Leitung von der<br />

benachbarten <strong>Biomethananlage</strong> Südharz übernommen und nach der Aufbereitung in<br />

das L-Gas-Netz eingespeist.<br />

Die Biogasaufbereitungsanlage besteht aus folgenden Komponenten, die sich überwiegend<br />

innerhalb einer Doppelcontainer-Einheit befinden:<br />

o Rohgaskühlungssystem;<br />

o Rohbiogasspeicher;<br />

o Kompressorstation;<br />

o Maschinenkühlsystem;<br />

o 2 Aktivkohlefiltern zur Schwefelwasserstoffentfernung;<br />

o Gasaufbereitungsmodul;<br />

o Unterduckgebläse;<br />

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o Schraubenkompressorstation zur Bereitstellung der erforderlichen Prozessdruckluft;<br />

o Schwachgasverbrennungsanlage zur Verwertung von Restgas mit Wärmenutzung;<br />

o Blockheizkraftwerk (elektrische. Leistung von ca. 250 kW und thermische Leistung<br />

von ca. 300 kW)<br />

o Schwachgas- und Produktgasspeicher;<br />

o Trafostation;<br />

o Biogaseinspeisungsanlagen;<br />

und zudem:<br />

o Zuwegungen u. Stellflächen;<br />

o Umzäunung der Anlage;<br />

o Entwässerungsrigole um den Anlagenkomplex.<br />

5. Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und<br />

Fachplanungen und ihre Bedeutung für Aufstellung des<br />

vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 „Im alten<br />

Felde - Nord“ im Samtgemeindegebiet Gieboldehausen<br />

und des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22<br />

„<strong>Biomethananlage</strong> Südharz“ im Gemeindegebiet von Katlenburg<br />

- Lindau<br />

5.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Die gesetzlichen Grundlagen der Umweltschutzziele und ihre konkrete Bedeutung im<br />

vorliegenden Planungsverfahren gehen aus der nachstehenden Tabelle hervor.<br />

Schutzgut Rechtsgrundlage Auswirkungen auf die Planung<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Bundes-Bodenschutzgesetz, Bodenschutz-<br />

und Altlastenverordnung<br />

Baugesetzbuch (§1 a)<br />

EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />

EU-Grundwasserrichtlinie zum<br />

Schutz des Grundwassers vor<br />

Verschmutzung und Verschlechterung<br />

Niedersächsisches Wassergesetz<br />

Anforderungen an die Nutzungen gegen<br />

schädliche Bodenbelastungen<br />

Sparsamer Umgang mit Grund und Boden<br />

Maßgaben zur Vermeidung einer Verschlechterung<br />

der Wasserqualität und Vermeidung<br />

von Hochwasserereignissen<br />

Maßgaben zur Verhinderung des Einbringens<br />

von Schadstoffen in das Grundwasser<br />

Umsetzung der o.g. Maßgaben auf Landesebene<br />

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Klima/Luft<br />

Pflanzen-<br />

Tiere<br />

Landschaft<br />

Mensch<br />

Kultur- u.<br />

Sachgüter<br />

Protokoll von Kyoto vom<br />

16.03.1998 zur Verminderung der<br />

Treibhausgasemissionen<br />

Richtlinie des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates über Luftqualität<br />

und sauberere Luft für<br />

Europa (Mai 2008)<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />

zum Bundes–<br />

Immissionsschutzgesetz<br />

(Technische Anleitung zur Reinhaltung<br />

der Luft – TA Luft)<br />

GIRL - Geruchsimmissions-<br />

Richtlinie Feststellung und Beurteilung<br />

von Geruchsimmissionen-<br />

Niedersachsen - vom 23. 07. 2009<br />

EU-Artenschutzverordnung,<br />

Bundesartenschutzverordnung<br />

FFH-Richtlinie der Europäischen<br />

Gemeinschaft<br />

Bundesnaturschutzgesetz,<br />

Nieders. Naturschutzgesetz<br />

Bundesnaturschutzgesetz,<br />

Nieders. Naturschutzgesetz<br />

s. Boden, Luft/Klima, Wasser als<br />

Lebensgrundlage<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz,<br />

TA Lärm hinsichtlich Schallschutz<br />

Artikelgesetz v. 1. Juni 1980 zur<br />

Berücksichtigung des Denkmalschutzes<br />

im Bundesrecht<br />

Nieders. Denkmalschutzgesetz<br />

Verringerung der CO 2 -Emissionen als wesentliche<br />

Triebkraft für neue Technologien<br />

(Biogasanlage, Biogasaufbereitungsanlage)<br />

Regelung der Qualitätsstandards von Luft,<br />

die einzuhalten sind (Grenzwerte, Alarmstufen)<br />

Definition von Immissionsgrenzwerten für<br />

Siedlungsgebiete<br />

Bestimmen Arten, die besonders oder<br />

streng geschützt sind und deren primäre<br />

Lebensräume nicht beeinträchtigt werden<br />

dürfen<br />

FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiet V 19,<br />

Besonders geschützte Arten gem. Anhang<br />

IV der FFH-Richtlinie<br />

Maßgaben zu Eingriffsvermeidung, -<br />

verminderung und –kompensation<br />

Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung, -<br />

verminderung und –kompensation hinsichtlich<br />

Vielfalt, Eigenart und Schönheit von<br />

Natur und Landschaft<br />

s. o.<br />

Grenzwerte in Bezug zu Siedlungsgebieten<br />

Geringe Relevanz, da keine Kultur- u. Sachgüter<br />

unmittelbar betroffen.<br />

Die Errichtung der <strong>Biomethananlage</strong> Südharz erfolgt auf der Basis unterschiedlicher<br />

Rechtsgrundlagen, wie bereits im Kapitel Methodik ausgeführt.<br />

Die sogenannte "Energiewende", die im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer E-<br />

nergien (kurz Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) als politischer Wille zum Aus-<br />

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Seite 14<br />

druck gebracht wurde, hat in Bezug auf Umwelt, Natur und Landschaft erhebliche Veränderungen<br />

ausgelöst. Sie kommen durch eine Zunahme von Anlagen zur Energiegewinnung<br />

aus Wind, Sonne und Biomasse zum Ausdruck. Das EEG legt die Grundlage<br />

für einen wirtschaftlichen Betrieb des geplanten Vorhabens einer <strong>Biomethananlage</strong>.<br />

Die planungsrechtlich relevante Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB), da das<br />

Planungsrecht durch die kommunale Bauleitplanung der beteiligten Gebietskörperschaften<br />

hergestellt wird, wie in Tab. 1 dargestellt.<br />

Im Baugesetzbuch verankert ist das Umweltrecht mit den Paragraphen 1a BauGB<br />

(ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz), 2 (4) BauGB (Durchführung der Umweltprüfung)<br />

und 2a (Begründung, Umweltbericht), dessen Inhalt und Umfang in Anlage<br />

1 BauGB festgelegt ist.<br />

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) legt darüber hinaus<br />

fest, für welche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.<br />

In Grenz- oder Zweifelsfällen, wie auch im vorliegenden Fall, wird aufgrund der Eigenschaften<br />

des geplanten Vorhabens eine allgemeine oder standortbezogene Einzelfalluntersuchung<br />

der Umweltverträglichkeit durchgeführt. Diese erfolgt in Abschnitt C des<br />

Fachgutachtens.<br />

In den materiellen Inhalten verwandt, aber keinesfalls mit dem Umweltrecht gleichzusetzen<br />

ist das Naturschutzrecht, welches im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

festgelegt ist. Hier kommen im vorliegenden Fall gleich drei Komponenten zur Anwendung:<br />

• die Eingriffsregelung gem. §§ 14 ff BNatSchG, insbesondere auch in § 18<br />

(Verhältnis zum Baurecht) festgelegt. Hiernach wird erforderlich, unnötige Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft zu unterlassen, unvermeidbare Eingriffe durch<br />

geeignete Maßnahmen auszugleichen oder durch weitere Maßnahmen einen<br />

Ersatz zu schaffen, dessen Gleichwertigkeit durch eine Bilanzierung nachzuweisen<br />

ist.<br />

• die Verträglichkeitsprüfung zu Natura-2000-Schutzgebieten (FFH-Gebieten),<br />

insbesondere verankert in den §§ 33 und 34 BNatSchG. Hier ist nachzuweisen,<br />

dass ein Vorhaben keine nachteiligen Auswirkungen auf den Schutzzweck bzw.<br />

die im Fokus stehenden Arten der Gebiete haben wird.<br />

• die Artenschutzprüfung, um die Erfordernisse der §§ 44 und 45 BNatSchG zu<br />

erfüllen. Dies bedeutet, dass das Vorhandensein und ggf. die Betroffenheit besonders<br />

geschützter Arten im Zuge der Planung dokumentiert werden muss,<br />

um ggf. eine Ausnahmeregelung beantragen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />

durchführen zu können.<br />

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Seite 15<br />

Für die Betriebsgenehmigung stellt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)<br />

die gesetzliche Grundlage dar. Hierauf wird in Kap. 3.1 (Genehmigungsbedürftige Tatbestände)<br />

der Informationen zum Vorhaben <strong>Biomethananlage</strong> Südharz (BIOENERGIE<br />

SÜDHARZ, 12.06. 2013) Bezug genommen.<br />

Zu guter Letzt ist auch das Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden<br />

(USchadG) zu erwähnen. Dieses Gesetz sollte nach Möglichkeit allein<br />

deswegen im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung kommen, dass durch vorsorgliche<br />

Maßnahmen alle Schädigungen von Arten und natürlichen Lebensräumen, der<br />

Gewässer und des Bodens sowie weiterer natürlicher Ressourcen dauerhaft vermieden<br />

werden. Dieses Gesetz sieht für derartige Fälle eine Informationspflicht (§ 4), eine<br />

Gefahrenabwehrpflicht (§ 5) und eine Sanierungspflicht (§ 6) vor.<br />

5.2 Ziele und Aussagen einschlägiger Fachplanungen<br />

Für die Geltungsbereiche der in Kap. 5 dargestellten Bauleitpläne sind folgende Fachplanungen<br />

relevant:<br />

• Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Göttingen (Entwurfstand<br />

von 2010)<br />

• Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Northeim (2006)<br />

• Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Göttingen (1998),<br />

• Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Northeim (1988),<br />

• Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />

• Flächennutzungsplan der Gemeinde Katlenburg-Lindau.<br />

Entwicklungsziele der Fläche im regionalen Raumordnungsprogramm des<br />

Landkreises Göttingen (Entwurf der 1. Änderung, 2010)<br />

Der Standort der Biogasaufbereitungsanlage<br />

unterliegt in der Karte<br />

des RROP keiner Darstellung. Der<br />

westlich vom Gebiet verlaufende<br />

Weg ist als „Vorranggebiet regional<br />

bedeutsamer Radwanderweg“ verzeichnet.<br />

Die Landesstraße 523 ist<br />

als „Vorranggebiet Straße von regionaler<br />

Bedeutung“ und die sich<br />

westlich daran anschließenden Flächen als „Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft“<br />

dargestellt. Der Standort der Biogasaufbereitungsanlage unterliegt in der Karte des<br />

RROP keiner Darstellung. Der westlich vom Gebiet verlaufende Weg ist als „Vorranggebiet<br />

regional bedeutsamer Radwanderweg“ verzeichnet. Die Landesstraße 523 ist<br />

als „Vorranggebiet Straße von regionaler Bedeutung“ und die sich westlich daran anschließenden<br />

Flächen als „Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft“ dargestellt.<br />

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Seite 16<br />

Entwicklungsziele der Fläche im regionalen Raumordnungsprogramm<br />

2006 des Landkreises Northeim<br />

Der Planungsraum wird in der<br />

Karte des RROP Northeim als<br />

„Vorbehaltsgebiet Natur und<br />

Landschaft“ sowie aufgrund des<br />

hohen Ertragspotentials auch als<br />

„Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“<br />

dargestellt. Der Weg ist,<br />

wie auch im RROP des Landkreises<br />

Göttingen, als „Vorranggebiet<br />

regional bedeutsamer<br />

Radwanderweg“ verzeichnet.<br />

Westlich des Geltungsbereiches ist ein Rohstoffsicherungsgebiet (Kies) dargestellt,<br />

welches jedoch weder von dem Vorhaben noch von hiermit in Verbindung stehenden<br />

Maßnahmen berührt wird. Die Bundesstraße 247 ist im Planwerk als „Vorranggebiet<br />

Hauptverkehrsstraße“ eingetragen.<br />

Im Erläuterungsbericht wird die Schaffung neuer Erzeugungskapazitäten vorrangig<br />

durch Kraft-Wärme-Kopplung durch nachwachsende Rohstoffe Biogas gefordert, wobei<br />

der Schwerpunkt der Energiegewinnung in der Ausnutzung von Rohstoffen aus<br />

Forst- und Landwirtschaft liegen soll.<br />

Entwicklungsziele der Flächen im Landschaftsrahmenplan Göttingen<br />

Nach der Karte VI „Einzelziele und Maßnahmen – Schutzgebiete und Objekte“ befindet<br />

sich der Standort der geplanten Biogasanlage außerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />

„Untereichsfeld“.<br />

In der Karte VII „Einzelziele und Maßnahmen“ des LRP werden für den Planungsraum<br />

lediglich „Allgemeine Anforderungen an die Landwirtschaft“ und für das südlich angrenzende<br />

Industriegebiet eine „Verbesserung der Einbindung regionsuntypischer<br />

Siedlungsränder / Objekte“ sowie eine „Vermeidung / Verminderung des Schadstoffausstoßes<br />

bzw. der Geruchsbelastung durch Emittenten“ gefordert.<br />

Entwicklungsziele der Flächen im Landschaftsrahmenplan Northeim<br />

Da das Planwerk bereits sehr überaltert ist (1988) sollen im Folgenden nur kurz die<br />

wesentlichen Aussagen für den Untersuchungsraum aufgeführt werden.<br />

In der Karte 11 „Vielfalt, Eigenheit und Schönheit“ wird der Planungsraum als Bereich<br />

mit geringer Vielfalt eingestuft. Es handelt sich um wenig gegliederte, überwiegend<br />

intensiv ackerbauliche genutzte Kulturlandschaft mit einem sehr geringen Waldanteil.<br />

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Seite 17<br />

Die Rhume südlich vom Untersuchungsgebiet wird in der Karte 13 als „bedingt naturnah<br />

mit einer Gewässergüte bis II dargestellt. In der Karte 22 sind Oder und Rhume<br />

als Hauptgewässer 1. Priorität verzeichnet.<br />

Naturschutz und Landschaftspflege (FFH, NSG, LSG, Fließgewässer)<br />

Der Planungsraum liegt genau zwischen zwei Naturschutzgebieten. Nördlich von ihm<br />

befindet sich das Naturschutzgebiet „Oderaue“ (NSG BR 00124) und im Süden das<br />

Naturschutzgebiet „Rhumeaue, Ellerniederung und Gillersheimer Bach“ (NSG BR<br />

00084). Beide sind gleichzeitig Teil des FFH-Gebietes „Oder, Sieber, Rhume“ (EU-<br />

Kennzahl 4228-331). Die genannten Schutzgebiete liegen in einer Entfernung von<br />

mehr als 675 m (nach Süden) und 875 m (nach Norden) zum geplanten Anlagenstandort.<br />

Das Naturschutzgebiet „Seeburger See“, gleichzeitig FFH-Gebiet „Seenanger,<br />

Rettlake, Suhletal“ (EU-Kennzahl 4426-302), liegt vom Planungsraum mehr als 8<br />

km und das Natura 2000-Vogelschutzgebiet V 19 mehr als 7 km Luftlinie entfernt.<br />

Abb. 4: Naturschutzflächen im Untersuchungsraum: FFH-Gebiet Sieber, Oder, Rhume (braune diagonale<br />

Schaffur, NSG rote Flächen, LSG grüne Bereiche). Quelle: Umweltserver Niedersachsen<br />

Besonders geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG sind weder auf dem vorgesehenen<br />

Standorten noch im direktem Umfeld des Planungsraumes vorhanden. In einem<br />

Radius von 1 km sind südlich der B 247 ein Magerrasen (Bilsh 20), zwei seggenreiche<br />

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Seite 18<br />

Nasswiesen (Bilsh 08), ein Flutrasen (Bilsh 09) und ein naturnaher Flurabschnitt der<br />

Rhume (Bilsh 12) im Bereich des Landkreises Göttingen vorhanden. Sowohl im Gebiet<br />

des Landkreise Northeim als auch im Bereich vom Landkreis Osterode sind in einem<br />

Radius von 1 km keine geschützten Biotope registriert.<br />

Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Gieboldehausen ist der<br />

Standort für die Biogasaufbereitungsanlage als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.<br />

Im Zuge der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den Bereich eine<br />

Darstellung als „Sondergebiet Biogasaufbereitungsanlage“ vorgesehen.<br />

Flächennutzungsplan der Gemeinde Katlenburg-Lindau<br />

Auch im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Katlenburg-Lindau ist<br />

der Standort für die geplante <strong>Biomethananlage</strong> als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.<br />

In der 23. Änderung des Planes wird eine Darstellung als „Sondergebiet Biogasanlage“<br />

erfolgen.<br />

6. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

6.1 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltfaktoren<br />

und Schutzgüter<br />

Der Planungsraum befindet sich auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen<br />

in einer ausgeräumten Agrarlandschaft nördlich von <strong>Bilshausen</strong>. Im Süden, im Kreuzungsbereich<br />

der B 247 und der L523 schießt sich das Industriegebiet "Strohkrug" von<br />

<strong>Bilshausen</strong> an. Die für das Bauvorhaben beanspruchten Flächen liegen teilweise innerhalb<br />

des Gemeindegebietes von Katlenburg-Lindau sowie von <strong>Bilshausen</strong>. Zwischen<br />

den beiden Teilflächen verläuft auf einem ehemaligen Bahndamm ein mit wassergebundener<br />

Decke befestigter Weg, der als Radwanderweg genutzt wird. Im Norden<br />

grenzt an den Planungsraum die Gemeinde Wulften, die dem Landkreis Osterode<br />

am Harz angehört. Erschlossen wird der Bereich durch die L 523, von der eine Abzweigung<br />

in Form einer Privatstraße geplant ist. zugehört.<br />

6.1.1 Geologie, Boden<br />

Der geologische Untergrund besteht in größeren Tiefen aus Festgesteinen des unteren<br />

Buntsandsteins. Gemäß dem Bodengutachten (ERDBAULABOR Göttingen 2013)<br />

setzt sich das anstehende, in Tiefen von ca. 7 bis 10 m unter Gelände anstehende<br />

Material hauptsächlich aus roten Ton- und Schluffsteinen zusammen. Darüber liegen<br />

in Tiefen zwischen 1 und 1,3 m unter dem Gelände Terrassensande und –kiese mit<br />

Mächtigkeiten von 1 bis 5 m. Darüber schließt sich eine bis zu 1,1 m mächtige<br />

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Seite 19<br />

Schwemmlössschicht an, die wiederum von einer etwa 0,25 m dicken Oberbodenlage<br />

überdeckt wird.<br />

Im niedersächsischen Kartenserver NIBIS des Landesamtes für Bergbau, Energie und<br />

Geologie wird der Boden wie folgt dargestellt und bewertet:<br />

Bodentyp<br />

Bodenschätzung<br />

Standortbezogenes ackerbauliches<br />

Ertragspotenzial<br />

Suchräume für schutzwürdige Bodentypen<br />

Parabraunerden aus Lösslehmen (erodiert)<br />

sL3Lo sandiger Lehm/hohe bis sehr hohe<br />

Leistungsfähigkeit/Lössböden<br />

Bodenwertzahl/Grünlandgrundzahl 72, A-<br />

ckerzahl/Grünlandzahl 72,<br />

Äußerst hoch<br />

BF Boden mit sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit<br />

Bewertung:<br />

Die Inanspruchnahme von ca. 5,8 ha Ackerfläche, die einen äußerst hohes standortbezogenes<br />

ackerbauliches Ertragspotenzial aufweist, bedeutet eine gravierende Auswirkung<br />

auf das Schutzgut „Boden“ und einen großen Verlust an landwirtschaftlicher<br />

Produktionsfläche. Aufgrund der Tatsache, dass die Betreibergesellschaft maßgeblich<br />

durch Landwirte geprägt ist, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Betreiber<br />

dieser Auswirkung bewusst sind.<br />

Das Erdbaulabor macht darauf aufmerksam, dass die anstehenden Lehmböden hochsensibel<br />

auf eine Erhöhung des Wassergehaltes und auch auf Beanspruchungen<br />

durch dynamische Lasten reagieren. Inwieweit sie für bauliche Zwecke nutzbar sind<br />

(z.B. für die Errichtung eines Havariewalles), ist im Zuge der weiteren Erkundungen zu<br />

klären. Hier muss gegebenenfalls eine Vermörtelung mit Kalk oder Zement erfolgen,<br />

um die erforderliche Standfestigkeit sicherzustellen.<br />

6.1.2 Wasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Im Planungsraum befindet sich kein Oberflächenwasser. In einer Entfernung von ca.<br />

1,1 km verläuft im Norden des Gebietes die Oder. Südlich des Planungsraumes fließt<br />

die Rhume in etwa 1,08 km Entfernung vom geplanten Anlagenstandort. Der Schlinggraben,<br />

der in die Rhume entwässert, verläuft im Süden nur in einer Entfernung von<br />

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ca. 0,7 km. Bei Katlenburg fließen Oder und Rhume zusammen und im weiteren Rhumeverlauf<br />

nimmt das Gewässer mit der Söse einen weiteren Harzfluss auf. Bei Northeim,<br />

in der Nähe der A 7, mündet sie dann in die Leine.<br />

Grundwasser<br />

Im Zuge der Baugrunderkundung konnte kein Grundwasser nachweisen werden, die<br />

erbohrten Proben waren lediglich erdfeucht. Nach der Bodenuntersuchung steht das<br />

Grundwasser deutlich mehr als 3 m unter dem Planungsraum, der lehmige Boden<br />

weist eine geringe Durchlässigkeit auf. Die darunter liegenden Kiesschichten hingegen<br />

sind hoch durchlässig und besitzen daher die Funktion des Grundwasserleiters.<br />

Bewertung:<br />

Auch wenn Rhume und Oder mit ihren Auen empfindliche und für den Naturhaushalt<br />

bedeutende Flüsse darstellen, ist aber aufgrund der Entfernung der geplanten Anlagen<br />

zu den Fließgewässern die vorgefundene Situation von durchschnittlicher Bedeutung<br />

für das Schutzgut „Wasser“. Denn weder Überschwemmungsgebiete noch Grundwasserströme<br />

sind unmittelbar vom Planungsvorhaben betroffen.<br />

Aufgrund der Durchlässigkeit der unter den Lösslehmschichten lagernden Kiese und<br />

ihrer Funktion als Grundwasserleiter sind bei der Planung der Anlage geeignete Maßnahmen<br />

vorzusehen, um das Risiko einer Gewässerverunreinigung durch austretende<br />

Sicker- oder Gärsäfte oder weitere wassergefährdende Stoffe weitestmöglich zu minimieren.<br />

6.1.3 Klima / Luft<br />

Das Untereichsfeld ist klimatisch begünstigt, da hier föhnige Aufheiterungen im Lee<br />

der Höhenzüge am östlichen Rand des Leinetales vorherrschen und sich die Stauwirkung<br />

des Harzes noch nicht bemerkbar macht, der Harz aber einen Schutz gegen<br />

Nordostströmungen darstellt. Die Hauptwindrichtungen sind Südwest und Ostsüdost,<br />

Bewertung:<br />

Die relativ exponierte, freie Lage des Geltungsbereiches in der weiten Auenlandschaft<br />

von Rhume und Oder gewährleistet zusammen mit der Freiheit von Strömungshindernissen<br />

eine gute Durchlüftung, so dass eine Anreicherung von Emissionen (Gerüche,<br />

CO 2 , Wasserdampf) im betroffenen Landschaftsraum im Regelfall nicht zu befürchten<br />

ist. Die benachbarten Siedlungsbereiche von Lindau, Wulften und <strong>Bilshausen</strong> liegen in<br />

einer Entfernung, die unter Berücksichtigung der Hauptwindrichtung eine übermäßige<br />

Beeinträchtigung nicht erwarten lässt.<br />

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Seite 21<br />

6.1.4 Pflanzenwelt<br />

Der Planungsraum wird gegenwärtig überwiegend ackerbaulich genutzt. Die Felder im<br />

Gebiet sind als Basenreiche Lehm-/ Tonäcker (AT) ausgeprägt und dienen hauptsächlich<br />

dem Getreide- und Raps- und Maisanbau. Das Arteninventar auf den Flächen<br />

beschränkt sich im Wesentlichen auf die Kulturpflanzen, denn die intensive Nutzung -<br />

bedingt durch starke Mechanisierung, hohen Herbizideinsatz und nicht zuletzt durch<br />

großflächige Monokulturwirtschaft - hat zur Folge, dass nur sehr wenige Gräser und<br />

Kräuter vorzufinden sind. Nur extrem widerstandsfähige Ackerwildkräuter (z. B. Gemeine<br />

Quecke, Acker-Hornkraut, Hirtentäschelkraut) bilden die Ausnahme. Ackerrandstreifen<br />

weisen demgegenüber unter Umständen eine erheblich höhere Artenvielfalt<br />

auf, sofern die Bewirtschaftungsintensität an den Rändern verringert wird, was a-<br />

ber im Planungsraum kaum der Fall ist. Lediglich in den Rainen, beidseits des Radweges<br />

sind vermehrt Ackerwildkräuter zu finden, die von den Feldern verdrängt wurden.<br />

Hier wachsen auch Arten wie Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense), Feld-Klee<br />

(Trifolium campestre), Saat-Mohn (Papaver dubium), Acker-Vergissmeinnicht (Myosotis<br />

arvensis) oder Gewöhnlicher Erdrauch (Fumaria officinalis).<br />

Des Weiteren kommen in den Seitenstreifen, die als halbruderale Gras- und Staudenflur<br />

(UHM) eingestuft wurden, u.a. Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius),<br />

Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Hohes Fingerkraut (Potentilla recta),<br />

Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Acker-Winde (Calystegia arvensis), Wiesen-<br />

Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Weiß-Klee (Trifolium repens), Viersamige Wicke<br />

(Vicia tetrasperma), Große Brennnessel (Urtica dioica) oder Knoblauchsrauke (Alliaria<br />

petiolata) vor. Das Artenspektrum ist somit deutlich höher als auf den benachbarten<br />

Ackerflächen.<br />

Gehölze sind im Planungsraum nicht zu finden; nur im Bereich der Umgrünung der<br />

angrenzenden Industrie- und Gewerbeflächen wurden Bäume und Sträucher gepflanzt.<br />

Außerdem wachsen im Süden des geplanten Standortes in den Rainen des<br />

Radweges vereinzelt Gehölze (Rotblühende Kastanie, Zwetschgen, Hundsrosen etc.).<br />

Bewertung:<br />

Die in Anspruch genommenen Ackerflächen weisen aufgrund ihrer intensiven Nutzung<br />

nur eine geringe Wertigkeit als Lebensraum auf, da Wildkräuter mit mechanischen und<br />

chemischen Maßnahmen beseitigt werden. Eine höhere Bedeutung kommt den Seitenstreifen<br />

des Radweges zu, da solchen artenreichen Rainen in der ausgeräumten<br />

Agrarlandschaft eine wichtige Funktion als Rückzugsbereiche zufällt und sie der Biotopvernetzung<br />

dienen. Die Seitenflächen entlang des Weges sind jedoch wesentlich<br />

schmaler, als sie nach der Kartengrundlage sein müssten, sodass die Vermutung nahe<br />

liegt, dass sie teilweise mit umgepflügt und als Ackerflächen bewirtschaftet werden.<br />

Zukünftig sollten sie wieder in ihrer vollen Breite ausgebildet und mit Einzelgehölzen<br />

oder Heckenabschnitten bepflanzt werden.<br />

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Seite 22<br />

6.1.5 Tierwelt<br />

Zur Untersuchung der Vogelwelt wurden drei Begehungen im Radius von 500 m um<br />

den Vorhabensstandort im Juni 2013 durchgeführt, davon eine in der Abenddämmerung<br />

und eine am frühen Morgen. Dabei wurde der Fokus auf das Vorhandensein von<br />

Bodenbrütern (Feldlerche, Rebhuhn, Wachtel) auf den vom Bau der geplanten Biogasanlage<br />

betroffen Flächen gerichtet. Ferner wurde auf das Vorkommen des Feldhamsters<br />

geachtet, wobei der Zeitraum jedoch aufgrund des Bewuchses nicht als<br />

günstig zu bezeichnen war. Eine Suche nach Bauten des Feldhamsters wird in jedem<br />

Fall unmittelbar nach der Ernte erfolgen, wenn die Voraussetzungen günstiger sind.<br />

Feldlerche<br />

Im Untersuchungsgebiet kommt die Feldlerche häufig vor. Auf der für den Bau der<br />

Biogasanlage vorgesehenen Fläche westlich des Fuß- und Radweges besteht starker<br />

Brutverdacht. Es wurde mehrmals beobachtet, dass eine Lerche vom Singflug über<br />

der Fläche (zur Zeit ein Getreidefeld) zu Boden gegangen ist. Auf einen Nachweis wurde<br />

verzichtet, da dies ein Betreten der Getreideflächen und eine Störung der Brut zur<br />

Folge gehabt hätte.<br />

Auch auf den benachbarten Flächen war die Feldlerche ebenfalls oft zu sehen und zu<br />

hören, so dass auch in unmittelbarer Umgebung von 4 bis 5 weiteren Brutvorkommen<br />

ausgegangen werden kann.<br />

Rebhuhn<br />

Rebhühner konnten im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen werden. Es fehlen<br />

Strukturen wie Hochstaudenbereiche und Hecken, in denen die Tiere sich aufhalten<br />

und Nahrung finden können.<br />

Durch die Einsaat von Blühstreifen könnten eventuell Rebhühner einwandern, weil die<br />

Art in der Feldmark von <strong>Bilshausen</strong> (wenige 100 m östlich der Untersuchungsfläche)<br />

beobachtet wurde und nördlich bei Wulften ein Brutvorkommen hat (Informationen von<br />

Werner Beeke, Projektleiter Rebhuhnschutzprogramm). Allerdings reagieren Rebhühner<br />

empfindlich auf Störungen, so dass der benachbarte, stark frequentierte Fuß- und<br />

Radweg ein Hinderungsgrund sein könnte.<br />

Wachtel<br />

Wachteln konnten nicht nachgewiesen werden, obwohl sie in der Gegend nicht selten<br />

sind und häufig in Wintergetreidefeldern brüten. Allerdings benötigen sie breite Raine<br />

und Hecken für die Nahrungsaufnahme und als Schutz, was im Untersuchungsgebiet<br />

nicht gegeben ist.<br />

Weitere Vogelarten<br />

Bei der Kartierung wurde festgestellt, dass auf Grund der Biotopausstattung (Ackerland,<br />

schmale, krautarme Raine und vereinzelt Hecken bzw. Feldgehölze) überwie-<br />

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Seite 23<br />

gend Offenlandbrüter und Heckenbrüter im Untersuchungsgebiet vorhanden sind. Dabei<br />

handelt es sich um typische Arten der ausgeräumten Feldflur, wie Feldsperling<br />

oder Schafstelze. Dies Arten haben mehrere Reviere im Untersuchungsbereich und<br />

auf der Vorhabensfläche. Häufig waren Mehlschwalben zu sehen, die über der Fläche<br />

auf Insektenjagd waren. Gelegentlich überflogen Goldammer, Grünfink oder Amsel die<br />

Felder, die ihren Lebensraum in den Gehölzen auf der Fläche des benachbarten Industriegebietes<br />

haben. Außerdem wurden Mäusebussard und Krähen beobachtet.<br />

Innerhalb der ca. 250 m westlich der Vorhabensfläche gelegenen, in betrieb befindlichen<br />

Kiesgrube wurden Uferschwalben in den Steilwänden beobachtet. Erst im Bereich<br />

der Pappelreihen außerhalb des Untersuchungsgebietes wurde der Rotmilan<br />

gesichtet. Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osterode<br />

gibt es ein Brutvorkommen des Wachtelkönigs in der Oderaue, im Umfeld der geplanten<br />

Anlage konnte diese seltene Vogelart nicht gesichtet werden.<br />

Säugetiere (Feldhamster)<br />

Bauten von Feldhamstern konnten auf der Vorhabensfläche und in einem Radius von<br />

500 m nicht gefunden werden. Es wurde überwiegend an den Rändern der Felder danach<br />

gesucht. Zum Zeitpunkt der Begehung war das Getreide bereits relativ hoch gewachsen,<br />

so dass nicht endgültig festgestellt werden konnte, ob Feldhamster im Gebiet<br />

einen Lebensraum haben. Aus diesem Grund ist eine weitere Untersuchung nach<br />

der Ernte geplant, bevor die Flächen umgepflügt werden. Hierzu ist eine Absprache<br />

der Betreibergesellschaft mit den betroffenen Landwirten erforderlich.<br />

Prinzipiell ist ein Vorkommen des Feldhamsters möglich, weil der Boden schwer und<br />

tiefgründig ist (der Bodenwert beträgt 75; Böden mit einem Bodenwert >70 gelten als<br />

potentielles Hamstergebiet). Außerdem ist die Art relativ unempfindlich gegen Störungen,<br />

so dass der Fuß- und Radweg vermutlich keine Beeinträchtigung darstellt.<br />

Bewertung:<br />

Der Geltungsbereich stellt sich aufgrund der sehr hohen Bodenfruchtbarkeit als ausgeräumte<br />

Agrarlandschaft dar, die für die Fauna von geringerer Wertigkeit ist. Allerdings<br />

wurden im Bereich der geplanten Anlagen mehrfach Feldlerchen (Alauda arvensis)<br />

gehört und gesichtet und es besteht starker Brutverdacht. Aufgrund der starken Intensivierung<br />

der Landwirtschaft und dem gesteigerten Einsatz von Umweltchemikalien<br />

sind die Bestände der Feldlerche sehr stark zurückgegangen, sodass diese Vogelart<br />

mittlerweile in der Roten Liste in der Kategorie 3 („gefährdet“) aufgenommen wurde.<br />

Weitere Gefährdungsursachen für die Feldlerche sind außerdem in der Versiegelung<br />

der Landschaft zu sehen.<br />

Damit die Gelege und Jungvögel nicht gefährdet werden, sollte die Bautätigkeit außerhalb<br />

der Brutzeit zwischen September und April stattfinden. Bei einem Baubeginn im<br />

Frühjahr sollte der Oberboden samt Bewuchs auf den betroffenen Flächen bereits An-<br />

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Seite 24<br />

fang März abgeschoben werden, um den Nestbau der Feldlerche und anderen Bodenbrütern<br />

von vornherein zu verhindern.<br />

Sofern der Feldhamster nicht auf den Ackerflächen bei einer späteren Kartierung<br />

nachgewiesen wird, sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine weiteren, besonders<br />

geschützten Arten vom Planungsvorhaben betroffen. Auch eine Beeinträchtigung<br />

der als prioritär eingestuften Tierarten des FFH-Gebietes „Sieber, Oder, Rhume“ ist<br />

durch den Bau und Betrieb der <strong>Biomethananlage</strong> nicht zu erwarten.<br />

Die westlich vom Eingriffsgebiet vorhandene Kiesgrube stellt einen wichtigen Lebensraum<br />

der Uferschwalbe dar. Um den Bestand der Uferschwalbe zu sichern, sollte der<br />

Abbau von Koloniewänden während der Brutzeit unterbleiben. Außerdem sollte nach<br />

Stilllegung der Kiesgrube der Bereich nicht verfüllt, sondern als Sekundärbiotop erhalten<br />

bleiben.<br />

6.1.6 Mensch, Siedlung, Erholung<br />

Der Standort der geplanten <strong>Biomethananlage</strong> befindet sich in einem deutlichen Abstand<br />

zu den Ortsrändern von Wulften, <strong>Bilshausen</strong> und Lindau (s. folgende Luftbildübersicht).<br />

Die Standortwahl verfolgte die Absicht, Immissionen der Anlage auf besiedelte<br />

Bereiche sowie verkehrliche Konflikte von vornherein zu vermeiden oder zu minimieren.<br />

Allerdings sind im angrenzenden Industrie- und Gewerbegebiet von <strong>Bilshausen</strong><br />

sowie südlich der B 247 einzelne Wohngebäude in Abständen von 250 bis 620 m<br />

zum Planungsraum vorhanden. Die nächste Wohnbebauung am südlichen Ortsrand<br />

von Wulften liegt ca. 1.000 m Luftlinie entfernt; die Wohnbebauung am nördlichen<br />

Rand von <strong>Bilshausen</strong> sowie der überwiegende Teil der Wohnbebauung am Ortsrand<br />

von Wulften befinden sich in Abständen von 1.500 m und mehr.<br />

Der Landschaftsraum zwischen den Auen der Rhume und Oder besitzt aufgrund der<br />

intensiven Landwirtschaft und der Strukturarmut nur eine mittlere Eignung für die Naherholung.<br />

Lediglich der Weg, der auf dem alten Bahndamm errichtet wurde und zwischen<br />

den geplanten Anlagen verläuft, wird von Radfahrern, Wanderern und Inline-<br />

Skatern stark frequentiert. Er ist im RROP als regional bedeutsamer Radwanderweg<br />

verzeichnet.<br />

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Seite 25<br />

Bewertung:<br />

Durch die überwiegend westliche Windrichtung und den Entfernungen von mehr als<br />

1,5 km zum geplanten Anlagenstandort werden die Siedlungsflächen von Wulften,<br />

Lindau und <strong>Bilshausen</strong> keiner erheblichen Immissionsbelastung als Auswirkung der<br />

<strong>Biomethananlage</strong> unterliegen. Lediglich im Bereich der einzelnen Wohnhäuser, die<br />

sich im näheren Umfeld der geplanten Anlagen befinden, sind Immissionsbelastungen<br />

nicht völlig auszuschließen. Die Höhe dieser Belastungen ist durch entsprechende<br />

Gutachten zu prognostizieren und nach Inbetriebnahme der Anlage zu überprüfen.<br />

Da der betroffene Landschaftsraum wenig attraktiv für Erholungssuchende ist, sind<br />

entsprechende Konflikte nicht zu erwarten, mit einer Ausnahme: im Bereich des gut<br />

ausgebauten Weges auf der ehemaligen Bahntrasse, der sowohl von Radfahrern, als<br />

auch von Fußgängern und Inline-Skatern genutzt wird, ist eine potenzielle Gefährdung<br />

durch den Werksverkehr zu prognostizieren. Der vorab gegebene Hinweis des Landkreises<br />

Göttingen, dass dem Radverkehr Vorrang zu gewähren ist, setzt diese Gefahr<br />

nicht außer Kraft, so dass - zumindest für den Bereich intensiver Verkehrsbewegungen<br />

von schwer beladenen Fahrzeugen zur Erntezeit - eine eindeutige Regelung zur Abwendung<br />

von Gefahren unabdingbar erscheint.<br />

Weitere Bewertungen hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen werden in Kap.<br />

7.3 und Teil C sowie D und E gegeben.<br />

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Seite 26<br />

6.1.7 Landschaft<br />

Das Landschaftsbild ist geformt durch die Aktivität der Fließgewässer Oder und Rhume,<br />

die eine flache, fruchtbare Ebene geschaffen haben, welche heute einer intensiven<br />

landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt und sehr arm an gliedernden und belebenden<br />

Gehölzstrukturen ist. Auch Grünland ist nur im unmittelbaren Bereich der Fließgewässer<br />

zu finden. Das angrenzende Umfeld zeichnet sich durch ein östlich zum Rotenberg<br />

hin ansteigendes, flachwelliges Agrargebiet aus.<br />

Das Umfeld der geplanten Biogasanlage wird überwiegend von der intensiven Landwirtschaft<br />

geprägt und tritt als weitestgehend gehölzfreie Ackerlandschaft mit großen<br />

Schlägen in Erscheinung. Bäume und Sträucher sind lediglich im Umfeld der Siedlungen<br />

und vor allem in den Auen von Rhume und Oder zu finden. Der nächstgelegene<br />

Waldbestand stellt der Rotenberg dar, sich der östlich vom Planungsraum in einer Entfernung<br />

von ca. 1,6 Kilometer Luftlinie befindet.<br />

Der Aspekt der menschlichen Inanspruchnahme wird vor allem durch Landwirtschaft,<br />

industrielle bzw. gewerbliche Nutzung des Bereiches am Strohkrug sowie den Verkehr<br />

auf der stark befahrenen Bundesstraße 247 sowie der Landesstraße 523 zum Ausdruck<br />

gebracht.<br />

Bewertung:<br />

Die Landschaft zwischen Rhume- und Oderaue ist eine typische Ackerlandschaft des<br />

Untereichsfeldes, die sich zwar nur eine sehr geringe Strukturvielfalt aufweist, deren<br />

Reiz durch die Kulisse der umliegenden bewaldeten Höhenzüge des Roterberges, des<br />

Lindauer Waldes sowie des Dutberges, vor allem auch des Harzes als Hintergrund,<br />

maßgeblich bestimmt wird. Eine wichtige Funktion bei der Wahrnehmung dieser Landschaft<br />

nehmen vor allem die Flüsse und ihre Auenbereiche ein, deren Gliederung<br />

durch Grünländereien, Hochstauden und Gehölze erheblich größer ist und eine höhere<br />

Vielfalt aufweist als jene der umliegenden Agrarlandschaft.<br />

Die Vorbelastung durch das Ziegel- und Maschinenwerk am Strohkrug ist historisch<br />

entstanden und wird mit der geplanten <strong>Biomethananlage</strong> einen weiteren Aspekt erhalten,<br />

der keine grundlegende Änderung der landschaftlichen Gesamtaussage bewirken<br />

wird.<br />

6.1.8 Kultur- und Sachgüter<br />

Im weiten Umfeld des geplanten Anlagenstandortes sind keine Kulturgüter vorhanden.<br />

Als Sachgüter sind im Geltungsbereich bzw. angrenzend nur die baulichen Anlagen im<br />

Bereich des Industrie- und Gewerbegebietes sowie die Landesstraße 523 zu nennen.<br />

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Seite 27<br />

6.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

Eine ausgeprägte Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern stellt die Beziehung<br />

von Boden und Wasser dar, die sich gerade im Bereich des geplanten Standortes zum<br />

Ausdruck bringt:<br />

Einerseits besteht eine deutliche Schutzfunktion gegen eine potenzielle Verunreinigung<br />

des Grundwassers, da die obere Bodenauflage wenig wasserdurchlässig ist und<br />

die Möglichkeit zur Speicherung von Stoffen, die u.U. gewässerschädigend wirken<br />

können, besitzt. Durch eine Vermörtelung, die zur Verbesserung der Tragfähigkeit<br />

dieses Bodens unerlässlich ist, wird die Eigenschaft der Durchlässigkeit weiter verringert,<br />

allerdings die Pufferfunktion deutlich geschmälert.<br />

Andererseits besitzen die tieferen Bodenschichten (hier Kiese und Sande) eine Funktion<br />

als Grundwasserspeicher und Grundwasserleiter. Stoffe, die in diesen Bereich eindringen,<br />

sind daher nicht mehr kontrollierbar und können durch unterirdischen Transport<br />

eine sehr große Wassermenge kontaminieren, da diese in den großen Porenvolumina<br />

der Schotterbänke frei zieht. Der Boden der tieferen Schichten trägt daher - im<br />

Gegensatz zu den darüber lagernden Lösslehmschichten - zu einer raschen Verteilung<br />

von gewässerschädlichen Stoffen im Grundwasserkörper bei.<br />

Eine weitere Wechselwirkung ist in der Erosionsanfälligkeit der vorhandenen Böden zu<br />

sehen (Klima-Wasser-Boden). Aufgrund der geringen Durchlässigkeit des oberflächlich<br />

anstehenden Bodens können sich bei den Bauarbeiten Wasserflächen bilden und<br />

in Böschungsbereichen Feststoffe erodiert werden. Die im Untereichsfeld und Harzvorland<br />

erhöhte Gefahr sommerlicher Gewitter mit Starkregen erfordert daher, vor allem<br />

beim Bau der Anlage, eine besondere Sorgfalt.<br />

6.2 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Umsetzung und Nichtumsetzung der Planungsziele<br />

Dieser Gliederungspunkt wird im endgültigen Gutachten nach Vorliegen aller Fachgutachten<br />

und Untersuchungen vorgelegt werden.<br />

6.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und<br />

Kompensation von Umweltauswirkungen<br />

Dieser Gliederungspunkt wird im endgültigen Gutachten nach Vorliegen aller Fachgutachten<br />

und Untersuchungen vorgelegt werden.<br />

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Seite 28<br />

6.4 Alternativen zur derzeitigen Planung und deren Auswirkungen<br />

auf den Umweltzustand<br />

Die derzeitige Planung ist keinesfalls alternativlos. Alternativen bestehen grundsätzlich<br />

in folgenden Varianten:<br />

Errichtung einer Biogasanlage an anderem Standort<br />

Diese Variante ist grundsätzlich möglich, wobei jedoch einige Komponenten der derzeitigen<br />

Lösung nicht realisierbar sind.<br />

Wesentliche Komponente der vorgeschlagenen Lösung ist eine Einspeisung des gewonnenen<br />

Biomethangases in das überregionale Gasversorgungsnetz. Alternativ<br />

müssten Absatzmöglichkeiten gefunden werden, die angesichts der relativ geringen<br />

Siedlungsdichte nicht ganz unproblematisch sind.<br />

Der geplante Standort eignet sich zum einen, weil er einen solchen Anschluss ermöglicht.<br />

Vor allem aber besteht seine Eignung in der Benachbarung zu einem Siedlungskomplex,<br />

der durch Industrieanlagen (Ziegelwerk, Maschinenbau) zum einen eine<br />

deutliche Vorbelastung aufweist, zum anderen aber auch eine Abnahme der erzeugten<br />

Energie (u.U. auch in Form von Wärme) in den Bereich des Möglichen rückt. Hier<br />

könnte dem städtebaulichen Gebot einer Konzentration am besten Rechnung getragen<br />

werden, während ein Alternativstandort im Regelfall einer Zersiedelung der Landschaft<br />

Vorschub bieten würde. Ein Alternativstandort hätte ferner ähnliche Auswirkungen auf<br />

Umwelt, Natur und Landschaft, so dass zumindest vom derzeitigen Informationsstand<br />

nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine solche Lösung aufgrund der zu<br />

erwartenden Umweltauswirkungen der geplanten Lösung vorzuziehen wäre.<br />

Nullvariante: Verzicht auf das Vorhaben<br />

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit eines Verzichts auf das Vorhaben. Diese<br />

Variante ist nicht grundsätzlich zu verwerfen; kam doch das Vorhaben ganz wesentlich<br />

durch bestimmte Umstände zustande, deren Veränderung (z.B. Veränderung der Einspeisevergütung<br />

oder weiterer, die Wirtschaftlichkeit bestimmender Faktoren) einen<br />

Verzicht auf die Fortführung der Planung als rationale Reaktion nahe legen würden.<br />

In diesem Fall würden sämtliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt entfallen und die<br />

Auswirkungen der bisherigen, intensiven landwirtschaftlichen Nutzung weiter bestehen.<br />

Ob dieser Fall als wirkliche Nullvariante bezeichnet werden kann, hängt davon ab,<br />

dass an einem anderen Standort keine günstigeren Voraussetzungen gefunden werden<br />

könnten. Günstigere Voraussetzungen an einem anderen Standort würden aus<br />

der "Nullvariante" die Variante "Anlage an anderem Standort" machen, die vorstehend<br />

bereits diskutiert wurde.<br />

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Seite 29<br />

Eine "echte" Nullvariante (z.B. in Form der Aufgabe jeglicher Bioenergienutzung) ist im<br />

gegenwärtigen Kontext der Energiewende mit der expliziten Förderung regenerativ<br />

erzeugter Energie nicht denkbar und soll daher nicht als Szenario herangezogen werden.<br />

Die Subventionierung regenerativ erzeugter Energie ist politischer Wille, der in<br />

einem Bundesgesetz (EEG) festgelegt ist. Die Diskussion im Zuge eines Einzelvorhabens<br />

ist nicht zielführend, da entsprechende grundsätzliche Argumente auf dieser E-<br />

bene nicht berücksichtigt werden können.<br />

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Seite 30<br />

C) EINZELFALLBEZOGENE VORPRÜFUNG DER<br />

UVP-PFLICHT GEM. § 3 UVPG<br />

7. Gesetzliche Grundlage und Methodik, Bezug zur Umweltprüfung<br />

Die Errichtung einer Biogasanlage, einer Biogasaufbereitungsanlage oder allein die<br />

Planung eines Städtebauprojektes sind unter bestimmten Umständen auf ihre Umweltverträglichkeit<br />

zu prüfen. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />

beinhaltet für den vorliegenden Fall vier Aspekte, die in Anlage 1 zum Gesetz als Entscheidungskriterien<br />

aufgelistet sind:<br />

1.11 Errichtung und Betrieb einer Anlage zur...<br />

1.11.1 Erzeugung von Biogas, soweit nicht unter 8.4 erfasst, mit einer<br />

Produktionskapazität von..<br />

1.11.1.1 2 Mio. Normkubikmeter oder mehr Rohgas je Jahr.<br />

Im vorliegenden Planungsvorhaben wird von einer jährlichen Kapazität von ca.<br />

12. Mio. Normkubikmetern Rohgas ausgegangen. Das UVP-Gesetz sieht für die<br />

<strong>Biomethananlage</strong> eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles (§ 3c Satz 1) vor.<br />

1.11 Errichtung und Betrieb einer Anlage zur...<br />

1.11.2 Aufbereitung von Biogas mit Verarbeitungskapazität von..<br />

1.11.2.1 2 Mio. Normkubikmeter oder mehr Rohgas je Jahr.<br />

Da für die Biogasaufbereitungsanlage von einer jährlichen Kapazität von ca. 12.<br />

Mio. Normkubikmetern Rohgas ausgegangen wird, sieht das UVP-Gesetz für<br />

diese Anlage eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles (§ 3c Satz 1) vor.<br />

8.4 Errichtung und Betrieb einer Anlage zur biologischen Behandlung<br />

von nicht gefährlichen Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Durchsatzleistung von ...<br />

8.4.2 Gülle, soweit die Behandlung ausschließlich durch anaerobe Vergärung<br />

(Biogaserzeugung) erfolgt mit einer Durchsatzkapazität<br />

von…<br />

8.4.2.1 50 t und mehr je Tag.<br />

Dieser Punkt ist im vorliegenden Fall relevant, da Gülle zur Verwertung zusammen<br />

mit Mist, Maissilage, Zuckerrüben, Getreide und Kleegras eingesetzt wird,<br />

sodass ein Tagesumsatz von ca. 190 t zum Einsatz kommt und somit eine allgemeine<br />

Vorprüfung des Einzelfalles (§ 3c Satz 1) vorzusehen ist.<br />

18.7 Bau eines Städtebauprojektes für sonstige bauliche Anlagen,<br />

für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 des<br />

Baugesetzbuchs ein Bebauungsplan aufgestellt wird, mit einer<br />

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Seite 31<br />

zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung<br />

oder einer festgesetzten Größe der Grundfläche<br />

von insgesamt<br />

18.7.2 20.000 qm bis weniger als 100.000 qm;<br />

Dieser Punkt kommt im vorliegenden Fall für das Sondergebiet „Biogasanlage“<br />

zum Tragen, da bei einer überbaubaren Fläche von maximal 34.854 qm das Vorhaben<br />

über dem angegebenen Schwellenwert liegt. Das Gesetz fordert auch in<br />

diesem Fall eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles (§ 3c Satz 1). Das Sondergebiet<br />

„<strong>Biomethananlage</strong>“ des Bebauungsplanes Nr. 21 „Im alten Felde –<br />

Nord“ liegt deutlich unter dem Schwellenwert von 20.000 qm.<br />

Beide Planungsvorhaben (Biogasanlage und Biogasaufbereitungsanlage) fallen<br />

demnach in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

Für sie ist laut Anlage 1 eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles<br />

durchzuführen.<br />

Für die einzelfallbezogene Vorprüfung wird die tabellarische Übersicht verwendet, die<br />

das Bundesumweltministerium in seinem Leitfaden zur Durchführung der Einzelfall-<br />

Vorprüfung auf seiner Internetseite veröffentlicht hat.<br />

7.1 Gaserzeugung:<br />

Biogasanlage mit Fahrsilos und Gärstrecke<br />

Die folgenden Ausführungen betreffen den Teil der Anlage, der sich im Gebiet der<br />

Gemeinde Katlenburg-Lindau befindet.<br />

1. Merkmale des Vorhabens (Biogas-Anlage)<br />

Kriterien<br />

Erläuterungen, Checkpunkte<br />

1.1 Größe des Vorhabens<br />

Sofern ein Prüfwert für Größe oder Leistung<br />

(gemäß Anlage 1 zum UVPG) für das Projekt<br />

vorhanden ist: Inwieweit wird dieser<br />

überschritten? Wie weit ist der Abstand zum<br />

X-Wert?<br />

Angaben der vom Vorhaben (einschl. aller<br />

„Nebeneinrichtungen“) benötigte(n) Fläche(n).<br />

Ggf. Angaben zur Anzahl u. Ausmaß von<br />

Bauwerken, zu Kapazitäten, Produktionsmengen,<br />

Stoffdurchsatz und gleichartige<br />

Angaben zu sonstigen Größen- und Leistungsmerkmalen<br />

Angaben zu den Kriterien<br />

ggf. hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und<br />

nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau<br />

Prüfwert für Leistung gem. Anlage 1 zum<br />

UVPG, Ziffer 1.11.1.1: ca. 12 Mio. Nm³ Jahresleistung<br />

der <strong>Biomethananlage</strong><br />

(Schwellenwerte: >2 Mio. Nm³ Jahresleistung)<br />

Flächengrößen:<br />

Größe des Sondergebietes <strong>Biomethananlage</strong>:<br />

4,4672 ha<br />

Überbaubare Fläche (max.): 3,4854 ha<br />

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Seite 32<br />

Kriterien<br />

Erläuterungen, Checkpunkte<br />

1.2 Nutzung und Gestaltung von<br />

Wasser, Boden, Natur und Landschaft<br />

(Soweit nicht bereits unter„Größe“ dargestellt)<br />

:<br />

Wasser: Art eines Gewässerausbaus, Flächen-,<br />

Volumen- oder Qualitätsveränderung,<br />

Einleitungen, Entnahmen von Grund- oder<br />

Oberflächenwasser;<br />

Boden: Umfang einer Inanspruchnahme<br />

durch Flächenentzug, Versiegelung, Verdichtung,<br />

Nutzungsänderung, Bodenabtrag /<br />

-auftrag, Entwässerung, Eintrag von Schadstoffen;<br />

Natur und Landschaft: Angaben zur Nutzung<br />

und Gestaltung von Flora, Fauna, Biotopen<br />

und des Landschaftsbildes durch das<br />

Vorhaben<br />

Angaben zu den Kriterien<br />

ggf. hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und<br />

nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau<br />

Wasser:<br />

Erhöhung des oberflächlichen Abflusses und<br />

Verringerung der Versickerung durch theoretisch<br />

insgesamt ca. 3,49 ha befestigter Fläche wird<br />

durch Versickerungsbecken ausreichender Größe<br />

vermieden. Verunreinigtes Wasser (Mischwasser<br />

aufgrund CSB-Gehalt >150 mg/l) wird in<br />

einen Zwischenspeicher gepumpt und auf die<br />

Felder verbracht<br />

Vermeidung von Grund- und Oberflächenwasserkontaminationen<br />

erfolgt durch Befestigung der<br />

Flächen einerseits (z.B. der Silagelager- und<br />

Betriebsflächen) sowie Einbringen des kontaminierten<br />

Wassers (Produktwasser) als Verdünnung<br />

der Biomasse in den Fermentierungsprozess.<br />

Vermeidung von Gewässerverunreinigungen bei<br />

Betriebsstörungen / Havarien durch ausreichend<br />

bemessenes Havariebecken (Verwallung), Leckageerkennung<br />

im Bereich der gärstoffführenden<br />

Behälter und Leitungen, Fahrsilo mit durchgehender<br />

Bodenplatte auf vermörteltem und damit<br />

undurchlässigem Untergrund.<br />

Boden:<br />

Entzug landw. Nutzfläche: ca. 5,82 ha<br />

Versiegelung von maximal 3,49 ha, Vermörtelung<br />

des Untergrundes der statisch belasteten Flächen,<br />

Verwallung als Havariesicherung, aufgrund<br />

der Standortwahl in einer Ebene nur geringfügige<br />

Modellierung für Zufahrten und Rückhalte- /-<br />

versickerungsbecken. Eintrag von Schadstoffen<br />

durch Versiegelung, Vermörtelung, Leckageerkennung<br />

und Havariebecken ausgeschlossen.<br />

Natur u. Landschaft:<br />

Gegenwärtige Nutzung: Acker<br />

Künftige Nutzung: Biogasanlage, Flächen maximal<br />

3,49 ha vollversiegelt, ca. 2,33 ha Vegetationsfläche<br />

mit Rasenflächen und Eingrünung<br />

durch randliche Strauch- und Baumpflanzungen.<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch<br />

Gebäude, Gärbehälter und Fahrsilos langfristig<br />

durch geeignete Pflanzmaßnahmen größtenteils<br />

ausgleichbar.<br />

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Seite 33<br />

Kriterien<br />

Erläuterungen, Checkpunkte<br />

Angaben zu den Kriterien<br />

ggf. hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und<br />

nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau<br />

1.3 Abfallerzeugung<br />

Darstellung der voraussichtlich anfallenden<br />

Abfälle und Abwässer, jeweils hinsichtlich Art<br />

und Umfang.<br />

Klassifikation der Abfälle gemäß WHG,<br />

KrW-/AbfG (überwachungsbedürftig, wassergefährdend<br />

etc.)<br />

Art der geplanten Entsorgung.<br />

1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen<br />

Abschätzung der voraussichtlich in Luft,<br />

Wasser und Boden emittierten Stoffe, differenziert<br />

nach fester, flüssiger und gasförmiger<br />

Form, jeweils hinsichtlich Art und Menge.<br />

Ist mit dem Vorhaben möglicherweise eine<br />

deutlich wahrnehm- bzw. messbare, Belastung<br />

der Umgebung durch<br />

Stoffeinträge in Boden und Wasser,<br />

(Ab)Wärme,<br />

Erschütterungen,<br />

Geräusche,<br />

ionisierende Strahlungen,<br />

Elektromagnetische Felder,<br />

Lichteinwirkungen,<br />

Gerüche,<br />

verbunden?<br />

Sind Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen<br />

von Mensch oder Tier möglich?<br />

(Art und Weise, Umfang ?)<br />

Welche der in Nr. 4.6.1.1 der TA Luft aufgeführten<br />

Stoffe werden voraussichtlich in welchem<br />

Umfang emittiert?<br />

Gärreste sind kein Abfall, sondern Wirtschaftsgut<br />

(Dünger).<br />

Weitere Abfallerzeugung geringfügig<br />

Versickerung des nicht verunreinigten Teiles<br />

oberflächlich entstehenden Wassers unter permanenter<br />

Beprobung des CSB-Wertes<br />

Weitere Stoffeinträge in Boden und Wasser<br />

durch Havariesystem, oberirdische Leitungsführung,<br />

Leckageerkennung, durchgehende Bodenplatte<br />

des Fahrsilos und Vermörtelung des Untergrundes<br />

ausgeschlossen.<br />

Infolge hohen Wirkungsgrades der Anlage nur<br />

geringe Wärmeemissionen.<br />

Geräusche und Erschütterung allein durch<br />

Verkehr, hauptsächlich in der Erntekampagne.<br />

Lärmbelästigungen durch Anlagenbetrieb und<br />

Transporte: Durchgeführte Schallimmissionsprognose<br />

nach TA Lärm hat gezeigt, das die Orientierungswert<br />

nach DIN 18005 u. TA Lärm unterschritten<br />

werden. Ein in Auftrag gegebenes<br />

Schallschutzgutachten wird genauere Ergebnisse<br />

liefern. Betriebsbedingter Verkehrslärm überwiegend<br />

in der Erntezeit.<br />

Gerüche durch geschlossenen Kreislauf bei konsequenter<br />

Abdeckung der Silagemieten im Rahmen<br />

der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Die Grenzwerte der GIRL werden eingehalten.<br />

Unfallgefahr besonders im Bereich des Radund<br />

Fußweges durch Verkehrsregelung (versetzte<br />

Schranken, Vorfahrtsregelung, Beleuchtung<br />

des Kreuzungsbereiches …) zu vermeiden.<br />

Beeinträchtigung der Tierwelt durch Immissionen<br />

möglich bei störungsempfindlichen Arten<br />

sowie Risiko durch Überfahren.<br />

Keine Emissionen gem. Nr. 4.6.1.1. TA Luft;<br />

Stickstoffausbreitung in der Luft nur geringfügig<br />

durch geschlossene Güllelagerung.<br />

Weiteren Belästigungen oder Gefährdungen<br />

sind nicht erkennbar bzw. prognostizierbar<br />

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Fachgutachten Natur und Umwelt: <strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />

- vorläufige Fassung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -<br />

Im Auftrag der Bioenergie Südharz GmbH & Co. KG und der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />

Seite 34<br />

Kriterien<br />

Erläuterungen, Checkpunkte<br />

1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick<br />

auf verwendete Stoffe und Technologien<br />

Erfordert das Vorhaben das Lagern, den<br />

Umgang, die Nutzung oder die Produktion<br />

von gefährlichen Stoffen i. S. des ChemG<br />

bzw. der GefStoffV, wassergefährdenden<br />

Stoffen i. S. des WHG, Gefahrgütern i. S.<br />

des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher<br />

Güter oder radioaktiven Stoffen?<br />

Unfall- /Störfallrisiken, z.B. bei der Lagerung,<br />

Handhabung, Beförderung von explosiven,<br />

giftigen, radioaktiven, krebserregenden,<br />

erbgutverändernden Stoffen;<br />

Wenn ja : In welchem Umfang jeweils?<br />

Angaben zu den Kriterien<br />

ggf. hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und<br />

nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau<br />

Wassergefährdende Stoffe:<br />

1.300 l Diesel in Eigenverbrauchstankstelle<br />

Gärsubstrate, Silagesickersäfte, verunreinigtes<br />

Oberflächenwasser mit erhöhten CSB-Werten<br />

Unfall- u. Störfallrisiken:<br />

- Totalausfall des Blockheizkraftwerkes,<br />

- Totaler Ausfall des Stromnetzes,<br />

- Schaumgärung,<br />

- Überfüllung mit Gärgut,<br />

- Übermäßige Gasproduktion<br />

- Versagen gärstoffführender Anlagenteile<br />

- Leckagen<br />

- unsachgemäße Anlagenführung<br />

- Verkehrsunfälle beim Betrieb der Anlagen<br />

- weitere denkbare Störfälle<br />

- Brand- u. Explosionsrisiko<br />

- Vergiftungs- und Erstickungsrisiko<br />

Die Unfall- und Störfallrisiken werden in einem<br />

eigens für die Anlage entwickelten Konzept<br />

zur Verhinderung von Störfällen beschrieben.<br />

Für jeden denkbaren Störfall wird<br />

eine Handlungsanweisung sowohl zur Verhinderung<br />

als auch zur Reaktion im Falle des<br />

eingetretenen Störfalles erstellt.<br />

2. Standort<br />

Kriterien<br />

Erläuterungen, Checkpunkte<br />

Betroffenheit<br />

(Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit<br />

zu besorgen?)<br />

2.1. Nutzungskriterien<br />

Darstellung der bestehenden Nutzung des<br />

Gebietes, insbesondere der Flächen für<br />

(Wohn-) Siedlungen und Erholung, für land-,<br />

forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen,<br />

Verkehr, Ver- oder Entsorgung oder sonstige<br />

wirtschaftliche oder öffentliche Nutzung;<br />

Sind in der Umgebung andere Anlagen mit<br />

Auswirkungen auf den Standort des Vorhabens<br />

bekannt?<br />

Die bestehende Nutzung wird durch Ackerwirtschaft,<br />

die stark frequentierten Verkehrswege im<br />

Umfeld sowie ein angrenzendes Industrie- und<br />

Gewerbegebiet "Strohkrug" geprägt. Östlich der<br />

geplanten Anlage befindet sich ein Weg, der von<br />

besonderer Bedeutung für den Radverkehr und<br />

die Naherholung ist.<br />

Auswirkungen der angrenzenden Nutzungen sind<br />

Liefer- und Werksverkehr sowie die Immissionen<br />

der industriellen Aktivität (Ziegelwerk, Maschinenbauunternehmen).<br />

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Seite 35<br />

Kriterien<br />

Erläuterungen, Checkpunkte<br />

Welche diesbezüglichen oder sonstigen<br />

Vorbelastungen sind bekannt oder zu besorgen?<br />

Sind kumulative Wirkungen möglich (Art und<br />

Intensität)?<br />

2.2. Qualitätskriterien<br />

Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit<br />

von Wasser, Boden, Natur (Tiere und<br />

Pflanzen) und Landschaft (Landschaftsbild,<br />

Landschaftsraum),<br />

Leistungsfähigkeit der natürlichen Bodenfunktionen<br />

und der Archivfunktion des Bodens<br />

Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion;<br />

Stoffliche Belastung der Böden;<br />

Wasserbeschaffenheit: Gewässergüte,<br />

Stoffhaushalt, hygienischer Zustand und<br />

planktische Biozönose,<br />

Situation von Hydraulik/Hydrologie, Morphologie<br />

und Beschaffenheit der Gewässersedimente<br />

Grundwasserbeschaffenheit (Qualität),-<br />

Geologie/-Hydrologie<br />

Luftqualität, z.B. Kurgebiete<br />

Betroffenheit<br />

(Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit<br />

zu besorgen?)<br />

Durch Werks- und Lieferverkehr kann es zu<br />

Wechselwirkungen und Kumulationseffekten<br />

kommen, die in einer Verkehrsprognose zu untersuchen<br />

sind.<br />

Trotz seiner überwiegend intensiven Ackernutzung<br />

ist der Landschaftsraum, nicht ohne Bedeutung<br />

für Pflanzen- und Tierwelt. Dies betrifft<br />

vor allem die Auen der Fließgewässer Oder und<br />

Rhume, die Kiesabbauflächen, das Waldgebiet<br />

Rotenberg sowie die Weg- und Feldraine und<br />

Gehölzstrukturen. Im betroffenen Bereich wurden<br />

Sichtungen von Feldlerchen verzeichnet, Rebhühner,<br />

Wachtelkönig, Uferschwalbe und Rotmilan<br />

kommen im landschaftlichen Umfeld ebenfalls<br />

vor.<br />

Der Boden ist als sehr fruchtbar zu bezeichnen.<br />

Die Erosionsempfindlichkeit ist hoch, durch geringe<br />

Geländeneigung im Bereich des Vorhabens<br />

sind die Auswirkungen aber nicht gravierend.<br />

Durch die starke Überbauung gehen auf einer<br />

Fläche von etwa maximal 3,818 ha die meisten<br />

der natürlichen Bodenfunktionen verloren.<br />

Die Wasserbeschaffenheit der Rhume und der<br />

Oder wurden aufgrund der Entfernungen zum<br />

Anlagenstandort von über 700 m nicht untersucht.<br />

Der Grundwasserkörper liegt mehr als fünf Meter<br />

unter der Erdoberfläche. Über die Beschaffenheit<br />

(Qualität) des Grundwassers und die<br />

Mächtigkeit des Grundwasserkörpers liegen keine<br />

Informationen vor.<br />

Das Kleinklima zeichnet sich aufgrund der exponierten<br />

Lage durch sehr gute Durchlüftung aus.<br />

Größere zusammenhängende Siedlungen befinden<br />

sich in Abständen von mehr als 1,5 km zum<br />

Anlagenstandort.<br />

2.3.1 Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete<br />

...soweit im Bundesanzeiger gemäß § 10<br />

Abs. 6 des BNatSchG bekannt gemacht<br />

bzw. offiziell gemeldete / ausgewiesene Gebiete<br />

FFH-Gebiet „Oder, Sieber, Rhume“ (EU-<br />

Kennzahl 4228-331), Entfernung > 675 m<br />

FFH-Gebiet „Seenanger, Rettlake, Suhletal“ (EU-<br />

Kennzahl 4426-302) Enfernung > 7 km<br />

Europäisches Vogelschutzgebiet V 19 in mehr als<br />

6 km Entfernung südlich, V 53 in mehr als 12 km<br />

Entfernung im Bereich des Harzes<br />

Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />

2.3.2 Naturschutzgebiete<br />

... gemäß § 23 BNatSchG Naturschutzgebiet „Oderaue“ (NSG BR 00124) im<br />

Norden und das Naturschutzgebiet „Rhumeaue,<br />

Ellerniederung und Gillersheimer Bach“ (NSG BR<br />

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Seite 36<br />

Kriterien<br />

Erläuterungen, Checkpunkte<br />

2.3.3 Nationalparke<br />

...gemäß § 24 des BNatSchG<br />

2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete<br />

...gemäß § 25 und § 26 BNatSchG<br />

Betroffenheit<br />

(Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit<br />

zu besorgen?)<br />

00084); Entfernung > 675 m.<br />

Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />

Nationalpark "Harz" > 10 km<br />

Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />

Flächen, die im Landschaftsschutzgebiet „Unteres<br />

Eichsfeld“ Entferung > 500 m<br />

Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />

2.3.5 gesetzlich geschützte Biotope<br />

... gemäß § 30 BNatSchG<br />

2.3.6 Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete,<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

...gemäß den §§ 19, 32 WHG bzw. landesrechtliche<br />

Regelungen<br />

2.3.7 Gebiete, in denen die in Gemeinschaftsvorschriften<br />

festgelegten Umweltqualitätsnormen<br />

bereits überschritten<br />

sind<br />

Mögliches Erreichen oder Überschreiten von<br />

Grenzwerten bzw. Qualitätsanforderungen<br />

diesbezüglicher EG-Richtlinien<br />

2.3.8 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte<br />

insbesondere zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte<br />

in verdichteten Räumen im<br />

Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 5 des Raumordnungsgesetzes<br />

(vgl. hierzu auch Regionalpläne<br />

bzw. Regionale Raumordnungsprogramme<br />

bzw. –pläne der Länder)<br />

2.3.9 In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete<br />

Denkmale, Denkmalensembles,<br />

Bodendenkmale oder Gebiete, die von<br />

der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde<br />

als archäologisch<br />

bedeutende Landschaften eingestuft<br />

worden sind<br />

Entsprechend der jeweiligen Ländergesetzgebung<br />

(Denkmalschutzgesetze) zu beachtende<br />

Kategorien u. a. Baudenkmale, Bodendenkmale,<br />

Kulturdenkmäler, kleinräumige<br />

Kulturlandschaften usw.<br />

Diverse kleine Biotope im Süden;<br />

Entfernungen > 500m.<br />

Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />

Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />

Im betroffenen Gebiet und seiner Umgebung<br />

nicht vorhanden.<br />

Im betroffenen Gebiet und seiner Umgebung<br />

nicht vorhanden.<br />

Im betroffenen Gebiet und seiner direkten<br />

Umgebung nicht vorhanden.<br />

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Seite 37<br />

3. Merkmale der möglichen erheblichen Auswirkungen<br />

Überschlägige Beschreibung<br />

der möglichen<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

auf Grundlage der<br />

Merkmale des Vorhabens<br />

und des Standortes<br />

Beurteilung der Erheblichkeit der Auswirkungen<br />

auf die Umwelt unter Verwendung der<br />

Kriterien Ausmaß, grenzüberschreitender<br />

Charakter, Schwere und Komplexität, Dauer,<br />

Häufigkeit, Reversibilität<br />

Boden Überbauung, Versiegelung Erhebliche Auswirkung zu erwarten, da Boden<br />

mit sehr hohem standortbezogenen ackerbaulichen<br />

Ertragspotenzial durch großflächige Versiegelung<br />

verloren geht und den natürlichen Kreisläufen<br />

entzogen wird.<br />

Wasser Grundwasserabsenkung, -<br />

stau<br />

Luft/ Klima<br />

Gewässerverschmutzung<br />

(auch Risiko)<br />

Emissionen durch Verbrennungsgase<br />

Keine Auswirkung zu erwarten, da ausreichender<br />

Grundwasser-Flurabstand.<br />

Normaler Betrieb: keine Auswirkungen zu<br />

erwarten durch Trennung verunreinigten von<br />

nicht verunreinigten Oberflächenwassern<br />

Risiko der Verunreinigung bei Havarien und<br />

Störfällen, minimiert durch Havariewall mit<br />

ausreichendem Retentionsvolumen, Leckageerkennungssystem,<br />

Bodenvermörtelung und<br />

anlagenspezifisches Störfallvermeidungsund<br />

-managementkonzept.<br />

Erhöhte Emissionen durch BHKW und Abfackelung<br />

der Filterrückstände, Auswirkung<br />

jedoch unerheblich, da Gase überwiegend aus<br />

Wasserdampf und CO 2, bestehen, Verteilung<br />

durch Kamin in gut durchlüftete Umgebung<br />

Tiere Gefährdung, Störung Keine Auswirkung zu erwarten, wenn Baubetrieb<br />

außerhalb der Brutzeit der Bodenbrüter liegt;<br />

pozentielle. Gefährdung durch Überfahrung während<br />

Bau und Betrieb der Anlage auf der Fläche<br />

und den Zuwegungen sowie Verdrängung von<br />

störungsanfälligen Arten<br />

Pflanzen<br />

Zerstörung von Lebensräumen<br />

Landschaft Veränderung des Landschafts-<br />

und Ortsbildes<br />

Kultur-/<br />

Sachgüter<br />

Mensch<br />

Verfremdung eines historisch<br />

gewachsenen Ortsrandes<br />

Belästigung - Gesundheitsgefährdung<br />

durch Immissionen<br />

Keine Auswirkung zu erwarten, da intensiv<br />

genutzte Ackerflächen in Anspruch genommen<br />

werden<br />

Mäßige Auswirkung zu erwarten,<br />

durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgleichbar,<br />

und durch Anlehnung an Industrie- und<br />

Gewerbestandort minimiert<br />

Keine Auswirkung zu erwarten,<br />

da weit von Ortsrändern entfernt; darüber hinaus<br />

keine Kultur-/Sachgüter im Umkreis vorhanden.<br />

Geringe Auswirkung zu erwarten,<br />

da Wohnhäuser in Entfernungen ab 250 m vorhanden<br />

sind.<br />

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Seite 38<br />

Zusammenfassung:<br />

Gesamteinschätzung erheblicher Umweltauswirkungen:<br />

Die vorstehende Übersicht verdeutlicht, dass die meisten angeführten Kriterien nicht<br />

betroffen sind bzw. auf die meisten Schutzgüter im Normalfall keine Erheblichkeit der<br />

Umweltauswirkungen zu erwarten ist.<br />

Das Risiko erheblicher Umweltauswirkungen im Störfall wird durch ein speziell auf die<br />

Anlage abgestimmtes Störfallverhinderungs- und -managementkonzept minimiert.<br />

Verunreinigungen von Boden und Grundwasser werden durch ein aufeinander abzustimmendes<br />

Sicherheitssystem von Havariewall, Leckageerkennungssystemen und<br />

weitere Sicherheitseinrichtungen minimiert, welches so beschaffen ist, dass Störfälle<br />

schnell erkannt und beseitigt werden können.<br />

Aus diesen Gründen kann von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen<br />

werden, zumal die im Zuge der Bauleitplanung durchzuführende Umweltprüfung<br />

ebenfalls die Auswirkungen auf die Schutzgüter lt. UVPG untersucht.<br />

7.2 Biogasveredlung und Einspeisung in das Gasleitungsnetz<br />

Die folgenden Ausführungen betreffen die Teile der Anlage, die sich im Gebiet der<br />

Samtgemeinde Gieboldehausen (Flächennutzungsplan) und der Gemeinde <strong>Bilshausen</strong><br />

(Bebauungsplan) befinden.<br />

1. Merkmale des Vorhabens (Biogasaufbereitungsanlage)<br />

Kriterien<br />

Erläuterungen, Checkpunkte<br />

1.1 Größe des Vorhabens<br />

Sofern ein Prüfwert für Größe oder Leistung<br />

(gemäß Anlage 1 zum UVPG) für das Projekt<br />

vorhanden ist: Inwieweit wird dieser<br />

überschritten? Wie weit ist der Abstand zum<br />

X-Wert?<br />

Angaben der vom Vorhaben (einschl. aller<br />

„Nebeneinrichtungen“) benötigte(n) Fläche(n).<br />

Ggf. Angaben zur Anzahl u. Ausmaß von<br />

Bauwerken, zu Kapazitäten, Produktionsmengen,<br />

Stoffdurchsatz und gleichartige<br />

Angaben zu sonstigen Größen- und Leistungsmerkmalen<br />

Angaben zu den Kriterien<br />

ggf. hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und<br />

nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau<br />

Prüfwert für Leistung gem. Anlage 1 zum<br />

UVPG, Ziffer und 1.11.2.1: ca. 12 Mio. Nm³<br />

Jahresleistung der Biorohgasaufbereitungsanlage<br />

(Schwellenwerte: >2 Mio. Nm³ Jahresleistung)<br />

Flächengrößen:<br />

Größe des Sondergebietes Biogasaufbereitungsanlage:<br />

0,4645 ha<br />

Überbaubare Fläche (max.): 0,3484 ha<br />

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Seite 39<br />

Kriterien<br />

Erläuterungen, Checkpunkte<br />

1.2 Nutzung und Gestaltung von<br />

Wasser, Boden, Natur und Landschaft<br />

(Soweit nicht bereits unter„Größe“ dargestellt)<br />

:<br />

Wasser: Art eines Gewässerausbaus, Flächen-,<br />

Volumen- oder Qualitätsveränderung,<br />

Einleitungen, Entnahmen von Grund- oder<br />

Oberflächenwasser;<br />

Boden: Umfang einer Inanspruchnahme<br />

durch Flächenentzug, Versiegelung, Verdichtung,<br />

Nutzungsänderung, Bodenabtrag /<br />

-auftrag, Entwässerung, Eintrag von Schadstoffen;<br />

Angaben zu den Kriterien<br />

ggf. hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und<br />

nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau<br />

Wasser:<br />

Erhöhung des oberflächlichen Abflusses und<br />

Verringerung der Versickerung durch theoretisch<br />

insgesamt ca. 0,348 ha befestigter Fläche; Versickerung<br />

des Oberflächenwassers im Bereich<br />

einer die Anlagen umlaufenden Entwässerungsrinne<br />

Boden:<br />

Entzug landw. Nutzfläche: ca. 0,92 ha<br />

Versiegelung von maximal 0,348 ha<br />

Geringfügige Modellierung der Fläche für Zufahrten<br />

und Anlagenbau. Eintrag von Schadstoffen<br />

durch Versiegelung ausgeschlossen.<br />

Natur und Landschaft: Angaben zur Nutzung<br />

und Gestaltung von Flora, Fauna, Biotopen<br />

und des Landschaftsbildes durch das<br />

Vorhaben<br />

1.3 Abfallerzeugung<br />

Darstellung der voraussichtlich anfallenden<br />

Abfälle und Abwässer, jeweils hinsichtlich Art<br />

und Umfang.<br />

Klassifikation der Abfälle gemäß WHG,<br />

KrW-/AbfG (überwachungsbedürftig, wassergefährdend<br />

etc.)<br />

Art der geplanten Entsorgung.<br />

1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen<br />

Abschätzung der voraussichtlich in Luft,<br />

Wasser und Boden emittierten Stoffe, differenziert<br />

nach fester, flüssiger und gasförmiger<br />

Form, jeweils hinsichtlich Art und Menge.<br />

Ist mit dem Vorhaben möglicherweise eine<br />

deutlich wahrnehm- bzw. messbare, Belastung<br />

der Umgebung durch<br />

Stoffeinträge in Boden und Wasser,<br />

Natur u. Landschaft:<br />

Gegenwärtige Nutzung: Überw. Acker, Radweg u.<br />

Landesstraße 523<br />

Künftige Nutzung: Biogasaufbereitungsanlage,<br />

Flächen maximal 0,348 ha vollversiegelt, ca. 0,56<br />

ha Vegetationsfläche mit Rasenflächen und Eingrünung<br />

durch randliche Strauch- und Baumpflanzungen.<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

durch bauliche Anlagen langfristig durch<br />

geeignete Pflanzmaßnahmen größtenteils ausgleichbar.<br />

Geringfügige Abfallerzeugung im Rahmen der<br />

turnusmäßigen Maschinenunterhaltung des<br />

BHKW (Ölwechsel) sowie der erschöpften Filterkohle<br />

der Gasreinigungsstrecke<br />

Altöl (wassergefährdend gem. WHG).<br />

Rücknahme durch Hersteller, Recycling.<br />

Gasförmige Emissionen von CO 2 und Wasser bei<br />

Verbrennung des Biogases im Bereich des<br />

BHKW sowie beim Abfackeln der Filterrückstände<br />

Keine Stoffeinträge in Boden und Wasser<br />

Infolge hohen Wirkungsgrades der Anlage nur<br />

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Seite 40<br />

Kriterien<br />

Erläuterungen, Checkpunkte<br />

(Ab)Wärme,<br />

Erschütterungen,<br />

Geräusche,<br />

ionisierende Strahlungen,<br />

Elektromagnetische Felder,<br />

Lichteinwirkungen,<br />

Gerüche,<br />

verbunden?<br />

Sind Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen<br />

von Mensch oder Tier möglich?<br />

(Art und Weise, Umfang ?)<br />

Welche der in Nr. 4.6.1.1 der TA Luft aufgeführten<br />

Stoffe werden voraussichtlich in welchem<br />

Umfang emittiert?<br />

1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick<br />

auf verwendete Stoffe und Technologien<br />

Erfordert das Vorhaben das Lagern, den<br />

Umgang, die Nutzung oder die Produktion<br />

von gefährlichen Stoffen i. S. des ChemG<br />

bzw. der GefStoffV, wassergefährdenden<br />

Stoffen i. S. des WHG, Gefahrgütern i. S.<br />

des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher<br />

Güter oder radioaktiven Stoffen?<br />

Unfall- /Störfallrisiken, z.B. bei der Lagerung,<br />

Handhabung, Beförderung von explosiven,<br />

giftigen, radioaktiven, krebserregenden,<br />

erbgutverändernden Stoffen;<br />

Wenn ja : In welchem Umfang jeweils?<br />

Angaben zu den Kriterien<br />

ggf. hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und<br />

nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau<br />

geringe Wärmeemissionen.<br />

Emissionen zu Lärm und Gerüchen durch<br />

Einhausung sehr geringfügig, genaue Angaben<br />

werden durch weitere Untersuchungen ermittelt<br />

und benannt.<br />

Unfallgefahr besonders im Bereich des Radund<br />

Fußweges durch Verkehrsregelung (versetzte<br />

Schranken, Vorfahrtsregelung, Beleuchtung<br />

des Kreuzungsbereiches …) zu vermeiden.<br />

Beeinträchtigung der Tierwelt durch Immissionen<br />

störungsempfindlicher Arten möglich sowie<br />

Risiko durch Überfahren.<br />

Weiteren Belästigungen oder Gefährdungen<br />

sind nicht erkennbar bzw. prognostizierbar<br />

Das Unfallrisiko beschränkt sich auf das Risiko<br />

beim Umgang mit explosiven bzw. toxischen<br />

Gasen, welches durch einschlägige<br />

technische Richtlinien minimiert und weitestgehend<br />

ausgeschlossen wird.<br />

Die Erfordernisse der konkreten Anlage werden<br />

in einem anlagenspezifischen Störfallvermeidungs-<br />

und -managementkonzept eingehend<br />

und abschließend beschrieben.<br />

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2. Standort<br />

Kriterien<br />

Erläuterungen, Checkpunkte<br />

Betroffenheit<br />

(Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit<br />

zu besorgen?)<br />

2.1. Nutzungskriterien<br />

Darstellung der bestehenden Nutzung des<br />

Gebietes, insbesondere der Flächen für<br />

(Wohn-) Siedlungen und Erholung, für land-,<br />

forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen,<br />

Verkehr, Ver- oder Entsorgung oder sonstige<br />

wirtschaftliche oder öffentliche Nutzung;<br />

Sind in der Umgebung andere Anlagen mit<br />

Auswirkungen auf den Standort des Vorhabens<br />

bekannt?<br />

Welche diesbezüglichen oder sonstigen<br />

Vorbelastungen sind bekannt oder zu besorgen?<br />

Sind kumulative Wirkungen möglich (Art und<br />

Intensität)?<br />

2.2. Qualitätskriterien<br />

Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit<br />

von Wasser, Boden, Natur (Tiere und<br />

Pflanzen) und Landschaft (Landschaftsbild,<br />

Landschaftsraum),<br />

Leistungsfähigkeit der natürlichen Bodenfunktionen<br />

und der Archivfunktion des Bodens<br />

Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion;<br />

Stoffliche Belastung der Böden;<br />

Wasserbeschaffenheit: Gewässergüte,<br />

Stoffhaushalt, hygienischer Zustand und<br />

planktische Biozönose,<br />

Situation von Hydraulik/Hydrologie, Morphologie<br />

und Beschaffenheit der Gewässersedimente<br />

Grundwasserbeschaffenheit (Qualität),-<br />

Geologie/-Hydrologie<br />

Luftqualität, z.B. Kurgebiete<br />

Die bestehende Nutzung wird durch Ackerwirtschaft,<br />

die stark frequentierten Verkehrswege im<br />

Umfeld sowie ein angrenzendes Industrie- und<br />

Gewerbegebiet "Strohkrug" geprägt. Östlich der<br />

geplanten Anlage befindet sich ein Weg, der von<br />

besonderer Bedeutung für den Radverkehr und<br />

die Naherholung ist.<br />

Auswirkungen der angrenzenden Nutzungen sind<br />

Liefer- und Werksverkehr sowie die Immissionen<br />

der industriellen Aktivität (Ziegelwerk, Maschinenbauunternehmen).<br />

Durch Werks- und Lieferverkehr kann es zu<br />

Wechselwirkungen und Kumulationseffekten<br />

kommen, die in einer Verkehrsprognose zu untersuchen<br />

sind.<br />

Trotz seiner überwiegend intensiven Ackernutzung<br />

ist der Landschaftsraum, nicht ohne Bedeutung<br />

für Pflanzen- und Tierwelt. Dies betrifft<br />

vor allem die Auen der Fließgewässer Oder und<br />

Rhume, die Kiesabbauflächen, das Waldgebiet<br />

Rotenberg sowie die Weg- und Feldraine und<br />

Gehölzstrukturen. Im betroffenen Bereich wurden<br />

Sichtungen von Feldlerchen verzeichnet, Rebhühner,<br />

Wachtelkönig, Uferschwalbe und Rotmilan<br />

kommen im landschaftlichen Umfeld ebenfalls<br />

vor.<br />

Der Boden ist als sehr fruchtbar zu bezeichnen.<br />

Die Erosionsempfindlichkeit ist hoch, durch geringe<br />

Geländeneigung im Bereich des Vorhabens<br />

sind seine Auswirkungen aber nicht gravierend.<br />

Durch die starke Überbauung gehen auf einer<br />

Fläche von etwa maximal 0,348 ha die natürlichen<br />

Bodenfunktionen verloren.<br />

Die Wasserbeschaffenheit der Rhume und der<br />

Oder wurden aufgrund der Entfernungen zum<br />

Anlagenstandort von über 700 m nicht untersucht.<br />

Der Grundwasserkörper liegt viele Meter unter<br />

der Erde. Über die Beschaffenheit (Qualität) liegen<br />

keine Informationen vor.<br />

Das Kleinklima zeichnet sich aufgrund der exponierten<br />

Lage durch sehr gute Durchlüftung aus.<br />

Durch die Versiegelungen sowie durch die Biogasverbrennung<br />

in der Anlage entstehenden<br />

Emissionen wird sich keine spürbare Veränderung<br />

der kleinklimatischen Qualität ergeben.<br />

Die meisten Schutzgüter, mit Ausnahme des<br />

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Seite 42<br />

Kriterien<br />

Erläuterungen, Checkpunkte<br />

Betroffenheit<br />

(Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit<br />

zu besorgen?)<br />

2.3.1 Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete<br />

...soweit im Bundesanzeiger gemäß § 10<br />

Abs. 6 des BNatSchG bekannt gemacht<br />

bzw. offiziell gemeldete / ausgewiesene Gebiete<br />

Bodens, werden von dem Vorhaben nicht<br />

erheblich betroffen.<br />

FFH-Gebiet „Oder, Sieber, Rhume“ (EU-<br />

Kennzahl 4228-331), Entfernung > 675 m<br />

FFH-Gebiet „Seenanger, Rettlake, Suhletal“ (EU-<br />

Kennzahl 4426-302) Enfernung > 7 km<br />

Europäisches Vogelschutzgebiet V 19 in mehr als<br />

6 km Entfernung südlich, V 53 in mehr als 12 km<br />

Entfernung im Bereich des Harzes<br />

Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />

2.3.2 Naturschutzgebiete<br />

... gemäß § 23 BNatSchG Naturschutzgebiet „Oderaue“ (NSG BR 00124) im<br />

Norden und das Naturschutzgebiet „Rhumeaue,<br />

Ellerniederung und Gillersheimer Bach“ (NSG BR<br />

00084); Entfernung > 675 m.<br />

2.3.3 Nationalparke<br />

...gemäß § 24 des BNatSchG<br />

2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete<br />

...gemäß § 25 und § 26 BNatSchG<br />

Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />

Nationalpark "Harz" > 10 km<br />

Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />

Flächen, die im Landschaftsschutzgebiet „Unteres<br />

Eichsfeld“ Entferung > 500 m<br />

Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />

2.3.5 gesetzlich geschützte Biotope<br />

... gemäß § 30 BNatSchG Diverse kleine Biotope im Süden;<br />

Entfernungen > 500m.<br />

2.3.6 Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete,<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

...gemäß den §§ 19, 32 WHG bzw. landesrechtliche<br />

Regelungen<br />

2.3.7 Gebiete, in denen die in Gemeinschaftsvorschriften<br />

festgelegten Umweltqualitätsnormen<br />

bereits überschritten<br />

sind<br />

Mögliches Erreichen oder Überschreiten von<br />

Grenzwerten bzw. Qualitätsanforderungen<br />

diesbezüglicher EG-Richtlinien<br />

2.3.8 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte<br />

insbesondere zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte<br />

in verdichteten Räumen im<br />

Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 5 des Raumordnungsgesetzes<br />

(vgl. hierzu auch Regionalpläne<br />

bzw. Regionale Raumordnungsprogramme<br />

bzw. –pläne der Länder)<br />

Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />

Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />

Im betroffenen Gebiet und seiner Umgebung<br />

nicht vorhanden.<br />

Im betroffenen Gebiet und seiner Umgebung<br />

nicht vorhanden.<br />

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Seite 43<br />

Kriterien<br />

Erläuterungen, Checkpunkte<br />

2.3.9 In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete<br />

Denkmale, Denkmalensembles,<br />

Bodendenkmale oder Gebiete, die von<br />

der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde<br />

als archäologisch<br />

bedeutende Landschaften eingestuft<br />

worden sind<br />

Entsprechend der jeweiligen Ländergesetzgebung<br />

(Denkmalschutzgesetze) zu beachtende<br />

Kategorien u. a. Baudenkmale, Bodendenkmale,<br />

Kulturdenkmäler, kleinräumige<br />

Kulturlandschaften usw.<br />

Betroffenheit<br />

(Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit<br />

zu besorgen?)<br />

Im betroffenen Gebiet und seiner direkten<br />

Umgebung nicht vorhanden.<br />

Merkmale der möglichen erheblichen Auswirkungen<br />

Überschlägige Beschreibung<br />

der möglichen<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

auf Grundlage der<br />

Merkmale des Vorhabens<br />

und des Standortes<br />

Beurteilung der Erheblichkeit der Auswirkungen<br />

auf die Umwelt unter Verwendung der<br />

Kriterien Ausmaß, grenzüberschreitender<br />

Charakter, Schwere und Komplexität, Dauer,<br />

Häufigkeit, Reversibilität<br />

Boden Überbauung, Versiegelung Erhebliche Auswirkung zu erwarten, da Boden<br />

mit sehr hohem standortbezogenen ackerbaulichen<br />

Ertragspotenzial durch Versiegelung verloren<br />

geht und den natürlichen Kreisläufen entzogen<br />

wird.<br />

Wasser Grundwasserabsenkung, -<br />

stau<br />

Gewässerverschmutzung<br />

(auch Risiko)<br />

Keine Auswirkung zu erwarten<br />

Keine Auswirkung zu erwarten unter folgenden<br />

Voraussetzungen:<br />

Einhaltung aller technischer Vorschriften beim<br />

Bau u. Betrieb der Anlage, Maschinenwartung nur<br />

auf befestigten Flächen<br />

Luft/ Klima<br />

Emissionen durch Verbrennungsgase<br />

Erhöhte Emissionen, Auswirkung jedoch unerheblich,<br />

da Gase überwiegend aus Wasserdampf<br />

und CO 2, bestehen, Verteilung durch Kamin<br />

in gut durchlüftete Umgebung<br />

Tiere Gefährdung, Störung Keine Auswirkung zu erwarten, wenn Baubetrieb<br />

außerhalb der Brutzeit der Bodenbrüter liegt;<br />

potentielle. Gefährdung durch Überfahrung während<br />

Bau und Betrieb der Anlage auf der Fläche<br />

und den Zuwegungen sowie Verdrängung von<br />

störungsanfälligen Arten<br />

Pflanzen<br />

Zerstörung von Lebensräumen<br />

Keine Auswirkung zu erwarten, da intensiv<br />

genutzte Ackerflächen in Anspruch genommen<br />

werden<br />

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Überschlägige Beschreibung<br />

der möglichen<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

auf Grundlage der<br />

Merkmale des Vorhabens<br />

und des Standortes<br />

Landschaft Veränderung des Landschafts-<br />

und Ortsbildes<br />

Kultur-/<br />

Sachgüter<br />

Mensch<br />

Verfremdung eines historisch<br />

gewachsenen Ortsrandes<br />

Belästigung - Gesundheitsgefährdung<br />

durch Immissionen<br />

Beurteilung der Erheblichkeit der Auswirkungen<br />

auf die Umwelt unter Verwendung der<br />

Kriterien Ausmaß, grenzüberschreitender<br />

Charakter, Schwere und Komplexität, Dauer,<br />

Häufigkeit, Reversibilität<br />

Geringe Auswirkung zu erwarten,<br />

durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgleichbar,<br />

Minimierung durch Anlehnung an Industrie-<br />

und Gewerbegebiet<br />

Keine Auswirkung zu erwarten,<br />

da weit von Ortsrändern entfernt.<br />

Geringe Auswirkung zu erwarten,<br />

da Wohnhäuser in Entfernungen ab 250 m vorhanden<br />

sind.<br />

Zusammenfassung:<br />

Gesamteinschätzung erheblicher Umweltauswirkungen:<br />

Die vorstehende Übersicht verdeutlicht, dass die meisten angeführten Kriterien nicht<br />

betroffen sind bzw. auf die meisten Schutzgüter keine Erheblichkeit der Umweltauswirkungen<br />

zu erwarten ist.<br />

Aus diesen Gründen kann von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen<br />

werden, zumal die im Zuge der Bauleitplanung durchzuführende Umweltprüfung<br />

ebenfalls die Auswirkungen auf die Schutzgüter lt. UVPG untersucht.<br />

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D) FFH-VORPRÜFUNG<br />

8. Gesetzliche Grundlage und Methodik<br />

Für Bebauungspläne oder Bauprojekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit<br />

anderen Plänen oder Projekten ein Gebiet des Netzes "Natura 2000" (FFH-Gebiete<br />

und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, schreibt Art. 6 Abs. 3<br />

der FFH-Richtlinie bzw. § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes die Prüfung der Verträglichkeit<br />

dieses Vorhabens mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden<br />

Gebietes vor.<br />

Insofern ist im Vorfeld in einer FFH-Vorprüfung zu untersuchen, ob es prinzipiell zu<br />

erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes kommen kann. Diese<br />

Vorprüfung findet i.d.R. auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen statt. Sind erhebliche<br />

Beeinträchtigungen nachweislich auszuschließen, ist keine vertiefende FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Entscheidung ist lediglich nachvollziehbar zu<br />

dokumentieren. Dabei ist grundsätzlich nicht von Relevanz, ob das Planungsvorhaben<br />

innerhalb eines NATURA-2000-Gebietes umgesetzt werden soll oder von außen auf<br />

das Gebiet einwirken kann. Sofern erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit<br />

ausgeschlossen werden können, muss zur weiteren Klärung des Sachverhaltes eine<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 ff. BNatSchG durchgeführt werden. Im Rahmen<br />

der Vorprüfung tritt generell ein strenger Vorsorgegrundsatz ein, sodass bereits<br />

die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung die Pflicht zur Durchführung einer<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung auslöst.<br />

Im vorliegenden Fall handelt es sich um das FFH-Gebiet „Sieber, Oder, Rhume“, dass<br />

sich größtenteils über die Auen der genannten Flüsse erstreckt. Da sich der Planungsraum<br />

zwischen der Rhume und der Oder befindet, liegt sowohl in nördlicher als auch in<br />

südlicher Richtung das FFH-Gebiet, in Entfernungen von ca. 900 bzw. 800 m.<br />

Im Zuge der FFH-Vorprüfung soll analysiert werden, ob sich der Bau, die Anlage<br />

und/oder der Betrieb der geplanten Biogasanlage auf die Erhaltungsziele des FFH-<br />

Gebietes „Sieber, Oder, Rhume“ auswirken können. Dafür werden im Vorfeld zuerst<br />

die Erhaltungsziele und die wertbestimmenden Lebensraumtypen und Tierarten beschrieben.<br />

8.1 FFH-Gebiet Nr. EU 4228-331 "Oder-Sieber-Rhume"<br />

Das FFH-Gebiet ist ein wichtiger Fließgewässerkomplex des Harzes und des Weserund<br />

Leineberglandes mit Fluss- und Bachauen, die durch ein sehr vielfältiges Biotopmosaik<br />

geprägt werden. So sind im Gebiet Hochstaudenfluren, Magerrasen, Feuchtgrünland,<br />

Au-, Schlucht- und Hangmischwälder sowie naturnahe Fließ- und Stillgewässer<br />

vorhanden.<br />

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Seite 46<br />

Im Folgenden werden die allgemeinen Erhaltungsziele des FFH-Gebietes "Oder-Sieber-<br />

Rhume" aufgelistet:<br />

Schutz und Entwicklung des wichtigsten naturnahen Fließgewässerkomplexes<br />

des Harzes und Weser- und Leineberglandes mit vielfältigem Biotopmosaik aus<br />

Kies und Schotterbänken, Spülsaumgesellschaften, Uferstaudenfluren, Schilfund<br />

Rohrglanzgrasröhrichten, Großseggenrieden sowie dem größten Vorkommen<br />

an Erlen-Eschen-, Weiden- und Hartholz-Auwäldern im niedersächsischen<br />

Bergland. Das Gewässersystem zählt zum Hauptverbreitungsgebiet der Groppe<br />

und dient als Lebensraum des Bachneunauges.<br />

Schutz und Entwicklung von Extensivgrünland auf Teilflächen der Auen, u. a.<br />

mit Flutrasen, mageren Flachland-Mähwiesen, Sumpfdotterblumen-Wiesen,<br />

Flussschotter-Magerrasen, in Teilbereichen u. a. auch als Jagdlebensraum des<br />

Großen Mausohrs.<br />

Schutz und Entwicklung der Bergwiesen, Borstgrasrasen und kleinflächigen<br />

Schwermetallrasen an der Sieber.<br />

Schutz und Entwicklung naturnaher Wälder an den Talhängen und -rändern,<br />

u.a. mit Buchen-, Eichen-Hainbuchen- und Schluchtwäldern.<br />

Schutz und Entwicklung naturnaher Altwässer und sonstiger Stillgewässer mit<br />

Wasservegetation, u. a. als Teillebensraum des Kammmolchs sowie weiterer<br />

bedrohter Amphibienarten; teilweise im Komplex mit artenreicher Pioniervegetation<br />

auf Sand- und Kiesflächen.<br />

Schutz und Entwicklung der Rhumequelle als der größten Karstquelle Niedersachsens.<br />

In dem Gebiet sind folgende, zu erhaltende und fördernde Lebensraumtypen benannt<br />

(prioritäre in Fettdruck):<br />

• 6230 Artenreiche montane Borstgrasarten auf Silikatböden<br />

• 9180 Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion<br />

• 91E0 Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-<br />

Padion,Alnion incanae, Salicion albae)<br />

• 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder<br />

Hydrocharitions<br />

• 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion<br />

fluitantis und des Callitricho-Batrachion<br />

• 6130 Schwermetallrasen (Violetalia calaminariae)<br />

• 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe<br />

• 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe<br />

• 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />

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• 6520 Berg-Mähwiesen<br />

• 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)<br />

• 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)<br />

• 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-<br />

Hainbuchenwald (Carpinion betuli)<br />

• 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)<br />

• 91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus<br />

excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)<br />

• 9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)<br />

Prioritäre Pflanzenarten wurden nicht aufgeführt. Bei den Tieren wird bei den Säugetieren<br />

die Fledermausart das Großes Mausohr, bei den Amphibien der Kammmolch,<br />

bei den Fischen die Groppe und das Bauchneunauge sowie bei den Libellen die Große<br />

Moosjungfer genannt.<br />

8.1.1 Auswirkungen der Planung auf den Schutzzweck des<br />

FFH-Gebietes<br />

Für das Planungsvorhaben werden keine Flächen des FFH-Gebietes überbaut, sondern<br />

zu diesen Abstände von 675-875 m und mehr eingehalten. Insofern bleiben die<br />

oben genannten Lebensraumtypen erhalten. Ob es durch den Bau und den Betrieb der<br />

Biogasanlage dennoch zu Beeinträchtigungen der aufgelisteten Lebensraumtypen<br />

oder der prioritären Tierarten kommen kann, soll im Zuge der Vorprüfung eingeschätzt<br />

werden.<br />

Aufgrund der derzeitigen Ausprägung der Eingriffsflächen als Getreideäcker ist das<br />

Vorkommen der prioritären Tierarten im Untersuchungsraumauszuschließen, da sie,<br />

mit Ausnahme des Großen Mausohrs, einen Lebensraum im Gewässer oder in Gewässernähe<br />

haben. Die Fledermausart bevorzugt als Jagdgebiet Waldflächen, als<br />

Quartiere werden vom Großen Mausohr Dachstühle, Höhlen, Keller oder Stollen nutzt.<br />

Ob durch weitere Auswirkungen oder das Risiko bestimmter Auswirkungen eine Beeinträchtigung<br />

des Schutzzweckes bzw. der prioritären Arten zu befürchten ist, wird im<br />

Zuge der vertiefenden Untersuchungen zu klären sein. Eine definitive Aussage soll<br />

daher erst in der endgültigen Form des Gutachtens nach Vorliegen aller Untersuchungen<br />

getroffen werden.<br />

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Seite 48<br />

E) ARTENSCHUTZPRÜFUNG<br />

9. Gesetzliche Grundlagen der Artenschutzprüfung<br />

Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes am 12.12.2007 und<br />

29.07.2009, die zum 01.03.2010 in Kraft getreten ist, wurde auch das deutsche Artenschutzrecht<br />

an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Diese bestehen in Form<br />

der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL)<br />

bereits seit Ende der 90er Jahre. Das Artenschutz-Regime stellt ein eigenständiges<br />

Instrument für den Erhalt der Arten dar und betrifft sowohl den physischen Schutz von<br />

Tieren und Pflanzen als auch den Schutz ihrer Lebensstätten. Sie erstrecken sich auf<br />

alle Arten des Anhanges IV der FFH-RL sowie auf alle europäischen Vogelarten und<br />

gelten flächendeckend, also nicht nur in FFH- oder Vogelschutzgebieten. Vor dem<br />

Hintergrund der nun erfolgten Einbeziehung des europäischen Artenschutzes in das<br />

Naturschutzrecht ist bei allen Bauleitplan-Verfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei dem ein naturschutzrechtlich<br />

fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren zu<br />

unterziehen ist. Diese Prüfung stellt ein eigenständiges Verfahren dar und kann nicht<br />

durch eine Umweltprüfung ersetzt, wohl aber im Rahmen eines integrierten Verfahrens<br />

zusammen mit der Umweltprüfung durchgeführt werden.<br />

9.1 Methodik und Ablauf der Artenschutzprüfung<br />

Die Artenschutzprüfung läuft in drei auf einander folgenden Stufen ab, die jeweils aufeinander<br />

aufbauen. Wenn bei der vorausgehenden Stufe jedoch deutlich wird, dass<br />

ein Konflikt mit dem Artenschutz nicht gegeben ist, ist eine Durchführung der aufbauenden<br />

Stufen nicht erforderlich.<br />

Die erste Stufe beinhaltet die Vorprüfung nach der Fragestellung, ob relevante Arten<br />

im betrachteten Raum vorkommen und somit grundsätzlich ein Konflikt des Vorhabens<br />

mit dem Artenschutz zu erwarten ist. Sofern dieser erkennbar ist, werden Vermeidungsmaßnahmen<br />

und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen bestimmt, um den Konflikt<br />

zu entschärfen.<br />

Die zweite Stufe vertieft die Fragestellung, welche der Verbotstatbestände des § 43<br />

Abs. 1 BNatSchG durch die Auswirkungen des Vorhabens grundsätzlich ausgelöst<br />

werden. Diese Fragestellung wird artenbezogen, also Art für Art durchgeführt.<br />

Die dritte Stufe geht der Fragestellung nach, ob bei einer Auslösung eines oder mehrerer<br />

Verbote des § 43 Abs. 1 BNatSchG das Vorhaben dennoch durchgeführt werden<br />

kann, weil eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Hierfür sind<br />

jedoch als Voraussetzung zwingende Gründe des Allgemeinwohls, Alternativlosigkeit<br />

und keine grundsätzliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betroffenen<br />

Arten unbedingte Voraussetzungen, ohne die ein Ausnahmeverfahren nicht durchgeführt<br />

werden kann.<br />

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Seite 49<br />

9.2 Stufe I: Artenspektren und Wirkfaktoren<br />

Dieser Gliederungspunkt wird nach Vorliegen aller Untersuchungen in der endgültigen<br />

Fassung dieses Gutachtens vorgelegt werden.<br />

9.3 Ergebnis der Artenschutzprüfung, Maßnahmen<br />

Dieser Gliederungspunkt wird nach Vorliegen aller Untersuchungen in der endgültigen<br />

Fassung dieses Gutachtens vorgelegt werden.<br />

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Seite 50<br />

E) LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG<br />

10. Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG, Eingriffsbilanzierung<br />

und Maßnahmenplanung<br />

Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (§14 Abs. 1 BNatSchG) sind „Veränderungen<br />

der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“.<br />

Die Fragestellung, ob die Eingriffsregelung anzuwenden ist, richtet sich daher auf den<br />

Begriff der Erheblichkeit.<br />

Im vorliegenden Fall kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Überbauung<br />

und Versiegelung von insgesamt ca. 3,9 ha Grundfläche die Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushalts und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden. Die Bauleitpläne<br />

der Gemeinden Katlenburg-Lindau, <strong>Bilshausen</strong> sowie der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />

bereiten somit einen Eingriff nach § 14 BNatSchG vor, indem sie das<br />

entsprechende Planungsrecht herstellen.<br />

Die quantitative Zuordnung von Kompensationsmaßnahmen nach der Eingriffsgröße<br />

ist ein Problem, welches nur näherungsweise lösbar ist. Den Anforderungen der Praxis<br />

entspricht das vom Niedersächsischen Städtetags ausgearbeitete Bewertungsverfahren<br />

(NIEDERSÄCHSISCHER STÄDTETAG, 2008), das im Landkreis Northeim für<br />

Eingriffsermittlungen herangezogen wird. Dieses Verfahren soll auch für den Bebauungsplan<br />

für die Biogasaufbereitungsanlage verwendet werden, obwohl im Landkreis<br />

Göttingen überwiegend mit „Ökokonto-Modell des Landkreises Göttingen ("Wollenweber-Modell“)<br />

gearbeitet wird. Da sich beide Verfahren ähneln und im vorliegenden<br />

Umweltbericht das Gesamtvorhaben betrachtet wird, soll die Bilanzierung beider Bereiche<br />

mit dem „Städtetag-Modell“ erfolgen. Bei diesem Verfahren wird die Differenz<br />

zwischen dem Ist-Zustand und dem geplanten Endzustand nach Realisierung des<br />

Vorhabens unter Einbeziehung aller flächenwirksamen landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen<br />

ermittelt. Dies erfolgt auf einfache Weise für jeden Biotoptyp (nach<br />

DRACHENFELS 2004) durch Multiplikation der jeweiligen Fläche mit einem Wertfaktor,<br />

welcher die qualitative Seite zumindest ansatzweise erfasst. Weiterhin ermöglicht<br />

das Verfahren, bei einem ökologischen Defizit (Wertigkeit der Fläche nach Realisierung<br />

des Vorhabens geringer als in der Ausgangssituation) den Bedarf an weiteren<br />

Maßnahmen (Ersatzmaßnahmen) zu quantifizieren. Die Bilanzierung wird getrennt für<br />

die Bereiche in der Gemeinde Katlenburg-Lindau und der Gemeinde <strong>Bilshausen</strong><br />

durchgeführt.<br />

10.1 Bereich Gemeinde Katlenburg-Lindau, Landkreis Northeim<br />

Die wesentlichen Eingriffskomponenten im Bereich der Gemeinde Katlenburg-Lindau<br />

bestehen in einer Überbauung und Versiegelung großer landwirtschaftlich genutzter<br />

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Seite 51<br />

Bodenflächen durch die Biogasanlage, ihre Zuwegung, Fahrsilos und Gärbehälter/Gasspeicher.<br />

Hinzu kommt das Risiko, welches von dem Betrieb großer Mengen<br />

wassergefährdender Materialien ausgeht und sich unter Umständen gravierend auf die<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes auswirken kann.<br />

10.1.1 Zulässigkeit des Eingriffes nach § 15 BNatSchG<br />

Gemäß § 15 BNatSchG sind alle Eingriffe, die vermeidbar sind, zu unterlassen. Dies<br />

beinhaltet die Prüfung, ob bestimmte Auswirkungen in Gänze oder teilweise im Zuge<br />

von Minimierungsbestrebungen vermieden werden können.<br />

Unvermeidbare Eingriffe sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

auszugleichen oder zu ersetzen. Als Ersatz kann auch in bestimmten<br />

Fällen eine Ersatzgeldzahlung gelten.<br />

Für den Fall, dass als Folge eines Eingriffs erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes zu erwarten sind, die<br />

nicht vermieden und auch nicht ausgeglichen werden können, schreibt § 15 Absatz 5<br />

BNatSchG eine Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft vor. Geht aus<br />

dieser Abwägung hervor, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

vorrangig sind, muss der Eingriff als unzulässig bezeichnet werden.<br />

Im vorliegenden Fall wird eine Minderung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

vor allem durch die Versiegelung und Überbauung verursacht. Hierbei ist jedoch zu<br />

berücksichtigen, dass der Standort der geplanten Biomethan-Anlage am Strohkrug<br />

bereits heute in mehrfacher Hinsicht (Industrie, Verkehr, intensive Landwirtschaft) eine<br />

Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erfährt und damit als<br />

vorbelastet gelten muss. Ferner wurde durch die Standortwahl bereits ein erheblicher<br />

Teil der möglichen Auswirkungen minimiert und im Zuge dieses Umweltberichtes auch<br />

eine Perspektive für einen adäquaten Ausgleich dargelegt.<br />

Da die Kompensation der verbleibenden Auswirkung somit bereits mittelfristig möglich<br />

erscheint, sollte der Eingriff damit als zulässig erklärt werden.<br />

10.1.2 Geplante Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und –<br />

minimierung<br />

Eine der wesentlichen Aufgaben der vorliegenden Studie ist das Aufzeigen von Möglichkeiten<br />

zur Eingriffsvermeidung. Hierunter ist nicht nur die komplette Vermeidung<br />

bestimmter Auswirkungen zu verstehen, sondern vor allem auch eine Minimierung von<br />

Auswirkungen, die sich nicht gänzlich vermeiden lassen. Diese Möglichkeiten werden<br />

in Form konkreter Maßnahmen dargestellt, so dass sie entweder in Form von Festsetzungen<br />

in die Bauleitplanung einfließen können oder aber in Form von Auflagen der<br />

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Seite 52<br />

Baugenehmigung beigefügt werden können. Auf diese Weise ist eine verbindliche<br />

Umsetzung am ehesten gewährleistet.<br />

Der Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange<br />

erlaubt noch keine abschließende Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und Minimierung negativer Auswirkungen auf Umwelt, Naturhaushalt und Landschaftsbild.<br />

Aus diesem Grund werden entsprechende Maßnahmen erst in der endgültigen<br />

Fassung des Fachgutachtens vorgelegt. Ein Schwerpunkt wird hier ohne Zweifel<br />

in der Vermeidung von Störfällen und Havarien liegen, da hier erfahrungsgemäß die<br />

gravierendsten umweltrelevanten Auswirkungen bestehender Anlagen festzustellen<br />

waren.<br />

10.1.3 Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich des<br />

Eingriffes<br />

Auch für die Darstellung der Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich gilt,<br />

dass eine abschließende Liste erst in der endgültigen Fassung des Fachgutachtens<br />

vorgelegt werden kann. Der betroffene Landschaftsraum bietet jedoch ein gutes Potenzial<br />

für Ausgleichsmaßnahmen, so dass die folgenden Maßnahmenkomplexe zur<br />

Kompensation der negativen Auswirkung auf Umwelt, Natur und Landschaft in jedem<br />

Fall sinnvoll erscheinen. Aus derzeitiger Sicht lassen sich folgende Schwerpunkte für<br />

Ausgleichsmaßnahmen erkennen:<br />

Begrünung des Sondergebietes `Biogasanlage`. Diese verfolgt zum einen den<br />

Zweck, die visuelle Dominanz der Baukörper und ihre Wirkung auf das Kleinklima abzumildern<br />

und zum anderen Lebensräume für die Pflanzen- u. Tierwelt zu schaffen.<br />

Vorgeschlagen wird eine private Grünfläche, die im Norden, Osten und Süden das<br />

Sondergebiet umschließt. Ihre Breite variiert zwischen 4,7 m (Nordwest) bis 24, 7 m<br />

(Ost). Im Osten wird dieser Grüngürtel im Bereich der Zufahrt unterbrochen. Die private<br />

Grünfläche soll mit einem krautreichen Landschaftsrasen eingesät werden und wo<br />

möglich, mit einer mindestens fünf Meter breiten, dichten Gehölzhecke bepflanzt werden.<br />

Diese dreireihige Abpflanzung wird nach den Regeln der Landschaftspflege mit<br />

standortheimischen Gehölzen angelegt, wobei die Pflanzung hochwachsender Bäume<br />

versetzt auf den beiden inneren Reihen in Abständen von jeweils ca. 5 bis 8 Metern<br />

erfolgen sollte. Als Mindestpflanzqualitäten sollen dreimal verpflanzte Sträucher und<br />

Heister in Qualitäten von 2 bis 2,5 m verwendet werden. Die Abpflanzung kann durch<br />

weitere Zufahrten unterbrochen werden, deren Breite jedoch 8 m nicht überschreiten<br />

sollte. Die Heckenpflanzung ist dauerhaft zu erhalten und pflegen, was durchaus einen<br />

Rückschnitt von Gehölzen (Verjüngung) im Zeitraum von einigen Jahrzehnten zur Folge<br />

haben kann. Die Raine entlang der Gehölzpflanzung sind einzusäen und extensiv<br />

zu pflegen.<br />

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Seite 53<br />

Innerhalb der privaten Grünfläche ist die Anlage eines Versicherungsbeckens und<br />

Feuerlöschteiches vorgesehen, die in den Randbereichen landschaftsgerecht mit Gehölzen<br />

bepflanzt werden sollten.<br />

Die Freiflächen innerhalb des Sondergebietes werden als Rasenflächen angelegt und<br />

ebenfalls extensiv, d.h. ohne Düngung gepflegt. Auch sie sollten, vor allem zur Einbindung<br />

nach Westen, durch Gehölzgruppen, bestehend aus Bäumen und Sträuchern,<br />

gegliedert werden.<br />

Daneben sind weitere Maßnahmen im betroffenen Landschaftsraum sinnvoll, um eine<br />

Aufwertung als Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt sowie auch eine Verbesserung<br />

des Landschaftsbildes zu bewirken. Als Kompensationsmaßnahmen kommen<br />

folgende Maßnahmen in Frage:<br />

Entwicklung von Dauergrünlandflächen in der Aue der Rhume. Die Rhume mit<br />

ihren feuchten Auen ist im näheren Umkreis des geplanten Sondergebietes der ökologisch<br />

und landschaftsästhetisch bedeutsamste Bereich und wurde als NSG- und FFH-<br />

Gebiet unter Schutz gestellt. Zur Ergänzung der vorhandenen, meist als Weide genutzten<br />

Grünlandflächen ist die Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Dauergrünland<br />

im Auebereich oder angrenzend sinnvoll.<br />

Anlage von Gehölzstreifen und Feldgehölzen. Der Landschaftsraum im Umfeld der<br />

geplanten Anlage ist wie das gesamte Untereichsfeld relativ strukturarm. Dies hat zum<br />

einen eine ökologische Verarmung zur Folge, zum anderen wirkt das Landschaftsbild<br />

ausgeräumt und eintönig. Durch die Pflanzung von Gehölzstreifen oder Feldgehölzen<br />

– vorzugsweise entlang des Radweges auf dem alten Bahndamm, aber auch in den<br />

Rainen von Wirtschaftswegen kann zur Verbesserung der Situation beitragen.<br />

Anlage von Blühstreifen am Rande von Ackerflächen. Hierzu wird eine mindestens<br />

10 m breite Fläche oberflächlich bearbeitet und mit einer speziellen Saatgutmischung<br />

für die Anlage von Blühstreifen („Göttinger Mischung“) eingesät. Diese Maßnahme ist<br />

nicht nur zur Förderung des Rebhuhns im Naturraum sinnvoll, sondern kann auch einer<br />

Vielzahl von Tieren als Lebensraum, Brut- und Nahrungshabitat dienen und entwickelt<br />

darüber hinaus reizvolle Aspekte für das Landschaftsbild.<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen eine aus landschaftsplanerischer Sicht<br />

im unmittelbaren Umfeld des Bebauungsplanes wertvolle Landschaftsentwicklung<br />

dar. Eine Konkretisierung der Maßnahmen erfolgt im Zuge der weiteren Bearbeitung.<br />

10.1.4 Ökologische Bilanzierung nach dem Kompensationsmodell<br />

des Nieders. Städtetages<br />

Für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 "<strong>Biomethananlage</strong> Südharz" ergibt<br />

sich folgende Berechnung:<br />

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1. Ermittlung des Ist-Zustandswertes für den Geltungsbereich des vorhabensbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 22 „<strong>Biomethananlage</strong> Südharz“:<br />

Biotoptyp<br />

(gem. Festsetzungen des<br />

B-Planes Nr. 210)<br />

Getreideacker<br />

Fläche<br />

[m²]<br />

Wertfaktor<br />

(WF)<br />

Flächenwert<br />

(WE)<br />

58.170 1 58.170<br />

Summe 58.170 58.170<br />

2. Ermittlung des Wertes des geplanten Zustandes für den vorhabensbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 22 „<strong>Biomethananlage</strong> Südharz“:<br />

Biotoptyp<br />

Codierung<br />

(nach<br />

DRACHENFELS 2004)<br />

13.4 versiegelt Flächen,<br />

unbegrünte Gebäude (X)<br />

Fläche<br />

[m²]<br />

Codierung<br />

(nach<br />

DRACHENFELS 2004)<br />

10.1.3 Basenreicher Lehm-<br />

/Tonacker (AT)<br />

Wertfaktor<br />

(WF)<br />

Flächenwert<br />

(WE)<br />

Voll versiegelte Flächen im<br />

SO 75% von 4.6472 m²<br />

34.854 0 0<br />

Grünfläche im SO 25% 12.1.2 Scherrasen (GR) 11.618 1 11.618<br />

von 4.6472 m²<br />

Private Grünfläche mit 12.1.3 Extensivrasen (GRE) 11.698 2,5 29.245<br />

randlichen Gehölzpflanzungen<br />

Siedlungsgehölz aus über-<br />

in denen RRB u. wiegend heimischen Baum-<br />

Feuerwehrzufahrt integriert<br />

arten<br />

sind<br />

Summe 58.170 40.863<br />

3. Ermittlung des Kompensationsbedarfes<br />

Die ökologische Bilanz ergibt folgenden Kompensationsbedarf:<br />

Flächenwert des Ist-Zustandes<br />

Flächenwert des geplanten Zustandes<br />

Differenz (Kompensationsdefizit)<br />

58.170 Werteinheiten<br />

40.863 Werteinheiten<br />

17.307 Werteinheiten<br />

Auch wenn eine Vorbelastung durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung vorliegt,<br />

ist der Kompensationsbedarf aufgrund der hohen Überbauung mit 17.307 Werteinheiten<br />

erheblich und kann nur durch externe Kompensationsmaßnahmen im weiteren<br />

Umfeld der Anlage gedeckt werden.<br />

Im Zuge der weiteren Konkretisierung des Bebauungsplanes sind hierfür geeignete<br />

Flächen zu benennen, die in der Entwurfsfassung festgesetzt werden müssen. Die<br />

abschließende Fassung des Fachgutachtens Natur und Umwelt wird derartige Maßnahmen<br />

benennen; die Zielrichtung der Eingriffskompensation sollte gemeinsam mit<br />

den zuständigen Naturschutzbehörden bestimmt werden.<br />

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Seite 55<br />

10.2 Bereich Gemeinde <strong>Bilshausen</strong>, Samtgemeinde Gieboldehausen,<br />

Landkreis Göttingen<br />

Die wesentlichen Eingriffskomponenten im Bereich der Gemeinde <strong>Bilshausen</strong> bestehen<br />

in einer Überbauung und Versiegelung landwirtschaftlich genutzter Bodenflächen<br />

durch die Anlage zur Gasaufbereitung sowie die Zuwegung zur <strong>Biomethananlage</strong> mit<br />

Nebenflächen (z.B. Parkplätze).<br />

10.2.1 Zulässigkeit des Eingriffes nach § 15 BNatSchG<br />

Auch für die in der Gemeinde <strong>Bilshausen</strong> befindlichen Teile der Anlage kann festgestellt<br />

werden, dass die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

und das Landschaftsbild durch die Standortwahl erheblich minimiert werden. Da hier<br />

der Grad der Versiegelung und Überbauung erheblich geringer ist und gute Möglichkeiten<br />

zur landschaftlichen Einbindung nicht nur der Anlage, sondern auch des nordwestlichen<br />

Randes des Gebietes "Strohkrug" bestehen, sollte der Eingriff als zulässig<br />

erklärt werden.<br />

10.2.2 Geplante Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und –<br />

minimierung<br />

Auch für die Fläche in der Gemeinde <strong>Bilshausen</strong> erlaubt der Zeitpunkt der frühzeitigen<br />

Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange noch keine abschließende<br />

Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung negativer Auswirkungen<br />

auf Umwelt, Naturhaushalt und Landschaftsbild. Aus diesem Grund werden entsprechende<br />

Maßnahmen erst in der endgültigen Fassung des Fachgutachtens vorgelegt.<br />

Ein Schwerpunkt wird auch hier ohne Zweifel in der Vermeidung von Störfällen<br />

und Havarien liegen, die für den Umgang mit explosiven und toxischen Gase mittlerweile<br />

selbstverständlich sind.<br />

10.2.3 Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich des<br />

Eingriffes<br />

Auch für die Darstellung der Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für die<br />

Bioaufbereitungsanlage gilt die Aussage, dass eine abschließende Liste erst in der<br />

endgültigen Fassung des Fachgutachtens vorgelegt werden kann. Da nach dem derzeitigen<br />

Kenntnisstand keine externen Kompensationsmaßnahmen notwenig sind, soll<br />

im Folgenden auf die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des<br />

Bebauungsplanes eingegangen werden:<br />

Begrünung des Sondergebietes `<strong>Biomethananlage</strong>`. Das geplante Sondergebiet ist<br />

nach drei Seiten von einer privaten Grünfläche umgeben, in der ausreichend Platz für<br />

eine Rasenansaat und eine dreireihige Heckenumpflanzung ist. Die Maßnahme ver-<br />

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folgt zum einen den Zweck, die visuelle Dominanz des Anlagenkomplexes und die<br />

Wirkung der Versiegelung auf das Kleinklima abzumildern und zum anderen Lebensräume<br />

für die Pflanzen- u. Tierwelt zu schaffen. Dafür wird die private Grünfläche mit<br />

einem krautreichen Landschaftsrasen eingesät und als Extensivrasen oder mesophiles<br />

Grünland entwickelt werden. Die geplante Hecke ist in einer Breite von fünf Meter anzulegen,<br />

wobei in der mittleren Reihe alle 5 m ein hochwachsender, heimischer Baum<br />

zu pflanzen ist. Der Abstand zwischen den Reihen und Sträuchern sollte eine Wert von<br />

1,5 m nicht überschreiten. Als Mindest-Pflanzqualitäten sind dreimal verpflanzte Sträucher<br />

und Heister in Höhen von 2 bis 2,5 m vorgeschlagen.<br />

Die Abpflanzung sollte im Bereich des Sichtdreiecks zur Landesstraße und zum Radweg<br />

mindestens 10 m vor der Zufahrtstraße enden, um die Verkehrssicherheit nicht zu<br />

beeinträchtigen. Die Grünfläche und die Heckenpflanzung sind dauerhaft zu erhalten<br />

und pflegen, was durchaus einen Rückschnitt von Gehölzen (Verjüngung) im Zeitraum<br />

von einigen Jahrzehnten zur Folge haben kann. Sie sollte nicht gedüngt und möglichst<br />

nur zweimal im Jahr, ab Ende Juni gepflegt werden.<br />

Eine Einzäunung der privaten Grünfläche sollte unzulässig sein, damit der Bereich als<br />

ökologische Zelle bzw. Lebens- bzw. Rückzugsraum in der ausgeräumten Agrarlandschaft<br />

für Kleintiere und Niederwild fungieren kann. Eine Einfriedung sollte daher nur<br />

die inneren Anlagenteile umfassen, so dass der Zugang zu der Grünfläche gegeben<br />

ist.<br />

Die Freiflächen innerhalb des Sondergebietes werden als Rasenflächen angelegt und<br />

möglichst extensiv, d.h. ohne Düngung gepflegt. Auch in ihnen sollten zur Durchgrünung<br />

des Geländes Gehölzgruppen, bestehend aus heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />

gepflanzt werden.<br />

Als Entwässerungsanlage für das anfallende Oberflächenwasser ist umlaufend eine<br />

ca. 1,5 m breite und ca. 40 cm tiefe Kiesrigole vorgesehen, die mit Boden angedeckt<br />

und mit Landschaftsrasen eingegrünt wird. Auch hier ist zur landschaftsgerechten<br />

Gestaltung die Pflanzung von Strauchweidengruppen sinnvoll.<br />

10.2.4 Ökologische Bilanzierung nach dem Kompensationsmodell<br />

des Nieders. Städtetages<br />

Wie bereits angedeutet, findet im Landkreis Göttingen normalerweise eine Kompensationsberechnung<br />

nach dem Modell des Landkreises Göttingen statt. Im vorliegenden<br />

Fall wird hiervon aus folgenden Gründen abgewichen:<br />

• zur Wahrung der Transparenz und der Gleichbehandlung ist für ein Vorhaben<br />

eine einheitliche methodische Vorgehensweise wünschenswert,<br />

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Seite 57<br />

• die Fläche in der Gemeinde <strong>Bilshausen</strong> ist erheblich geringer und ebenso der<br />

überbaubare Flächenanteil, so dass der Methode, die im Landkreis Northeim<br />

zugrunde gelegt wird, der Vorrang eingeräumt wird,<br />

• die Kompensation des Eingriffes wird nicht im Rahmen eines Ökokontos erfolgen,<br />

da die Gemeinde <strong>Bilshausen</strong> ein solches nicht führt. Nur in einem solchen<br />

Fall wäre die Verwendung des Göttinger Modells zwingend erforderlich.<br />

Bei der folgenden Berechnung werden nur die Flächen in der Bilanzierung berücksichtigt,<br />

die durch die Überplanung einer Änderung unterliegen:<br />

1. Ermittlung des Ist-Zustandswertes für den Geltungsbereich des vorhabensbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 21 „Im alten Felde-Nord“:<br />

Biotoptyp<br />

(gem. Festsetzungen des<br />

B-Planes Nr. 210)<br />

Getreideacker<br />

Codierung<br />

(nach<br />

DRACHENFELS 2004)<br />

10.1.3 Basenreicher Lehm-<br />

/Tonacker (AT)<br />

11.2.2 Halbruderale Gras<br />

und Staudenflur (UHM)<br />

Fläche<br />

[m²]<br />

Wertfaktor<br />

(WF)<br />

Flächenwert<br />

(WE)<br />

9.694 1 9.694<br />

Raine auf Böschungsflächen<br />

entlang Radweg<br />

42 3 126<br />

Gepflasterter Radweg 13.4 versiegelt Flächen, (X) 18 0 0<br />

Heckenpflanzung im angrenzenden<br />

12.3.2 Siedlungsgehölz aus 9 2 18<br />

Industriegebiet überwiegend nicht<br />

heimsichen<br />

Baumarten, (HSN)<br />

Summe 9.763 9.838<br />

2. Ermittlung des Wertes des geplanten Zustandes für den vorhabensbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 21 „Im alten Felde-Nord“:<br />

Biotoptyp<br />

Voll versiegelte Flächen im<br />

SO 75% von 4.645 m²<br />

Grünfläche im SO 25%<br />

von 4.645 m²<br />

Private Grünfläche mit<br />

randlichen Gehölzpflanzungen<br />

Codierung<br />

(nach<br />

DRACHENFELS 2004)<br />

13.4 versiegelt Flächen,<br />

unbegrünte Gebäude (X)<br />

Fläche<br />

[m²]<br />

Wertfaktor<br />

(WF)<br />

Flächenwert<br />

(WE)<br />

3.484 0 0<br />

12.1.2 Scherrasen (GR) 1.161 1 1.161<br />

12.1.3 Extensivrasen (GRE)<br />

Siedlungsgehölz aus überwiegend<br />

heimischen Baumarten<br />

4.412 2,5 11.030<br />

13.4 versiegelt Flächen (X) 646 0 0,0000<br />

Verkehrsfläche - Privatstraße<br />

Verkehrsfläche - Radwanderweg<br />

13.4 versiegelt Flächen (X) 60 0 0,0000<br />

Summe 9.763 12.191<br />

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Seite 58<br />

3. Ermittlung des Kompensationsbedarfes – bzw. -überschusses<br />

Die Berechnung ergibt folgende ökologische Bilanz:<br />

Flächenwert des Ist-Zustandes<br />

Flächenwert des geplanten Zustandes (2. Änderung)<br />

Differenz (Kompensationsüberschuss)<br />

9.838 Werteinheiten<br />

12.191 Werteinheiten<br />

2.353 Werteinheiten<br />

Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der großen privaten Grünfläche,<br />

die als Extensivrasen mit randlichen Gehölzen angelegt werden soll, ist kein<br />

Kompensationsbedarf vorhanden, sondern vielmehr ein Überschuss von 2.353 Werteinheiten.<br />

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Seite 59<br />

F) ZUSÄTZLICHE ANGABEN, ÜBERWACHUNG<br />

11. Zusätzliche Angaben<br />

Mit der Darstellung der Kompensationsbilanz endet der vorläufige Teil des Fachgutachtens,<br />

da zunächst gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Grundzüge der Planung darzustellen<br />

waren.<br />

Das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange<br />

verfolgt den Zweck, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Anregungen und Hinweise für<br />

die qualifizierte Durchführung des Verfahrens zu erhalten. Dieser Verfahrensschritt ist<br />

in methodischer Hinsicht dem Scoping der Umweltverträglichkeitsprüfung vergleichbar,<br />

hat aufgrund der bemessenen Frist jedoch den Vorteil, dass hier nicht im Zuge eines<br />

Termins entschieden werden muss, welche Unterlagen oder Untersuchungen über die<br />

bisherigen Darstellungen hinaus noch als materielle Abwägungsgrundlage im Verfahren<br />

erforderlich sind.<br />

Aus der Sicht der Verfasser wären insbesondere folgende Hinweise für die Weiterführung<br />

des Gutachtens hilfreich:<br />

• durch Nachweise begründete Hinweise auf Vorkommen besonders geschützter<br />

Arten, da jede zoologische Erhebung nur eine Momentaufnahme darstellt,<br />

• Hinweise der zuständigen Behörden hinsichtlich der Überwachung bestimmter<br />

Parameter (Grundwasser, Luft, Schallimmissionen), die im endgültigen Umweltbericht<br />

zu beschreiben sind,<br />

• Hinweise der Naturschutzbehörden und Verbände zu Schwerpunkten der<br />

Landschaftsentwicklung im betroffenen Raum, zu dem durch die zu bestimmenden<br />

Kompensationsmaßnahmen wirkungsvoll beigetragen werden könnte.<br />

Keinesfalls überflüssig in einem Verfahren der Bauleitplanung ist auch die Auseinandersetzung<br />

mit Befürchtungen und Ängsten der Anwohner, die im Sinne einer guten<br />

Nachbarschaft ernst zu nehmen sind und mit denen sich im Laufe des Verfahrens<br />

auseinandergesetzt werden muss. Allerdings ist hier zu wiederholen, dass die Grundsätze<br />

der Energiewende hier nicht zu Debatte stehen, sondern die Einlassungen einen<br />

unmittelbaren Bezug zum geplanten Vorhaben am Standort Strohkrug der Gemeinden<br />

Katlenburg-Lindau, <strong>Bilshausen</strong> und der Nachbargemeinde Wulften haben müssen, um<br />

Im Zuge des Verfahrens Berücksichtigung zu finden.<br />

Zum Abschluss der vorläufigen Fassung des Fachgutachtens Natur und Umwelt soll<br />

nachfolgend dargelegt werden, welche Punkte in der endgültigen Fassung noch behandelt<br />

werden:<br />

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Seite 60<br />

G) Zusätzliche Angaben, Überwachung<br />

8. Zusätzliche Angaben<br />

8.1 Gehölzartenauswahl<br />

8.2 Beschreibung der technischen Verfahren bei der Umweltprüfung;<br />

Hinweis auf eventuelle Informationslücken<br />

8.3 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />

H) Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

9. Allgemeinverständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes<br />

10. Zusammenfassung und Ergebnis der standortbezogenen Einzelfallprüfung<br />

10. Zusammenfassung der FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

11. Zusammenfassung der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen<br />

I) Weitere Angaben<br />

11. Literaturverzeichnis<br />

12. Fotodokumentation<br />

J) Anhänge, Fachgutachten zu Teilaspekten von Natur und Umwelt<br />

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