Biomethananlage Südharz Biomethananlage Südharz - Bilshausen
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<strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />
Fachgutachten Natur und Umwelt<br />
Vorläufige Fassung zur Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB<br />
Im Auftrag der Bioenergie Südharz GmbH & Co. KG<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Biol. Marion Ries<br />
Dr. Christoph Schwahn<br />
Göttingen, den 21. Juni 2013<br />
SCHWAHN LANDSCHAFTSPLANUNG<br />
Büro für Landschaftsarchitektur und Landespflege<br />
Dr. Christoph Schwahn<br />
Schildweg 21 * 37085 Göttingen<br />
ISDN: (0551) 59349 * Fax: (0551) 59 357<br />
E-Mail: buero@dr-schwahn.de<br />
www.dr-schwahn.de
Fachgutachten Natur und Umwelt: <strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />
- vorläufige Fassung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -<br />
Im Auftrag der Bioenergie Südharz GmbH & Co. KG und der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />
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INHALTSÜBERSICHT<br />
A) Anlass, Planungsraum und Methodik<br />
1. Veranlassung.........................................................................................................3<br />
2. Abgrenzung des Planungsraumes.........................................................................5<br />
3. Aufbau und Methodik des Fachgutachtens Natur und Umwelt...............................6<br />
B) Umweltbericht gem. § 2a BauGB<br />
4. Darstellung von Zielen, Festsetzungen und Flächenanspruch der Bauleitpläne,<br />
städtebauliche Daten .............................................................................................8<br />
4.1 Inhalt und Ziele, Darstellungen und Festsetzungen im Bereich der<br />
Gemeinde Katlenburg-Lindau: 23. Änderung des F-Planes und<br />
vorhabensbez. B-Plan Nr. 22.........................................................................8<br />
4.2 Inhalt und Ziele, Darstellungen und Festsetzungen im Bereich der<br />
Samtgemeinde Gieboldehausen: 29. Änderung des F-Planes<br />
und vorhabensbez. B-Plan Nr. 21..................................................................8<br />
4.3 Angaben zum Vorhaben................................................................................9<br />
5. Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen<br />
und ihre Bedeutung für Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes<br />
Nr. 21 „Im alten Felde - Nord“ im Samtgemeindegebiet Gieboldehausen<br />
und des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 „<strong>Biomethananlage</strong><br />
Südharz“ im Gemeindegebiet von Katlenburg - Lindau........................................12<br />
5.1 Gesetzliche Grundlagen..............................................................................12<br />
5.2 Ziele und Aussagen einschlägiger Fachplanungen .....................................15<br />
6. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .....................................18<br />
6.1 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltfaktoren und Schutzgüter ..18<br />
6.1.1 Geologie, Boden......................................................................................18<br />
6.1.2 Wasser....................................................................................................19<br />
6.1.3 Klima / Luft ..............................................................................................20<br />
6.1.4 Pflanzenwelt ............................................................................................21<br />
6.1.5 Tierwelt....................................................................................................22<br />
6.1.6 Mensch, Siedlung, Erholung....................................................................24<br />
6.1.7 Landschaft...............................................................................................26<br />
6.1.8 Kultur- und Sachgüter..............................................................................26<br />
6.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ......................................27<br />
6.2 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Umsetzung und<br />
Nichtumsetzung der Planungsziele .............................................................27<br />
6.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und<br />
Kompensation von Umweltauswirkungen ....................................................27<br />
6.4 Alternativen zur derzeitigen Planung und deren Auswirkungen<br />
auf den Umweltzustand...............................................................................28<br />
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Fachgutachten Natur und Umwelt: <strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />
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C) Einzelfallbezogene Vorprüfung der UVP-Pflicht gem. § 3 UVPG<br />
7. Gesetzliche Grundlage und Methodik, Bezug zur Umweltprüfung .......................30<br />
7.1 Gaserzeugung: Biogasanlage mit Fahrsilos und Gärstrecke......................31<br />
7.2 Biogasveredlung und Einspeisung in das Gasleitungsnetz..........................38<br />
D) FFH-Vorprüfung<br />
8. Gesetzliche Grundlage und Methodik ..................................................................45<br />
8.1 FFH-Gebiet Nr. EU 4228-331 "Oder-Sieber-Rhume" ..................................45<br />
8.1.1 Auswirkungen der Planung auf den Schutzzweck des FFH-Gebietes .....47<br />
E) Artenschutzprüfung<br />
9. Gesetzliche Grundlagen der Artenschutzprüfung ................................................48<br />
9.1 Methodik und Ablauf der Artenschutzprüfung..............................................48<br />
9.2 Stufe I: Artenspektren und Wirkfaktoren .....................................................49<br />
9.3 Ergebnis der Artenschutzprüfung, Maßnahmen ..........................................49<br />
F) Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />
10. Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG, Eingriffsbilanzierung und<br />
Maßnahmenplanung .......................................................................................50<br />
10.1 Bereich Gemeinde Katlenburg-Lindau, Landkreis Northeim ........................50<br />
10.1.1 Zulässigkeit des Eingriffes nach § 15 BNatSchG.................................51<br />
10.1.2 Geplante Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und –minimierung......51<br />
10.1.3 Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich des Eingriffes......52<br />
10.1.4 Ökologische Bilanzierung nach dem Kompensationsmodell<br />
des Nieders. Städtetages ....................................................................53<br />
10.2 Bereich Gemeinde <strong>Bilshausen</strong>, Samtgemeinde Gieboldehausen,<br />
Landkreis Göttingen ....................................................................................55<br />
10.2.1 Zulässigkeit des Eingriffes nach § 15 BNatSchG.................................55<br />
10.2.2 Geplante Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und –minimierung......55<br />
10.2.3 Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich des Eingriffes......55<br />
10.2.4 Ökologische Bilanzierung nach dem Kompensationsmodell<br />
des Nieders. Städtetages ....................................................................56<br />
G) Zusätzliche Angaben<br />
11. Zusätzliche Angaben.......................................................................................59<br />
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A) ANLASS, PLANUNGSRAUM UND METHODIK<br />
1. Veranlassung<br />
Im Zuge der Energiewende hat die Nutzung der Bioenergie eine hohe Bedeutung erlangt.<br />
Vor allem die Landwirtschaft sieht hierin eine gute Möglichkeit, ihre Produkte<br />
sicher zu vermarkten.<br />
Im Bereich der Gemeinden Katlenburg-Lindau und <strong>Bilshausen</strong> hat sich durch den Zusammenschluss<br />
zahlreicher Landwirte eine Gesellschaft gegründet, die Bioenergie<br />
Südharz GmbH & Co. KG. Ihr Geschäftszweck ist die Verwertung landwirtschaftlicher<br />
Erzeugnisse in einer Biomethan-Anlage, die an der Grenze der Gemeinden Katlenburg-Lindau<br />
und <strong>Bilshausen</strong> am "Strohkrug" errichtet werden soll. Der "Strohkrug" ist<br />
bereits heute ein siedlungsferner Produktionsstandort der Unternehmen Jacobi (Ziegelwerk)<br />
und Piller (Maschinenbau). Im Norden grenzt die Gemeinde Wulften an den<br />
Planungsraum an.<br />
Die geplante <strong>Biomethananlage</strong> wird im Wesentlichen aus zwei Komponenten bestehen.<br />
Im westlichen Teil, der zur Gemeinde Katlenburg-Lindau gehört, ist die Errichtung<br />
einer Biogasanlage geplant. Dieser Teil, der im Folgenden als "Gärstrecke" bezeichnet<br />
werden soll, beinhaltet die Silagelager, die Fermenter und die dazugehörige Technik<br />
sowie die Anlagen zur Entsorgung des Oberflächenwassers.<br />
Der östlich des auf der ehemaligen Bahnstrecke verlaufenden Radweges, der heute<br />
die Grenze zwischen den Gemeinden und Landkreisen markiert, gelegene Teil der<br />
<strong>Biomethananlage</strong> wird im Folgenden als "Gasstrecke" bezeichnet. Hier findet die Veredlung<br />
des angelieferten Rohgases und die Einspeisung in das überregionale Gasversorgungsnetz<br />
statt.<br />
Die <strong>Biomethananlage</strong> Südharz wird auf den Flurstücken 16/10, Flur 4, Gemarkung<br />
Lindau und 197, Flur 4, Gemarkung Lindau errichtet. Die Biomethanaufbereitungsanlage<br />
wird auf dem Flurstück 4/2, Flur 13, Gemarkung <strong>Bilshausen</strong> realisiert. Damit betrifft<br />
die Planung die Landkreise Northeim und Göttingen.<br />
Das Planungsrecht für die geplante Anlage wird über das Instrument der Bauleitplanung<br />
hergestellt. Hierbei sind zwei Gemeinden sowohl in der vorbereitenden wie auch<br />
in der verbindlichen Bauleitplanung wie folgt betroffen:<br />
Gemeinde /<br />
Planungsebene<br />
Vorbereitende<br />
Bauleitplanung<br />
Verbindliche Bauleitplanung<br />
Katlenburg-Lindau<br />
(Landkreis Northeim)<br />
23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
<strong>Bilshausen</strong><br />
(Samtgemeinde Gieboldehausen,<br />
Landkreis Göttingen<br />
39. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan<br />
Nr. 22 "<strong>Biomethananlage</strong> Südharz"<br />
Vorhabensbezogener Bebauungsplan<br />
Nr. 21 "Im alten Felde-Nord"<br />
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Abb. 1: Lageübersicht der Flächennutzungsplan-Änderungen und der Bebauungspläne<br />
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2. Abgrenzung des Planungsraumes<br />
Planungsraum ist zunächst der Änderungsbereich der jeweiligen Flächennutzungspläne<br />
(Gieboldehausen bzw. Katlenburg-Lindau), der entsprechend dann die Geltungsbereiche<br />
der jeweiligen Bebauungspläne umfasst. Dieser Geltungsbereich wird einer umfassenden<br />
Biotopkartierung unterzogen.<br />
Eine Erweiterung des Planungsraumes wird dort erfolgen, wo aufgrund der Erfordernisse<br />
des Artenschutzes eine Bestandsaufnahme vorgenommen wird. Ferner wird der<br />
Planungsraum im Verlauf des Verfahrens eine Erweiterung durch externe Maßnahmen<br />
zur Eingriffskompensation erhalten.<br />
Abb. 2: Übersicht über den Planungsraum mit Lage des Geltungsbereiches (Quelle: Google-Earth)<br />
Der Planungsraum liegt westlich der L 523 zwischen dem Industriegebiet von <strong>Bilshausen</strong><br />
und der Ortschaft Wulften. Das Areal erstreckt sich über das Flurstück 197, Flur 4<br />
in der Gemarkung Katlenburg und das Flurstück 4/2, Flur 13 in der Gemarkung <strong>Bilshausen</strong>.<br />
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Agrarlandschaft, die aufgrund<br />
ihrer außerordentlichen Bodenfruchtbarkeit überwiegend ackerbaulich genutzt wird und<br />
sehr strukturarm ist. Die Oder im Norden sowie die Rhume im Süden stellen mit ihren<br />
Gehölzsäumen, Hochstaudenfluren und Grünländereien belebende Elemente in der<br />
ansonsten sehr ausgeräumten Landschaft dar.<br />
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3. Aufbau und Methodik des Fachgutachtens Natur und<br />
Umwelt<br />
Die Methodik des Fachgutachtens Natur und Umwelt zur <strong>Biomethananlage</strong> muss eingehend<br />
erläutert werden, da sie die Verbindung unterschiedlicher Gutachten zur Verwendung<br />
in unterschiedlichen Planungsverfahren herstellen muss.<br />
Oberster Grundsatz ist die zusammenhängende Darstellung der natur-, umwelt- und<br />
landschaftsrelevanten Faktoren des gesamten Anlagenkomplexes auf allen hiervon<br />
betroffenen Flächen. Diese Darstellung soll in einem einzigen Fachgutachten erfolgen,<br />
um eine sektorale Darstellung einzelner Komponenten zu vermeiden. Stattdessen sollen<br />
die Zusammenhänge aufgezeigt werden, die durch das Vorhaben erzeugt oder<br />
verändert werden. Die methodische Schwierigkeit, die durch dieses Oberziel aufgeworfen<br />
ist, ergibt sich durch die Anforderungen unterschiedlicher Planungen, die in der<br />
folgenden Übersicht dargestellt ist:<br />
Rechtsgrundlage Planungsebene Materielle Anforderungen<br />
BauGB<br />
BauGB<br />
Vorbereitender Bauleitplan<br />
(Flächennutzungsplan)<br />
Verbindlicher Bauleitplan<br />
(Bebauungsplan)<br />
Umweltbericht auf übergeordneter Ebene der SG<br />
Gieboldehausen<br />
UVPG Vorhabensebene Allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des<br />
Einzelfalls<br />
BNatSchG Verbindlicher Bauleitplan,<br />
Vorhabensebene<br />
Artenschutzprüfung<br />
EU-Recht, über<br />
BNatSchG<br />
BNatSchG<br />
Umweltbericht gem. BauGB mit vorgegebenem Gliederungsmuster<br />
Verbindlicher Bauleitplan<br />
(Vorhabensbezogener Bebauungsplan)<br />
Verbindlicher Bauleitplan<br />
(Vorhabensbezogener Bebauungsplan)<br />
FFH-Vorprüfung (Verträglichkeit der Auswirkungen<br />
auf benachbarte FFH-Gebiete)<br />
Eingriffsregelung: Eingriffsminimierung, Ausgleichsund<br />
Ersatzmaßnahmen, ggf. Ersatzgeld<br />
Der zeitliche Ablauf bei der Erstellung des Gutachtens hat ebenfalls deutliche Auswirkungen<br />
auf die Methodik. Da die Aufstellungen der Bebauungspläne und die Änderungen<br />
der Flächennutzungspläne in Parallelverfahren durchgeführt werden, werden die<br />
Planungsgrundsätze bereits möglichst frühzeitig gem. § 3 (1) BauGB bekanntgegeben,<br />
um Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zu geben, ihre Anregungen<br />
und Bedenken kundzutun, um diese rechtzeitig in die Planung einfließen lassen<br />
zu können.<br />
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Zu diesem Verfahrensschritt wird eine vorläufige Fassung des Umweltgutachtens dem<br />
Vorentwurf der Bauleitplanung beigefügt. Dieser Fassung sind die Methodik sowie Art<br />
und Umfang der noch ausstehenden Untersuchungen zu entnehmen. Die frühzeitige<br />
Beteiligung erhält hierdurch den Charakter eines Scopings nach UVPG, indem sich die<br />
zuständigen Stellen zu Art und Umfang der vorzunehmenden Untersuchungen und<br />
Erhebungen äußern können (gem. § 4 BauGB).<br />
Aufgrund der Tatsache, dass Teile des Fachgutachtens (wie der Umweltbericht und<br />
die Einzelfalluntersuchung nach UVPG) nach einem vorgegebenen Gliederungsmuster<br />
abzufassen sind, können durchaus Wiederholungen bestimmter Feststellungen auftreten.<br />
Das endgültige Fachgutachten wird zusammen mit dem Entwurf der Bauleitpläne zum<br />
Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie § 4 BauGB<br />
(Behörden und TÖB-Beteiligung) vorgelegt. Es wird durch die zu erstellenden Fachgutachten<br />
des Artenschutzes und des Immissionsschutzes ergänzt werden.<br />
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B) UMWELTBERICHT GEM. § 2a BauGB<br />
4. Darstellung von Zielen, Festsetzungen und Flächenanspruch<br />
der Bauleitpläne, städtebauliche Daten<br />
4.1 Inhalt und Ziele, Darstellungen und Festsetzungen im Bereich<br />
der Gemeinde Katlenburg-Lindau: 23. Änderung<br />
des F-Planes und vorhabensbez. B-Plan Nr. 22<br />
Um das Vorhaben realisieren zu können, muss nicht nur ein Bebauungsplan aufgestellt,<br />
sondern auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde Katlenburg-Lindau geändert<br />
werden. Dies erfolgt im Zuge der 23. Änderung, bei die ehemals als „Fläche für<br />
die Landwirtschaft“ dargestellten Flurstücke nunmehr als 5,82 ha großes „Sondergebiet<br />
Biogasanlage“ dargestellt werden.<br />
Der vorhabensbezogene Bebauungsplan Nr. 22 „<strong>Biomethananlage</strong> Südharz“, der<br />
im Parallelverfahren aufgestellt wird, ist wie folgt gegliedert:<br />
• Gesamtfläche 5,8170 ha<br />
darin enthalten sind:<br />
• Sondergebiet Biogasanlage 4,6472 ha<br />
o davon max. überbaubare Fläche<br />
3,4854 ha<br />
o nicht überbaubare Fläche (Grünfläche)<br />
1,1618 ha<br />
• Private Grünflächen – Grünanlage 1,1698 ha<br />
Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung ist im Sondergebiet mit einer Grundflächenzahl von<br />
0,5 festgelegt, eine Überschreitung um 50 % ist zulässig.<br />
Höhenbeschränkungen<br />
Im Sondergebiet wird die maximale Höhe baulicher Anlagen auf 17,5 m festgelegt,<br />
wobei als Bezugsgröße das gewachsene Gelände vor Baubeginn gilt. Lediglich im<br />
Bereich der beiden geplanten Fermenter wird maximale Höhe auf 24 m angehoben.<br />
4.2 Inhalt und Ziele, Darstellungen und Festsetzungen im Bereich<br />
der Samtgemeinde Gieboldehausen: 29. Änderung<br />
des F-Planes und vorhabensbez. B-Plan Nr. 21<br />
Auch im Bereich der Gemeinde <strong>Bilshausen</strong> wird neben der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Diese liegt im Zuständigkeitsbereich<br />
der Samtgemeinde Gieboldehausen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan<br />
der Samtgemeinde Gieboldehausen ist der Standort für die geplante<br />
Biogasaufbereitungsanlage als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Im Zuge<br />
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der 39. Änderung ist für den Bereich eine Darstellung eines ca. 0,97 ha großen „Sondergebietes<br />
Biogasaufbereitungsanlage“ vorgesehen.<br />
Der vorhabensbezogene Bebauungsplan Nr. 21 „Im alten Felde- Nord“, der ebenfalls<br />
im Parallelverfahren aufgestellt wird, gegliedert sich wie folgt:<br />
• Gesamtfläche 1,0766 ha<br />
darin enthalten sind:<br />
• Sondergebiet <strong>Biomethananlage</strong> 0,4645 ha<br />
o davon max. überbaubare Fläche<br />
0,3484 ha<br />
o nicht überbaubare Fläche (Grünfläche)<br />
0,1161 ha<br />
• Private Grünflächen – Grünanlage 0,4412 ha<br />
• Verkehrsfläche, öffentlich (L523) 0,0912 ha<br />
• Verkehrsfläche privat, Privatstraße 0,0646 ha<br />
• Verkehrsfläche, öffentlich (Radwanderweg) 0,0060 ha<br />
• Industriegebiet 0,0092 ha<br />
Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung ist im Sondergebiet mit einer Grundflächenzahl von<br />
0,5 festgelegt, wobei eine Überschreitung um 50 % zulässig ist.<br />
Höhenbeschränkungen<br />
Im Sondergebiet wird die maximale Höhe baulicher Anlagen auf 10,5 m festgelegt. ,<br />
Als Bezugsgröße dient ebenfalls das gewachsene Gelände vor Baubeginn.<br />
4.3 Angaben zum Vorhaben<br />
Die geplante <strong>Biomethananlage</strong> Südharz soll im Landkreis Northeim in der Gemarkung<br />
Lindau auf den Flurstücken 16/10 und 197 in der Flur 4 realisiert werden. Der ca. 5,82<br />
ha große Geltungsbereich des Planungsvorhabens befindet sich im Grenzbereich zu<br />
den Gemarkungen Wulften (Landkreis Osterode) und <strong>Bilshausen</strong> (Landkreis Göttingen).<br />
Hierfür wird der vorhabensbezogene Bebauungsplan Nr. 22 „<strong>Biomethananlage</strong><br />
Südharz“ aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert.<br />
Östlich des Anlagenstandortes wird in der Gemarkung <strong>Bilshausen</strong> (Flurstück 4/2, zwischen<br />
Radweg, L 523 u. Betriebs) eine Biorohgasaufbereitungsanlage geplant, die der<br />
Veredelung des erzeugten Gases dient. Dafür wird der vorhabensbezogene Bebauungsplan<br />
Nr. 21 „Im alten Felde- Nord“ aufgestellt und der Flächennutzungsplan erfährt<br />
seine 39. Änderung.<br />
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Seite 10<br />
Abb. 3: <strong>Biomethananlage</strong> Siüdharz, Gesamtübersicht<br />
<strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />
Für die Anlage werden jährlich folgende Stoffe zur Rohbiogasherstellung zum Einsatz<br />
kommen:<br />
· 6.000 t Frischgülle (Rinder- oder Schweinegülle, ggf. separiert)<br />
· 5.000 t Hühnertrockenkot (HTK)<br />
· 5.000 t Putenmist<br />
· 1.000 t Rindermist<br />
· 31.000 t Maissilage<br />
· 10.000 t Zuckerrüben<br />
· 7.000 t Getreide-Ganzpflanzensilage<br />
4.000 t Kleegras aus dem Ökolandbau<br />
Der jährliche Gasertrag wird auf 12 Mio. Normkubikmeter beziffert.<br />
Um die Anlage zu beliefern bzw. Reststoffe abzufahren sind insgesamt 14.000 und für<br />
die Wartungsarbeiten 100 Einzelfahrten notwendig. Hierfür wird eine Zufahrt von der L<br />
523, südlich der geplanten Biogasaufbereitungsanlage gebaut, die den Radweg quert.<br />
Auf dem Betriebsgelände finden zudem noch Rangierfahrten zur Beschickung der Anlage<br />
statt.<br />
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Folgende baulichen Anlagen sind auf dem Areal der <strong>Biomethananlage</strong> vorgesehen:<br />
o Waage und Gebäudecontainer im Einfahrtsbereich der Anlage;<br />
o Fahrsiloanlage (5 Stück) mit einer Gesamtfläche von ca. 17.000 m²;<br />
o Substrataufgabe (Feststoffspeicher u. –schnecken; Güllespeicher u. –pumpen);<br />
o Vergärungsanlage bestehend aus 2 Fermentern ( 20,33 m hoch) u. mehreren<br />
Nachgärbehältern ( 7,73 m hoch);<br />
o Gärproduktspeicher;<br />
o Gassystem bestehend aus Doppelmembranspeicher, Stützluftgebläse, Gasfackel<br />
und Kondensationsschacht;<br />
o Sauerstoffsystem bestehend aus Kompressor, Adsorber und Druckgefäß;<br />
o Heizung (Heizungspumpen, Stellgeräte)<br />
o Notstromaggregat<br />
o Druckluftstation<br />
o Eigenverbrauchstankstelle für Dieselkraftstoff (Lagervolumen von 1.300 l)<br />
o Entwässerungsanlagen (Entwässerungsleitungen, Behälter zur Aufnahme belasteten<br />
Regenwassers, Sickerwasserbehälter samt Pumpen, Versickerungsbecken,<br />
Absetzanlage u. Löschwasserbecken)<br />
o Verwallung um die gesamte Anlage (Havariebecken)<br />
o Asphaltierte Fahr- u. Bewegungsfläche innerh. der Verwallung (ca. 7.550 m²);<br />
o Umzäunung des Geländes der Biogasanlage.<br />
Biogasaufbereitungsanlage<br />
Durch die Biogasaufbereitungsanlage, Model ETW BMA 1400, wird mittels Druckwechseladsorption<br />
Kohlendioxid vom Rohgasstrom abgetrennt und Biomethan gewonnen.<br />
Dabei liegt die Verarbeitungsleistung bei ca. 1.400 Nm³ Rohgas, aus dem 700<br />
Nm³ Methan / Erdgas pro Stunde erzeugt wird. Die jährliche Kapazität wird auf ca. 6.<br />
Mio. Nm³ Biomethan beziffert. Das Biogas wird über eine unterirdische Leitung von der<br />
benachbarten <strong>Biomethananlage</strong> Südharz übernommen und nach der Aufbereitung in<br />
das L-Gas-Netz eingespeist.<br />
Die Biogasaufbereitungsanlage besteht aus folgenden Komponenten, die sich überwiegend<br />
innerhalb einer Doppelcontainer-Einheit befinden:<br />
o Rohgaskühlungssystem;<br />
o Rohbiogasspeicher;<br />
o Kompressorstation;<br />
o Maschinenkühlsystem;<br />
o 2 Aktivkohlefiltern zur Schwefelwasserstoffentfernung;<br />
o Gasaufbereitungsmodul;<br />
o Unterduckgebläse;<br />
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Im Auftrag der Bioenergie Südharz GmbH & Co. KG und der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />
Seite 12<br />
o Schraubenkompressorstation zur Bereitstellung der erforderlichen Prozessdruckluft;<br />
o Schwachgasverbrennungsanlage zur Verwertung von Restgas mit Wärmenutzung;<br />
o Blockheizkraftwerk (elektrische. Leistung von ca. 250 kW und thermische Leistung<br />
von ca. 300 kW)<br />
o Schwachgas- und Produktgasspeicher;<br />
o Trafostation;<br />
o Biogaseinspeisungsanlagen;<br />
und zudem:<br />
o Zuwegungen u. Stellflächen;<br />
o Umzäunung der Anlage;<br />
o Entwässerungsrigole um den Anlagenkomplex.<br />
5. Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und<br />
Fachplanungen und ihre Bedeutung für Aufstellung des<br />
vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 „Im alten<br />
Felde - Nord“ im Samtgemeindegebiet Gieboldehausen<br />
und des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22<br />
„<strong>Biomethananlage</strong> Südharz“ im Gemeindegebiet von Katlenburg<br />
- Lindau<br />
5.1 Gesetzliche Grundlagen<br />
Die gesetzlichen Grundlagen der Umweltschutzziele und ihre konkrete Bedeutung im<br />
vorliegenden Planungsverfahren gehen aus der nachstehenden Tabelle hervor.<br />
Schutzgut Rechtsgrundlage Auswirkungen auf die Planung<br />
Boden<br />
Wasser<br />
Bundes-Bodenschutzgesetz, Bodenschutz-<br />
und Altlastenverordnung<br />
Baugesetzbuch (§1 a)<br />
EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />
EU-Grundwasserrichtlinie zum<br />
Schutz des Grundwassers vor<br />
Verschmutzung und Verschlechterung<br />
Niedersächsisches Wassergesetz<br />
Anforderungen an die Nutzungen gegen<br />
schädliche Bodenbelastungen<br />
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden<br />
Maßgaben zur Vermeidung einer Verschlechterung<br />
der Wasserqualität und Vermeidung<br />
von Hochwasserereignissen<br />
Maßgaben zur Verhinderung des Einbringens<br />
von Schadstoffen in das Grundwasser<br />
Umsetzung der o.g. Maßgaben auf Landesebene<br />
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Fachgutachten Natur und Umwelt: <strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />
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Klima/Luft<br />
Pflanzen-<br />
Tiere<br />
Landschaft<br />
Mensch<br />
Kultur- u.<br />
Sachgüter<br />
Protokoll von Kyoto vom<br />
16.03.1998 zur Verminderung der<br />
Treibhausgasemissionen<br />
Richtlinie des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates über Luftqualität<br />
und sauberere Luft für<br />
Europa (Mai 2008)<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />
zum Bundes–<br />
Immissionsschutzgesetz<br />
(Technische Anleitung zur Reinhaltung<br />
der Luft – TA Luft)<br />
GIRL - Geruchsimmissions-<br />
Richtlinie Feststellung und Beurteilung<br />
von Geruchsimmissionen-<br />
Niedersachsen - vom 23. 07. 2009<br />
EU-Artenschutzverordnung,<br />
Bundesartenschutzverordnung<br />
FFH-Richtlinie der Europäischen<br />
Gemeinschaft<br />
Bundesnaturschutzgesetz,<br />
Nieders. Naturschutzgesetz<br />
Bundesnaturschutzgesetz,<br />
Nieders. Naturschutzgesetz<br />
s. Boden, Luft/Klima, Wasser als<br />
Lebensgrundlage<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz,<br />
TA Lärm hinsichtlich Schallschutz<br />
Artikelgesetz v. 1. Juni 1980 zur<br />
Berücksichtigung des Denkmalschutzes<br />
im Bundesrecht<br />
Nieders. Denkmalschutzgesetz<br />
Verringerung der CO 2 -Emissionen als wesentliche<br />
Triebkraft für neue Technologien<br />
(Biogasanlage, Biogasaufbereitungsanlage)<br />
Regelung der Qualitätsstandards von Luft,<br />
die einzuhalten sind (Grenzwerte, Alarmstufen)<br />
Definition von Immissionsgrenzwerten für<br />
Siedlungsgebiete<br />
Bestimmen Arten, die besonders oder<br />
streng geschützt sind und deren primäre<br />
Lebensräume nicht beeinträchtigt werden<br />
dürfen<br />
FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiet V 19,<br />
Besonders geschützte Arten gem. Anhang<br />
IV der FFH-Richtlinie<br />
Maßgaben zu Eingriffsvermeidung, -<br />
verminderung und –kompensation<br />
Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung, -<br />
verminderung und –kompensation hinsichtlich<br />
Vielfalt, Eigenart und Schönheit von<br />
Natur und Landschaft<br />
s. o.<br />
Grenzwerte in Bezug zu Siedlungsgebieten<br />
Geringe Relevanz, da keine Kultur- u. Sachgüter<br />
unmittelbar betroffen.<br />
Die Errichtung der <strong>Biomethananlage</strong> Südharz erfolgt auf der Basis unterschiedlicher<br />
Rechtsgrundlagen, wie bereits im Kapitel Methodik ausgeführt.<br />
Die sogenannte "Energiewende", die im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer E-<br />
nergien (kurz Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) als politischer Wille zum Aus-<br />
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Seite 14<br />
druck gebracht wurde, hat in Bezug auf Umwelt, Natur und Landschaft erhebliche Veränderungen<br />
ausgelöst. Sie kommen durch eine Zunahme von Anlagen zur Energiegewinnung<br />
aus Wind, Sonne und Biomasse zum Ausdruck. Das EEG legt die Grundlage<br />
für einen wirtschaftlichen Betrieb des geplanten Vorhabens einer <strong>Biomethananlage</strong>.<br />
Die planungsrechtlich relevante Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB), da das<br />
Planungsrecht durch die kommunale Bauleitplanung der beteiligten Gebietskörperschaften<br />
hergestellt wird, wie in Tab. 1 dargestellt.<br />
Im Baugesetzbuch verankert ist das Umweltrecht mit den Paragraphen 1a BauGB<br />
(ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz), 2 (4) BauGB (Durchführung der Umweltprüfung)<br />
und 2a (Begründung, Umweltbericht), dessen Inhalt und Umfang in Anlage<br />
1 BauGB festgelegt ist.<br />
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) legt darüber hinaus<br />
fest, für welche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.<br />
In Grenz- oder Zweifelsfällen, wie auch im vorliegenden Fall, wird aufgrund der Eigenschaften<br />
des geplanten Vorhabens eine allgemeine oder standortbezogene Einzelfalluntersuchung<br />
der Umweltverträglichkeit durchgeführt. Diese erfolgt in Abschnitt C des<br />
Fachgutachtens.<br />
In den materiellen Inhalten verwandt, aber keinesfalls mit dem Umweltrecht gleichzusetzen<br />
ist das Naturschutzrecht, welches im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />
festgelegt ist. Hier kommen im vorliegenden Fall gleich drei Komponenten zur Anwendung:<br />
• die Eingriffsregelung gem. §§ 14 ff BNatSchG, insbesondere auch in § 18<br />
(Verhältnis zum Baurecht) festgelegt. Hiernach wird erforderlich, unnötige Eingriffe<br />
in Natur und Landschaft zu unterlassen, unvermeidbare Eingriffe durch<br />
geeignete Maßnahmen auszugleichen oder durch weitere Maßnahmen einen<br />
Ersatz zu schaffen, dessen Gleichwertigkeit durch eine Bilanzierung nachzuweisen<br />
ist.<br />
• die Verträglichkeitsprüfung zu Natura-2000-Schutzgebieten (FFH-Gebieten),<br />
insbesondere verankert in den §§ 33 und 34 BNatSchG. Hier ist nachzuweisen,<br />
dass ein Vorhaben keine nachteiligen Auswirkungen auf den Schutzzweck bzw.<br />
die im Fokus stehenden Arten der Gebiete haben wird.<br />
• die Artenschutzprüfung, um die Erfordernisse der §§ 44 und 45 BNatSchG zu<br />
erfüllen. Dies bedeutet, dass das Vorhandensein und ggf. die Betroffenheit besonders<br />
geschützter Arten im Zuge der Planung dokumentiert werden muss,<br />
um ggf. eine Ausnahmeregelung beantragen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />
durchführen zu können.<br />
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Für die Betriebsgenehmigung stellt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)<br />
die gesetzliche Grundlage dar. Hierauf wird in Kap. 3.1 (Genehmigungsbedürftige Tatbestände)<br />
der Informationen zum Vorhaben <strong>Biomethananlage</strong> Südharz (BIOENERGIE<br />
SÜDHARZ, 12.06. 2013) Bezug genommen.<br />
Zu guter Letzt ist auch das Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden<br />
(USchadG) zu erwähnen. Dieses Gesetz sollte nach Möglichkeit allein<br />
deswegen im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung kommen, dass durch vorsorgliche<br />
Maßnahmen alle Schädigungen von Arten und natürlichen Lebensräumen, der<br />
Gewässer und des Bodens sowie weiterer natürlicher Ressourcen dauerhaft vermieden<br />
werden. Dieses Gesetz sieht für derartige Fälle eine Informationspflicht (§ 4), eine<br />
Gefahrenabwehrpflicht (§ 5) und eine Sanierungspflicht (§ 6) vor.<br />
5.2 Ziele und Aussagen einschlägiger Fachplanungen<br />
Für die Geltungsbereiche der in Kap. 5 dargestellten Bauleitpläne sind folgende Fachplanungen<br />
relevant:<br />
• Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Göttingen (Entwurfstand<br />
von 2010)<br />
• Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Northeim (2006)<br />
• Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Göttingen (1998),<br />
• Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Northeim (1988),<br />
• Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />
• Flächennutzungsplan der Gemeinde Katlenburg-Lindau.<br />
Entwicklungsziele der Fläche im regionalen Raumordnungsprogramm des<br />
Landkreises Göttingen (Entwurf der 1. Änderung, 2010)<br />
Der Standort der Biogasaufbereitungsanlage<br />
unterliegt in der Karte<br />
des RROP keiner Darstellung. Der<br />
westlich vom Gebiet verlaufende<br />
Weg ist als „Vorranggebiet regional<br />
bedeutsamer Radwanderweg“ verzeichnet.<br />
Die Landesstraße 523 ist<br />
als „Vorranggebiet Straße von regionaler<br />
Bedeutung“ und die sich<br />
westlich daran anschließenden Flächen als „Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft“<br />
dargestellt. Der Standort der Biogasaufbereitungsanlage unterliegt in der Karte des<br />
RROP keiner Darstellung. Der westlich vom Gebiet verlaufende Weg ist als „Vorranggebiet<br />
regional bedeutsamer Radwanderweg“ verzeichnet. Die Landesstraße 523 ist<br />
als „Vorranggebiet Straße von regionaler Bedeutung“ und die sich westlich daran anschließenden<br />
Flächen als „Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft“ dargestellt.<br />
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Entwicklungsziele der Fläche im regionalen Raumordnungsprogramm<br />
2006 des Landkreises Northeim<br />
Der Planungsraum wird in der<br />
Karte des RROP Northeim als<br />
„Vorbehaltsgebiet Natur und<br />
Landschaft“ sowie aufgrund des<br />
hohen Ertragspotentials auch als<br />
„Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“<br />
dargestellt. Der Weg ist,<br />
wie auch im RROP des Landkreises<br />
Göttingen, als „Vorranggebiet<br />
regional bedeutsamer<br />
Radwanderweg“ verzeichnet.<br />
Westlich des Geltungsbereiches ist ein Rohstoffsicherungsgebiet (Kies) dargestellt,<br />
welches jedoch weder von dem Vorhaben noch von hiermit in Verbindung stehenden<br />
Maßnahmen berührt wird. Die Bundesstraße 247 ist im Planwerk als „Vorranggebiet<br />
Hauptverkehrsstraße“ eingetragen.<br />
Im Erläuterungsbericht wird die Schaffung neuer Erzeugungskapazitäten vorrangig<br />
durch Kraft-Wärme-Kopplung durch nachwachsende Rohstoffe Biogas gefordert, wobei<br />
der Schwerpunkt der Energiegewinnung in der Ausnutzung von Rohstoffen aus<br />
Forst- und Landwirtschaft liegen soll.<br />
Entwicklungsziele der Flächen im Landschaftsrahmenplan Göttingen<br />
Nach der Karte VI „Einzelziele und Maßnahmen – Schutzgebiete und Objekte“ befindet<br />
sich der Standort der geplanten Biogasanlage außerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />
„Untereichsfeld“.<br />
In der Karte VII „Einzelziele und Maßnahmen“ des LRP werden für den Planungsraum<br />
lediglich „Allgemeine Anforderungen an die Landwirtschaft“ und für das südlich angrenzende<br />
Industriegebiet eine „Verbesserung der Einbindung regionsuntypischer<br />
Siedlungsränder / Objekte“ sowie eine „Vermeidung / Verminderung des Schadstoffausstoßes<br />
bzw. der Geruchsbelastung durch Emittenten“ gefordert.<br />
Entwicklungsziele der Flächen im Landschaftsrahmenplan Northeim<br />
Da das Planwerk bereits sehr überaltert ist (1988) sollen im Folgenden nur kurz die<br />
wesentlichen Aussagen für den Untersuchungsraum aufgeführt werden.<br />
In der Karte 11 „Vielfalt, Eigenheit und Schönheit“ wird der Planungsraum als Bereich<br />
mit geringer Vielfalt eingestuft. Es handelt sich um wenig gegliederte, überwiegend<br />
intensiv ackerbauliche genutzte Kulturlandschaft mit einem sehr geringen Waldanteil.<br />
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Seite 17<br />
Die Rhume südlich vom Untersuchungsgebiet wird in der Karte 13 als „bedingt naturnah<br />
mit einer Gewässergüte bis II dargestellt. In der Karte 22 sind Oder und Rhume<br />
als Hauptgewässer 1. Priorität verzeichnet.<br />
Naturschutz und Landschaftspflege (FFH, NSG, LSG, Fließgewässer)<br />
Der Planungsraum liegt genau zwischen zwei Naturschutzgebieten. Nördlich von ihm<br />
befindet sich das Naturschutzgebiet „Oderaue“ (NSG BR 00124) und im Süden das<br />
Naturschutzgebiet „Rhumeaue, Ellerniederung und Gillersheimer Bach“ (NSG BR<br />
00084). Beide sind gleichzeitig Teil des FFH-Gebietes „Oder, Sieber, Rhume“ (EU-<br />
Kennzahl 4228-331). Die genannten Schutzgebiete liegen in einer Entfernung von<br />
mehr als 675 m (nach Süden) und 875 m (nach Norden) zum geplanten Anlagenstandort.<br />
Das Naturschutzgebiet „Seeburger See“, gleichzeitig FFH-Gebiet „Seenanger,<br />
Rettlake, Suhletal“ (EU-Kennzahl 4426-302), liegt vom Planungsraum mehr als 8<br />
km und das Natura 2000-Vogelschutzgebiet V 19 mehr als 7 km Luftlinie entfernt.<br />
Abb. 4: Naturschutzflächen im Untersuchungsraum: FFH-Gebiet Sieber, Oder, Rhume (braune diagonale<br />
Schaffur, NSG rote Flächen, LSG grüne Bereiche). Quelle: Umweltserver Niedersachsen<br />
Besonders geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG sind weder auf dem vorgesehenen<br />
Standorten noch im direktem Umfeld des Planungsraumes vorhanden. In einem<br />
Radius von 1 km sind südlich der B 247 ein Magerrasen (Bilsh 20), zwei seggenreiche<br />
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Seite 18<br />
Nasswiesen (Bilsh 08), ein Flutrasen (Bilsh 09) und ein naturnaher Flurabschnitt der<br />
Rhume (Bilsh 12) im Bereich des Landkreises Göttingen vorhanden. Sowohl im Gebiet<br />
des Landkreise Northeim als auch im Bereich vom Landkreis Osterode sind in einem<br />
Radius von 1 km keine geschützten Biotope registriert.<br />
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Gieboldehausen ist der<br />
Standort für die Biogasaufbereitungsanlage als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.<br />
Im Zuge der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den Bereich eine<br />
Darstellung als „Sondergebiet Biogasaufbereitungsanlage“ vorgesehen.<br />
Flächennutzungsplan der Gemeinde Katlenburg-Lindau<br />
Auch im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Katlenburg-Lindau ist<br />
der Standort für die geplante <strong>Biomethananlage</strong> als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.<br />
In der 23. Änderung des Planes wird eine Darstellung als „Sondergebiet Biogasanlage“<br />
erfolgen.<br />
6. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
6.1 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltfaktoren<br />
und Schutzgüter<br />
Der Planungsraum befindet sich auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen<br />
in einer ausgeräumten Agrarlandschaft nördlich von <strong>Bilshausen</strong>. Im Süden, im Kreuzungsbereich<br />
der B 247 und der L523 schießt sich das Industriegebiet "Strohkrug" von<br />
<strong>Bilshausen</strong> an. Die für das Bauvorhaben beanspruchten Flächen liegen teilweise innerhalb<br />
des Gemeindegebietes von Katlenburg-Lindau sowie von <strong>Bilshausen</strong>. Zwischen<br />
den beiden Teilflächen verläuft auf einem ehemaligen Bahndamm ein mit wassergebundener<br />
Decke befestigter Weg, der als Radwanderweg genutzt wird. Im Norden<br />
grenzt an den Planungsraum die Gemeinde Wulften, die dem Landkreis Osterode<br />
am Harz angehört. Erschlossen wird der Bereich durch die L 523, von der eine Abzweigung<br />
in Form einer Privatstraße geplant ist. zugehört.<br />
6.1.1 Geologie, Boden<br />
Der geologische Untergrund besteht in größeren Tiefen aus Festgesteinen des unteren<br />
Buntsandsteins. Gemäß dem Bodengutachten (ERDBAULABOR Göttingen 2013)<br />
setzt sich das anstehende, in Tiefen von ca. 7 bis 10 m unter Gelände anstehende<br />
Material hauptsächlich aus roten Ton- und Schluffsteinen zusammen. Darüber liegen<br />
in Tiefen zwischen 1 und 1,3 m unter dem Gelände Terrassensande und –kiese mit<br />
Mächtigkeiten von 1 bis 5 m. Darüber schließt sich eine bis zu 1,1 m mächtige<br />
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Seite 19<br />
Schwemmlössschicht an, die wiederum von einer etwa 0,25 m dicken Oberbodenlage<br />
überdeckt wird.<br />
Im niedersächsischen Kartenserver NIBIS des Landesamtes für Bergbau, Energie und<br />
Geologie wird der Boden wie folgt dargestellt und bewertet:<br />
Bodentyp<br />
Bodenschätzung<br />
Standortbezogenes ackerbauliches<br />
Ertragspotenzial<br />
Suchräume für schutzwürdige Bodentypen<br />
Parabraunerden aus Lösslehmen (erodiert)<br />
sL3Lo sandiger Lehm/hohe bis sehr hohe<br />
Leistungsfähigkeit/Lössböden<br />
Bodenwertzahl/Grünlandgrundzahl 72, A-<br />
ckerzahl/Grünlandzahl 72,<br />
Äußerst hoch<br />
BF Boden mit sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit<br />
Bewertung:<br />
Die Inanspruchnahme von ca. 5,8 ha Ackerfläche, die einen äußerst hohes standortbezogenes<br />
ackerbauliches Ertragspotenzial aufweist, bedeutet eine gravierende Auswirkung<br />
auf das Schutzgut „Boden“ und einen großen Verlust an landwirtschaftlicher<br />
Produktionsfläche. Aufgrund der Tatsache, dass die Betreibergesellschaft maßgeblich<br />
durch Landwirte geprägt ist, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Betreiber<br />
dieser Auswirkung bewusst sind.<br />
Das Erdbaulabor macht darauf aufmerksam, dass die anstehenden Lehmböden hochsensibel<br />
auf eine Erhöhung des Wassergehaltes und auch auf Beanspruchungen<br />
durch dynamische Lasten reagieren. Inwieweit sie für bauliche Zwecke nutzbar sind<br />
(z.B. für die Errichtung eines Havariewalles), ist im Zuge der weiteren Erkundungen zu<br />
klären. Hier muss gegebenenfalls eine Vermörtelung mit Kalk oder Zement erfolgen,<br />
um die erforderliche Standfestigkeit sicherzustellen.<br />
6.1.2 Wasser<br />
Oberflächenwasser<br />
Im Planungsraum befindet sich kein Oberflächenwasser. In einer Entfernung von ca.<br />
1,1 km verläuft im Norden des Gebietes die Oder. Südlich des Planungsraumes fließt<br />
die Rhume in etwa 1,08 km Entfernung vom geplanten Anlagenstandort. Der Schlinggraben,<br />
der in die Rhume entwässert, verläuft im Süden nur in einer Entfernung von<br />
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Seite 20<br />
ca. 0,7 km. Bei Katlenburg fließen Oder und Rhume zusammen und im weiteren Rhumeverlauf<br />
nimmt das Gewässer mit der Söse einen weiteren Harzfluss auf. Bei Northeim,<br />
in der Nähe der A 7, mündet sie dann in die Leine.<br />
Grundwasser<br />
Im Zuge der Baugrunderkundung konnte kein Grundwasser nachweisen werden, die<br />
erbohrten Proben waren lediglich erdfeucht. Nach der Bodenuntersuchung steht das<br />
Grundwasser deutlich mehr als 3 m unter dem Planungsraum, der lehmige Boden<br />
weist eine geringe Durchlässigkeit auf. Die darunter liegenden Kiesschichten hingegen<br />
sind hoch durchlässig und besitzen daher die Funktion des Grundwasserleiters.<br />
Bewertung:<br />
Auch wenn Rhume und Oder mit ihren Auen empfindliche und für den Naturhaushalt<br />
bedeutende Flüsse darstellen, ist aber aufgrund der Entfernung der geplanten Anlagen<br />
zu den Fließgewässern die vorgefundene Situation von durchschnittlicher Bedeutung<br />
für das Schutzgut „Wasser“. Denn weder Überschwemmungsgebiete noch Grundwasserströme<br />
sind unmittelbar vom Planungsvorhaben betroffen.<br />
Aufgrund der Durchlässigkeit der unter den Lösslehmschichten lagernden Kiese und<br />
ihrer Funktion als Grundwasserleiter sind bei der Planung der Anlage geeignete Maßnahmen<br />
vorzusehen, um das Risiko einer Gewässerverunreinigung durch austretende<br />
Sicker- oder Gärsäfte oder weitere wassergefährdende Stoffe weitestmöglich zu minimieren.<br />
6.1.3 Klima / Luft<br />
Das Untereichsfeld ist klimatisch begünstigt, da hier föhnige Aufheiterungen im Lee<br />
der Höhenzüge am östlichen Rand des Leinetales vorherrschen und sich die Stauwirkung<br />
des Harzes noch nicht bemerkbar macht, der Harz aber einen Schutz gegen<br />
Nordostströmungen darstellt. Die Hauptwindrichtungen sind Südwest und Ostsüdost,<br />
Bewertung:<br />
Die relativ exponierte, freie Lage des Geltungsbereiches in der weiten Auenlandschaft<br />
von Rhume und Oder gewährleistet zusammen mit der Freiheit von Strömungshindernissen<br />
eine gute Durchlüftung, so dass eine Anreicherung von Emissionen (Gerüche,<br />
CO 2 , Wasserdampf) im betroffenen Landschaftsraum im Regelfall nicht zu befürchten<br />
ist. Die benachbarten Siedlungsbereiche von Lindau, Wulften und <strong>Bilshausen</strong> liegen in<br />
einer Entfernung, die unter Berücksichtigung der Hauptwindrichtung eine übermäßige<br />
Beeinträchtigung nicht erwarten lässt.<br />
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6.1.4 Pflanzenwelt<br />
Der Planungsraum wird gegenwärtig überwiegend ackerbaulich genutzt. Die Felder im<br />
Gebiet sind als Basenreiche Lehm-/ Tonäcker (AT) ausgeprägt und dienen hauptsächlich<br />
dem Getreide- und Raps- und Maisanbau. Das Arteninventar auf den Flächen<br />
beschränkt sich im Wesentlichen auf die Kulturpflanzen, denn die intensive Nutzung -<br />
bedingt durch starke Mechanisierung, hohen Herbizideinsatz und nicht zuletzt durch<br />
großflächige Monokulturwirtschaft - hat zur Folge, dass nur sehr wenige Gräser und<br />
Kräuter vorzufinden sind. Nur extrem widerstandsfähige Ackerwildkräuter (z. B. Gemeine<br />
Quecke, Acker-Hornkraut, Hirtentäschelkraut) bilden die Ausnahme. Ackerrandstreifen<br />
weisen demgegenüber unter Umständen eine erheblich höhere Artenvielfalt<br />
auf, sofern die Bewirtschaftungsintensität an den Rändern verringert wird, was a-<br />
ber im Planungsraum kaum der Fall ist. Lediglich in den Rainen, beidseits des Radweges<br />
sind vermehrt Ackerwildkräuter zu finden, die von den Feldern verdrängt wurden.<br />
Hier wachsen auch Arten wie Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense), Feld-Klee<br />
(Trifolium campestre), Saat-Mohn (Papaver dubium), Acker-Vergissmeinnicht (Myosotis<br />
arvensis) oder Gewöhnlicher Erdrauch (Fumaria officinalis).<br />
Des Weiteren kommen in den Seitenstreifen, die als halbruderale Gras- und Staudenflur<br />
(UHM) eingestuft wurden, u.a. Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius),<br />
Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Hohes Fingerkraut (Potentilla recta),<br />
Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Acker-Winde (Calystegia arvensis), Wiesen-<br />
Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Weiß-Klee (Trifolium repens), Viersamige Wicke<br />
(Vicia tetrasperma), Große Brennnessel (Urtica dioica) oder Knoblauchsrauke (Alliaria<br />
petiolata) vor. Das Artenspektrum ist somit deutlich höher als auf den benachbarten<br />
Ackerflächen.<br />
Gehölze sind im Planungsraum nicht zu finden; nur im Bereich der Umgrünung der<br />
angrenzenden Industrie- und Gewerbeflächen wurden Bäume und Sträucher gepflanzt.<br />
Außerdem wachsen im Süden des geplanten Standortes in den Rainen des<br />
Radweges vereinzelt Gehölze (Rotblühende Kastanie, Zwetschgen, Hundsrosen etc.).<br />
Bewertung:<br />
Die in Anspruch genommenen Ackerflächen weisen aufgrund ihrer intensiven Nutzung<br />
nur eine geringe Wertigkeit als Lebensraum auf, da Wildkräuter mit mechanischen und<br />
chemischen Maßnahmen beseitigt werden. Eine höhere Bedeutung kommt den Seitenstreifen<br />
des Radweges zu, da solchen artenreichen Rainen in der ausgeräumten<br />
Agrarlandschaft eine wichtige Funktion als Rückzugsbereiche zufällt und sie der Biotopvernetzung<br />
dienen. Die Seitenflächen entlang des Weges sind jedoch wesentlich<br />
schmaler, als sie nach der Kartengrundlage sein müssten, sodass die Vermutung nahe<br />
liegt, dass sie teilweise mit umgepflügt und als Ackerflächen bewirtschaftet werden.<br />
Zukünftig sollten sie wieder in ihrer vollen Breite ausgebildet und mit Einzelgehölzen<br />
oder Heckenabschnitten bepflanzt werden.<br />
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6.1.5 Tierwelt<br />
Zur Untersuchung der Vogelwelt wurden drei Begehungen im Radius von 500 m um<br />
den Vorhabensstandort im Juni 2013 durchgeführt, davon eine in der Abenddämmerung<br />
und eine am frühen Morgen. Dabei wurde der Fokus auf das Vorhandensein von<br />
Bodenbrütern (Feldlerche, Rebhuhn, Wachtel) auf den vom Bau der geplanten Biogasanlage<br />
betroffen Flächen gerichtet. Ferner wurde auf das Vorkommen des Feldhamsters<br />
geachtet, wobei der Zeitraum jedoch aufgrund des Bewuchses nicht als<br />
günstig zu bezeichnen war. Eine Suche nach Bauten des Feldhamsters wird in jedem<br />
Fall unmittelbar nach der Ernte erfolgen, wenn die Voraussetzungen günstiger sind.<br />
Feldlerche<br />
Im Untersuchungsgebiet kommt die Feldlerche häufig vor. Auf der für den Bau der<br />
Biogasanlage vorgesehenen Fläche westlich des Fuß- und Radweges besteht starker<br />
Brutverdacht. Es wurde mehrmals beobachtet, dass eine Lerche vom Singflug über<br />
der Fläche (zur Zeit ein Getreidefeld) zu Boden gegangen ist. Auf einen Nachweis wurde<br />
verzichtet, da dies ein Betreten der Getreideflächen und eine Störung der Brut zur<br />
Folge gehabt hätte.<br />
Auch auf den benachbarten Flächen war die Feldlerche ebenfalls oft zu sehen und zu<br />
hören, so dass auch in unmittelbarer Umgebung von 4 bis 5 weiteren Brutvorkommen<br />
ausgegangen werden kann.<br />
Rebhuhn<br />
Rebhühner konnten im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen werden. Es fehlen<br />
Strukturen wie Hochstaudenbereiche und Hecken, in denen die Tiere sich aufhalten<br />
und Nahrung finden können.<br />
Durch die Einsaat von Blühstreifen könnten eventuell Rebhühner einwandern, weil die<br />
Art in der Feldmark von <strong>Bilshausen</strong> (wenige 100 m östlich der Untersuchungsfläche)<br />
beobachtet wurde und nördlich bei Wulften ein Brutvorkommen hat (Informationen von<br />
Werner Beeke, Projektleiter Rebhuhnschutzprogramm). Allerdings reagieren Rebhühner<br />
empfindlich auf Störungen, so dass der benachbarte, stark frequentierte Fuß- und<br />
Radweg ein Hinderungsgrund sein könnte.<br />
Wachtel<br />
Wachteln konnten nicht nachgewiesen werden, obwohl sie in der Gegend nicht selten<br />
sind und häufig in Wintergetreidefeldern brüten. Allerdings benötigen sie breite Raine<br />
und Hecken für die Nahrungsaufnahme und als Schutz, was im Untersuchungsgebiet<br />
nicht gegeben ist.<br />
Weitere Vogelarten<br />
Bei der Kartierung wurde festgestellt, dass auf Grund der Biotopausstattung (Ackerland,<br />
schmale, krautarme Raine und vereinzelt Hecken bzw. Feldgehölze) überwie-<br />
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Seite 23<br />
gend Offenlandbrüter und Heckenbrüter im Untersuchungsgebiet vorhanden sind. Dabei<br />
handelt es sich um typische Arten der ausgeräumten Feldflur, wie Feldsperling<br />
oder Schafstelze. Dies Arten haben mehrere Reviere im Untersuchungsbereich und<br />
auf der Vorhabensfläche. Häufig waren Mehlschwalben zu sehen, die über der Fläche<br />
auf Insektenjagd waren. Gelegentlich überflogen Goldammer, Grünfink oder Amsel die<br />
Felder, die ihren Lebensraum in den Gehölzen auf der Fläche des benachbarten Industriegebietes<br />
haben. Außerdem wurden Mäusebussard und Krähen beobachtet.<br />
Innerhalb der ca. 250 m westlich der Vorhabensfläche gelegenen, in betrieb befindlichen<br />
Kiesgrube wurden Uferschwalben in den Steilwänden beobachtet. Erst im Bereich<br />
der Pappelreihen außerhalb des Untersuchungsgebietes wurde der Rotmilan<br />
gesichtet. Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osterode<br />
gibt es ein Brutvorkommen des Wachtelkönigs in der Oderaue, im Umfeld der geplanten<br />
Anlage konnte diese seltene Vogelart nicht gesichtet werden.<br />
Säugetiere (Feldhamster)<br />
Bauten von Feldhamstern konnten auf der Vorhabensfläche und in einem Radius von<br />
500 m nicht gefunden werden. Es wurde überwiegend an den Rändern der Felder danach<br />
gesucht. Zum Zeitpunkt der Begehung war das Getreide bereits relativ hoch gewachsen,<br />
so dass nicht endgültig festgestellt werden konnte, ob Feldhamster im Gebiet<br />
einen Lebensraum haben. Aus diesem Grund ist eine weitere Untersuchung nach<br />
der Ernte geplant, bevor die Flächen umgepflügt werden. Hierzu ist eine Absprache<br />
der Betreibergesellschaft mit den betroffenen Landwirten erforderlich.<br />
Prinzipiell ist ein Vorkommen des Feldhamsters möglich, weil der Boden schwer und<br />
tiefgründig ist (der Bodenwert beträgt 75; Böden mit einem Bodenwert >70 gelten als<br />
potentielles Hamstergebiet). Außerdem ist die Art relativ unempfindlich gegen Störungen,<br />
so dass der Fuß- und Radweg vermutlich keine Beeinträchtigung darstellt.<br />
Bewertung:<br />
Der Geltungsbereich stellt sich aufgrund der sehr hohen Bodenfruchtbarkeit als ausgeräumte<br />
Agrarlandschaft dar, die für die Fauna von geringerer Wertigkeit ist. Allerdings<br />
wurden im Bereich der geplanten Anlagen mehrfach Feldlerchen (Alauda arvensis)<br />
gehört und gesichtet und es besteht starker Brutverdacht. Aufgrund der starken Intensivierung<br />
der Landwirtschaft und dem gesteigerten Einsatz von Umweltchemikalien<br />
sind die Bestände der Feldlerche sehr stark zurückgegangen, sodass diese Vogelart<br />
mittlerweile in der Roten Liste in der Kategorie 3 („gefährdet“) aufgenommen wurde.<br />
Weitere Gefährdungsursachen für die Feldlerche sind außerdem in der Versiegelung<br />
der Landschaft zu sehen.<br />
Damit die Gelege und Jungvögel nicht gefährdet werden, sollte die Bautätigkeit außerhalb<br />
der Brutzeit zwischen September und April stattfinden. Bei einem Baubeginn im<br />
Frühjahr sollte der Oberboden samt Bewuchs auf den betroffenen Flächen bereits An-<br />
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Seite 24<br />
fang März abgeschoben werden, um den Nestbau der Feldlerche und anderen Bodenbrütern<br />
von vornherein zu verhindern.<br />
Sofern der Feldhamster nicht auf den Ackerflächen bei einer späteren Kartierung<br />
nachgewiesen wird, sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine weiteren, besonders<br />
geschützten Arten vom Planungsvorhaben betroffen. Auch eine Beeinträchtigung<br />
der als prioritär eingestuften Tierarten des FFH-Gebietes „Sieber, Oder, Rhume“ ist<br />
durch den Bau und Betrieb der <strong>Biomethananlage</strong> nicht zu erwarten.<br />
Die westlich vom Eingriffsgebiet vorhandene Kiesgrube stellt einen wichtigen Lebensraum<br />
der Uferschwalbe dar. Um den Bestand der Uferschwalbe zu sichern, sollte der<br />
Abbau von Koloniewänden während der Brutzeit unterbleiben. Außerdem sollte nach<br />
Stilllegung der Kiesgrube der Bereich nicht verfüllt, sondern als Sekundärbiotop erhalten<br />
bleiben.<br />
6.1.6 Mensch, Siedlung, Erholung<br />
Der Standort der geplanten <strong>Biomethananlage</strong> befindet sich in einem deutlichen Abstand<br />
zu den Ortsrändern von Wulften, <strong>Bilshausen</strong> und Lindau (s. folgende Luftbildübersicht).<br />
Die Standortwahl verfolgte die Absicht, Immissionen der Anlage auf besiedelte<br />
Bereiche sowie verkehrliche Konflikte von vornherein zu vermeiden oder zu minimieren.<br />
Allerdings sind im angrenzenden Industrie- und Gewerbegebiet von <strong>Bilshausen</strong><br />
sowie südlich der B 247 einzelne Wohngebäude in Abständen von 250 bis 620 m<br />
zum Planungsraum vorhanden. Die nächste Wohnbebauung am südlichen Ortsrand<br />
von Wulften liegt ca. 1.000 m Luftlinie entfernt; die Wohnbebauung am nördlichen<br />
Rand von <strong>Bilshausen</strong> sowie der überwiegende Teil der Wohnbebauung am Ortsrand<br />
von Wulften befinden sich in Abständen von 1.500 m und mehr.<br />
Der Landschaftsraum zwischen den Auen der Rhume und Oder besitzt aufgrund der<br />
intensiven Landwirtschaft und der Strukturarmut nur eine mittlere Eignung für die Naherholung.<br />
Lediglich der Weg, der auf dem alten Bahndamm errichtet wurde und zwischen<br />
den geplanten Anlagen verläuft, wird von Radfahrern, Wanderern und Inline-<br />
Skatern stark frequentiert. Er ist im RROP als regional bedeutsamer Radwanderweg<br />
verzeichnet.<br />
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Seite 25<br />
Bewertung:<br />
Durch die überwiegend westliche Windrichtung und den Entfernungen von mehr als<br />
1,5 km zum geplanten Anlagenstandort werden die Siedlungsflächen von Wulften,<br />
Lindau und <strong>Bilshausen</strong> keiner erheblichen Immissionsbelastung als Auswirkung der<br />
<strong>Biomethananlage</strong> unterliegen. Lediglich im Bereich der einzelnen Wohnhäuser, die<br />
sich im näheren Umfeld der geplanten Anlagen befinden, sind Immissionsbelastungen<br />
nicht völlig auszuschließen. Die Höhe dieser Belastungen ist durch entsprechende<br />
Gutachten zu prognostizieren und nach Inbetriebnahme der Anlage zu überprüfen.<br />
Da der betroffene Landschaftsraum wenig attraktiv für Erholungssuchende ist, sind<br />
entsprechende Konflikte nicht zu erwarten, mit einer Ausnahme: im Bereich des gut<br />
ausgebauten Weges auf der ehemaligen Bahntrasse, der sowohl von Radfahrern, als<br />
auch von Fußgängern und Inline-Skatern genutzt wird, ist eine potenzielle Gefährdung<br />
durch den Werksverkehr zu prognostizieren. Der vorab gegebene Hinweis des Landkreises<br />
Göttingen, dass dem Radverkehr Vorrang zu gewähren ist, setzt diese Gefahr<br />
nicht außer Kraft, so dass - zumindest für den Bereich intensiver Verkehrsbewegungen<br />
von schwer beladenen Fahrzeugen zur Erntezeit - eine eindeutige Regelung zur Abwendung<br />
von Gefahren unabdingbar erscheint.<br />
Weitere Bewertungen hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen werden in Kap.<br />
7.3 und Teil C sowie D und E gegeben.<br />
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Seite 26<br />
6.1.7 Landschaft<br />
Das Landschaftsbild ist geformt durch die Aktivität der Fließgewässer Oder und Rhume,<br />
die eine flache, fruchtbare Ebene geschaffen haben, welche heute einer intensiven<br />
landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt und sehr arm an gliedernden und belebenden<br />
Gehölzstrukturen ist. Auch Grünland ist nur im unmittelbaren Bereich der Fließgewässer<br />
zu finden. Das angrenzende Umfeld zeichnet sich durch ein östlich zum Rotenberg<br />
hin ansteigendes, flachwelliges Agrargebiet aus.<br />
Das Umfeld der geplanten Biogasanlage wird überwiegend von der intensiven Landwirtschaft<br />
geprägt und tritt als weitestgehend gehölzfreie Ackerlandschaft mit großen<br />
Schlägen in Erscheinung. Bäume und Sträucher sind lediglich im Umfeld der Siedlungen<br />
und vor allem in den Auen von Rhume und Oder zu finden. Der nächstgelegene<br />
Waldbestand stellt der Rotenberg dar, sich der östlich vom Planungsraum in einer Entfernung<br />
von ca. 1,6 Kilometer Luftlinie befindet.<br />
Der Aspekt der menschlichen Inanspruchnahme wird vor allem durch Landwirtschaft,<br />
industrielle bzw. gewerbliche Nutzung des Bereiches am Strohkrug sowie den Verkehr<br />
auf der stark befahrenen Bundesstraße 247 sowie der Landesstraße 523 zum Ausdruck<br />
gebracht.<br />
Bewertung:<br />
Die Landschaft zwischen Rhume- und Oderaue ist eine typische Ackerlandschaft des<br />
Untereichsfeldes, die sich zwar nur eine sehr geringe Strukturvielfalt aufweist, deren<br />
Reiz durch die Kulisse der umliegenden bewaldeten Höhenzüge des Roterberges, des<br />
Lindauer Waldes sowie des Dutberges, vor allem auch des Harzes als Hintergrund,<br />
maßgeblich bestimmt wird. Eine wichtige Funktion bei der Wahrnehmung dieser Landschaft<br />
nehmen vor allem die Flüsse und ihre Auenbereiche ein, deren Gliederung<br />
durch Grünländereien, Hochstauden und Gehölze erheblich größer ist und eine höhere<br />
Vielfalt aufweist als jene der umliegenden Agrarlandschaft.<br />
Die Vorbelastung durch das Ziegel- und Maschinenwerk am Strohkrug ist historisch<br />
entstanden und wird mit der geplanten <strong>Biomethananlage</strong> einen weiteren Aspekt erhalten,<br />
der keine grundlegende Änderung der landschaftlichen Gesamtaussage bewirken<br />
wird.<br />
6.1.8 Kultur- und Sachgüter<br />
Im weiten Umfeld des geplanten Anlagenstandortes sind keine Kulturgüter vorhanden.<br />
Als Sachgüter sind im Geltungsbereich bzw. angrenzend nur die baulichen Anlagen im<br />
Bereich des Industrie- und Gewerbegebietes sowie die Landesstraße 523 zu nennen.<br />
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Seite 27<br />
6.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
Eine ausgeprägte Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern stellt die Beziehung<br />
von Boden und Wasser dar, die sich gerade im Bereich des geplanten Standortes zum<br />
Ausdruck bringt:<br />
Einerseits besteht eine deutliche Schutzfunktion gegen eine potenzielle Verunreinigung<br />
des Grundwassers, da die obere Bodenauflage wenig wasserdurchlässig ist und<br />
die Möglichkeit zur Speicherung von Stoffen, die u.U. gewässerschädigend wirken<br />
können, besitzt. Durch eine Vermörtelung, die zur Verbesserung der Tragfähigkeit<br />
dieses Bodens unerlässlich ist, wird die Eigenschaft der Durchlässigkeit weiter verringert,<br />
allerdings die Pufferfunktion deutlich geschmälert.<br />
Andererseits besitzen die tieferen Bodenschichten (hier Kiese und Sande) eine Funktion<br />
als Grundwasserspeicher und Grundwasserleiter. Stoffe, die in diesen Bereich eindringen,<br />
sind daher nicht mehr kontrollierbar und können durch unterirdischen Transport<br />
eine sehr große Wassermenge kontaminieren, da diese in den großen Porenvolumina<br />
der Schotterbänke frei zieht. Der Boden der tieferen Schichten trägt daher - im<br />
Gegensatz zu den darüber lagernden Lösslehmschichten - zu einer raschen Verteilung<br />
von gewässerschädlichen Stoffen im Grundwasserkörper bei.<br />
Eine weitere Wechselwirkung ist in der Erosionsanfälligkeit der vorhandenen Böden zu<br />
sehen (Klima-Wasser-Boden). Aufgrund der geringen Durchlässigkeit des oberflächlich<br />
anstehenden Bodens können sich bei den Bauarbeiten Wasserflächen bilden und<br />
in Böschungsbereichen Feststoffe erodiert werden. Die im Untereichsfeld und Harzvorland<br />
erhöhte Gefahr sommerlicher Gewitter mit Starkregen erfordert daher, vor allem<br />
beim Bau der Anlage, eine besondere Sorgfalt.<br />
6.2 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Umsetzung und Nichtumsetzung der Planungsziele<br />
Dieser Gliederungspunkt wird im endgültigen Gutachten nach Vorliegen aller Fachgutachten<br />
und Untersuchungen vorgelegt werden.<br />
6.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und<br />
Kompensation von Umweltauswirkungen<br />
Dieser Gliederungspunkt wird im endgültigen Gutachten nach Vorliegen aller Fachgutachten<br />
und Untersuchungen vorgelegt werden.<br />
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Seite 28<br />
6.4 Alternativen zur derzeitigen Planung und deren Auswirkungen<br />
auf den Umweltzustand<br />
Die derzeitige Planung ist keinesfalls alternativlos. Alternativen bestehen grundsätzlich<br />
in folgenden Varianten:<br />
Errichtung einer Biogasanlage an anderem Standort<br />
Diese Variante ist grundsätzlich möglich, wobei jedoch einige Komponenten der derzeitigen<br />
Lösung nicht realisierbar sind.<br />
Wesentliche Komponente der vorgeschlagenen Lösung ist eine Einspeisung des gewonnenen<br />
Biomethangases in das überregionale Gasversorgungsnetz. Alternativ<br />
müssten Absatzmöglichkeiten gefunden werden, die angesichts der relativ geringen<br />
Siedlungsdichte nicht ganz unproblematisch sind.<br />
Der geplante Standort eignet sich zum einen, weil er einen solchen Anschluss ermöglicht.<br />
Vor allem aber besteht seine Eignung in der Benachbarung zu einem Siedlungskomplex,<br />
der durch Industrieanlagen (Ziegelwerk, Maschinenbau) zum einen eine<br />
deutliche Vorbelastung aufweist, zum anderen aber auch eine Abnahme der erzeugten<br />
Energie (u.U. auch in Form von Wärme) in den Bereich des Möglichen rückt. Hier<br />
könnte dem städtebaulichen Gebot einer Konzentration am besten Rechnung getragen<br />
werden, während ein Alternativstandort im Regelfall einer Zersiedelung der Landschaft<br />
Vorschub bieten würde. Ein Alternativstandort hätte ferner ähnliche Auswirkungen auf<br />
Umwelt, Natur und Landschaft, so dass zumindest vom derzeitigen Informationsstand<br />
nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine solche Lösung aufgrund der zu<br />
erwartenden Umweltauswirkungen der geplanten Lösung vorzuziehen wäre.<br />
Nullvariante: Verzicht auf das Vorhaben<br />
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit eines Verzichts auf das Vorhaben. Diese<br />
Variante ist nicht grundsätzlich zu verwerfen; kam doch das Vorhaben ganz wesentlich<br />
durch bestimmte Umstände zustande, deren Veränderung (z.B. Veränderung der Einspeisevergütung<br />
oder weiterer, die Wirtschaftlichkeit bestimmender Faktoren) einen<br />
Verzicht auf die Fortführung der Planung als rationale Reaktion nahe legen würden.<br />
In diesem Fall würden sämtliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt entfallen und die<br />
Auswirkungen der bisherigen, intensiven landwirtschaftlichen Nutzung weiter bestehen.<br />
Ob dieser Fall als wirkliche Nullvariante bezeichnet werden kann, hängt davon ab,<br />
dass an einem anderen Standort keine günstigeren Voraussetzungen gefunden werden<br />
könnten. Günstigere Voraussetzungen an einem anderen Standort würden aus<br />
der "Nullvariante" die Variante "Anlage an anderem Standort" machen, die vorstehend<br />
bereits diskutiert wurde.<br />
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Seite 29<br />
Eine "echte" Nullvariante (z.B. in Form der Aufgabe jeglicher Bioenergienutzung) ist im<br />
gegenwärtigen Kontext der Energiewende mit der expliziten Förderung regenerativ<br />
erzeugter Energie nicht denkbar und soll daher nicht als Szenario herangezogen werden.<br />
Die Subventionierung regenerativ erzeugter Energie ist politischer Wille, der in<br />
einem Bundesgesetz (EEG) festgelegt ist. Die Diskussion im Zuge eines Einzelvorhabens<br />
ist nicht zielführend, da entsprechende grundsätzliche Argumente auf dieser E-<br />
bene nicht berücksichtigt werden können.<br />
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Seite 30<br />
C) EINZELFALLBEZOGENE VORPRÜFUNG DER<br />
UVP-PFLICHT GEM. § 3 UVPG<br />
7. Gesetzliche Grundlage und Methodik, Bezug zur Umweltprüfung<br />
Die Errichtung einer Biogasanlage, einer Biogasaufbereitungsanlage oder allein die<br />
Planung eines Städtebauprojektes sind unter bestimmten Umständen auf ihre Umweltverträglichkeit<br />
zu prüfen. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />
beinhaltet für den vorliegenden Fall vier Aspekte, die in Anlage 1 zum Gesetz als Entscheidungskriterien<br />
aufgelistet sind:<br />
1.11 Errichtung und Betrieb einer Anlage zur...<br />
1.11.1 Erzeugung von Biogas, soweit nicht unter 8.4 erfasst, mit einer<br />
Produktionskapazität von..<br />
1.11.1.1 2 Mio. Normkubikmeter oder mehr Rohgas je Jahr.<br />
Im vorliegenden Planungsvorhaben wird von einer jährlichen Kapazität von ca.<br />
12. Mio. Normkubikmetern Rohgas ausgegangen. Das UVP-Gesetz sieht für die<br />
<strong>Biomethananlage</strong> eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles (§ 3c Satz 1) vor.<br />
1.11 Errichtung und Betrieb einer Anlage zur...<br />
1.11.2 Aufbereitung von Biogas mit Verarbeitungskapazität von..<br />
1.11.2.1 2 Mio. Normkubikmeter oder mehr Rohgas je Jahr.<br />
Da für die Biogasaufbereitungsanlage von einer jährlichen Kapazität von ca. 12.<br />
Mio. Normkubikmetern Rohgas ausgegangen wird, sieht das UVP-Gesetz für<br />
diese Anlage eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles (§ 3c Satz 1) vor.<br />
8.4 Errichtung und Betrieb einer Anlage zur biologischen Behandlung<br />
von nicht gefährlichen Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Anwendung finden, mit<br />
einer Durchsatzleistung von ...<br />
8.4.2 Gülle, soweit die Behandlung ausschließlich durch anaerobe Vergärung<br />
(Biogaserzeugung) erfolgt mit einer Durchsatzkapazität<br />
von…<br />
8.4.2.1 50 t und mehr je Tag.<br />
Dieser Punkt ist im vorliegenden Fall relevant, da Gülle zur Verwertung zusammen<br />
mit Mist, Maissilage, Zuckerrüben, Getreide und Kleegras eingesetzt wird,<br />
sodass ein Tagesumsatz von ca. 190 t zum Einsatz kommt und somit eine allgemeine<br />
Vorprüfung des Einzelfalles (§ 3c Satz 1) vorzusehen ist.<br />
18.7 Bau eines Städtebauprojektes für sonstige bauliche Anlagen,<br />
für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 des<br />
Baugesetzbuchs ein Bebauungsplan aufgestellt wird, mit einer<br />
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Seite 31<br />
zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung<br />
oder einer festgesetzten Größe der Grundfläche<br />
von insgesamt<br />
18.7.2 20.000 qm bis weniger als 100.000 qm;<br />
Dieser Punkt kommt im vorliegenden Fall für das Sondergebiet „Biogasanlage“<br />
zum Tragen, da bei einer überbaubaren Fläche von maximal 34.854 qm das Vorhaben<br />
über dem angegebenen Schwellenwert liegt. Das Gesetz fordert auch in<br />
diesem Fall eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles (§ 3c Satz 1). Das Sondergebiet<br />
„<strong>Biomethananlage</strong>“ des Bebauungsplanes Nr. 21 „Im alten Felde –<br />
Nord“ liegt deutlich unter dem Schwellenwert von 20.000 qm.<br />
Beide Planungsvorhaben (Biogasanlage und Biogasaufbereitungsanlage) fallen<br />
demnach in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />
Für sie ist laut Anlage 1 eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles<br />
durchzuführen.<br />
Für die einzelfallbezogene Vorprüfung wird die tabellarische Übersicht verwendet, die<br />
das Bundesumweltministerium in seinem Leitfaden zur Durchführung der Einzelfall-<br />
Vorprüfung auf seiner Internetseite veröffentlicht hat.<br />
7.1 Gaserzeugung:<br />
Biogasanlage mit Fahrsilos und Gärstrecke<br />
Die folgenden Ausführungen betreffen den Teil der Anlage, der sich im Gebiet der<br />
Gemeinde Katlenburg-Lindau befindet.<br />
1. Merkmale des Vorhabens (Biogas-Anlage)<br />
Kriterien<br />
Erläuterungen, Checkpunkte<br />
1.1 Größe des Vorhabens<br />
Sofern ein Prüfwert für Größe oder Leistung<br />
(gemäß Anlage 1 zum UVPG) für das Projekt<br />
vorhanden ist: Inwieweit wird dieser<br />
überschritten? Wie weit ist der Abstand zum<br />
X-Wert?<br />
Angaben der vom Vorhaben (einschl. aller<br />
„Nebeneinrichtungen“) benötigte(n) Fläche(n).<br />
Ggf. Angaben zur Anzahl u. Ausmaß von<br />
Bauwerken, zu Kapazitäten, Produktionsmengen,<br />
Stoffdurchsatz und gleichartige<br />
Angaben zu sonstigen Größen- und Leistungsmerkmalen<br />
Angaben zu den Kriterien<br />
ggf. hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und<br />
nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau<br />
Prüfwert für Leistung gem. Anlage 1 zum<br />
UVPG, Ziffer 1.11.1.1: ca. 12 Mio. Nm³ Jahresleistung<br />
der <strong>Biomethananlage</strong><br />
(Schwellenwerte: >2 Mio. Nm³ Jahresleistung)<br />
Flächengrößen:<br />
Größe des Sondergebietes <strong>Biomethananlage</strong>:<br />
4,4672 ha<br />
Überbaubare Fläche (max.): 3,4854 ha<br />
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Seite 32<br />
Kriterien<br />
Erläuterungen, Checkpunkte<br />
1.2 Nutzung und Gestaltung von<br />
Wasser, Boden, Natur und Landschaft<br />
(Soweit nicht bereits unter„Größe“ dargestellt)<br />
:<br />
Wasser: Art eines Gewässerausbaus, Flächen-,<br />
Volumen- oder Qualitätsveränderung,<br />
Einleitungen, Entnahmen von Grund- oder<br />
Oberflächenwasser;<br />
Boden: Umfang einer Inanspruchnahme<br />
durch Flächenentzug, Versiegelung, Verdichtung,<br />
Nutzungsänderung, Bodenabtrag /<br />
-auftrag, Entwässerung, Eintrag von Schadstoffen;<br />
Natur und Landschaft: Angaben zur Nutzung<br />
und Gestaltung von Flora, Fauna, Biotopen<br />
und des Landschaftsbildes durch das<br />
Vorhaben<br />
Angaben zu den Kriterien<br />
ggf. hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und<br />
nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau<br />
Wasser:<br />
Erhöhung des oberflächlichen Abflusses und<br />
Verringerung der Versickerung durch theoretisch<br />
insgesamt ca. 3,49 ha befestigter Fläche wird<br />
durch Versickerungsbecken ausreichender Größe<br />
vermieden. Verunreinigtes Wasser (Mischwasser<br />
aufgrund CSB-Gehalt >150 mg/l) wird in<br />
einen Zwischenspeicher gepumpt und auf die<br />
Felder verbracht<br />
Vermeidung von Grund- und Oberflächenwasserkontaminationen<br />
erfolgt durch Befestigung der<br />
Flächen einerseits (z.B. der Silagelager- und<br />
Betriebsflächen) sowie Einbringen des kontaminierten<br />
Wassers (Produktwasser) als Verdünnung<br />
der Biomasse in den Fermentierungsprozess.<br />
Vermeidung von Gewässerverunreinigungen bei<br />
Betriebsstörungen / Havarien durch ausreichend<br />
bemessenes Havariebecken (Verwallung), Leckageerkennung<br />
im Bereich der gärstoffführenden<br />
Behälter und Leitungen, Fahrsilo mit durchgehender<br />
Bodenplatte auf vermörteltem und damit<br />
undurchlässigem Untergrund.<br />
Boden:<br />
Entzug landw. Nutzfläche: ca. 5,82 ha<br />
Versiegelung von maximal 3,49 ha, Vermörtelung<br />
des Untergrundes der statisch belasteten Flächen,<br />
Verwallung als Havariesicherung, aufgrund<br />
der Standortwahl in einer Ebene nur geringfügige<br />
Modellierung für Zufahrten und Rückhalte- /-<br />
versickerungsbecken. Eintrag von Schadstoffen<br />
durch Versiegelung, Vermörtelung, Leckageerkennung<br />
und Havariebecken ausgeschlossen.<br />
Natur u. Landschaft:<br />
Gegenwärtige Nutzung: Acker<br />
Künftige Nutzung: Biogasanlage, Flächen maximal<br />
3,49 ha vollversiegelt, ca. 2,33 ha Vegetationsfläche<br />
mit Rasenflächen und Eingrünung<br />
durch randliche Strauch- und Baumpflanzungen.<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch<br />
Gebäude, Gärbehälter und Fahrsilos langfristig<br />
durch geeignete Pflanzmaßnahmen größtenteils<br />
ausgleichbar.<br />
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Seite 33<br />
Kriterien<br />
Erläuterungen, Checkpunkte<br />
Angaben zu den Kriterien<br />
ggf. hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und<br />
nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau<br />
1.3 Abfallerzeugung<br />
Darstellung der voraussichtlich anfallenden<br />
Abfälle und Abwässer, jeweils hinsichtlich Art<br />
und Umfang.<br />
Klassifikation der Abfälle gemäß WHG,<br />
KrW-/AbfG (überwachungsbedürftig, wassergefährdend<br />
etc.)<br />
Art der geplanten Entsorgung.<br />
1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen<br />
Abschätzung der voraussichtlich in Luft,<br />
Wasser und Boden emittierten Stoffe, differenziert<br />
nach fester, flüssiger und gasförmiger<br />
Form, jeweils hinsichtlich Art und Menge.<br />
Ist mit dem Vorhaben möglicherweise eine<br />
deutlich wahrnehm- bzw. messbare, Belastung<br />
der Umgebung durch<br />
Stoffeinträge in Boden und Wasser,<br />
(Ab)Wärme,<br />
Erschütterungen,<br />
Geräusche,<br />
ionisierende Strahlungen,<br />
Elektromagnetische Felder,<br />
Lichteinwirkungen,<br />
Gerüche,<br />
verbunden?<br />
Sind Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen<br />
von Mensch oder Tier möglich?<br />
(Art und Weise, Umfang ?)<br />
Welche der in Nr. 4.6.1.1 der TA Luft aufgeführten<br />
Stoffe werden voraussichtlich in welchem<br />
Umfang emittiert?<br />
Gärreste sind kein Abfall, sondern Wirtschaftsgut<br />
(Dünger).<br />
Weitere Abfallerzeugung geringfügig<br />
Versickerung des nicht verunreinigten Teiles<br />
oberflächlich entstehenden Wassers unter permanenter<br />
Beprobung des CSB-Wertes<br />
Weitere Stoffeinträge in Boden und Wasser<br />
durch Havariesystem, oberirdische Leitungsführung,<br />
Leckageerkennung, durchgehende Bodenplatte<br />
des Fahrsilos und Vermörtelung des Untergrundes<br />
ausgeschlossen.<br />
Infolge hohen Wirkungsgrades der Anlage nur<br />
geringe Wärmeemissionen.<br />
Geräusche und Erschütterung allein durch<br />
Verkehr, hauptsächlich in der Erntekampagne.<br />
Lärmbelästigungen durch Anlagenbetrieb und<br />
Transporte: Durchgeführte Schallimmissionsprognose<br />
nach TA Lärm hat gezeigt, das die Orientierungswert<br />
nach DIN 18005 u. TA Lärm unterschritten<br />
werden. Ein in Auftrag gegebenes<br />
Schallschutzgutachten wird genauere Ergebnisse<br />
liefern. Betriebsbedingter Verkehrslärm überwiegend<br />
in der Erntezeit.<br />
Gerüche durch geschlossenen Kreislauf bei konsequenter<br />
Abdeckung der Silagemieten im Rahmen<br />
der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
Die Grenzwerte der GIRL werden eingehalten.<br />
Unfallgefahr besonders im Bereich des Radund<br />
Fußweges durch Verkehrsregelung (versetzte<br />
Schranken, Vorfahrtsregelung, Beleuchtung<br />
des Kreuzungsbereiches …) zu vermeiden.<br />
Beeinträchtigung der Tierwelt durch Immissionen<br />
möglich bei störungsempfindlichen Arten<br />
sowie Risiko durch Überfahren.<br />
Keine Emissionen gem. Nr. 4.6.1.1. TA Luft;<br />
Stickstoffausbreitung in der Luft nur geringfügig<br />
durch geschlossene Güllelagerung.<br />
Weiteren Belästigungen oder Gefährdungen<br />
sind nicht erkennbar bzw. prognostizierbar<br />
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Fachgutachten Natur und Umwelt: <strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />
- vorläufige Fassung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -<br />
Im Auftrag der Bioenergie Südharz GmbH & Co. KG und der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />
Seite 34<br />
Kriterien<br />
Erläuterungen, Checkpunkte<br />
1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick<br />
auf verwendete Stoffe und Technologien<br />
Erfordert das Vorhaben das Lagern, den<br />
Umgang, die Nutzung oder die Produktion<br />
von gefährlichen Stoffen i. S. des ChemG<br />
bzw. der GefStoffV, wassergefährdenden<br />
Stoffen i. S. des WHG, Gefahrgütern i. S.<br />
des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher<br />
Güter oder radioaktiven Stoffen?<br />
Unfall- /Störfallrisiken, z.B. bei der Lagerung,<br />
Handhabung, Beförderung von explosiven,<br />
giftigen, radioaktiven, krebserregenden,<br />
erbgutverändernden Stoffen;<br />
Wenn ja : In welchem Umfang jeweils?<br />
Angaben zu den Kriterien<br />
ggf. hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und<br />
nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau<br />
Wassergefährdende Stoffe:<br />
1.300 l Diesel in Eigenverbrauchstankstelle<br />
Gärsubstrate, Silagesickersäfte, verunreinigtes<br />
Oberflächenwasser mit erhöhten CSB-Werten<br />
Unfall- u. Störfallrisiken:<br />
- Totalausfall des Blockheizkraftwerkes,<br />
- Totaler Ausfall des Stromnetzes,<br />
- Schaumgärung,<br />
- Überfüllung mit Gärgut,<br />
- Übermäßige Gasproduktion<br />
- Versagen gärstoffführender Anlagenteile<br />
- Leckagen<br />
- unsachgemäße Anlagenführung<br />
- Verkehrsunfälle beim Betrieb der Anlagen<br />
- weitere denkbare Störfälle<br />
- Brand- u. Explosionsrisiko<br />
- Vergiftungs- und Erstickungsrisiko<br />
Die Unfall- und Störfallrisiken werden in einem<br />
eigens für die Anlage entwickelten Konzept<br />
zur Verhinderung von Störfällen beschrieben.<br />
Für jeden denkbaren Störfall wird<br />
eine Handlungsanweisung sowohl zur Verhinderung<br />
als auch zur Reaktion im Falle des<br />
eingetretenen Störfalles erstellt.<br />
2. Standort<br />
Kriterien<br />
Erläuterungen, Checkpunkte<br />
Betroffenheit<br />
(Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit<br />
zu besorgen?)<br />
2.1. Nutzungskriterien<br />
Darstellung der bestehenden Nutzung des<br />
Gebietes, insbesondere der Flächen für<br />
(Wohn-) Siedlungen und Erholung, für land-,<br />
forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen,<br />
Verkehr, Ver- oder Entsorgung oder sonstige<br />
wirtschaftliche oder öffentliche Nutzung;<br />
Sind in der Umgebung andere Anlagen mit<br />
Auswirkungen auf den Standort des Vorhabens<br />
bekannt?<br />
Die bestehende Nutzung wird durch Ackerwirtschaft,<br />
die stark frequentierten Verkehrswege im<br />
Umfeld sowie ein angrenzendes Industrie- und<br />
Gewerbegebiet "Strohkrug" geprägt. Östlich der<br />
geplanten Anlage befindet sich ein Weg, der von<br />
besonderer Bedeutung für den Radverkehr und<br />
die Naherholung ist.<br />
Auswirkungen der angrenzenden Nutzungen sind<br />
Liefer- und Werksverkehr sowie die Immissionen<br />
der industriellen Aktivität (Ziegelwerk, Maschinenbauunternehmen).<br />
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Fachgutachten Natur und Umwelt: <strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />
- vorläufige Fassung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -<br />
Im Auftrag der Bioenergie Südharz GmbH & Co. KG und der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />
Seite 35<br />
Kriterien<br />
Erläuterungen, Checkpunkte<br />
Welche diesbezüglichen oder sonstigen<br />
Vorbelastungen sind bekannt oder zu besorgen?<br />
Sind kumulative Wirkungen möglich (Art und<br />
Intensität)?<br />
2.2. Qualitätskriterien<br />
Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit<br />
von Wasser, Boden, Natur (Tiere und<br />
Pflanzen) und Landschaft (Landschaftsbild,<br />
Landschaftsraum),<br />
Leistungsfähigkeit der natürlichen Bodenfunktionen<br />
und der Archivfunktion des Bodens<br />
Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion;<br />
Stoffliche Belastung der Böden;<br />
Wasserbeschaffenheit: Gewässergüte,<br />
Stoffhaushalt, hygienischer Zustand und<br />
planktische Biozönose,<br />
Situation von Hydraulik/Hydrologie, Morphologie<br />
und Beschaffenheit der Gewässersedimente<br />
Grundwasserbeschaffenheit (Qualität),-<br />
Geologie/-Hydrologie<br />
Luftqualität, z.B. Kurgebiete<br />
Betroffenheit<br />
(Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit<br />
zu besorgen?)<br />
Durch Werks- und Lieferverkehr kann es zu<br />
Wechselwirkungen und Kumulationseffekten<br />
kommen, die in einer Verkehrsprognose zu untersuchen<br />
sind.<br />
Trotz seiner überwiegend intensiven Ackernutzung<br />
ist der Landschaftsraum, nicht ohne Bedeutung<br />
für Pflanzen- und Tierwelt. Dies betrifft<br />
vor allem die Auen der Fließgewässer Oder und<br />
Rhume, die Kiesabbauflächen, das Waldgebiet<br />
Rotenberg sowie die Weg- und Feldraine und<br />
Gehölzstrukturen. Im betroffenen Bereich wurden<br />
Sichtungen von Feldlerchen verzeichnet, Rebhühner,<br />
Wachtelkönig, Uferschwalbe und Rotmilan<br />
kommen im landschaftlichen Umfeld ebenfalls<br />
vor.<br />
Der Boden ist als sehr fruchtbar zu bezeichnen.<br />
Die Erosionsempfindlichkeit ist hoch, durch geringe<br />
Geländeneigung im Bereich des Vorhabens<br />
sind die Auswirkungen aber nicht gravierend.<br />
Durch die starke Überbauung gehen auf einer<br />
Fläche von etwa maximal 3,818 ha die meisten<br />
der natürlichen Bodenfunktionen verloren.<br />
Die Wasserbeschaffenheit der Rhume und der<br />
Oder wurden aufgrund der Entfernungen zum<br />
Anlagenstandort von über 700 m nicht untersucht.<br />
Der Grundwasserkörper liegt mehr als fünf Meter<br />
unter der Erdoberfläche. Über die Beschaffenheit<br />
(Qualität) des Grundwassers und die<br />
Mächtigkeit des Grundwasserkörpers liegen keine<br />
Informationen vor.<br />
Das Kleinklima zeichnet sich aufgrund der exponierten<br />
Lage durch sehr gute Durchlüftung aus.<br />
Größere zusammenhängende Siedlungen befinden<br />
sich in Abständen von mehr als 1,5 km zum<br />
Anlagenstandort.<br />
2.3.1 Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete<br />
...soweit im Bundesanzeiger gemäß § 10<br />
Abs. 6 des BNatSchG bekannt gemacht<br />
bzw. offiziell gemeldete / ausgewiesene Gebiete<br />
FFH-Gebiet „Oder, Sieber, Rhume“ (EU-<br />
Kennzahl 4228-331), Entfernung > 675 m<br />
FFH-Gebiet „Seenanger, Rettlake, Suhletal“ (EU-<br />
Kennzahl 4426-302) Enfernung > 7 km<br />
Europäisches Vogelschutzgebiet V 19 in mehr als<br />
6 km Entfernung südlich, V 53 in mehr als 12 km<br />
Entfernung im Bereich des Harzes<br />
Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />
2.3.2 Naturschutzgebiete<br />
... gemäß § 23 BNatSchG Naturschutzgebiet „Oderaue“ (NSG BR 00124) im<br />
Norden und das Naturschutzgebiet „Rhumeaue,<br />
Ellerniederung und Gillersheimer Bach“ (NSG BR<br />
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Kriterien<br />
Erläuterungen, Checkpunkte<br />
2.3.3 Nationalparke<br />
...gemäß § 24 des BNatSchG<br />
2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete<br />
...gemäß § 25 und § 26 BNatSchG<br />
Betroffenheit<br />
(Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit<br />
zu besorgen?)<br />
00084); Entfernung > 675 m.<br />
Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />
Nationalpark "Harz" > 10 km<br />
Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />
Flächen, die im Landschaftsschutzgebiet „Unteres<br />
Eichsfeld“ Entferung > 500 m<br />
Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />
2.3.5 gesetzlich geschützte Biotope<br />
... gemäß § 30 BNatSchG<br />
2.3.6 Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete,<br />
Überschwemmungsgebiete<br />
...gemäß den §§ 19, 32 WHG bzw. landesrechtliche<br />
Regelungen<br />
2.3.7 Gebiete, in denen die in Gemeinschaftsvorschriften<br />
festgelegten Umweltqualitätsnormen<br />
bereits überschritten<br />
sind<br />
Mögliches Erreichen oder Überschreiten von<br />
Grenzwerten bzw. Qualitätsanforderungen<br />
diesbezüglicher EG-Richtlinien<br />
2.3.8 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte<br />
insbesondere zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte<br />
in verdichteten Räumen im<br />
Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 5 des Raumordnungsgesetzes<br />
(vgl. hierzu auch Regionalpläne<br />
bzw. Regionale Raumordnungsprogramme<br />
bzw. –pläne der Länder)<br />
2.3.9 In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete<br />
Denkmale, Denkmalensembles,<br />
Bodendenkmale oder Gebiete, die von<br />
der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde<br />
als archäologisch<br />
bedeutende Landschaften eingestuft<br />
worden sind<br />
Entsprechend der jeweiligen Ländergesetzgebung<br />
(Denkmalschutzgesetze) zu beachtende<br />
Kategorien u. a. Baudenkmale, Bodendenkmale,<br />
Kulturdenkmäler, kleinräumige<br />
Kulturlandschaften usw.<br />
Diverse kleine Biotope im Süden;<br />
Entfernungen > 500m.<br />
Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />
Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />
Im betroffenen Gebiet und seiner Umgebung<br />
nicht vorhanden.<br />
Im betroffenen Gebiet und seiner Umgebung<br />
nicht vorhanden.<br />
Im betroffenen Gebiet und seiner direkten<br />
Umgebung nicht vorhanden.<br />
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3. Merkmale der möglichen erheblichen Auswirkungen<br />
Überschlägige Beschreibung<br />
der möglichen<br />
nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
auf Grundlage der<br />
Merkmale des Vorhabens<br />
und des Standortes<br />
Beurteilung der Erheblichkeit der Auswirkungen<br />
auf die Umwelt unter Verwendung der<br />
Kriterien Ausmaß, grenzüberschreitender<br />
Charakter, Schwere und Komplexität, Dauer,<br />
Häufigkeit, Reversibilität<br />
Boden Überbauung, Versiegelung Erhebliche Auswirkung zu erwarten, da Boden<br />
mit sehr hohem standortbezogenen ackerbaulichen<br />
Ertragspotenzial durch großflächige Versiegelung<br />
verloren geht und den natürlichen Kreisläufen<br />
entzogen wird.<br />
Wasser Grundwasserabsenkung, -<br />
stau<br />
Luft/ Klima<br />
Gewässerverschmutzung<br />
(auch Risiko)<br />
Emissionen durch Verbrennungsgase<br />
Keine Auswirkung zu erwarten, da ausreichender<br />
Grundwasser-Flurabstand.<br />
Normaler Betrieb: keine Auswirkungen zu<br />
erwarten durch Trennung verunreinigten von<br />
nicht verunreinigten Oberflächenwassern<br />
Risiko der Verunreinigung bei Havarien und<br />
Störfällen, minimiert durch Havariewall mit<br />
ausreichendem Retentionsvolumen, Leckageerkennungssystem,<br />
Bodenvermörtelung und<br />
anlagenspezifisches Störfallvermeidungsund<br />
-managementkonzept.<br />
Erhöhte Emissionen durch BHKW und Abfackelung<br />
der Filterrückstände, Auswirkung<br />
jedoch unerheblich, da Gase überwiegend aus<br />
Wasserdampf und CO 2, bestehen, Verteilung<br />
durch Kamin in gut durchlüftete Umgebung<br />
Tiere Gefährdung, Störung Keine Auswirkung zu erwarten, wenn Baubetrieb<br />
außerhalb der Brutzeit der Bodenbrüter liegt;<br />
pozentielle. Gefährdung durch Überfahrung während<br />
Bau und Betrieb der Anlage auf der Fläche<br />
und den Zuwegungen sowie Verdrängung von<br />
störungsanfälligen Arten<br />
Pflanzen<br />
Zerstörung von Lebensräumen<br />
Landschaft Veränderung des Landschafts-<br />
und Ortsbildes<br />
Kultur-/<br />
Sachgüter<br />
Mensch<br />
Verfremdung eines historisch<br />
gewachsenen Ortsrandes<br />
Belästigung - Gesundheitsgefährdung<br />
durch Immissionen<br />
Keine Auswirkung zu erwarten, da intensiv<br />
genutzte Ackerflächen in Anspruch genommen<br />
werden<br />
Mäßige Auswirkung zu erwarten,<br />
durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgleichbar,<br />
und durch Anlehnung an Industrie- und<br />
Gewerbestandort minimiert<br />
Keine Auswirkung zu erwarten,<br />
da weit von Ortsrändern entfernt; darüber hinaus<br />
keine Kultur-/Sachgüter im Umkreis vorhanden.<br />
Geringe Auswirkung zu erwarten,<br />
da Wohnhäuser in Entfernungen ab 250 m vorhanden<br />
sind.<br />
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Seite 38<br />
Zusammenfassung:<br />
Gesamteinschätzung erheblicher Umweltauswirkungen:<br />
Die vorstehende Übersicht verdeutlicht, dass die meisten angeführten Kriterien nicht<br />
betroffen sind bzw. auf die meisten Schutzgüter im Normalfall keine Erheblichkeit der<br />
Umweltauswirkungen zu erwarten ist.<br />
Das Risiko erheblicher Umweltauswirkungen im Störfall wird durch ein speziell auf die<br />
Anlage abgestimmtes Störfallverhinderungs- und -managementkonzept minimiert.<br />
Verunreinigungen von Boden und Grundwasser werden durch ein aufeinander abzustimmendes<br />
Sicherheitssystem von Havariewall, Leckageerkennungssystemen und<br />
weitere Sicherheitseinrichtungen minimiert, welches so beschaffen ist, dass Störfälle<br />
schnell erkannt und beseitigt werden können.<br />
Aus diesen Gründen kann von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen<br />
werden, zumal die im Zuge der Bauleitplanung durchzuführende Umweltprüfung<br />
ebenfalls die Auswirkungen auf die Schutzgüter lt. UVPG untersucht.<br />
7.2 Biogasveredlung und Einspeisung in das Gasleitungsnetz<br />
Die folgenden Ausführungen betreffen die Teile der Anlage, die sich im Gebiet der<br />
Samtgemeinde Gieboldehausen (Flächennutzungsplan) und der Gemeinde <strong>Bilshausen</strong><br />
(Bebauungsplan) befinden.<br />
1. Merkmale des Vorhabens (Biogasaufbereitungsanlage)<br />
Kriterien<br />
Erläuterungen, Checkpunkte<br />
1.1 Größe des Vorhabens<br />
Sofern ein Prüfwert für Größe oder Leistung<br />
(gemäß Anlage 1 zum UVPG) für das Projekt<br />
vorhanden ist: Inwieweit wird dieser<br />
überschritten? Wie weit ist der Abstand zum<br />
X-Wert?<br />
Angaben der vom Vorhaben (einschl. aller<br />
„Nebeneinrichtungen“) benötigte(n) Fläche(n).<br />
Ggf. Angaben zur Anzahl u. Ausmaß von<br />
Bauwerken, zu Kapazitäten, Produktionsmengen,<br />
Stoffdurchsatz und gleichartige<br />
Angaben zu sonstigen Größen- und Leistungsmerkmalen<br />
Angaben zu den Kriterien<br />
ggf. hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und<br />
nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau<br />
Prüfwert für Leistung gem. Anlage 1 zum<br />
UVPG, Ziffer und 1.11.2.1: ca. 12 Mio. Nm³<br />
Jahresleistung der Biorohgasaufbereitungsanlage<br />
(Schwellenwerte: >2 Mio. Nm³ Jahresleistung)<br />
Flächengrößen:<br />
Größe des Sondergebietes Biogasaufbereitungsanlage:<br />
0,4645 ha<br />
Überbaubare Fläche (max.): 0,3484 ha<br />
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Kriterien<br />
Erläuterungen, Checkpunkte<br />
1.2 Nutzung und Gestaltung von<br />
Wasser, Boden, Natur und Landschaft<br />
(Soweit nicht bereits unter„Größe“ dargestellt)<br />
:<br />
Wasser: Art eines Gewässerausbaus, Flächen-,<br />
Volumen- oder Qualitätsveränderung,<br />
Einleitungen, Entnahmen von Grund- oder<br />
Oberflächenwasser;<br />
Boden: Umfang einer Inanspruchnahme<br />
durch Flächenentzug, Versiegelung, Verdichtung,<br />
Nutzungsänderung, Bodenabtrag /<br />
-auftrag, Entwässerung, Eintrag von Schadstoffen;<br />
Angaben zu den Kriterien<br />
ggf. hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und<br />
nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau<br />
Wasser:<br />
Erhöhung des oberflächlichen Abflusses und<br />
Verringerung der Versickerung durch theoretisch<br />
insgesamt ca. 0,348 ha befestigter Fläche; Versickerung<br />
des Oberflächenwassers im Bereich<br />
einer die Anlagen umlaufenden Entwässerungsrinne<br />
Boden:<br />
Entzug landw. Nutzfläche: ca. 0,92 ha<br />
Versiegelung von maximal 0,348 ha<br />
Geringfügige Modellierung der Fläche für Zufahrten<br />
und Anlagenbau. Eintrag von Schadstoffen<br />
durch Versiegelung ausgeschlossen.<br />
Natur und Landschaft: Angaben zur Nutzung<br />
und Gestaltung von Flora, Fauna, Biotopen<br />
und des Landschaftsbildes durch das<br />
Vorhaben<br />
1.3 Abfallerzeugung<br />
Darstellung der voraussichtlich anfallenden<br />
Abfälle und Abwässer, jeweils hinsichtlich Art<br />
und Umfang.<br />
Klassifikation der Abfälle gemäß WHG,<br />
KrW-/AbfG (überwachungsbedürftig, wassergefährdend<br />
etc.)<br />
Art der geplanten Entsorgung.<br />
1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen<br />
Abschätzung der voraussichtlich in Luft,<br />
Wasser und Boden emittierten Stoffe, differenziert<br />
nach fester, flüssiger und gasförmiger<br />
Form, jeweils hinsichtlich Art und Menge.<br />
Ist mit dem Vorhaben möglicherweise eine<br />
deutlich wahrnehm- bzw. messbare, Belastung<br />
der Umgebung durch<br />
Stoffeinträge in Boden und Wasser,<br />
Natur u. Landschaft:<br />
Gegenwärtige Nutzung: Überw. Acker, Radweg u.<br />
Landesstraße 523<br />
Künftige Nutzung: Biogasaufbereitungsanlage,<br />
Flächen maximal 0,348 ha vollversiegelt, ca. 0,56<br />
ha Vegetationsfläche mit Rasenflächen und Eingrünung<br />
durch randliche Strauch- und Baumpflanzungen.<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
durch bauliche Anlagen langfristig durch<br />
geeignete Pflanzmaßnahmen größtenteils ausgleichbar.<br />
Geringfügige Abfallerzeugung im Rahmen der<br />
turnusmäßigen Maschinenunterhaltung des<br />
BHKW (Ölwechsel) sowie der erschöpften Filterkohle<br />
der Gasreinigungsstrecke<br />
Altöl (wassergefährdend gem. WHG).<br />
Rücknahme durch Hersteller, Recycling.<br />
Gasförmige Emissionen von CO 2 und Wasser bei<br />
Verbrennung des Biogases im Bereich des<br />
BHKW sowie beim Abfackeln der Filterrückstände<br />
Keine Stoffeinträge in Boden und Wasser<br />
Infolge hohen Wirkungsgrades der Anlage nur<br />
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Kriterien<br />
Erläuterungen, Checkpunkte<br />
(Ab)Wärme,<br />
Erschütterungen,<br />
Geräusche,<br />
ionisierende Strahlungen,<br />
Elektromagnetische Felder,<br />
Lichteinwirkungen,<br />
Gerüche,<br />
verbunden?<br />
Sind Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen<br />
von Mensch oder Tier möglich?<br />
(Art und Weise, Umfang ?)<br />
Welche der in Nr. 4.6.1.1 der TA Luft aufgeführten<br />
Stoffe werden voraussichtlich in welchem<br />
Umfang emittiert?<br />
1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick<br />
auf verwendete Stoffe und Technologien<br />
Erfordert das Vorhaben das Lagern, den<br />
Umgang, die Nutzung oder die Produktion<br />
von gefährlichen Stoffen i. S. des ChemG<br />
bzw. der GefStoffV, wassergefährdenden<br />
Stoffen i. S. des WHG, Gefahrgütern i. S.<br />
des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher<br />
Güter oder radioaktiven Stoffen?<br />
Unfall- /Störfallrisiken, z.B. bei der Lagerung,<br />
Handhabung, Beförderung von explosiven,<br />
giftigen, radioaktiven, krebserregenden,<br />
erbgutverändernden Stoffen;<br />
Wenn ja : In welchem Umfang jeweils?<br />
Angaben zu den Kriterien<br />
ggf. hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und<br />
nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau<br />
geringe Wärmeemissionen.<br />
Emissionen zu Lärm und Gerüchen durch<br />
Einhausung sehr geringfügig, genaue Angaben<br />
werden durch weitere Untersuchungen ermittelt<br />
und benannt.<br />
Unfallgefahr besonders im Bereich des Radund<br />
Fußweges durch Verkehrsregelung (versetzte<br />
Schranken, Vorfahrtsregelung, Beleuchtung<br />
des Kreuzungsbereiches …) zu vermeiden.<br />
Beeinträchtigung der Tierwelt durch Immissionen<br />
störungsempfindlicher Arten möglich sowie<br />
Risiko durch Überfahren.<br />
Weiteren Belästigungen oder Gefährdungen<br />
sind nicht erkennbar bzw. prognostizierbar<br />
Das Unfallrisiko beschränkt sich auf das Risiko<br />
beim Umgang mit explosiven bzw. toxischen<br />
Gasen, welches durch einschlägige<br />
technische Richtlinien minimiert und weitestgehend<br />
ausgeschlossen wird.<br />
Die Erfordernisse der konkreten Anlage werden<br />
in einem anlagenspezifischen Störfallvermeidungs-<br />
und -managementkonzept eingehend<br />
und abschließend beschrieben.<br />
SCHWAHN LANDSCHAFTSPLANUNG * Schildweg 21 * 37085 Göttingen
Fachgutachten Natur und Umwelt: <strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />
- vorläufige Fassung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -<br />
Im Auftrag der Bioenergie Südharz GmbH & Co. KG und der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />
Seite 41<br />
2. Standort<br />
Kriterien<br />
Erläuterungen, Checkpunkte<br />
Betroffenheit<br />
(Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit<br />
zu besorgen?)<br />
2.1. Nutzungskriterien<br />
Darstellung der bestehenden Nutzung des<br />
Gebietes, insbesondere der Flächen für<br />
(Wohn-) Siedlungen und Erholung, für land-,<br />
forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen,<br />
Verkehr, Ver- oder Entsorgung oder sonstige<br />
wirtschaftliche oder öffentliche Nutzung;<br />
Sind in der Umgebung andere Anlagen mit<br />
Auswirkungen auf den Standort des Vorhabens<br />
bekannt?<br />
Welche diesbezüglichen oder sonstigen<br />
Vorbelastungen sind bekannt oder zu besorgen?<br />
Sind kumulative Wirkungen möglich (Art und<br />
Intensität)?<br />
2.2. Qualitätskriterien<br />
Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit<br />
von Wasser, Boden, Natur (Tiere und<br />
Pflanzen) und Landschaft (Landschaftsbild,<br />
Landschaftsraum),<br />
Leistungsfähigkeit der natürlichen Bodenfunktionen<br />
und der Archivfunktion des Bodens<br />
Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion;<br />
Stoffliche Belastung der Böden;<br />
Wasserbeschaffenheit: Gewässergüte,<br />
Stoffhaushalt, hygienischer Zustand und<br />
planktische Biozönose,<br />
Situation von Hydraulik/Hydrologie, Morphologie<br />
und Beschaffenheit der Gewässersedimente<br />
Grundwasserbeschaffenheit (Qualität),-<br />
Geologie/-Hydrologie<br />
Luftqualität, z.B. Kurgebiete<br />
Die bestehende Nutzung wird durch Ackerwirtschaft,<br />
die stark frequentierten Verkehrswege im<br />
Umfeld sowie ein angrenzendes Industrie- und<br />
Gewerbegebiet "Strohkrug" geprägt. Östlich der<br />
geplanten Anlage befindet sich ein Weg, der von<br />
besonderer Bedeutung für den Radverkehr und<br />
die Naherholung ist.<br />
Auswirkungen der angrenzenden Nutzungen sind<br />
Liefer- und Werksverkehr sowie die Immissionen<br />
der industriellen Aktivität (Ziegelwerk, Maschinenbauunternehmen).<br />
Durch Werks- und Lieferverkehr kann es zu<br />
Wechselwirkungen und Kumulationseffekten<br />
kommen, die in einer Verkehrsprognose zu untersuchen<br />
sind.<br />
Trotz seiner überwiegend intensiven Ackernutzung<br />
ist der Landschaftsraum, nicht ohne Bedeutung<br />
für Pflanzen- und Tierwelt. Dies betrifft<br />
vor allem die Auen der Fließgewässer Oder und<br />
Rhume, die Kiesabbauflächen, das Waldgebiet<br />
Rotenberg sowie die Weg- und Feldraine und<br />
Gehölzstrukturen. Im betroffenen Bereich wurden<br />
Sichtungen von Feldlerchen verzeichnet, Rebhühner,<br />
Wachtelkönig, Uferschwalbe und Rotmilan<br />
kommen im landschaftlichen Umfeld ebenfalls<br />
vor.<br />
Der Boden ist als sehr fruchtbar zu bezeichnen.<br />
Die Erosionsempfindlichkeit ist hoch, durch geringe<br />
Geländeneigung im Bereich des Vorhabens<br />
sind seine Auswirkungen aber nicht gravierend.<br />
Durch die starke Überbauung gehen auf einer<br />
Fläche von etwa maximal 0,348 ha die natürlichen<br />
Bodenfunktionen verloren.<br />
Die Wasserbeschaffenheit der Rhume und der<br />
Oder wurden aufgrund der Entfernungen zum<br />
Anlagenstandort von über 700 m nicht untersucht.<br />
Der Grundwasserkörper liegt viele Meter unter<br />
der Erde. Über die Beschaffenheit (Qualität) liegen<br />
keine Informationen vor.<br />
Das Kleinklima zeichnet sich aufgrund der exponierten<br />
Lage durch sehr gute Durchlüftung aus.<br />
Durch die Versiegelungen sowie durch die Biogasverbrennung<br />
in der Anlage entstehenden<br />
Emissionen wird sich keine spürbare Veränderung<br />
der kleinklimatischen Qualität ergeben.<br />
Die meisten Schutzgüter, mit Ausnahme des<br />
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Fachgutachten Natur und Umwelt: <strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />
- vorläufige Fassung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -<br />
Im Auftrag der Bioenergie Südharz GmbH & Co. KG und der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />
Seite 42<br />
Kriterien<br />
Erläuterungen, Checkpunkte<br />
Betroffenheit<br />
(Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit<br />
zu besorgen?)<br />
2.3.1 Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete<br />
...soweit im Bundesanzeiger gemäß § 10<br />
Abs. 6 des BNatSchG bekannt gemacht<br />
bzw. offiziell gemeldete / ausgewiesene Gebiete<br />
Bodens, werden von dem Vorhaben nicht<br />
erheblich betroffen.<br />
FFH-Gebiet „Oder, Sieber, Rhume“ (EU-<br />
Kennzahl 4228-331), Entfernung > 675 m<br />
FFH-Gebiet „Seenanger, Rettlake, Suhletal“ (EU-<br />
Kennzahl 4426-302) Enfernung > 7 km<br />
Europäisches Vogelschutzgebiet V 19 in mehr als<br />
6 km Entfernung südlich, V 53 in mehr als 12 km<br />
Entfernung im Bereich des Harzes<br />
Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />
2.3.2 Naturschutzgebiete<br />
... gemäß § 23 BNatSchG Naturschutzgebiet „Oderaue“ (NSG BR 00124) im<br />
Norden und das Naturschutzgebiet „Rhumeaue,<br />
Ellerniederung und Gillersheimer Bach“ (NSG BR<br />
00084); Entfernung > 675 m.<br />
2.3.3 Nationalparke<br />
...gemäß § 24 des BNatSchG<br />
2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete<br />
...gemäß § 25 und § 26 BNatSchG<br />
Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />
Nationalpark "Harz" > 10 km<br />
Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />
Flächen, die im Landschaftsschutzgebiet „Unteres<br />
Eichsfeld“ Entferung > 500 m<br />
Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />
2.3.5 gesetzlich geschützte Biotope<br />
... gemäß § 30 BNatSchG Diverse kleine Biotope im Süden;<br />
Entfernungen > 500m.<br />
2.3.6 Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete,<br />
Überschwemmungsgebiete<br />
...gemäß den §§ 19, 32 WHG bzw. landesrechtliche<br />
Regelungen<br />
2.3.7 Gebiete, in denen die in Gemeinschaftsvorschriften<br />
festgelegten Umweltqualitätsnormen<br />
bereits überschritten<br />
sind<br />
Mögliches Erreichen oder Überschreiten von<br />
Grenzwerten bzw. Qualitätsanforderungen<br />
diesbezüglicher EG-Richtlinien<br />
2.3.8 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte<br />
insbesondere zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte<br />
in verdichteten Räumen im<br />
Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 5 des Raumordnungsgesetzes<br />
(vgl. hierzu auch Regionalpläne<br />
bzw. Regionale Raumordnungsprogramme<br />
bzw. –pläne der Länder)<br />
Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />
Durch Vorhaben nicht betroffen.<br />
Im betroffenen Gebiet und seiner Umgebung<br />
nicht vorhanden.<br />
Im betroffenen Gebiet und seiner Umgebung<br />
nicht vorhanden.<br />
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Seite 43<br />
Kriterien<br />
Erläuterungen, Checkpunkte<br />
2.3.9 In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete<br />
Denkmale, Denkmalensembles,<br />
Bodendenkmale oder Gebiete, die von<br />
der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde<br />
als archäologisch<br />
bedeutende Landschaften eingestuft<br />
worden sind<br />
Entsprechend der jeweiligen Ländergesetzgebung<br />
(Denkmalschutzgesetze) zu beachtende<br />
Kategorien u. a. Baudenkmale, Bodendenkmale,<br />
Kulturdenkmäler, kleinräumige<br />
Kulturlandschaften usw.<br />
Betroffenheit<br />
(Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit<br />
zu besorgen?)<br />
Im betroffenen Gebiet und seiner direkten<br />
Umgebung nicht vorhanden.<br />
Merkmale der möglichen erheblichen Auswirkungen<br />
Überschlägige Beschreibung<br />
der möglichen<br />
nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
auf Grundlage der<br />
Merkmale des Vorhabens<br />
und des Standortes<br />
Beurteilung der Erheblichkeit der Auswirkungen<br />
auf die Umwelt unter Verwendung der<br />
Kriterien Ausmaß, grenzüberschreitender<br />
Charakter, Schwere und Komplexität, Dauer,<br />
Häufigkeit, Reversibilität<br />
Boden Überbauung, Versiegelung Erhebliche Auswirkung zu erwarten, da Boden<br />
mit sehr hohem standortbezogenen ackerbaulichen<br />
Ertragspotenzial durch Versiegelung verloren<br />
geht und den natürlichen Kreisläufen entzogen<br />
wird.<br />
Wasser Grundwasserabsenkung, -<br />
stau<br />
Gewässerverschmutzung<br />
(auch Risiko)<br />
Keine Auswirkung zu erwarten<br />
Keine Auswirkung zu erwarten unter folgenden<br />
Voraussetzungen:<br />
Einhaltung aller technischer Vorschriften beim<br />
Bau u. Betrieb der Anlage, Maschinenwartung nur<br />
auf befestigten Flächen<br />
Luft/ Klima<br />
Emissionen durch Verbrennungsgase<br />
Erhöhte Emissionen, Auswirkung jedoch unerheblich,<br />
da Gase überwiegend aus Wasserdampf<br />
und CO 2, bestehen, Verteilung durch Kamin<br />
in gut durchlüftete Umgebung<br />
Tiere Gefährdung, Störung Keine Auswirkung zu erwarten, wenn Baubetrieb<br />
außerhalb der Brutzeit der Bodenbrüter liegt;<br />
potentielle. Gefährdung durch Überfahrung während<br />
Bau und Betrieb der Anlage auf der Fläche<br />
und den Zuwegungen sowie Verdrängung von<br />
störungsanfälligen Arten<br />
Pflanzen<br />
Zerstörung von Lebensräumen<br />
Keine Auswirkung zu erwarten, da intensiv<br />
genutzte Ackerflächen in Anspruch genommen<br />
werden<br />
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Überschlägige Beschreibung<br />
der möglichen<br />
nachteiligen Umweltauswirkungen<br />
auf Grundlage der<br />
Merkmale des Vorhabens<br />
und des Standortes<br />
Landschaft Veränderung des Landschafts-<br />
und Ortsbildes<br />
Kultur-/<br />
Sachgüter<br />
Mensch<br />
Verfremdung eines historisch<br />
gewachsenen Ortsrandes<br />
Belästigung - Gesundheitsgefährdung<br />
durch Immissionen<br />
Beurteilung der Erheblichkeit der Auswirkungen<br />
auf die Umwelt unter Verwendung der<br />
Kriterien Ausmaß, grenzüberschreitender<br />
Charakter, Schwere und Komplexität, Dauer,<br />
Häufigkeit, Reversibilität<br />
Geringe Auswirkung zu erwarten,<br />
durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgleichbar,<br />
Minimierung durch Anlehnung an Industrie-<br />
und Gewerbegebiet<br />
Keine Auswirkung zu erwarten,<br />
da weit von Ortsrändern entfernt.<br />
Geringe Auswirkung zu erwarten,<br />
da Wohnhäuser in Entfernungen ab 250 m vorhanden<br />
sind.<br />
Zusammenfassung:<br />
Gesamteinschätzung erheblicher Umweltauswirkungen:<br />
Die vorstehende Übersicht verdeutlicht, dass die meisten angeführten Kriterien nicht<br />
betroffen sind bzw. auf die meisten Schutzgüter keine Erheblichkeit der Umweltauswirkungen<br />
zu erwarten ist.<br />
Aus diesen Gründen kann von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen<br />
werden, zumal die im Zuge der Bauleitplanung durchzuführende Umweltprüfung<br />
ebenfalls die Auswirkungen auf die Schutzgüter lt. UVPG untersucht.<br />
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D) FFH-VORPRÜFUNG<br />
8. Gesetzliche Grundlage und Methodik<br />
Für Bebauungspläne oder Bauprojekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit<br />
anderen Plänen oder Projekten ein Gebiet des Netzes "Natura 2000" (FFH-Gebiete<br />
und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, schreibt Art. 6 Abs. 3<br />
der FFH-Richtlinie bzw. § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes die Prüfung der Verträglichkeit<br />
dieses Vorhabens mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden<br />
Gebietes vor.<br />
Insofern ist im Vorfeld in einer FFH-Vorprüfung zu untersuchen, ob es prinzipiell zu<br />
erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes kommen kann. Diese<br />
Vorprüfung findet i.d.R. auf Grundlage der vorhandenen Unterlagen statt. Sind erhebliche<br />
Beeinträchtigungen nachweislich auszuschließen, ist keine vertiefende FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Entscheidung ist lediglich nachvollziehbar zu<br />
dokumentieren. Dabei ist grundsätzlich nicht von Relevanz, ob das Planungsvorhaben<br />
innerhalb eines NATURA-2000-Gebietes umgesetzt werden soll oder von außen auf<br />
das Gebiet einwirken kann. Sofern erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit<br />
ausgeschlossen werden können, muss zur weiteren Klärung des Sachverhaltes eine<br />
FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 ff. BNatSchG durchgeführt werden. Im Rahmen<br />
der Vorprüfung tritt generell ein strenger Vorsorgegrundsatz ein, sodass bereits<br />
die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung die Pflicht zur Durchführung einer<br />
FFH-Verträglichkeitsprüfung auslöst.<br />
Im vorliegenden Fall handelt es sich um das FFH-Gebiet „Sieber, Oder, Rhume“, dass<br />
sich größtenteils über die Auen der genannten Flüsse erstreckt. Da sich der Planungsraum<br />
zwischen der Rhume und der Oder befindet, liegt sowohl in nördlicher als auch in<br />
südlicher Richtung das FFH-Gebiet, in Entfernungen von ca. 900 bzw. 800 m.<br />
Im Zuge der FFH-Vorprüfung soll analysiert werden, ob sich der Bau, die Anlage<br />
und/oder der Betrieb der geplanten Biogasanlage auf die Erhaltungsziele des FFH-<br />
Gebietes „Sieber, Oder, Rhume“ auswirken können. Dafür werden im Vorfeld zuerst<br />
die Erhaltungsziele und die wertbestimmenden Lebensraumtypen und Tierarten beschrieben.<br />
8.1 FFH-Gebiet Nr. EU 4228-331 "Oder-Sieber-Rhume"<br />
Das FFH-Gebiet ist ein wichtiger Fließgewässerkomplex des Harzes und des Weserund<br />
Leineberglandes mit Fluss- und Bachauen, die durch ein sehr vielfältiges Biotopmosaik<br />
geprägt werden. So sind im Gebiet Hochstaudenfluren, Magerrasen, Feuchtgrünland,<br />
Au-, Schlucht- und Hangmischwälder sowie naturnahe Fließ- und Stillgewässer<br />
vorhanden.<br />
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Seite 46<br />
Im Folgenden werden die allgemeinen Erhaltungsziele des FFH-Gebietes "Oder-Sieber-<br />
Rhume" aufgelistet:<br />
Schutz und Entwicklung des wichtigsten naturnahen Fließgewässerkomplexes<br />
des Harzes und Weser- und Leineberglandes mit vielfältigem Biotopmosaik aus<br />
Kies und Schotterbänken, Spülsaumgesellschaften, Uferstaudenfluren, Schilfund<br />
Rohrglanzgrasröhrichten, Großseggenrieden sowie dem größten Vorkommen<br />
an Erlen-Eschen-, Weiden- und Hartholz-Auwäldern im niedersächsischen<br />
Bergland. Das Gewässersystem zählt zum Hauptverbreitungsgebiet der Groppe<br />
und dient als Lebensraum des Bachneunauges.<br />
Schutz und Entwicklung von Extensivgrünland auf Teilflächen der Auen, u. a.<br />
mit Flutrasen, mageren Flachland-Mähwiesen, Sumpfdotterblumen-Wiesen,<br />
Flussschotter-Magerrasen, in Teilbereichen u. a. auch als Jagdlebensraum des<br />
Großen Mausohrs.<br />
Schutz und Entwicklung der Bergwiesen, Borstgrasrasen und kleinflächigen<br />
Schwermetallrasen an der Sieber.<br />
Schutz und Entwicklung naturnaher Wälder an den Talhängen und -rändern,<br />
u.a. mit Buchen-, Eichen-Hainbuchen- und Schluchtwäldern.<br />
Schutz und Entwicklung naturnaher Altwässer und sonstiger Stillgewässer mit<br />
Wasservegetation, u. a. als Teillebensraum des Kammmolchs sowie weiterer<br />
bedrohter Amphibienarten; teilweise im Komplex mit artenreicher Pioniervegetation<br />
auf Sand- und Kiesflächen.<br />
Schutz und Entwicklung der Rhumequelle als der größten Karstquelle Niedersachsens.<br />
In dem Gebiet sind folgende, zu erhaltende und fördernde Lebensraumtypen benannt<br />
(prioritäre in Fettdruck):<br />
• 6230 Artenreiche montane Borstgrasarten auf Silikatböden<br />
• 9180 Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion<br />
• 91E0 Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-<br />
Padion,Alnion incanae, Salicion albae)<br />
• 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder<br />
Hydrocharitions<br />
• 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion<br />
fluitantis und des Callitricho-Batrachion<br />
• 6130 Schwermetallrasen (Violetalia calaminariae)<br />
• 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe<br />
• 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe<br />
• 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />
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Seite 47<br />
• 6520 Berg-Mähwiesen<br />
• 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)<br />
• 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)<br />
• 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-<br />
Hainbuchenwald (Carpinion betuli)<br />
• 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)<br />
• 91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus<br />
excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)<br />
• 9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)<br />
Prioritäre Pflanzenarten wurden nicht aufgeführt. Bei den Tieren wird bei den Säugetieren<br />
die Fledermausart das Großes Mausohr, bei den Amphibien der Kammmolch,<br />
bei den Fischen die Groppe und das Bauchneunauge sowie bei den Libellen die Große<br />
Moosjungfer genannt.<br />
8.1.1 Auswirkungen der Planung auf den Schutzzweck des<br />
FFH-Gebietes<br />
Für das Planungsvorhaben werden keine Flächen des FFH-Gebietes überbaut, sondern<br />
zu diesen Abstände von 675-875 m und mehr eingehalten. Insofern bleiben die<br />
oben genannten Lebensraumtypen erhalten. Ob es durch den Bau und den Betrieb der<br />
Biogasanlage dennoch zu Beeinträchtigungen der aufgelisteten Lebensraumtypen<br />
oder der prioritären Tierarten kommen kann, soll im Zuge der Vorprüfung eingeschätzt<br />
werden.<br />
Aufgrund der derzeitigen Ausprägung der Eingriffsflächen als Getreideäcker ist das<br />
Vorkommen der prioritären Tierarten im Untersuchungsraumauszuschließen, da sie,<br />
mit Ausnahme des Großen Mausohrs, einen Lebensraum im Gewässer oder in Gewässernähe<br />
haben. Die Fledermausart bevorzugt als Jagdgebiet Waldflächen, als<br />
Quartiere werden vom Großen Mausohr Dachstühle, Höhlen, Keller oder Stollen nutzt.<br />
Ob durch weitere Auswirkungen oder das Risiko bestimmter Auswirkungen eine Beeinträchtigung<br />
des Schutzzweckes bzw. der prioritären Arten zu befürchten ist, wird im<br />
Zuge der vertiefenden Untersuchungen zu klären sein. Eine definitive Aussage soll<br />
daher erst in der endgültigen Form des Gutachtens nach Vorliegen aller Untersuchungen<br />
getroffen werden.<br />
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Seite 48<br />
E) ARTENSCHUTZPRÜFUNG<br />
9. Gesetzliche Grundlagen der Artenschutzprüfung<br />
Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes am 12.12.2007 und<br />
29.07.2009, die zum 01.03.2010 in Kraft getreten ist, wurde auch das deutsche Artenschutzrecht<br />
an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Diese bestehen in Form<br />
der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL)<br />
bereits seit Ende der 90er Jahre. Das Artenschutz-Regime stellt ein eigenständiges<br />
Instrument für den Erhalt der Arten dar und betrifft sowohl den physischen Schutz von<br />
Tieren und Pflanzen als auch den Schutz ihrer Lebensstätten. Sie erstrecken sich auf<br />
alle Arten des Anhanges IV der FFH-RL sowie auf alle europäischen Vogelarten und<br />
gelten flächendeckend, also nicht nur in FFH- oder Vogelschutzgebieten. Vor dem<br />
Hintergrund der nun erfolgten Einbeziehung des europäischen Artenschutzes in das<br />
Naturschutzrecht ist bei allen Bauleitplan-Verfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei dem ein naturschutzrechtlich<br />
fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren zu<br />
unterziehen ist. Diese Prüfung stellt ein eigenständiges Verfahren dar und kann nicht<br />
durch eine Umweltprüfung ersetzt, wohl aber im Rahmen eines integrierten Verfahrens<br />
zusammen mit der Umweltprüfung durchgeführt werden.<br />
9.1 Methodik und Ablauf der Artenschutzprüfung<br />
Die Artenschutzprüfung läuft in drei auf einander folgenden Stufen ab, die jeweils aufeinander<br />
aufbauen. Wenn bei der vorausgehenden Stufe jedoch deutlich wird, dass<br />
ein Konflikt mit dem Artenschutz nicht gegeben ist, ist eine Durchführung der aufbauenden<br />
Stufen nicht erforderlich.<br />
Die erste Stufe beinhaltet die Vorprüfung nach der Fragestellung, ob relevante Arten<br />
im betrachteten Raum vorkommen und somit grundsätzlich ein Konflikt des Vorhabens<br />
mit dem Artenschutz zu erwarten ist. Sofern dieser erkennbar ist, werden Vermeidungsmaßnahmen<br />
und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen bestimmt, um den Konflikt<br />
zu entschärfen.<br />
Die zweite Stufe vertieft die Fragestellung, welche der Verbotstatbestände des § 43<br />
Abs. 1 BNatSchG durch die Auswirkungen des Vorhabens grundsätzlich ausgelöst<br />
werden. Diese Fragestellung wird artenbezogen, also Art für Art durchgeführt.<br />
Die dritte Stufe geht der Fragestellung nach, ob bei einer Auslösung eines oder mehrerer<br />
Verbote des § 43 Abs. 1 BNatSchG das Vorhaben dennoch durchgeführt werden<br />
kann, weil eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Hierfür sind<br />
jedoch als Voraussetzung zwingende Gründe des Allgemeinwohls, Alternativlosigkeit<br />
und keine grundsätzliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betroffenen<br />
Arten unbedingte Voraussetzungen, ohne die ein Ausnahmeverfahren nicht durchgeführt<br />
werden kann.<br />
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Seite 49<br />
9.2 Stufe I: Artenspektren und Wirkfaktoren<br />
Dieser Gliederungspunkt wird nach Vorliegen aller Untersuchungen in der endgültigen<br />
Fassung dieses Gutachtens vorgelegt werden.<br />
9.3 Ergebnis der Artenschutzprüfung, Maßnahmen<br />
Dieser Gliederungspunkt wird nach Vorliegen aller Untersuchungen in der endgültigen<br />
Fassung dieses Gutachtens vorgelegt werden.<br />
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E) LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG<br />
10. Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG, Eingriffsbilanzierung<br />
und Maßnahmenplanung<br />
Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (§14 Abs. 1 BNatSchG) sind „Veränderungen<br />
der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“.<br />
Die Fragestellung, ob die Eingriffsregelung anzuwenden ist, richtet sich daher auf den<br />
Begriff der Erheblichkeit.<br />
Im vorliegenden Fall kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Überbauung<br />
und Versiegelung von insgesamt ca. 3,9 ha Grundfläche die Leistungsfähigkeit des<br />
Naturhaushalts und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden. Die Bauleitpläne<br />
der Gemeinden Katlenburg-Lindau, <strong>Bilshausen</strong> sowie der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />
bereiten somit einen Eingriff nach § 14 BNatSchG vor, indem sie das<br />
entsprechende Planungsrecht herstellen.<br />
Die quantitative Zuordnung von Kompensationsmaßnahmen nach der Eingriffsgröße<br />
ist ein Problem, welches nur näherungsweise lösbar ist. Den Anforderungen der Praxis<br />
entspricht das vom Niedersächsischen Städtetags ausgearbeitete Bewertungsverfahren<br />
(NIEDERSÄCHSISCHER STÄDTETAG, 2008), das im Landkreis Northeim für<br />
Eingriffsermittlungen herangezogen wird. Dieses Verfahren soll auch für den Bebauungsplan<br />
für die Biogasaufbereitungsanlage verwendet werden, obwohl im Landkreis<br />
Göttingen überwiegend mit „Ökokonto-Modell des Landkreises Göttingen ("Wollenweber-Modell“)<br />
gearbeitet wird. Da sich beide Verfahren ähneln und im vorliegenden<br />
Umweltbericht das Gesamtvorhaben betrachtet wird, soll die Bilanzierung beider Bereiche<br />
mit dem „Städtetag-Modell“ erfolgen. Bei diesem Verfahren wird die Differenz<br />
zwischen dem Ist-Zustand und dem geplanten Endzustand nach Realisierung des<br />
Vorhabens unter Einbeziehung aller flächenwirksamen landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen<br />
ermittelt. Dies erfolgt auf einfache Weise für jeden Biotoptyp (nach<br />
DRACHENFELS 2004) durch Multiplikation der jeweiligen Fläche mit einem Wertfaktor,<br />
welcher die qualitative Seite zumindest ansatzweise erfasst. Weiterhin ermöglicht<br />
das Verfahren, bei einem ökologischen Defizit (Wertigkeit der Fläche nach Realisierung<br />
des Vorhabens geringer als in der Ausgangssituation) den Bedarf an weiteren<br />
Maßnahmen (Ersatzmaßnahmen) zu quantifizieren. Die Bilanzierung wird getrennt für<br />
die Bereiche in der Gemeinde Katlenburg-Lindau und der Gemeinde <strong>Bilshausen</strong><br />
durchgeführt.<br />
10.1 Bereich Gemeinde Katlenburg-Lindau, Landkreis Northeim<br />
Die wesentlichen Eingriffskomponenten im Bereich der Gemeinde Katlenburg-Lindau<br />
bestehen in einer Überbauung und Versiegelung großer landwirtschaftlich genutzter<br />
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Bodenflächen durch die Biogasanlage, ihre Zuwegung, Fahrsilos und Gärbehälter/Gasspeicher.<br />
Hinzu kommt das Risiko, welches von dem Betrieb großer Mengen<br />
wassergefährdender Materialien ausgeht und sich unter Umständen gravierend auf die<br />
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes auswirken kann.<br />
10.1.1 Zulässigkeit des Eingriffes nach § 15 BNatSchG<br />
Gemäß § 15 BNatSchG sind alle Eingriffe, die vermeidbar sind, zu unterlassen. Dies<br />
beinhaltet die Prüfung, ob bestimmte Auswirkungen in Gänze oder teilweise im Zuge<br />
von Minimierungsbestrebungen vermieden werden können.<br />
Unvermeidbare Eingriffe sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
auszugleichen oder zu ersetzen. Als Ersatz kann auch in bestimmten<br />
Fällen eine Ersatzgeldzahlung gelten.<br />
Für den Fall, dass als Folge eines Eingriffs erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes zu erwarten sind, die<br />
nicht vermieden und auch nicht ausgeglichen werden können, schreibt § 15 Absatz 5<br />
BNatSchG eine Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft vor. Geht aus<br />
dieser Abwägung hervor, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
vorrangig sind, muss der Eingriff als unzulässig bezeichnet werden.<br />
Im vorliegenden Fall wird eine Minderung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
vor allem durch die Versiegelung und Überbauung verursacht. Hierbei ist jedoch zu<br />
berücksichtigen, dass der Standort der geplanten Biomethan-Anlage am Strohkrug<br />
bereits heute in mehrfacher Hinsicht (Industrie, Verkehr, intensive Landwirtschaft) eine<br />
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes erfährt und damit als<br />
vorbelastet gelten muss. Ferner wurde durch die Standortwahl bereits ein erheblicher<br />
Teil der möglichen Auswirkungen minimiert und im Zuge dieses Umweltberichtes auch<br />
eine Perspektive für einen adäquaten Ausgleich dargelegt.<br />
Da die Kompensation der verbleibenden Auswirkung somit bereits mittelfristig möglich<br />
erscheint, sollte der Eingriff damit als zulässig erklärt werden.<br />
10.1.2 Geplante Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und –<br />
minimierung<br />
Eine der wesentlichen Aufgaben der vorliegenden Studie ist das Aufzeigen von Möglichkeiten<br />
zur Eingriffsvermeidung. Hierunter ist nicht nur die komplette Vermeidung<br />
bestimmter Auswirkungen zu verstehen, sondern vor allem auch eine Minimierung von<br />
Auswirkungen, die sich nicht gänzlich vermeiden lassen. Diese Möglichkeiten werden<br />
in Form konkreter Maßnahmen dargestellt, so dass sie entweder in Form von Festsetzungen<br />
in die Bauleitplanung einfließen können oder aber in Form von Auflagen der<br />
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Fachgutachten Natur und Umwelt: <strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />
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Seite 52<br />
Baugenehmigung beigefügt werden können. Auf diese Weise ist eine verbindliche<br />
Umsetzung am ehesten gewährleistet.<br />
Der Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange<br />
erlaubt noch keine abschließende Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung<br />
und Minimierung negativer Auswirkungen auf Umwelt, Naturhaushalt und Landschaftsbild.<br />
Aus diesem Grund werden entsprechende Maßnahmen erst in der endgültigen<br />
Fassung des Fachgutachtens vorgelegt. Ein Schwerpunkt wird hier ohne Zweifel<br />
in der Vermeidung von Störfällen und Havarien liegen, da hier erfahrungsgemäß die<br />
gravierendsten umweltrelevanten Auswirkungen bestehender Anlagen festzustellen<br />
waren.<br />
10.1.3 Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich des<br />
Eingriffes<br />
Auch für die Darstellung der Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich gilt,<br />
dass eine abschließende Liste erst in der endgültigen Fassung des Fachgutachtens<br />
vorgelegt werden kann. Der betroffene Landschaftsraum bietet jedoch ein gutes Potenzial<br />
für Ausgleichsmaßnahmen, so dass die folgenden Maßnahmenkomplexe zur<br />
Kompensation der negativen Auswirkung auf Umwelt, Natur und Landschaft in jedem<br />
Fall sinnvoll erscheinen. Aus derzeitiger Sicht lassen sich folgende Schwerpunkte für<br />
Ausgleichsmaßnahmen erkennen:<br />
Begrünung des Sondergebietes `Biogasanlage`. Diese verfolgt zum einen den<br />
Zweck, die visuelle Dominanz der Baukörper und ihre Wirkung auf das Kleinklima abzumildern<br />
und zum anderen Lebensräume für die Pflanzen- u. Tierwelt zu schaffen.<br />
Vorgeschlagen wird eine private Grünfläche, die im Norden, Osten und Süden das<br />
Sondergebiet umschließt. Ihre Breite variiert zwischen 4,7 m (Nordwest) bis 24, 7 m<br />
(Ost). Im Osten wird dieser Grüngürtel im Bereich der Zufahrt unterbrochen. Die private<br />
Grünfläche soll mit einem krautreichen Landschaftsrasen eingesät werden und wo<br />
möglich, mit einer mindestens fünf Meter breiten, dichten Gehölzhecke bepflanzt werden.<br />
Diese dreireihige Abpflanzung wird nach den Regeln der Landschaftspflege mit<br />
standortheimischen Gehölzen angelegt, wobei die Pflanzung hochwachsender Bäume<br />
versetzt auf den beiden inneren Reihen in Abständen von jeweils ca. 5 bis 8 Metern<br />
erfolgen sollte. Als Mindestpflanzqualitäten sollen dreimal verpflanzte Sträucher und<br />
Heister in Qualitäten von 2 bis 2,5 m verwendet werden. Die Abpflanzung kann durch<br />
weitere Zufahrten unterbrochen werden, deren Breite jedoch 8 m nicht überschreiten<br />
sollte. Die Heckenpflanzung ist dauerhaft zu erhalten und pflegen, was durchaus einen<br />
Rückschnitt von Gehölzen (Verjüngung) im Zeitraum von einigen Jahrzehnten zur Folge<br />
haben kann. Die Raine entlang der Gehölzpflanzung sind einzusäen und extensiv<br />
zu pflegen.<br />
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Seite 53<br />
Innerhalb der privaten Grünfläche ist die Anlage eines Versicherungsbeckens und<br />
Feuerlöschteiches vorgesehen, die in den Randbereichen landschaftsgerecht mit Gehölzen<br />
bepflanzt werden sollten.<br />
Die Freiflächen innerhalb des Sondergebietes werden als Rasenflächen angelegt und<br />
ebenfalls extensiv, d.h. ohne Düngung gepflegt. Auch sie sollten, vor allem zur Einbindung<br />
nach Westen, durch Gehölzgruppen, bestehend aus Bäumen und Sträuchern,<br />
gegliedert werden.<br />
Daneben sind weitere Maßnahmen im betroffenen Landschaftsraum sinnvoll, um eine<br />
Aufwertung als Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt sowie auch eine Verbesserung<br />
des Landschaftsbildes zu bewirken. Als Kompensationsmaßnahmen kommen<br />
folgende Maßnahmen in Frage:<br />
Entwicklung von Dauergrünlandflächen in der Aue der Rhume. Die Rhume mit<br />
ihren feuchten Auen ist im näheren Umkreis des geplanten Sondergebietes der ökologisch<br />
und landschaftsästhetisch bedeutsamste Bereich und wurde als NSG- und FFH-<br />
Gebiet unter Schutz gestellt. Zur Ergänzung der vorhandenen, meist als Weide genutzten<br />
Grünlandflächen ist die Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Dauergrünland<br />
im Auebereich oder angrenzend sinnvoll.<br />
Anlage von Gehölzstreifen und Feldgehölzen. Der Landschaftsraum im Umfeld der<br />
geplanten Anlage ist wie das gesamte Untereichsfeld relativ strukturarm. Dies hat zum<br />
einen eine ökologische Verarmung zur Folge, zum anderen wirkt das Landschaftsbild<br />
ausgeräumt und eintönig. Durch die Pflanzung von Gehölzstreifen oder Feldgehölzen<br />
– vorzugsweise entlang des Radweges auf dem alten Bahndamm, aber auch in den<br />
Rainen von Wirtschaftswegen kann zur Verbesserung der Situation beitragen.<br />
Anlage von Blühstreifen am Rande von Ackerflächen. Hierzu wird eine mindestens<br />
10 m breite Fläche oberflächlich bearbeitet und mit einer speziellen Saatgutmischung<br />
für die Anlage von Blühstreifen („Göttinger Mischung“) eingesät. Diese Maßnahme ist<br />
nicht nur zur Förderung des Rebhuhns im Naturraum sinnvoll, sondern kann auch einer<br />
Vielzahl von Tieren als Lebensraum, Brut- und Nahrungshabitat dienen und entwickelt<br />
darüber hinaus reizvolle Aspekte für das Landschaftsbild.<br />
Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen eine aus landschaftsplanerischer Sicht<br />
im unmittelbaren Umfeld des Bebauungsplanes wertvolle Landschaftsentwicklung<br />
dar. Eine Konkretisierung der Maßnahmen erfolgt im Zuge der weiteren Bearbeitung.<br />
10.1.4 Ökologische Bilanzierung nach dem Kompensationsmodell<br />
des Nieders. Städtetages<br />
Für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 "<strong>Biomethananlage</strong> Südharz" ergibt<br />
sich folgende Berechnung:<br />
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1. Ermittlung des Ist-Zustandswertes für den Geltungsbereich des vorhabensbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. 22 „<strong>Biomethananlage</strong> Südharz“:<br />
Biotoptyp<br />
(gem. Festsetzungen des<br />
B-Planes Nr. 210)<br />
Getreideacker<br />
Fläche<br />
[m²]<br />
Wertfaktor<br />
(WF)<br />
Flächenwert<br />
(WE)<br />
58.170 1 58.170<br />
Summe 58.170 58.170<br />
2. Ermittlung des Wertes des geplanten Zustandes für den vorhabensbezogenen<br />
Bebauungsplan Nr. 22 „<strong>Biomethananlage</strong> Südharz“:<br />
Biotoptyp<br />
Codierung<br />
(nach<br />
DRACHENFELS 2004)<br />
13.4 versiegelt Flächen,<br />
unbegrünte Gebäude (X)<br />
Fläche<br />
[m²]<br />
Codierung<br />
(nach<br />
DRACHENFELS 2004)<br />
10.1.3 Basenreicher Lehm-<br />
/Tonacker (AT)<br />
Wertfaktor<br />
(WF)<br />
Flächenwert<br />
(WE)<br />
Voll versiegelte Flächen im<br />
SO 75% von 4.6472 m²<br />
34.854 0 0<br />
Grünfläche im SO 25% 12.1.2 Scherrasen (GR) 11.618 1 11.618<br />
von 4.6472 m²<br />
Private Grünfläche mit 12.1.3 Extensivrasen (GRE) 11.698 2,5 29.245<br />
randlichen Gehölzpflanzungen<br />
Siedlungsgehölz aus über-<br />
in denen RRB u. wiegend heimischen Baum-<br />
Feuerwehrzufahrt integriert<br />
arten<br />
sind<br />
Summe 58.170 40.863<br />
3. Ermittlung des Kompensationsbedarfes<br />
Die ökologische Bilanz ergibt folgenden Kompensationsbedarf:<br />
Flächenwert des Ist-Zustandes<br />
Flächenwert des geplanten Zustandes<br />
Differenz (Kompensationsdefizit)<br />
58.170 Werteinheiten<br />
40.863 Werteinheiten<br />
17.307 Werteinheiten<br />
Auch wenn eine Vorbelastung durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung vorliegt,<br />
ist der Kompensationsbedarf aufgrund der hohen Überbauung mit 17.307 Werteinheiten<br />
erheblich und kann nur durch externe Kompensationsmaßnahmen im weiteren<br />
Umfeld der Anlage gedeckt werden.<br />
Im Zuge der weiteren Konkretisierung des Bebauungsplanes sind hierfür geeignete<br />
Flächen zu benennen, die in der Entwurfsfassung festgesetzt werden müssen. Die<br />
abschließende Fassung des Fachgutachtens Natur und Umwelt wird derartige Maßnahmen<br />
benennen; die Zielrichtung der Eingriffskompensation sollte gemeinsam mit<br />
den zuständigen Naturschutzbehörden bestimmt werden.<br />
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Seite 55<br />
10.2 Bereich Gemeinde <strong>Bilshausen</strong>, Samtgemeinde Gieboldehausen,<br />
Landkreis Göttingen<br />
Die wesentlichen Eingriffskomponenten im Bereich der Gemeinde <strong>Bilshausen</strong> bestehen<br />
in einer Überbauung und Versiegelung landwirtschaftlich genutzter Bodenflächen<br />
durch die Anlage zur Gasaufbereitung sowie die Zuwegung zur <strong>Biomethananlage</strong> mit<br />
Nebenflächen (z.B. Parkplätze).<br />
10.2.1 Zulässigkeit des Eingriffes nach § 15 BNatSchG<br />
Auch für die in der Gemeinde <strong>Bilshausen</strong> befindlichen Teile der Anlage kann festgestellt<br />
werden, dass die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
und das Landschaftsbild durch die Standortwahl erheblich minimiert werden. Da hier<br />
der Grad der Versiegelung und Überbauung erheblich geringer ist und gute Möglichkeiten<br />
zur landschaftlichen Einbindung nicht nur der Anlage, sondern auch des nordwestlichen<br />
Randes des Gebietes "Strohkrug" bestehen, sollte der Eingriff als zulässig<br />
erklärt werden.<br />
10.2.2 Geplante Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und –<br />
minimierung<br />
Auch für die Fläche in der Gemeinde <strong>Bilshausen</strong> erlaubt der Zeitpunkt der frühzeitigen<br />
Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange noch keine abschließende<br />
Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung negativer Auswirkungen<br />
auf Umwelt, Naturhaushalt und Landschaftsbild. Aus diesem Grund werden entsprechende<br />
Maßnahmen erst in der endgültigen Fassung des Fachgutachtens vorgelegt.<br />
Ein Schwerpunkt wird auch hier ohne Zweifel in der Vermeidung von Störfällen<br />
und Havarien liegen, die für den Umgang mit explosiven und toxischen Gase mittlerweile<br />
selbstverständlich sind.<br />
10.2.3 Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich des<br />
Eingriffes<br />
Auch für die Darstellung der Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für die<br />
Bioaufbereitungsanlage gilt die Aussage, dass eine abschließende Liste erst in der<br />
endgültigen Fassung des Fachgutachtens vorgelegt werden kann. Da nach dem derzeitigen<br />
Kenntnisstand keine externen Kompensationsmaßnahmen notwenig sind, soll<br />
im Folgenden auf die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des<br />
Bebauungsplanes eingegangen werden:<br />
Begrünung des Sondergebietes `<strong>Biomethananlage</strong>`. Das geplante Sondergebiet ist<br />
nach drei Seiten von einer privaten Grünfläche umgeben, in der ausreichend Platz für<br />
eine Rasenansaat und eine dreireihige Heckenumpflanzung ist. Die Maßnahme ver-<br />
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folgt zum einen den Zweck, die visuelle Dominanz des Anlagenkomplexes und die<br />
Wirkung der Versiegelung auf das Kleinklima abzumildern und zum anderen Lebensräume<br />
für die Pflanzen- u. Tierwelt zu schaffen. Dafür wird die private Grünfläche mit<br />
einem krautreichen Landschaftsrasen eingesät und als Extensivrasen oder mesophiles<br />
Grünland entwickelt werden. Die geplante Hecke ist in einer Breite von fünf Meter anzulegen,<br />
wobei in der mittleren Reihe alle 5 m ein hochwachsender, heimischer Baum<br />
zu pflanzen ist. Der Abstand zwischen den Reihen und Sträuchern sollte eine Wert von<br />
1,5 m nicht überschreiten. Als Mindest-Pflanzqualitäten sind dreimal verpflanzte Sträucher<br />
und Heister in Höhen von 2 bis 2,5 m vorgeschlagen.<br />
Die Abpflanzung sollte im Bereich des Sichtdreiecks zur Landesstraße und zum Radweg<br />
mindestens 10 m vor der Zufahrtstraße enden, um die Verkehrssicherheit nicht zu<br />
beeinträchtigen. Die Grünfläche und die Heckenpflanzung sind dauerhaft zu erhalten<br />
und pflegen, was durchaus einen Rückschnitt von Gehölzen (Verjüngung) im Zeitraum<br />
von einigen Jahrzehnten zur Folge haben kann. Sie sollte nicht gedüngt und möglichst<br />
nur zweimal im Jahr, ab Ende Juni gepflegt werden.<br />
Eine Einzäunung der privaten Grünfläche sollte unzulässig sein, damit der Bereich als<br />
ökologische Zelle bzw. Lebens- bzw. Rückzugsraum in der ausgeräumten Agrarlandschaft<br />
für Kleintiere und Niederwild fungieren kann. Eine Einfriedung sollte daher nur<br />
die inneren Anlagenteile umfassen, so dass der Zugang zu der Grünfläche gegeben<br />
ist.<br />
Die Freiflächen innerhalb des Sondergebietes werden als Rasenflächen angelegt und<br />
möglichst extensiv, d.h. ohne Düngung gepflegt. Auch in ihnen sollten zur Durchgrünung<br />
des Geländes Gehölzgruppen, bestehend aus heimischen Bäumen und Sträuchern,<br />
gepflanzt werden.<br />
Als Entwässerungsanlage für das anfallende Oberflächenwasser ist umlaufend eine<br />
ca. 1,5 m breite und ca. 40 cm tiefe Kiesrigole vorgesehen, die mit Boden angedeckt<br />
und mit Landschaftsrasen eingegrünt wird. Auch hier ist zur landschaftsgerechten<br />
Gestaltung die Pflanzung von Strauchweidengruppen sinnvoll.<br />
10.2.4 Ökologische Bilanzierung nach dem Kompensationsmodell<br />
des Nieders. Städtetages<br />
Wie bereits angedeutet, findet im Landkreis Göttingen normalerweise eine Kompensationsberechnung<br />
nach dem Modell des Landkreises Göttingen statt. Im vorliegenden<br />
Fall wird hiervon aus folgenden Gründen abgewichen:<br />
• zur Wahrung der Transparenz und der Gleichbehandlung ist für ein Vorhaben<br />
eine einheitliche methodische Vorgehensweise wünschenswert,<br />
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Seite 57<br />
• die Fläche in der Gemeinde <strong>Bilshausen</strong> ist erheblich geringer und ebenso der<br />
überbaubare Flächenanteil, so dass der Methode, die im Landkreis Northeim<br />
zugrunde gelegt wird, der Vorrang eingeräumt wird,<br />
• die Kompensation des Eingriffes wird nicht im Rahmen eines Ökokontos erfolgen,<br />
da die Gemeinde <strong>Bilshausen</strong> ein solches nicht führt. Nur in einem solchen<br />
Fall wäre die Verwendung des Göttinger Modells zwingend erforderlich.<br />
Bei der folgenden Berechnung werden nur die Flächen in der Bilanzierung berücksichtigt,<br />
die durch die Überplanung einer Änderung unterliegen:<br />
1. Ermittlung des Ist-Zustandswertes für den Geltungsbereich des vorhabensbezogenen<br />
Bebauungsplanes Nr. 21 „Im alten Felde-Nord“:<br />
Biotoptyp<br />
(gem. Festsetzungen des<br />
B-Planes Nr. 210)<br />
Getreideacker<br />
Codierung<br />
(nach<br />
DRACHENFELS 2004)<br />
10.1.3 Basenreicher Lehm-<br />
/Tonacker (AT)<br />
11.2.2 Halbruderale Gras<br />
und Staudenflur (UHM)<br />
Fläche<br />
[m²]<br />
Wertfaktor<br />
(WF)<br />
Flächenwert<br />
(WE)<br />
9.694 1 9.694<br />
Raine auf Böschungsflächen<br />
entlang Radweg<br />
42 3 126<br />
Gepflasterter Radweg 13.4 versiegelt Flächen, (X) 18 0 0<br />
Heckenpflanzung im angrenzenden<br />
12.3.2 Siedlungsgehölz aus 9 2 18<br />
Industriegebiet überwiegend nicht<br />
heimsichen<br />
Baumarten, (HSN)<br />
Summe 9.763 9.838<br />
2. Ermittlung des Wertes des geplanten Zustandes für den vorhabensbezogenen<br />
Bebauungsplan Nr. 21 „Im alten Felde-Nord“:<br />
Biotoptyp<br />
Voll versiegelte Flächen im<br />
SO 75% von 4.645 m²<br />
Grünfläche im SO 25%<br />
von 4.645 m²<br />
Private Grünfläche mit<br />
randlichen Gehölzpflanzungen<br />
Codierung<br />
(nach<br />
DRACHENFELS 2004)<br />
13.4 versiegelt Flächen,<br />
unbegrünte Gebäude (X)<br />
Fläche<br />
[m²]<br />
Wertfaktor<br />
(WF)<br />
Flächenwert<br />
(WE)<br />
3.484 0 0<br />
12.1.2 Scherrasen (GR) 1.161 1 1.161<br />
12.1.3 Extensivrasen (GRE)<br />
Siedlungsgehölz aus überwiegend<br />
heimischen Baumarten<br />
4.412 2,5 11.030<br />
13.4 versiegelt Flächen (X) 646 0 0,0000<br />
Verkehrsfläche - Privatstraße<br />
Verkehrsfläche - Radwanderweg<br />
13.4 versiegelt Flächen (X) 60 0 0,0000<br />
Summe 9.763 12.191<br />
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- vorläufige Fassung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -<br />
Im Auftrag der Bioenergie Südharz GmbH & Co. KG und der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />
Seite 58<br />
3. Ermittlung des Kompensationsbedarfes – bzw. -überschusses<br />
Die Berechnung ergibt folgende ökologische Bilanz:<br />
Flächenwert des Ist-Zustandes<br />
Flächenwert des geplanten Zustandes (2. Änderung)<br />
Differenz (Kompensationsüberschuss)<br />
9.838 Werteinheiten<br />
12.191 Werteinheiten<br />
2.353 Werteinheiten<br />
Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der großen privaten Grünfläche,<br />
die als Extensivrasen mit randlichen Gehölzen angelegt werden soll, ist kein<br />
Kompensationsbedarf vorhanden, sondern vielmehr ein Überschuss von 2.353 Werteinheiten.<br />
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Seite 59<br />
F) ZUSÄTZLICHE ANGABEN, ÜBERWACHUNG<br />
11. Zusätzliche Angaben<br />
Mit der Darstellung der Kompensationsbilanz endet der vorläufige Teil des Fachgutachtens,<br />
da zunächst gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Grundzüge der Planung darzustellen<br />
waren.<br />
Das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange<br />
verfolgt den Zweck, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Anregungen und Hinweise für<br />
die qualifizierte Durchführung des Verfahrens zu erhalten. Dieser Verfahrensschritt ist<br />
in methodischer Hinsicht dem Scoping der Umweltverträglichkeitsprüfung vergleichbar,<br />
hat aufgrund der bemessenen Frist jedoch den Vorteil, dass hier nicht im Zuge eines<br />
Termins entschieden werden muss, welche Unterlagen oder Untersuchungen über die<br />
bisherigen Darstellungen hinaus noch als materielle Abwägungsgrundlage im Verfahren<br />
erforderlich sind.<br />
Aus der Sicht der Verfasser wären insbesondere folgende Hinweise für die Weiterführung<br />
des Gutachtens hilfreich:<br />
• durch Nachweise begründete Hinweise auf Vorkommen besonders geschützter<br />
Arten, da jede zoologische Erhebung nur eine Momentaufnahme darstellt,<br />
• Hinweise der zuständigen Behörden hinsichtlich der Überwachung bestimmter<br />
Parameter (Grundwasser, Luft, Schallimmissionen), die im endgültigen Umweltbericht<br />
zu beschreiben sind,<br />
• Hinweise der Naturschutzbehörden und Verbände zu Schwerpunkten der<br />
Landschaftsentwicklung im betroffenen Raum, zu dem durch die zu bestimmenden<br />
Kompensationsmaßnahmen wirkungsvoll beigetragen werden könnte.<br />
Keinesfalls überflüssig in einem Verfahren der Bauleitplanung ist auch die Auseinandersetzung<br />
mit Befürchtungen und Ängsten der Anwohner, die im Sinne einer guten<br />
Nachbarschaft ernst zu nehmen sind und mit denen sich im Laufe des Verfahrens<br />
auseinandergesetzt werden muss. Allerdings ist hier zu wiederholen, dass die Grundsätze<br />
der Energiewende hier nicht zu Debatte stehen, sondern die Einlassungen einen<br />
unmittelbaren Bezug zum geplanten Vorhaben am Standort Strohkrug der Gemeinden<br />
Katlenburg-Lindau, <strong>Bilshausen</strong> und der Nachbargemeinde Wulften haben müssen, um<br />
Im Zuge des Verfahrens Berücksichtigung zu finden.<br />
Zum Abschluss der vorläufigen Fassung des Fachgutachtens Natur und Umwelt soll<br />
nachfolgend dargelegt werden, welche Punkte in der endgültigen Fassung noch behandelt<br />
werden:<br />
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Fachgutachten Natur und Umwelt: <strong>Biomethananlage</strong> Südharz<br />
- vorläufige Fassung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB -<br />
Im Auftrag der Bioenergie Südharz GmbH & Co. KG und der Samtgemeinde Gieboldehausen<br />
Seite 60<br />
G) Zusätzliche Angaben, Überwachung<br />
8. Zusätzliche Angaben<br />
8.1 Gehölzartenauswahl<br />
8.2 Beschreibung der technischen Verfahren bei der Umweltprüfung;<br />
Hinweis auf eventuelle Informationslücken<br />
8.3 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />
H) Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
9. Allgemeinverständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes<br />
10. Zusammenfassung und Ergebnis der standortbezogenen Einzelfallprüfung<br />
10. Zusammenfassung der FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />
11. Zusammenfassung der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen<br />
I) Weitere Angaben<br />
11. Literaturverzeichnis<br />
12. Fotodokumentation<br />
J) Anhänge, Fachgutachten zu Teilaspekten von Natur und Umwelt<br />
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