GR 89-2013 1 - Bietigheim-Bissingen
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STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN Drucksache Nr. <strong>GR</strong> <strong>89</strong>/<strong>2013</strong><br />
Stadtentwicklungsamt<br />
öffentlich<br />
den 13.11.<strong>2013</strong><br />
I. Vorlage an<br />
Technischer Ausschuss am 05.12.<strong>2013</strong> Vorberatung<br />
Gemeinderat am 17.12.<strong>2013</strong> Beschlussfassung<br />
Betreff:<br />
Bebauungsplan "ELLENTAL IIb"<br />
Planbereich 4.4<br />
1. Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen (§ 10 BauGB)<br />
2. Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO)<br />
- Aufstellungsbeschlüsse und Zustimmung zur städtebaulichen Konzeption -<br />
Anlagen:<br />
1. Abgrenzungsplan<br />
2. Städtebauliche Konzeption<br />
3. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung<br />
II.<br />
Beschlussantrag:<br />
Der vorliegenden städtebaulichen Konzeption wird zugestimmt. Auf Grundlage dieser Konzeption<br />
wird für den Bereich "ELLENTAL IIb", Planbereich 4.4, ein Bebauungsplan aufgestellt mit<br />
1. Satzung über die planungsrechtlichen Festsetzungen (§ 10 BauGB)<br />
2. Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (§ 74 LBO).<br />
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts<br />
vom 05.12.<strong>2013</strong> und umfasst die Flächen der Flurstücke 3786, 3787, 3788, 3790 sowie Teile der<br />
Flurstücke 3791/1, 3791/2, 3792, 4458, 4458/7, 4458/8, 9224, 9326, 9328 und 9335 auf Gemarkung<br />
<strong>Bietigheim</strong>.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt das planungsrechtliche Verfahren durchzuführen.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
keine
- 2 - <strong>GR</strong> <strong>89</strong>/<strong>2013</strong><br />
III.<br />
Sachdarstellung und Begründung:<br />
1. Erfordernis der Planaufstellung<br />
Im Regionalplan des Verbands Region Stuttgart ist der Standort Ellental/Kreuzäcker als „regionalbedeutsamer<br />
Schwerpunkt für den Wohnungsbau“ ausgewiesen, der sich besonders durch seine<br />
städtebaulich integrierte Lage auszeichnet.<br />
Eine Fortsetzung der Bebauung nach Süden und Osten war bisher aufgrund der massiven Lärmeinwirkungen<br />
durch Sport- und Freizeiteinrichtungen (insbesondere alte Eishalle) und Verkehrslärm<br />
von der Schwarzwaldstraße ohne baulichen Lärmschutz nicht realisierbar. Unterschiedliche<br />
Lösungsansätze, wie z.B. eine weitgehend geschlossene Lärmschutzbebauung entlang der<br />
Schwarzwaldstraße wurden mehrfach untersucht, waren aber aus verschiedenen Gründen nicht<br />
realisierbar.<br />
Der Bau der neuen Eis- und Ballsporthalle sowie die Verlegung der Schwarzwaldstraße nach Osten,<br />
bzw. der Rückbau der ursprünglichen Trasse zu einem Fuß- und Radweg, ermöglichen eine<br />
attraktive und aufgelockerte Bebauung im Anschluss an das bestehende Wohngebiet Ellental IIb.<br />
Der vorgeschlagene Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,3 ha.<br />
Für die Weiterentwicklung des Wohnungsbauschwerpunkts wird die Aufstellung eines qualifizierten<br />
Bebauungsplans erforderlich.<br />
2. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung<br />
Die geplanten Wohngebäude sollen im Grundsatz gemäß des städtebaulichen Vorentwurfs aus<br />
dem Jahr 2003 ergänzt werden. Um jedoch der großen Nachfrage privater Bauherren nach Bauplätzen<br />
für individuelle Einzelhäuser Rechnung zu tragen, werden in diesem Bauabschnitt vermehrt<br />
Grundstücke für Einzel- und Doppelhäuser (anstatt Reihen- und Kettenhäuser) angeboten.<br />
Die aktuelle städtebauliche Konzeption sieht folgende Gebäudetypen vor:<br />
- 11 Geschosswohnungsbauten (3 Vollgeschosse + Staffeldach)<br />
- 14 Doppelhaushälften (2 Vollgeschosse + Staffeldach)<br />
- 13 Einzelhäuser (2 Vollgeschosse)<br />
In Summe ergibt dies 38 Gebäude mit etwa 150 Wohneinheiten.<br />
Die Haupterschließung des Gebiets erfolgt über die Max-Born-Straße. Die bestehenden Quartiersstraßen<br />
(Freda-Wüsthoff-, Otto-Hahn-, Maria-Merian-Straße) werden nach Süden und Osten<br />
ergänzt. Dem bestehenden Prinzip folgend, werden entlang der Freda-Wüsthoff-Straße und der<br />
Otto-Hahn-Straße öffentliche Stellplätze angeordnet.<br />
Das Plangebiet ist im westlichen Bereich von Verkehrslärm der K1636 betroffen. Es wird mit Hilfe<br />
eines Gutachtens untersucht, welche Lärmschutzmaßnahmen hierfür geeignet sind.<br />
Im Nordosten des Plangebiets erfolgt auf Wunsch der Angrenzer eine Grundstücksarrondierung<br />
zugunsten der Max-Born-Straße 1-7.<br />
Auf Grundlage der städtebaulichen Konzeption aus dem Jahr 2012 (<strong>GR</strong> 4/2012) wurde im Frühjahr<br />
<strong>2013</strong> eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung in Auftrag gegeben. Im Hinblick auf den Artenschutz<br />
wird die Umsetzung des geplanten Wohngebiets darin als unproblematisch eingestuft.<br />
Das Gebiet soll an das bestehende Fernwärmenetz der Stadtwerke angeschlossen werden.<br />
Im nächsten Verfahrensschritt sollen die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Behördenbeteiligung<br />
stattfinden. Vorgesehen ist auch eine Veranstaltung zur frühzeitigen Bürgerinformation, bei der die<br />
Planung vorgestellt werden soll.<br />
Kessing<br />
Oberbürgermeister