11. Teil. Fortsetzung aus ZB Nr. 2166 • • lVI e ... ,. ....... ,. ;: '.:' :::::::: .. ...... ...... ., ~ ~: : !!~!J!~ , . ~~....- ~ ." ..... .,; . ... Durch Gesetz vom 5. 12. 1958 wurde ein Bundesamt für zivilen 8evöl· kerungslchulz errichtet. Unser Bild: Oberregierungsmedizinalrat Prof. Or. Schunk (2. Y. ,.) bel einem Vortrag Ober die Arbeit .elnes Reterates "lunlchutzsanUlt.- und Velarlnlrwesen" anläßlidl eine. Beluche. des Bund.ltagsausachulsel tor Innere. Im Jahre 1962. 2
Ministerialrat Dr. iur., Dr. phil. Ullrich Eichstädt, Bonn erte. • • I Ihre Entwicklung in der Bundesrepublik IV. Vom "vorläufigen Luftschutzprogramm" zum 1. ZBG 1. Die mehrjährigen Vorarbeiten der Unterabteilung ZB des Bundesministeriums des Innern fanden im Frühjahr 1955 in dem "Vorläufigen Luftschutzprogramm" ihren Niedersdllag. Inzwischen war die Bundesrepublik der NATO beigetreten, das Besatzungsstatut durch den Deutschland-Vertrag abgelöst und der Weg für einen deutschen Wehrbeitrag frei. Für die Vorlage dieses Programmes war auch die Erkenntnis von Bedeutung, daß eine rnilitärisdle Verteidigung nur in Verbindung mit · einem ausreichenden Schutz der Zivilbevölkerung sinnvoll war und der Aufbau des zivilen Luftsdwtzes aus psychologischen Gründen gleichzeitig durchgeführt werden mußte. Ausgangspunkt des Luftschutzprogrammas war die militärische Annahme, daß im Falle eines kriegerischen Konfliktes mit dem Abwurf von Atom- und Wasserstoffbomben auf deutsche Städte gerechnet werden mußte und wirksame Luftschutzmaßnahmen demgegenüber möglich, aber auch notwendig und dringlich waren. Das Programm betonte zwar, daß es gegen thermonukleare Waffen keinen absoluten Schutz gibt, daß aber die unvermeidbaren Verluste durch geeignete Schutzmaßnahmen sehr erheblich eingeschränkt werden können. Als vordringliche Luftschutzmaßnahmen sah das Programm vor: (1) die Einrichtung eines Luftschutzwarndienstes; trotz ständig steigender Fluggeschwindigkeiten hielt das Programm eine rechtzeitige Warnung vor Luftangriffen durch ein technisch perfektes System für möglich. Man sah deshalb einen überregionalen Warndienst in bundeseigener Verwaltung und einen örtlichen Sirenendienst auf der Ebene der Gemeinden vor. (2) Die Aufstellung, Au sbildung und Au s rüstung eines LuftsdlUtzhilfsdienstes; zur Hilfeleistung bei Luftangriffen wurden straff organisierte, modern ausgerüstete und in verschiedene Fachdienste eingegliederte Einheiten vorgesehen. Sie sollten insgesamt 260000 Mann umfassen, die im Frieden auf Grund freiwilliger Meldungen verpflichtet, ausgebildet und ausgerüstet, aber erst im Ernstfall einzusetzen waren. Das Programm unterschied überörtliche und örtliche Verbände, wobei zunächst die überörtlichen Einheiten aufgestellt werden sollten. (3) Die Anlage eines Arzneimittelvorrates; da man in einem etwaigen Atomkrieg mit einem außerordentlichen Bedarf an Arzneimitteln redmete, sah das Programm sofortige Maßnahmen zur Bevorratung von Medikamenten vor. Man dachte dabei daran, die Lagerhaltung leistungsfähigen Großhandelsfirmen und teilweise auch der pharmazeutisdlen Industrie zu übertragen. (4) Die Aufklärung der Bevölkerung und die Vorbereitung des Selbstschutzes; das Programm betonte die Bedeutung einer sadllichen Aufklärung der Bevölkerung über die Notwendigkeit des zivilen Luftschutzes und über richtiges Verhalten bei Luftgefahren. Anknüpfend an die Erfahrung des 2. Weltkrieges hob es die Vorbereitung von Selbstschutzmaßnahmen hervor. Seide Aufgaben sollte der Bundesluftsdlutzverband übernehmen. (5) Die Intensivierung der wissenschaftlichtechnisdlen Forschung und der Tätigkeit der Bundesanstalt für zivilen Luftsdlutz; insoweit beschränkte sich das Programm auf die Forderung nach zusätzlichen finanziellen Mitteln. (6) Die Durchführung baulicher Luftschutzmaßnahmen; während die vorstehend genannten Punkte keine wesentlichen Abweichungen von entsprechenden Maßnahmen im 2. Weltkrieg erkennen ließen, lag hier eine neue Konzeption vor. Dieser 6. Programmpunkt bildete in der Tat das Kernstück des genannten Luftschutzprogramms, da das Überleben der Bevölkerung ohne Schutzbauten nicht sicherzustellen war und demzufolge alle anderen Maßnahmen nur von relativ geringem Wert sein mußten. So forderte das Programm die Erridltung von Schutzräumen in Gestalt von Schutzstollen, Schutzbunkern und Schutzbauten versc/1iedener Stärke (S 9, S 3 und S 1) je nach mutmaßlicher Gefährdung der betreffenden Gebiete. Es nahm dabei aber zunächst nur die Errichtung von Schutzräumen in Neubauten an Orten mit mehr als 10000 Einwohnern in Aussicht. Daneben sollten jedoch die aus dem 2. Weltkrieg vorhandenen Schutzbunker und -stollen wieder instand gesetzt und moderne Sammelschutzräume neu errichtet werden. Außerdem wurde die Forderung aufgestellt, bei der Städte planung die Bebauung möglichst weitgehend aufzulockern und diesem Anliegen auch bei der Standortwahl von Industrieobjekten Redmung zu tragen. Weiterhin wurde die Notwendigkeit angedeutet, auch die Bevölkerungsballungen im Ernstfall möglichst aufzulösen, ohne daß dieser Gedanke aber vertieft wu rde. Eine großräumige Evakuierung lehnte das Programm ausdrücklich ab. (7) die Sc/1affung der erforderlic/1en Rec/1tsgrundlagen; das Programm sah die baldige Einbringung eines Gesetzes über erste Maßnahmen auf dem Gebiete des zivilen Luftschutzes vor, um die vorstehend genannten Programmpunkte verwirklichen zu können. Dabei war man sich darüber im klaren, daß das entsprechende Gesetz nodl keine endgültige Regelung bringen würde. So sollte die erarbeitete Liste der besonders luftgefährdeten Orte und die Stärke des Luftschutzhilfsdienstes überprüft sowie der Bau von Schutzräumen im Altbaubestand später geklärt werden. Ein Blutspendeprogramm, die Durchführung von Schutzmaßnahmen gegen chemische und biologische Kampfmittel und gegen die Gefahren radioaktiver Niederschläge sowie die abschließende gesetzliche Regelung dieser Gebiete wurden der Zukunft vorbehalten. Die Verhandlungen über dieses "Vorläufige Luftschutzprogramm" gestalteten sich 3 L-_________________________________ __