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Magazin 196603

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und<br />

illen<br />

Vorräte sichern die ärztliche Versorgung im Verteidigungsfall<br />

Im Verteidigungsfall wird mit Verletzten<br />

und Erkrankten in erheblichen Größenord·<br />

nungen zu rechnen sein.<br />

Die jetzt vorhandenen ca. 560 000 planmäßigen<br />

Betten in rund 3500 Krankenanstalten<br />

können schon den fri edensmäßigen<br />

Bedarf nicht decken. Der zur Zeit dem Bundestag<br />

vorliegende Entwurf eines Gesetzes<br />

zur Regelung des Aufenthalts der Zivilbevölkerung<br />

im Verteidigungsfall (Aufenthaltsregelungsgesetz)<br />

sieht daher die Vorbereitung<br />

von Ausweich- und HilfskrankenhAusern<br />

und die Erweiterung der Kapazität<br />

bestehender Krankenanstalten vor. Dieses<br />

Gesetz, zusammen mit dem Ersten Gesetz<br />

Ober Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung<br />

vom 9. 10. 1957 (1. ZBG) schafft<br />

wesentliche Voraussetzungen für die Sidlerstellung<br />

der ärztlidlen Versorgung der<br />

Bevölkerung. Neben der baulidlen Vorbereitung<br />

von Schulen, Altersheimen, Sanatorien<br />

und ähnlichen Objekten zur Aufnahme<br />

eines Krankenhausbetriebes nimmt die Bevorratung<br />

der Ausrüstungs- und Versorgungsgüter<br />

einen breiten Raum ein.<br />

Die Plonung<br />

§ 30 des 1. ZBG in Verbindung mit der Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorsdlrift über Umfang<br />

und Durchführung der Arzneimittelbevorratung<br />

(AVV-Arzneimittelbevorratung)<br />

vom 19. Mai 1960 bestimmt, daß der Umfang<br />

der Bevorratung und die Art und Menge<br />

der einzelnen l agergüter nach dem voraussidltlichen<br />

Bedarf der länder und den<br />

mutmaßlichen Angriffsfolgen ausgerichtet<br />

werden. Da der Bund die Kosten mit Ausnahme<br />

der persönlidlen und sächlichen<br />

Verwaltungskosten trägt, sind für die Höhe<br />

der Aufwendungen in den einzelnen Beschaffungsabschnitten<br />

die Ansätze im Bundeshaushaltsplan<br />

maßgebend. Um die unvermeidlichen<br />

Verluste so gering wie möglich<br />

zu halten, Ist bei der Planung der Bevorratungen<br />

von der ungünstigsten Angriffsannahme<br />

auszugehen. Die Wahl sowohl<br />

der Einridltungs- und Ausrüstungsgegenstände<br />

als auch der Verbraudlsgüter,<br />

wie Verbandstoffe und Arzneimittel, hat<br />

diesen überlegungen Rechnung zu tragen.<br />

Es war somit Vorsorge für die Behandlung<br />

von traumatischen und Brandschäden, von<br />

Vergiftungen und internen Erkrankungen zu<br />

treffen.<br />

Hierbei mußte Berücksichtigung finden, daß<br />

ein nicht unerheblldler Teil der Patienten<br />

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